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Thoughts on the “Directory of Institutions in the United State and Canada with Pre-1600 Manuscript Holdings”

http://archivalia.tumblr.com/post/82918574722/thoughts-on-the-directory-of-institutions-in-the

Die 62 Digitalisate sind wieder online:

http://collections.europeanalocal.de/muradora/browse.action?parentId=collection%3Awlz&type=1&sort=dc2.date

"Following on from the phenomenal success of our YouTube channel, the [Wellcome] Library now has a new outlet on SoundCloud, an audio distribution platform that allows users to listen, share, and download audio recordings."
http://blog.wellcomelibrary.org/2014/04/tarantella-listen-to-the-dance-of-the-spiders-bite/

https://soundcloud.com/wellcomelibrary

Cod. germ. 6 der SUB Hamburg ist ja seit 2013 online:

http://archiv.twoday.net/stories/498219070/
http://www.handschriftencensus.de/4853

Die von Christoph Heinrich Friedrich Walther 1880 in seinem Beitrag "Zwei strassburgische Handschriften der Hamburger Stadtbibliothek" (Schulprogramm) vorgelegte Beschreibung ist nach wie vor von Bedeutung, obwohl es viel Sekundärliteratur zu dem Codex gibt, der unter anderem Wolframs Parzival überliefert. Die SUB Hamburg hat das Schulprogramm freundlicherweise ins Netz gestellt:

https://www.sub.uni-hamburg.de/recherche/digitalisierte-bestaende/trefferliste/seitenansicht.html?tx_dlf%5Bid%5D=8762&tx_dlf%5Bpointer%5D=0&tx_dlf%5Bpage%5D=1&cHash=d48f7c7acbf1349f370d373cab60f2ec (ein Permalink folgt sicher noch)

[ http://resolver.sub.uni-hamburg.de/goobi/PPN63542648X_0004_2 ]

Zusammenfassung des Beitrags durch Crecelius in der Alemannia:

https://archive.org/stream/alemannia22bgoog#page/n261/mode/2up

Walther edierte S. 9f. den Sultansbrief von "Salmanser" (bei Bettina Wagner, Sultansbriefe ²VL 11, Sp. 1467 unter II.4 ohne Erwähnung des Gerüchts, dass der Antichrist in Babylon geboren worden sei, gegen das sich der Sultan verwehrt).

Zu diesem und weiteren Sultansbriefen siehe nun auch Barbara Hammes, Ritterlicher Fürst und Ritterschaft (2011), S. 84-89.

Die zweite von Walther besprochene Handschrift germ. 8 (ebenfalls saec. XV mit Datierung 1437, in der Pforzheimer Schule entstanden, siehe auch Füglister) ist leider verschollen. Für den Historiker sind daher die Regesten zu den 11 Straßburger Urkunden von besonderem Belang.

Zum Versagen der DNB bei Links zu Hochschulschriften schrieb ich 2012 hier einen Beitrag:

http://archiv.twoday.net/stories/129657604/

Beim letzten Link

http://d-nb.info/963817833

leitet die DNB nach wie vor nicht mehr auf eine existierende Würzburger Seite weiter. Dummdreist, sie kann sich es sich offenbar leisten, jegliche Vernunft mit Füßen zu treten.

Unter den meistgelesenen Beiträgen steht mit derzeit gut 92.000 Aufrufen der völlig veraltete Beitrag von 2003 "Deutsche Drucke des 16. Jahrhunderts im WWW" an der Spitze:

http://archiv.twoday.net/stories/113113/

Dagegen sollte der 2011 publizierte Beitrag "Die wichtigsten Findbuchdatenbanken in Deutschland" noch annäherungsweise aktuell sein (gut 50.000 Abrufe, Platz 4)

http://archiv.twoday.net/stories/34629282/

Auf Platz 7 steht die "Linkliste lateinische Texte im Internet" (2003), die nach wie vor ansatzweise nützlich erscheint:

http://archiv.twoday.net/stories/70047/

"Digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft " (2004) wird von mir laufend aktualisiert (Platz 12):

http://archiv.twoday.net/stories/239778/

Nicht aktualisiert wird "Deutsche Archivbibliotheken mit Internetkatalogen" (2003) auf Platz 16:

http://archiv.twoday.net/stories/17688/
(weitere Listen von damals zur Schweiz und zu Österreich sind dort verlinkt)

"Finding E-Books" (2005) auf Platz 18 bietet auch in den Kommentaren noch wertvolle Tipps:

http://archiv.twoday.net/stories/837865/

Ungeachtet der Tatsache, dass die "Übersicht der von Gallica faksimilierten Bände der MGH " (2003) inzwischen wertlos ist, steht der Beitrag auf Platz 23.

http://archiv.twoday.net/stories/24182/

***

Nicht in die Mostread-Liste geschafft haben es einige Beiträge, die nach wie vor gute Dienste leisten können.

"Large Digital Libraries of Pre-1800 Printed Books in Western Languages" (2009) habe ich zuletzt im Februar 2014 ergänzt:

http://archiv.twoday.net/stories/6107864/

Zu digitalen Bibliotheken in Japan ("Digital Libraries in Japan with content in western languages") stellte ich 2009 Links zusammen, die ich seither nicht überprüft habe:

http://archiv.twoday.net/stories/4575784/

2013 gelangte ins Netz "Lists of digitized manuscript catalogs and multi-library medieval manuscript databases", eine wohl nach wie vor aktuelle Zusammenstellung zur Handschriftenforschung:

http://archiv.twoday.net/stories/453138863/

Zum gleichen Themenbereich gehört eine (gepflegte) Liste mit Initia-Verzeichnissen - "Union First Line Index of Manuscript Poetry 13th-19th Century (bulk 1500-1800), 2010:

http://archiv.twoday.net/stories/6420201/

Im Rahmen des Adventskalenders 2010 entstand "Islamische Handschriften online", sporadisch durch Kommentare ergänzt:

http://archiv.twoday.net/stories/11445658/

Zum gleichen Adventskalender gehört auch eine Liste von Exlibris-Datenbanken, ebenfalls mit Nachträgen:

http://archiv.twoday.net/stories/11445459/

Von Ende 2013 stammt: "Digital collections of German libraries with medieval and early modern manuscripts", eine Übersicht von Handschriftendigitalisierungsprojekten in Deutschland:

http://archiv.twoday.net/stories/589172434/

Zu ergänzen durch den Anfang 2014 veröffentlichten Beitrag "Digitalisierte Handschriften in Österreich":

http://archiv.twoday.net/stories/615268137/

Aus dem verschwundenen Netbib-Wiki stammt "Nibelungen-Links anno 2004", aktualisiert 2012:

http://archiv.twoday.net/stories/129657090/

Bei "Kataloganreicherung im Netbib-Wiki" (ebenfalls 2012) hatte ich dagegen keine Links überprüft:

http://archiv.twoday.net/stories/96993875/

Mit dem Netbib-Wiki in Verbindung steht auch "Volltextsuchen" (2012):

http://archiv.twoday.net/stories/75231607/

Maria Rottler ergänzt immer wieder in Kommentaren die Liste "Archive aus dem deutschsprachigen Raum auf Facebook" (2013):

http://archiv.twoday.net/stories/235546744/

Eine historische Momentaufnahme stellt dar: "Museen und Twitter im deutschsprachigen Raum" (2009).

http://archiv.twoday.net/stories/5778662/

Thomas Wolf trug 2011 bei: "Klangarchive, Soundmaps etc - eine Linkliste"

http://archiv.twoday.net/stories/38724785/

Wolf 2009 zu Geräuscharchiven:

http://archiv.twoday.net/stories/5775570/

Zu Tonarchiven siehe auch vor kurzem

http://archiv.twoday.net/stories/714917840/

Freie "Gerichtsentscheidungs-Datenbanken" sammelte ich 2005 (aktualisiert 2013):

http://archiv.twoday.net/stories/566968/

Nicht funktioniert hat die gemeinsame Pflege der von Werner Lengger erstellten "Link- und Adressenliste Universitätsarchive in Deutschland" (2006):

http://archiv.twoday.net/stories/1725694/

2005 stellte ich Universitätsarchive in NRW mit Internetseiten zusammen:

http://archiv.twoday.net/stories/537637/

***

Linklisten zum Thema Urheberrecht in Archivalia weist nach

http://archiv.twoday.net/stories/49598992/

Beiträge mit Übersichten zu Archivalia-Beiträgen:

http://archiv.twoday.net/stories/96987678/

***

Nachwort:

Zu toten Links in Archivalia habe ich bereits 2007 alles Nötige gesagt:

http://archiv.twoday.net/stories/4214124/

Einige wenige Linklisten, die mir besonders wichtig sind, pflege ich laufend. Bei allen anderen - obige Liste dürfte längst nicht vollständig sein - kann ich das nicht leisten. Wer mag, darf gern defekte Links in Kommentaren richtigstellen.

NACHTRÄGE:

Literaturdokumentation zu Handschriftenbeständen (2010) dürfte im wesentlichen noch aktuell sein.

http://archiv.twoday.net/stories/8419493/

Etliche Lücken dürfte dagegen aufweisen: "Bibliothekskataloge und Bibliographien mit digitalisierten Titelseiten" (2008):

http://archiv.twoday.net/stories/5324640/

Anzahl Datum Titel Autor
1 92172 17.12.03 Deutsche Drucke des 16. Jahrhunderts im WWW KlausGraf
2 67069 17.12.10 Begriff Raubritter um 1850 sehr beliebt KlausGraf
3 59284 23.02.07 Strafanzeige gegen Leiterin der UB Eichstätt BCK
4 50973 17.07.11 Die wichtigsten Findbuchdatenbanken in Deutschland - Gesamtübersicht KlausGraf
5 42374 06.06.07 Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe KlausGraf
6 39014 20.01.04 Neue Soziale Bewegungen: Archive von unten adi
7 38692 04.09.03 Linkliste Lateinische Texte im Internet KlausGraf
8 36682 16.02.11 Weitere Quelle(n) zu Guttenberg-Plagiat entdeckt KlausGraf
9 35071 15.06.03 Urheberrecht im WWW KlausGraf
10 30072 20.11.06 Rechtsfragen von Open Access KlausGraf
11 29930 18.05.11 Google Books from 16th and 17th centuries now in full-color view KlausGraf
12 29418 14.06.04 Digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft KlausGraf
13 29019 06.03.03 Bildersuchmaschinen KlausGraf
14 28531 30.10.11 Open-Access-Woche 2011 geht zuende KlausGraf
15 26416 28.05.07 Kirchenbücher digital: Evangelische Kirchenarchive planen gnadenlose Abzocke KlausGraf
16 25462 03.04.03 Deutsche Archivbibliotheken mit Internetkatalogen KlausGraf
17 24821 25.11.05 Du bist Deutschland - ein Foto macht Furore - Bildrechtliches KlausGraf
18 23998 15.07.05 Finding E-Books KlausGraf
19 22943 22.02.07 Bücher weggeben statt wegwerfen KlausGraf
20 22463 31.05.04 Open Access und Edition KlausGraf
21 22357 14.05.05 Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut KlausGraf
22 22303 01.03.08 Google Books mit US-Proxy leicht gemacht KlausGraf
23 19134 02.05.03 Übersicht der von Gallica faksimilierten Bände der MGH KlausGraf
24 18498 13.03.13 ++EIL++ FAZ will mich in Sachen Beziehung Schavan Schmoll zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zwingen ++EIL++ KlausGraf
25 17495 04.04.03 Die geheimen Tagebücher der Nibelungen aus Zwettl KlausGraf

Früheres
http://archiv.twoday.net/search?q=meistgelesen

Ein Video-Interview.


http://www.startnext.de/wanderhurenstreit

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/714916011/

Maria Horn hat für das Hochschularchiv der RWTH das Seminar besucht und berichtet darüber:

http://www.archiv.rwth-aachen.de/?p=6171


"Das Projekt widmet sich der Erstellung eines internetbasierten Verzeichnisses der noch erhaltenen und weit verstreuten Bestände der ehemaligen
Karthause Prüll (1483-1803) bei Regensburg. Bisher wurden die Bücher der Karthause aus dem Bestand des Johannes-Turmair-Gymnasiums Straubing digitalisiert."

http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/regensburg-projekte#pruell

http://aktenkunde.hypotheses.org/163

Zu Fälschungen in Archivalia
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/


http://archivamt.hypotheses.org/518

"Ludwig Graf von Sayn zu Wittgenstein (* 7.- Dezember 1532 auf Schloss Wittgenstein; † 2. Juli 1605) [...] Seine erhaltenen Tagebücher in sieben Bänden, in deutscher und lateinischer Sprache verfasst, decken die Jahre von 1559 bis 1605 ab und zeugen von Graf Ludwigs weit gespannten Interessen und enthalten Briefexzerpte und -abschriften seiner illustren Korrespondenzpartner.

Die im Fürstlichen Archiv Bad Berleburg aufbewahrten Originale wurden im LWL-Archivamt für Westfalen digitalisiert und werden über das nordrhein-westfälische Archivportal online zur Verfügung gestellt"

Wissenschaftsblogger laufen vor allem bei Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht (einschließlich unerlaubter Kritik an Unternehmen und Institutionen) und gegen das Urheberrecht, etwa bei unbefugter Bildnutzung (siehe Blog&Recht: Darf ich fremde Bilder verwenden?) Gefahr, außergerichtlich oder gerichtlich zur Rechenschaft gezogen zu werden. Auch wenn eine wirksame Absicherung durch eine Rechtsschutzversicherung oder eine Stiftung Bloggerhilfe noch nicht in Sicht ist, ist das Risiko einer Abmahnung sehr gering und sollte niemand vom Bloggen abhalten. Es sollte allerdings auch niemand ermutigen, tollkühn anderen auf die Füße zu treten.

1. Persönliche Erfahrungen mit Archivalia

In den letzten 4086 Tagen war ich als Blogger ausnehmend fleißig und habe den Großteil der 26781 Beiträge seit Februar 2003 selbst verfasst. Obwohl mitunter mit einem unguten Hang zur polemischen Schärfe gesegnet, hielten sich die juristischen Konsequenzen für mich in Grenzen.

Drei Prozesse habe ich geführt, zweimal ohne eigenen Anwalt (vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang). Vor dem AG Regensburg habe ich den Kopf für den Beitrag eines Beiträgers hingehalten, bei dem es um die angeblich unbefugte Übernahme eines Leserbriefs zur Causa Eichstätt, der uns nicht gefiel, ging. Der Vergleich sah vor, dass die Gerichtskosten aufgehoben wurden, dass die unfreundliche Überschrift verschwinden musste und der Leserbrief mit freundlicher Genehmigung im Netz bleiben durfte. Ein schöner Kurzurlaub in Regensburg mit anschließendem Besuch der Thurn und Taxis Hofbibliothek, ein verständiger Richter, ein gemütlicher gegnerischer Anwalt (der Kläger war nicht erschienen) und nicht existente Gerichtskosten (pssst: die Gegenseite hat die Erstattung ihres Gerichtskostenvorschusses vergessen, was hoffentlich verjährt ist).

Unangenehmer war das Gezerfe (für diejenigen, die das Wort nicht kennen: die Händel) mit dem persönlich vor dem AG Siegburg erschienenen Prof. Schuler, mit dem es aber auch zu einem Vergleich kam.

http://archiv.twoday.net/stories/49601942/

Da der Vorwurf von Frau Escher-Aspner zu ridikül war, ließ ich meinen Anwalt für mich zum AG Trier reisen. Die Dame erlitt Schiffbruch:

http://archiv.twoday.net/stories/97059845/#97060325

Bloggerfreundlich ohne Kostennote kam das Abmahnschreiben der FAZ in der Causa Schmoll/Schavan daher. Nachdem ich mich empört gewehrt hatte (incl. Streisand-Effekt), habe ich nie wieder etwas von der FAZ gehört:

http://archiv.twoday.net/stories/572463027/

Das Stadtarchiv Wiesbaden konnte offenkundig eine Unterlassungsaufforderung einer Schule an mich abwenden:

http://archiv.twoday.net/stories/506933956/

Ein ZEIT-Blogger moserte wegen einer angeblich zu langen Übernahme:

http://archiv.twoday.net/stories/14634234/

Eine japanische Bibliothek ließ mich das Bild zu

http://archiv.twoday.net/stories/4575784/

entfernen.

Nachdem mich eine Person im Juli 2010 massiv einzuschüchtern versuchte (einschließlich persönlicher Drohung) und auch Twoday einschaltete, kam ich zu dem Schluss, dass mir die betreffende Berichterstattung über das gegenseitige Beharken von Parteien einfach nicht wichtig genug war, um zum Opfer eines Stalkers zu werden. Wie ich reagierte, geht hervor aus

http://buskeismus-lexikon.de/28_O_211/10_-_07.07.2010_-_RA_Hagen_Hild_%26_Kollegen_geht's_nur_ums_Geld_-_Meinungsfreiheit_vorgeschoben

Und es gab einen bösen Brief von Stuart Jenks vermutlich wegen des Zeitschriftenfreihandmagazins, den ich ignorierte.

Ich hoffe, ich habe nichts vergessen.

Nun hat nicht jeder diese - sagen wir mal - agonale Mentalität wie ich bzw. ein so dickes Fell, aber die Fälle zeigen doch, dass man sich auch ohne großen finanziellen Aufwand aus unangenehmen Konflikten winden kann. Man sollte aber, wenn man Kritik an Personen oder Firmen/Institutionen übt, nicht ganz aus dem Auge verlieren, dass Leute, wenn es um das Internet geht, mitunter schon wegen belangloser Kleinigkeit (Fälle Escher-Aspner und FAZ) abmahnen lassen bzw. vor Gericht ziehen. Shit happens, das ist allgemeines Bloggerrisiko.

2. Reaktion nach Erhalt einer Abmahnung

Jede Abmahnung hinterlässt erst einmal einen Schock, ein Gefühl der Ohnmacht und der Unsicherheit. Man denkt, die Welt geht unter, und viele sind geneigt, jeglichen Internetaktivitäten spontan zu entsagen, das Blog zu löschen usw. Das ist ganz normal.

Unglücklicherweise sind rechtsgrundlose Abmahnungen, die man einfach ignorieren kann, wie in der Causa Redtube die absolute Ausnahme.

In vielen Fällen werden sehr kurze Fristen für eine Reaktion gesetzt. Um Zeit für eine Prüfung des Falls und eine Rechtsberatung zu gewinnen, sollte man um eine Fristverlängerung - beispielsweise 10 Tage - ersuchen. Dazu braucht man keinen Anwalt. Was man unbedingt beachten sollte sagt die Verbraucherzentrale RLP, die einen kostenlosen (!) Musterbrief bereithält (andere Verbraucherzentralen lassen sich für das simple Formular bezahlen!):

http://www.verbraucherzentrale-rlp.de/Die-Abmahnung-2

Man sollte jede Abmahnung ernst nehmen und unverzüglich Abmahnratgeber wie

http://www.rettet-das-internet.de/checkliste.htm

konsultieren. Bei Massenabmahnungen Kontakt zu anderen Abmahnopfern aufnehmen!

Auch wenn man die Angelegenheit möglichst rasch vom Tisch haben möchte, sollte man die vorformulierte Unterlassungserklärung der Gegenseite nie unbesehen unterzeichnen und zurücksenden. Muster für modifizierte Unterlassungserklärungen sind im Netz recherchierbar.

Außer in eindeutig unberechtigten Fällen kann es nicht schaden, den inkriminierten Beitrag vom Netz zu nehmen bzw. (im Sinne transparenten Löschens) durch einen neutralen Hinweis zu ersetzen. Bei Urheberrechtsverletzungen und klaren Persönlichkeitsrechtsverletzungen sollte man in jedem Fall den beanstandeten Inhalt umgehend entfernen.

Auch ohne tiefergehende Rechtskenntnisse ist man den Anwälten, die sich als Retter ("Weiße Ritter") der Abmahnopfer aufspielen, mit einem Rundumsorglos-Paket locken und satte Gebühren einstreichen, nicht notwendigerweise hilflos ausgeliefert ("Zock-mich-ab!"). Wer sorgfältig recherchiert, kann auch als juristischer Laie versuchen, die Rechtslage und seine Handlungsoptionen einzuschätzen.

In aller Regel empfehlen Anwälte, in jedem Fall einen Anwalt einzuschalten. Warum wohl? Ein Teil des Redtube-Skandals waren Anwälte, die ihre Mandanten übervorteilt haben, indem sie völlig überflüssige modifizierte Unterlassungserklärungen abgegeben haben. Geschichten über fahrlässig dumme Mandanten, die zunächst meinten, auf einen Anwalt verzichten zu können, sich dann aber die Finger gründlich verbrannt haben, werden nicht ohne Grund immer wieder von Anwälten kolportiert.

Wenn in Internetforen Anwälte aktiv sind, kann man durchaus eine brauchbare Ersteinschätzung erhalten. Es gibt aber natürlich auch Foristen, die als Laien verhängnisvolle Fehleinschätzungen mit dem Brustton der Überzeugung vertreten. Also Obacht!

Ob man sich einer Verbraucherzentrale anvertrauen möchte, muss jeder selbst wissen. Bei Blog-Abmahnungen sind sie höchstwahrscheinlich gar nicht zuständig.

In vielen Fällen nützen handelsübliche Rechtsschutzversicherungen nichts. So sind Urheberrechtsdelikte in der Regel ausgeklammert. Und wiederholte Versuche, eine Selbsthilfe der Blogger zu organisieren, haben bisher zu nichts geführt. Aus Rechtsanwalt Kompas "Stiftung Bloggerhilfe" ist nichts geworden.

http://scienceblogs.de/geograffitico/2013/03/14/rechtsschutz-initiative-fur-blogger/
http://www.kanzleikompa.de/?s=klehranlage&submit=Suchen

Öffentlichkeit herstellen ja oder nein? Bei unberechtigten Abmahnungen, die dazu geeignet sind, die Meinungsfreiheit einzuschüchtern, kann man unter Umständen durch öffentliches Thematisieren der Abmahnung positive Resultate erzielen. Ich erinnere an meine FAZ-Abmahnung. Aber man sollte Vor- und Nachteile eines solchen Vorgehens mit dem eigenen Anwalt oder anderen Vertrauenspersonen gründlich prüfen.

Wenn man sich an einen Anwalt wendet, sollte man sich sicher sein, dass er vom Internet hinreichend viel versteht. Beispielsweise kann man sich an bloggende Anwälte wenden. Es muss nicht immer ein Anwalt vor Ort sein oder der traditionelle Familienanwalt, für den das womöglich #neuland wäre.

Anwälte dürfen legal eine kostenlose Erstberatung anbieten:

http://www.kanzleinowack.de/an-kostenloser-erstberatung-gibt-es-nichts-zu-meckern/

Wer sich bei einem entsprechenden Anruf weigert, eine kostenlose kurze Ersteinschätzung abzugeben, sollte nicht mit dem Mandat beauftragt werden. Merke: Anwälte haben Erfahrung darin, bei potentiellen Mandaten Vertrauen zu wecken. Leider gibt es keinen Produktvergleich bei der Anwaltsqualität!

Je unberechtigter eine Abmahnung gegen einen Blogger ist, um so höher ist die Chance, dass ein Anwalt das Mandat unberechnet - "pro bono" - übernimmt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Pro_bono

Ich weiß von einem Anwalt, der eine Doktorandin bei einer wissenschaftsrechtlichen Frage mehrfach kostenlos beraten hat. Allerdings sind solche Anwälte rar gesät. In der Regel wird man seinen Anwalt bezahlen müssen.

Nochmals: Keine Panik, kühlen Kopf bewahren. Durch Fristaufschub Zeit für eigene Recherchen gewinnen. Nicht in jedem Fall muss ein Anwalt eingeschaltet werden, und es gibt genügend Anwälte, die einen kostenlosen Erstkontakt anbieten. Je mehr man sich über die Sachlage informiert, um so eher kann man den Schock der Abmahnung konstruktiv verarbeiten und einen Lernprozess einleiten.

***

Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/156271221/
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
http://archiv.twoday.net/stories/156272358/
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
http://archiv.twoday.net/stories/165211515/
Blog&Recht 4: Wie nutze ich Bilder unter freier Lizenz korrekt?
http://archiv.twoday.net/stories/219051498/
Blog&Recht 5: Darf ich alte Bilder nutzen?
http://archiv.twoday.net/stories/219051661/
Blog&Recht 6: Darf ich ein fremdes Video einbetten?
http://archiv.twoday.net/stories/404099696/
Blog&Recht 7: Hafte ich für Links?
http://archiv.twoday.net/stories/453148108/
Blog&Recht 8: Darf ich fremde Bilder verwenden?
http://archiv.twoday.net/stories/498223015/

Vor dem Amtsgericht besteht kein Anwaltszwang.

http://causaschavan.wordpress.com/2014/04/14/ganz-uble-klatsche-schavan-urteil-im-vollen-wortlaut-veroffentlicht/#more-5041

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_duesseldorf/j2014/15_K_2271_13_Urteil_20140320.html

Zitat:

"Die vom Fakultätsrat dem Fehlverhalten, das der Klägerin mit Blick auf den quantitativen und qualitativen Umfang der aufgedeckten Täuschung vorzuwerfen ist, beigemessene Schwere, stellt einen rechtlich zu billigenden Anlass dar, der betroffenen Promotionsleistung ihre Funktionstauglichkeit als Teil des wissenschaftlichen Diskurses zu entziehen. Gravierende Fälle wissenschaftlicher Unredlichkeit bedürfen einer wirkungsvollen Sanktionsmöglichkeit, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Wissenschaft nicht zu beschädigen und die Vertrauensbasis der Wissenschaftler untereinander zu erhalten, ohne die erfolgreiche wissenschaftliche Arbeit nicht möglich ist. Anlass, stattdessen etwaige mildere Mittel, z.B. in Gestalt einer Rüge, zu erwägen, bestand deshalb für den Fakultätsrat nicht. Abgesehen davon enthält weder die Promotionsordnung eine Ermächtigungsgrundlage hierzu, noch ist eine solche sonst ersichtlich."

Dazu siehe auch die Causa Schwerhoff
http://archiv.twoday.net/stories/97013509/

"Aus Konsequenz aus dem Fall Edathy will der Gesetzgeber das Strafrecht verschärfen. So soll künftig Herstellung, Verbreitung oder Besitz unbefugt erstellter Nacktaufnahmen unter Strafe stehen - aber auch "bloßstellende Bilder" von Kindern sowie von Erwachsenen. Das geht zu weit.

Ein Kommentar von Heribert Prantl"
http://www.sueddeutsche.de/politik/schaerfere-regeln-fuer-nacktfotos-hysterie-schuetzt-kinder-nicht-1.1936806
Via
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/04/14/kaugummi/

Die Affäre Edathy und die Folgen – eine gemeinsame Stellungnahme von Strafrechtlern, Kriminologen forensischen Psychiatern und Psychotherapeuten
http://criminologia.de/2014/04/keine-weiteren-verschaerfungen-im-sexualstrafrecht/

Das Recht lebt von klaren Grenzen zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten. Wer nichts Strafbares tut, den darf die Justiz nicht verfolgen. Im Fall Edathy wurde diese Regel missachtet –Einspruch eines Bundesrichters VON THOMAS FISCHER
http://www.zeit.de/2014/10/staatsanwaltschaft-fall-edathy

Der neue Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas ist so unbestimmt, dass er sich sogar gegen Filmaufnahmen von Holocaustopfern richten könnte
http://www.heise.de/tp/artikel/41/41500/1.html
http://www.heise.de/tp/artikel/41/41499/1.html

Bilder nackter Kinder haben gerade einen ganz schweren Stand. Sie sind zur politischen Obsession geworden. Plädoyer gegen ein Denkverbot. Von Ina Hartwig
http://www.perlentaucher.de/essay/fesselt-euch-nicht.html

Die taz über den Gesetzentwurf, der anscheinend nur in Pressekreisen kursiert, der Öffentlichkeit aber nicht bekannt ist
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=sw&dig=2014%2F04%2F14%2Fa0080&cHash=d4105da15bf4fc091d03ca2ff3485b4f

Der Fotograf Günter Zint:
"Darin sehe ich eine große Gefahr für die Pressefreiheit. Das kann zum Knüppel werden, um eine unliebsame Berichterstattung zu vermeiden. Wer legt fest, was eine Bloßstellung ist? Wenn man ein Bild von einem alten Nazi zeigt - ist das nicht auch eine Bloßstellung? Für Berufsfotografen wird das ein Problem... Wo ist der Kunstvorbehalt, wo fängt er an, wo hört er auf? Das kann man nicht definieren. Es gibt wohl viele Grenzfälle, in denen es auf die Gutartigkeit oder Bösartigkeit des Richters ankommt."
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=sw&dig=2014%2F04%2F14%2Fa0079&cHash=f18e527117d9dbe232bf5fd5d7267090

Update
http://www.internet-law.de/2014/04/das-kind-mit-dem-bade-ausgeschuettet-der-kampf-gegen-nacktbilder-von-kindern.html mit Link zum Referentenentwurf

Schlafender Putto von Reni saec. XVI

http://www.burgerbe.de/2014/04/13/landeskirche-will-schloss-beuggen-baden-verkaufen/

Die badische evangelische Landeskirche will ihr Tagungshaus Schloss Beuggen (ehemalige Deutschordens-Kommende) verkaufen. 2006 übernachtete ich in der eindrucksvollen Anlage am Hochrhein (Bilder auf Commons).


Zwei hübsche Bilder präsentiert Daniel Bernsen:

http://geschichtsunterricht.wordpress.com/2014/04/09/kraftvolle-formulierungen/

Update: Zur Motivgeschichte der Isaak-Szene hat Bernsen in einem Kommentar recherchiert

http://geschichtsunterricht.wordpress.com/2014/04/09/kraftvolle-formulierungen/#comment-1442


http://scholarlykitchen.sspnet.org/2014/04/14/public-access-to-public-books-the-case-of-the-national-trust/

http://www.fwf.ac.at/de/public_relations/oai/monitoring_oa.html

Die Studie von Franz Joetze 1905 ist online:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ulbdsp/periodical/titleinfo/6949463

Wie damals üblich betrachtet er Chroniken nur als Faktensteinbruch.

Zum Chronisten Jakob Lynnß (1574-1621) siehe die Schrift von Eckert 1914 (Lindauer Neujahrsblatt). Von seiner Bibliothek hat Needhams IPI keine Spur, wohl aber fand ich in Frauenfeld ein Buch aus seinem Besitz (Lirers Chronik):

http://books.google.de/books?id=pcvWAAAAMAAJ&pg=PA39

Schmalenstroer findet das erschreckend:

http://schmalenstroer.net/blog/2014/04/ein-drittel-der-vom-us-supreme-court-zitierten-webseiten-nicht-mehr-verfuegbar/

Leider erwähnt er nicht die Möglichkeit, über Archivierungsangebote wie Webcite

http://archiv.twoday.net/search?q=webcit

dem Problem abzuhelfen. In den USA ist das als fair use legal.

http://www.bodenseebibliotheken.de/zeitschrift.jsf?id=shbg#verlauf

Die Jahrgänge 79-81 fehlen!

#histverein

http://www.inschriften.net/themen/inschrift-im-fokus/kloster-luene-osterteppich.html


http://www.ndr.de/info/programm/sendungen/feature/clouds103.html

Ein NDR Info Feature über Datenwolken und Serverfarmen.

Skandalöses meldet Ingrid Strauch:

http://archiv.twoday.net/stories/129657606/#752347970

Hermann Möller schrieb in den Abhandlungen der Göttinger Akademie 1894 eine umfangreiche Darstellung über das (gefälschte) Doberaner Anthyr(ius)lied. Wer bei Google vor lauter irrelevanten Ergebnissen das an vierter Stelle via Europeana angezeigte Oxforder Digitalisat übersieht

http://dbooks.bodleian.ox.ac.uk/books/PDFs/N10953957.pdf

kann schnell noch auf anderem Wege fündig werden.

Jedes beim Internet Archive hochgeladene Buch erhält eine OCR, die bei Frakturschriften nach wie vor unbrauchbar ist und bei Antiquaschriften in der Regel auch nicht besonders gut. Dieser E-Text wird häufig von der Google-Websuche erfasst.

Site-Suche

https://www.google.de/search?q=site%3Aarchive.org+anthyrlied

Leider funktioniert die Suche im Buch häufig nicht, und leider sind nicht alle Volltexte in der übergreifenden Volltextsuche des Internet Archive findbar.

Diese Volltextsuche ist zudem gut versteckt. Das Internet Archive selbst bietet nur eine Metadatensuche. Man muss sich zu

https://openlibrary.org/

begeben, rechts More search options anklicken und im dann folgenden Menü ganz unten "Full Text Search?":

https://openlibrary.org/search/inside

Mit der Suche nach Anthyrlied hat man sofort Erfolg, der erste Treffer führt zur gesuchten Abhandlung.


http://www.welt.de/debatte/kolumnen/die-strenge-stausberg/article126897790/Wenn-Staatssekretaere-von-sich-selbst-abschreiben.html

Nein, Eumann hat nicht alles richtig gemacht. Aber indem er eine quasi unveröffentlichte Magisterarbeit in erweiterter Form als Dissertation einreichte hat er weder ein Plagiat begangen (denn sich selbst kann man nicht bestehlen) noch der Wissenschaft durch erhebliches Fehlverhalten geschadet. Wer es immer noch nicht begriffen hat, schreibt hundertmal: Ein Eigenplagiat ist kein Plagiat und liest erneut meine Darstellung:

http://archiv.twoday.net/stories/444870012/

Avoiding Plagiarism ... simple as IT!

Ein schönes Beispiel dafür, wie "große Staatsmänner" ihr politisches Schaffen aus künstlerischer Begabung beziehen, liefert die Süddeutsche Zeitung unter: http://www.sueddeutsche.de/politik/gemaelde-von-ex-praesident-bush-plagiator-versager-amerikaner-1.1933168 oder http://www.nytimes.com/2014/04/07/arts/design/george-w-bushs-art-exhibition-at-presidential-center.html?smid=tw-share&_r=0
Interessant ist die Evidenz, mit der sich die Kongruenz von künstlerischem und politischem Tun offenbart...
Allerdings liegt hier einiges im Argen, denn:
1. sollte es ein Selbstporträt werden (siehe leicht verbessertes Foto des Autors), was nicht ganz gelungen ist,
2. handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung, da die Quelle eindeutig geschützt ist. Vgl. http://hoesmann.eu/rechtsgebiete/urheberrecht/faq-foto-und-urheberrecht/#129
Die leicht verbesserte Ausführung des expräsidialen Gemäldes zeigt, dass Bush sich mit Freud als wirklich mächtige Person darstellen und gleichzeitig seine feminine Seite zeigen wollte.

Im Oktober 2012 widmete Margret Ott dem pommerschen Fälscher Pristaff (gestorben 1736) einen Blogartikel:

http://www.blog.pommerscher-greif.de/ein-pommerscher-falscher/

In der ADB lesen wir:

Seit dem Jahre 1732 lebte er abwechselnd in Stettin und in Greifswald und unternahm von hier längere Reisen durch Pommern und Rügen, auf welchen er sich überall eine vielseitige Kenntniß der Archive, Bibliotheken und öffentlichen Denkmäler erwarb. Diese benutzte er zur Anfertigung gefälschter Urkunden und Chroniken mit angefügten Landkarten und Abbildungen, welche er theils als Abschriften seiner Hand, theils unter fremdem Namen, u. A. von Adam Gerschow, an Bibliotheken und Privatpersonen veräußerte. Auf solche Art täuschte er den Generalsuperintendenten Hornejus und den Bürgermeister Liebeherr in Stettin, sowie den Generalsuperintendenten Lütkemann und die Professoren A. G. Schwarz und Aug. Balthasar in Greifswald, welche nicht nur die betr. Urkunden für ihre Arbeiten benutzten, sondern ihn auch bei seinen Reisen ihren Freunden empfohlen. Pristaff’s Zeichnungen sind freilich so formlos und ohne Kenntniß der Denkmäler entworfen, daß sie wenig Beachtung verdienen, seine Chroniken, welche namentlich die Geschichte der pommerschen Städte behandeln, verrathen dagegen eine große Belesenheit, welche oft dazu verleitet, auch die eingewebten Irrthümer und Erfindungen für Wahrheiten anzunehmen; die gefälschten Urkunden endlich sind mit raffinirter Berechnung gerade in solche Zeiten verlegt, wo wichtige Ereignisse, wie die Sturmfluth von 1304, das Erlöschen des Geschlechts der Grafen v. Gützkow (1359) u. A. stattfanden, sodaß selbst neuere Forscher, wie Barthold (Pom. Gesch. III, 899–402), Klempin (Pom. Urt.-Buch 320) und Fock (Rüg. Pom. Gesch. III, S. 61, Anm. betr. d. J. 1307) durch dieselben getäuscht wurden. Andererseits muß es Verwunderung erregen, daß P., welcher schon am 10. Jan. 1786 zu Anklam starb, in der kurzen Zeit v. 1732–36 eine so große Menge von gefälschten Schriften zu sammeln und anzufertigen vermochte.
https://de.wikisource.org/wiki/ADB:Pristaff,_Gottlieb_Samuel

Zum von ihm gefälschten Runenstein von Drewoldke siehe

Giesebrecht 1850 S. 185-188
http://digibib.ub.uni-greifswald.de/download/eBook_Baltische_Studien_1850_52.pdf

http://ub-goobi-pr2.ub.uni-greifswald.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Agbv%3A9-g-305249

Oelrichs 1790 behandelte Pristaff ausführlich. Bedauerlicherweise verzichtete Ott auf einen Direktlink zur Stelle, obwohl in dem Google-Digitalisat mehrere Ausgaben zusammengebunden sind:

http://books.google.de/books?id=yVZFAAAAYAAJ&pg=RA1-PA94

(Oelrichs behandelte im gleichen Aufsatz auch den 1647 gestorbenen Urkundenfälscher Christoph Stenzel Janikowsky. Zu ihm siehe auch

http://alehistoria.blox.pl/2010/09/GENIALNI-FALSZERZE.html )

Adolf Rieth erwähnte Pristaff in seinem Buch "Vorzeit gefälscht", einer Sammlung von Fälschergeschichten aus der Vor- und Frühgeschichte. Rezension im SPIEGEL 1968
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46039921.html

GND Pristaff
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=139237291

Fälschungen in Archivalia
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/


http://www.change.org/de/Petitionen/prof-dr-dr-sabine-von-schorlemer-erhalt-des-instituts-f%C3%BCr-klassische-arch%C3%A4ologie-und-des-antikenmuseums-der-universit%C3%A4t-leipzig

Fragt

http://www.siwiarchiv.de/?p=6733

und verweist auf die Diskussion in

http://archiv.twoday.net/topics/Medienarchive/

http://www.berliner-zeitung.de/politik/schliessung-im-jahr-2019-moeglich-stasi-behoerde-akzeptiert-ihr-ende,10808018,26824560.html

"Seit Längerem im Gespräch ist eine Überführung der Aktenbestände ins Bundesarchiv."

Unsere Bilderreihe zum Wochenende wird selbstverständlich Mareike König gewidmet.

http://archivalia.tumblr.com/tagged/paris

Mehr Tumblr-Tags von Archivalia_EN:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-04/big-data-gesundheitswesen-nhs/komplettansicht

"The Tate announced today that it has released a digital archive of artist William Furlong’s landmark Audio Arts magazine, which was distributed in the form of cassette tapes from 1972 to 2004. The uniquely formatted magazine collected more than 1,640 interviews with artists, critics, and other art world illuminati including Marina Abramovic, Carl Andre, Joseph Beuys, Daniel Buren, John Cage, Tacita Dean, Sarah Lucas, Nancy Spero, and Rachel Whiteread, among many others."
http://blogs.artinfo.com/artintheair/2014/04/10/audio-arts-goes-digital-in-new-tate-archive/

http://www.tate.org.uk/audio-arts

Via
http://researchbuzz.me/2014/04/11/music-reddit-facebook-more-fat-friday-buzz-april-11-2014/

Endlich gibt es wieder zwei neue Handschriftendigitalisate in Hamburg, eine der beiden ist:

http://resolver.sub.uni-hamburg.de/goobi/HANSh505

http://www.mr1314.de/3433


http://www.nzz.ch/wissenschaft/bildung/wir-pflegen-zwei-welten-1.18280430

Die Leiterin der ZB Zürich sagt:

"Die eigenen Digitalisate ziehen übrigens unerwarteterweise die Nutzer auch physisch an: Wir sind durch die digitalen Medien sichtbarer. Wer eine Grafik im Internet gesehen hat, will sie auch im Original anschauen."

Ähnliches berichtete vor Jahren schon Staecker aus Wolfenbüttel.

Informationen und Fotos zu den Umbauarbeiten sowie erste Eindrücke von den neuen Räumlichkeiten des Stadtarchivs Augsburg im Gebäude der ehemaligen Augsburger Kammgarnspinnerei (AKS):

http://www.stadtarchiv.augsburg.de/index.php?id=34689

Der Artikel ist eigenartigerweise kein Aprilscherz:

http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_46395

Böhmen liegt ja auch am Meer (Shakespeare) und Österreich ist für seine Strände bekannt (Wetten Dass).

RA Schwenke erklärt die Grundlagen nicht nur für Facebook-Nutzer

http://allfacebook.de/policy/grundlagen-der-nutzung-von-fremden-texten

Auch sonst ist seine Artikelserie hilfreich.

https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=52621

http://www.swisstopo.admin.ch/internet/swisstopo/de/home/swisstopo/legal_bases/use_without_licence.html


Klaus Ridders Buch von 1991 ist online:

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-53567

http://www.dh.uni-leipzig.de/wo/csel-is-now-on-github/

Was immer das bedeutet ...

https://de.wikipedia.org/wiki/Corpus_scriptorum_ecclesiasticorum_latinorum

http://www.informatieprofessional.nl/nieuws/10288-uva-lanceert-drie-websites-voor-natuur-en-cultuurtijdschriften-.html

Über 5000 Artikel stehen zur Verfügung:

http://natuurcultuur.nl/browse?browse-journal=yes

Der Ansatz erinnert an:

http://www.landesmuseum.at/datenbanken/digilit/

Die Frage wird im neuen Tätigkeitsbericht Datenschutz/IFG von Brandenburg S. 87 kurz angesprochen.

http://www.lda.brandenburg.de/media_fast/4055/TB_17_b.pdf

Zusammenfassung des Berichts:
http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=6470

Stellungnahme zur Heimerziehung 2013:

http://www.lda.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.319488.de

Aus dem IFG-Teil. S. 146 zum UrhG vs. IFG

Online: http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00003C4900000000

Offenbar ein Kopialbuch der Trierer Kirche vom Anfang des 15. Jahrhunderts. Eine Beschreibung liefert Berlin leider nicht.

Die Firma "The Archive AG" sowie deren Prozessbevollmächtigte, Kanzlei Urmann, erschienen zu dem heutigen Termin zur mündlichen Verhandlung nicht, obwohl der Termin bereits mehrfach auf Wunsch der Kanzlei Urmann verschoben wurde.

Das Gericht ließ in der mündlichen Verhandlung keinen Zweifel daran, dass die Abmahnung unberechtigt war. Aufgrund der Abwesenheit der Firma "The Archive AG" sowie deren Prozessbevollmächtigte erließ das Gericht ein sog. Versäumnisurteil, wonach vorerst feststeht, dass der Firma "The Archive AG" kein Unterlassungsanspruch und Zahlungsanspruch zusteht. Zudem muss die Firma "The Archive AG" die Kosten des Verfahrens tragen.

http://anka.eu/news-aktuelles/89-update-zu-redtubeverfahren-ag-potsdam-erlaesst-versaeumnisurteil

http://archiv.twoday.net/search?q=redtube

Da ich nicht weiß, ob und wann mein Kommentar zu

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/6995 (Hinweis auf: Benz, Stefan, Die Frauenklöster Mitteleuropas 1550-1800. Verzeichnis und Beschreibung ihrer Geschichtskultur (Reformationsgeschichtliche Studien und Texte 160), Münster: Aschendorff, 2014)

freigeschaltet wird, dokumentiere ich ihn hier.

"Wie ich unter anderem in http://ordensgeschichte.hypotheses.org/3104 ausgeführt habe, bin ich strikt dagegen heute noch gedruckte Nachschlagewerke zu publizieren, wenn diese nicht auch in einer aktualisierbaren Open-Access-Version bereitstehen. Vorliegendes Buch kostet 78 Euro und wird nach meinen Erfahrungen voraussichtlich nur – im Vergleich zu früher – nur in wenigen wissenschaftlichen Bibliotheken einsehbar sein.

Man kann sich im KVK mal anschauen, wo denn das Monasticon Carmelitanum (2012), ein wichtiges Nachschlagewerk, das jede wissenschaftliche Allgemeinbibliothek führen sollte (trotz erheblich größeren Umfangs 10 Euro billiger als das Buch von Benz), vorhanden ist. Im GBV fehlen z.B. Göttingen oder Bremen. In Hessen ist die UB Frankfurt nicht vertreten, ebensowenig Kassel. In NRW ist es etwa in Aachen nicht nachgewiesen, in BW nicht in Karlsruhe oder Mannheim. Unverständlich ist, dass es in der SB Berlin nicht vorhanden ist."

Die TU Dortmund hat entschieden, dass Eumann der Doktorgrad nicht aberkannt wird - gut so!

http://www.zeit.de/studium/hochschule/2014-03/eumann-doktortitel-dortmund

Auf meine ausführliche Analyse sei verwiesen:

http://archiv.twoday.net/stories/444870012/

Was sein Doktorvater schwallt, liegt neben der Sache.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/dissertationsaffaere-eumann-doktorvater-ist-schockiert-12889256.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Wenn er verkündet "Eine Dissertation muss eine Innovationsleistung sein." so entspricht das nicht meinem Begriff von Innovation, denn meiner Ansicht nach sind die wenigsten Dissertationen wirklich innovativ.

Nachdem sich Schavan auf Drängen der Dekane aus dem Hochschulrat der LMU zurückgezogen hatte, hat sie sich nun entschieden, nicht weiter juristisch gegen die Entziehung ihres Doktortitels durch die HHU Düsseldorf vorzugehen.

http://www.zeit.de/studium/hochschule/2014-04/schavan-doktortitel-gericht-berufung

Siehe auch
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/schavan-luebeck-zeichnet-ex-ministerin-mit-ehrendoktor-aus-a-963649.html

Graduation cap gift boxes

http://www.svz.de/mv-uebersicht/kepler-kehrt-nach-stralsund-zurueck-id6247731.html

45 000 Euro aus dem Stadtsäckel hat Kunkel bis 2015 zur Verfügung, um bibliophile Schätze zurückzukaufen. 18 Bände sind bereits nach Stralsund zurückgekommen. Aber viele Bücher fehlen noch, darunter eine einzigartige Mond-Studie des Danziger Astronomen Johannes Hevelius und eine Schrift des berühmten Mathematikers Leonhard Euler. Kunkel brauche noch 585 Bände, „um die Identität der Gymnasialbibliothek wieder herzustellen“, sagt er. Er sagt nicht, dass es sich um Bücher handelt, die im Juni 2012 an Hassold verkauft wurden. Die Bücher wurden kistenweise nach Bayern gebracht, eine detaillierte Liste gibt es nicht.

Offenbar verkauften die einstige Leiterin des Stadtarchivs, Regina Nehmzow, und ihr Vorgänger bereits vorher zahlreiche Bücher aus den historischen Beständen. Die Stadt schweigt dazu und verweist auf die Staatsanwaltschaft, die gegen Nehmzow wegen Untreue ermittelt. Weder Hassold noch Nehmzow wollen mit den Medien reden. Nehmzow, die in Greifswald Germanistik und Geschichte studierte und an der Sektion Marxismus-Leninismus promovierte, beruft sich auf einen gerichtlichen Vergleich mit der Stadt, durch den sie nach ihrer fristlosen Kündigung wieder eingestellt wurde.

Kunkel appelliert an die „Ehrenhaftigkeit und die Vernunft“ der Buchhändler, Antiquare und Sammler, weitere Bücher zurückzugeben, die über Hassold auf den Markt gelangt sind.


http://archiv.twoday.net/search?q=kepler+stralsund

[Preprint] Ulm und Oberschwaben. Zeitschrift für Geschichte, Kunst und Kultur. Im Auftrag des Vereins für Kunst und Altertum in Ulm und Oberschwaben e.V. und der Gesellschaft Oberschwaben für Geschichte und Kultur e.V. hrsg. von Andreas Schmauder und Michael Wettengel in Zusammenarbeit mit Gudrun Litz Bd. 58. Ulm: Süddeutsche Verlagsgesellschaft Ulm im Jan Thorbecke Verlag 2013. 535 S. mit zahlreichen Abbildungen

Norbert Kruse, der an einer "Gesamtuntersuchung der deutschen Literatur Oberschwabens im Mittelalter" arbeitet, hat dazu einen weiteren Baustein vorgelegt: Deutsche Einschübe in lateinischen Predigten des 14. Jahrhunderts aus Ochsenhausen (S. 9-38). Die Handschrift Cod. theol. et phil. 2° 200 der Württembergischen Landesbibliothek Stuttgart (Zwiefalter Provenienz, Ende des 14. Jahrhunderts) überliefert Bl. 8v-43v 1343 datierte lateinische Predigten eines Konventualen des Benediktinerklosters Ochsenhausen, in die 72 Passagen in Deutsch eingeschoben sind, die Kruse S. 16-29 ediert und übersetzt. Misslich ist unter anderem der Verzicht auf eine Quellenanalyse. Mit geschickter Nutzung von Google/Google Book Search kann man herausfinden, dass mindestens zwei der Einschübe aus deutschsprachigen Predigten stammen (Näheres in Archivalia: http://archiv.twoday.net/stories/714918650/ ).

Ulrich Scheinhammer-Schmid sichert die Spuren des 1440 datierten Totentanzes im Ulmer Wengenkloster, der im Zweiten Weltkrieg schwer beschädigt und bei Abrissarbeiten 1952 vollends vernichtet wurde. Für die Wiedergabe des Textes (S. 67-70) stehen außer der fragwürdigen Rekonstruktion durch Rudolf Weser nur wenige fragmentarische Textstücke zur Verfügung.

Anhand der überregionalen, 1459 in Regensburg verabschiedeten Bauordnung geht Anne-Christine Brehm auf das Netzwerk spätmittelalterlicher Baumeister ein. Deutlich werden die engen Kontakte zwischen den am Treffen Beteiligten. Abbildung 7 auf S. 83 wirft die Frage auf, ob es in der Redaktion der Zeitschrift niemand gibt, der paläographisch so versiert ist, um zu erkennen, dass es ein Unding ist, kommentarlos die mit Fehlern gespickte Transkription durch Rudolf Wissell (kein Fachhistoriker!) neben die Abbildung der Thanner Abschrift der Beitrittsliste zu stellen. Die Überlieferung aus dem 16. Jahrhundert weist eine Fehldatierung 1449 statt 1459 auf, es heißt eindeutig “viertzig”, wo Wissell “fünfzig” schreibt.

Im Mittelpunkt von Wolfgang W. Schürles Aufsatz “Lepra und andere abscheuliche Krankheiten. Von Sondersiechen und ihren Stiftungen in Württemberg sowie in Stadt und Amt Blaubeuren” (S. 102-172) steht das 1441 erstmals erwähnte Blaubeurer Sondersiechenhaus. Bedauerlich ist, dass die in der ehemaligen Reichsstadt Schwäbisch Gmünd noch vorhandene eindrucksvolle Siechenanlage St. Katharina (Richard Strobel, Die Kunstdenkmäler der Stadt Schwäbisch Gmünd 4, 2003, S. 61-76 ) nicht berücksichtigt wird (das Buch von Albert Deibele 1969 wird nur in der letzten Fußnote 277 angeführt).

Mit Handel und Wandel auf der Donau von Ulm bis Wien in der frühen Neuzeit hatte sich Hans-Heinrich Vangerow im vorigen Band befasst. Aufgrund neuer Quellenfunde kann er schon einen Nachtrag vorlegen. Eine gründliche agrargeschichtliche Übersichtsdarstellung widmet Edwin Ernst Weber der Landwirtschaft an der Oberen Donau in der frühen Neuzeit (S. 186-227). Nicht nur dieser Beitrag, den unter anderem schöne Zeichnungen aus einem Wiblinger Lagerbuch vom Ende des 17. Jahrhunderts schmücken, gefällt aufgrund gut ausgewählter und qualitätvoller Farbillustrationen. Zwei Hinterglasbilder von Johann Christoph Beuz (1740-1810) aus dem Ende des 18. Jahrhunderts fesseln Berno Heymer. Wieso eines der beiden aus den Sammlungen des Ulmer Museums 1979 im Kunsthandel auftauchte (S. 228), erfährt man leider nicht.

Bei dem Beitrag von Guntram Müller-Schellenberg zum hohenzollerischen Militär in napoleonischer Zeit und den Hechingern und Sigmaringern als Teil der nassauischen Regimenter in Spanien (S. 240-264) frage ich mich, wieso er nicht in der einschlägigeren ZHG erschienen ist.

Jürgen Kniep kann in seiner aufschlussreichen Studie zu Bildern oberschwäbischer Volkstrachten im 19. und 20. Jahrhundert herausarbeiten, “wie wenige Akteure die diskursive Wissensproduktion über die Kleidungspraxis der Württemberger im Allgemeinen und die Volkstrachten in Oberschwaben im Besonderen prägten “(S. 303f.). Nicht eigens thematisiert wird der Schwaben-Begriff, obwohl er einen wichtigen Beitrag zur rückwärtsgewandten “Volks”-Kunde leistete.

Warum die Haushaltslage der Stadt Biberach sich so außergewöhnlich positiv darstellt, erklärt Frank Brunecker historisch: Seine “Biberacher Industriegeschichte” würdigt neben Boehringer Ingelheim auch die weiteren großen Unternehmen der wohlhabenden oberschwäbischen Stadt.

Die Veränderungen der “Kindheitsrealitäten” seien viel geringer und fänden deutlich langsamer statt als häufig angenommen werde, resümiert Sarah-Maria Schober ihre Fallstudie zu Kindern in Ravensburg im Kaiserreich (S. 386). Es handelt sich um eine gekürzte Tübinger Magisterarbeit. Die Autorin verweist in Fußnote 1 auf die Langfassung für ein ausführliches Quellen- und Literaturverzeichnis. Bei dieser bibliographisch schwer fassbaren, viel zu sehr unterschätzten Gattung der grauen Literatur sollte man aber immer einen Standort angeben, wo die Abschlussarbeit eingesehen werden kann.

Ravensburg war ein Zentrum von Altarbau und sakraler Bildhauerei in Historismus, Jugendstil und beginnender Moderne. Ralf Reiter stellt die Werkstätten von Theodor Schell dem Älteren (1836-1900), Moriz Schlachter (1852-1931) und Theodor Schell dem Jüngeren (1870-1938) vor. Der letztgenannte war nach Ansicht des Autors vielleicht der “bedeutendste Künstler” Ravensburgs (S. 428). Beigegeben ist ein umfangreiches Werkverzeichnis (S. 429-437).

Über das letzte Todesurteil des Standgerichts Ulms, dem am 19. April 1945 der französische Zwangsarbeiter Joseph Weiß zum Opfer fiel, weil er ein Rotkreuz-Paket geöffnet hatte, recherchierte Andreas Lörcher. Der einzige Beitrag zur Nachkriegszeit nimmt die Anfänge des 1950 gegründeten “Ravensburger Kreises” (“Eine verschworene Gemeinschaft” S. 450-469) in den Blick, gewiss keine oberschwäbische “Gruppe 47". Franz Schwarzbauer wirft der literarischen Gesellschaft die Orientierung “an einem überholten, restaurativen Literaturbegriff” vor (S. 467).

Ein stattlicher Rezensionsteil mit gut 20 besprochenen Büchern (S. 470-504) und leider getrennte Register der Personen- und Ortsnamen, die nach wie vor die benutzerunfreundliche Ansetzung nach dem Vornamen (bei Adelsfamilien) praktizieren, “runden”, um eine beliebte Rezensenten-Floskel aufzugreifen, den “schön gestalteten Band ab” (S. 482).

In der ADB lesen wir:

Hosemann: Abraham H., kaiserlicher Historiograph, geb. 1561, stirbt 1617, ein Mann, der, obwol ihn bereits Henelius im 17. Jahrhundert mit vollem Recht als omnium bipedum mendacissimum bezeichnet, doch auf die schlesische Provinzial- und Localgeschichtsschreibung in früherer Zeit einen gewissen Einfluß geübt hat. H., auch unter der gräcisirten Namensform Knemiander vorkommend, ist der Sohn des Schuhmachermeisters Gregor H. zu Lauban. Ursprünglich für eine gelehrte Laufbahn bestimmt, ward er, als Unglücksfälle die Familie trafen, gezwungen, das Handwerk des Vaters zu erlernen, welches ihm aber so schlecht behagte, daß er davonlief. In Jena erscheint er dann als der Diener eines dort studirenden Grafen Ernst v. Mansfeld eifrig beflissen, auch für die eigene Ausbildung zu sorgen. Mit seinem Herrn siedelt er nach Erfurt über und findet hier, als der Graf Erfurt verläßt, an dem Abte des Petersklosters einen freundlichen Gönner, der auch seinem Lerntriebe bereitwillig Nahrung verschaffte. Inzwischen hatte aber sein Vater von seinem Aufenthalte erfahren und aus Besorgniß, daß es schließlich auf eine Bekehrung des Jünglings zum Katholicismus abgesehen sei, diesen zurückgerufen. Doch ertrug derselbe die verhaßte Beschäftigung des Handwerks nicht lange und begann nach dem Tode des Vaters eine schriftstellerische Thätigkeit eigner Art als Gelegenheitsdichter, moralisch-philosophisch-theologischer Scribent und zugleich als Historiker. Eine dem Kaiser Rudolf II. eingesendete „Nova Chronologia Austriaca“, in der er mit größter Dreistigkeit eine Geschichte der Habsburger vom J. 362 n. Ch. an componirt hatte, trug ihm wirklich 1607 den Titel eines kaiserl. Historiographen ein. Nun schrieb er, kühner geworden, eine große Anzahl schlesische Familien- und Stadtgeschichten, und zwar nicht auf Bestellung, sondern aus freiem Antriebe, um dieselben dann sauber abgeschrieben an bemittelte Adeliche resp. Magistrate mit Dedicationen zu schicken, deren Schluß die Hoffnung auf ein Geldgeschenk ziemlich unverblümt auszusprechen pflegte. In diesen waltet nun eigentlich ganz ausschließlich die Phantasie, es wird sich kaum in einer derselben ein wirklich historisches Factum nachweisen lassen, um so weniger, da der sonst keineswegs aller historischer Kenntnisse baare Verfasser augenscheinlich gerade über die schlesische Geschichte, auf deren Gebiet er doch vorzugsweise thätig war, thatsächlich gar nichts wußte und auch schwerlich jemals ein Buch aus diesem Kreise in der Hand gehabt hat. Wo er Namen von schlesischen Herzogen oder bestimmte Begebenheiten anführt, stellen sich dieselben immer als einfach erfunden heraus. Bei den Städtegeschichten hat er die Unverschämtheit so weit getrieben, daß ein guter Theil derselben wie nach einem feststehenden Formular gearbeitet ist und gleichlautend bis auf die wechselnden Ortsnamen den verschiedenen Städten dieselben Gründer, Gründungszeiten und Gründungsurkunden, dieselben Begebenheiten, ja schließlich dieselben berühmten Stadtkinder zutheilt. Natürlich erscheint bei den Familien- wie bei den Stadtgeschichten zum größeren Ruhme der Betheiligten der Anfang in die graueste Vorzeit hinaufgerückt. Obwol nun bereits im 17. Jahrhundert das Lügenhafte dieser Berichte erkannt wurde, so haben doch einzelne seiner Angaben, die zufällig nicht allzu abenteuerlich aussehen, sich in localgeschichtliche oder genealogische Arbeiten einschmuggeln können und des Fabrikzeichens entbehrend, dort selbst bessere Historiker getäuscht, wie man denn in den Werken des Naso, Schickfus, Henel, Sinapius mehrfach Spuren Hosemann’scher Erfindungen begegnet. H. starb 1617, angeblich auf einer Reise in der Nähe von Magdeburg durch Bauern erschlagen. Von seinen Schriften [180] ist mancherlei im Druck erhalten, auch die „Chronologia Austriaca“, doch grade von den Stadt- und den Adelsgeschichten ist keine selbständig publicirt worden.
Grünhagen, Abraham Hosemann, Der schlesische Lügenschmidt, Feuilleton der schlesischen Zeitung, 1866, Nr. 556.

https://de.wikisource.org/wiki/ADB:Hosemann,_Abraham

GND:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=124373089

Abraham Hosemann/Hossmann (1561-1617) wurde sogar in der ZEIT 1950 porträtiert:

Was dieser gerissene Hochstapler des sechzehnten Jahrhundert alles angerichtet hat, das geht auf keine Kuhhaut und wird noch in fernster Zukunft Irrtümer über Irrtümer stiften." Und: "Durch eine Art „Rundschreiben“ bot er den Städten und den adeligen Familien seine Dienste als Historiker und Ahnenforscher an und lieferte auf Bestellung Stadt- und Familiengeschichten, die sich sehen lassen konnten. Völlig skrupellos führte er in diesen „historischen“ Arbeiten Quellen an, die es nicht gab, zitierte aus wirklich bestehenden Werken Einzelheiten, die sich in ihnen gar nicht fanden, und erfand „historische Persönlichkeiten“, die sich nur sein Lügengehirn ausgedacht hatte. So beispielsweise den „berühmten römischen Kriegsoberst Lucca“, den er um 300 n. Chr. mehrere Städte gründen ließ, ferner einen „heidnischen Prinzen Polkenhain aus dem Morgenlande’, der ebenfalls mit deutschen Städtegründungen beschäftigt gewesen sein soll, und als Glanzstück seines Kasperltheaters den „Kaiser Mauritius“, dessen hauptsächlichste Arbeit in der gleichen Tätigkeit bestand. Je nach der Höhe des ausgehandelten Honorars wurden diese erlauchten Herren bemüht: die zahlungskräftigsten Schildbürger bekamen als Stadtgründer den „Kaiser Mauritius“, und die zahlungsschwächsten den „römischen Kriegsoberst Lucca“.

Die maßgebliche Darstellung veröffentlichte Ernst Bednara 1936 (ZHVS 1936, S. 251ff.), online:

http://www.sbc.org.pl/dlibra/publication?id=4874

Es wird nicht ganz deutlich, geht aber aus Google-Schnipseln des Buchs "Historische Schlesienforschung" (2005) hervor, dass Bednara nur die Chronik von Leobschütz edierte:

Hosemanns Lügengeschichte von Leobschütz. In: Beiträge zur Heimatkunde Oberschlesiens, Bd. 3, Leobschütz 1936, S. 185-272, mit Edition der Chronik von Leobschütz (190-249).

Bednara hat auch 1937 etwas zu Hosemann nachgetragen:

http://books.google.de/books?id=WxwKAAAAIAAJ&q=hosemann+reichenbach

Unter

http://www.sbc.org.pl/dlibra/publication?id=4874

kann man auch den früheren Aufsatz von Colmar Grünhagen 1884 (S. 229ff.) in der gleichen Zeitschrift einsehen. Grünhagen meinte, dass die Art, wie Hosemann die Geschichtsfälschung zum Gewerbe ausbildete, einzigartig sei (S. 229).

Zur Historienschriftstellerei um 1600, um Einnahmen zu erzielen, gibt es noch zwei andere Beispiele, die gut untersucht sind.

Der "Lügenchronist" Jakob Beyrlin wurde von Michael Klein studiert
http://www.rund-um-rhodt.de/media/c0798ac83e21e312ffff80f8fffffff1.pdf
http://archiv.twoday.net/stories/142785931/

Zu David Wolleber, der anders als Hosemann und Beyrlin nicht oder kaum bewusster Erfindungen beschuldigt werden kann:
http://archiv.twoday.net/stories/603121392/

Grünhagen hatte sich schon 1871 zu Hosemanns Chroniken-"Fabrik" geäußert:

http://books.google.de/books?id=YF4TAQAAMAAJ&pg=PA346

(Zur dort erwähnten Familiengeschichte der von Reichenbach aus der Feder Hosemanns gibt es anscheinend etwas in einer polnischen Arbeit:

http://books.google.de/books?id=3n4oAAAAYAAJ&q=hosemann )

Die von

https://is.muni.cz/th/45092/ff_d/Rukopis.pdf

zitierte kurze Darstellung von Franz Kopetzky, in: Beiträge zur Geschichte Schlesiens 2, Troppau 1866, S. 9-10 kann ich hierzulande nicht nachweisen.

Elvert 1850 gibt einige Nachweise, denen es nachzugehen gilt:

http://books.google.de/books?id=SGI_AQAAMAAJ&pg=PA81

Bednara blieb unbekannt der Aufsatz von Georg von Gyurikovits 1847 (auf den auch Stefan Benz 2003 hinwies, teste Google Books):

http://books.google.de/books?id=pctLAAAAcAAJ&pg=PA865

Er gibt ein Anschreibens Hosemanns an den Preßburger Magistrat 1612 aus dem dortigen Stadtarchiv wieder.

Bernd Herbert Wagner, Kaiserwahl und Krönung ... 1994, S. 184 ging kurz auf die Schrift Hosemanns zur Festlichkeit von 1612 ein, wobei er es nicht unterließ Siebers Charakterisierung der Schrift (absonderliches Werk, mit pikanten Anekdötchen gespicktes Monstrum) zu zitieren.

http://gateway-bayern.de/BV001527596 (2 Digitalisate)

Grünhagen nannte eine ganze Reihe von Hosemann'schen Stadtchroniken, von denen ihm aber nur zwei ganz vorlagen, die übrigen im Auszug oder vielleicht auch nur durch Erwähnungen. Genaue Nachweise gibt Grünhagen leider nicht.

Eine in Bautzen 1616 gedruckte Chronik von Thorn erwähnen:

http://books.google.de/books?id=k5YWAAAAYAAJ&pg=PA3
http://books.google.de/books?id=-EoWAAAAYAAJ&pg=PA533
(ein Exemplar konnte ich nicht nachweisen, mit
http://www.bu.umk.pl/ kam ich nicht zurecht.)

Bednara konnte nur noch drei handschriftliche Überlieferungen von Hosemann-Chroniken ermitteln: die von ihm herausgegebene Leobschützer Chronik im Heimatmuseum, die Troppauer (im Stadtarchiv Troppau) und die Winziger in der Stadtbibliothek Breslau.

Mario Müller und Axel Kriechmus haben im Band Studien zur neuzeitlichen Geschichtsschreibung ... 1913, S. 19ff. eine Übersicht zu den historiografischen Schriften über Schlesien publiziert, in der sie auch Hosemann berücksichtigen, freilich ohne die Studie von Bednara zu nennen.

Nr. 189 Genealogia Austriaca
Drei Ausgaben im VD 17, die Erstausgabe Bautzen 1608 ist online:

http://diglib.hab.de/drucke/gm-3378/start.html

(Insgesamt sind 28 Ausgaben von Schriften Hosemanns im VD 17 als online nachgewiesen.)

Nr. 198 Beschreibung der Stadt Winzig (1615)
Nur Abschrift des 18. Jh. UB Leipzig Ms. 091 genannt

Nr. 201 Münsterberger Chronik (1616)
Auszug in der gleichen Leipziger Handschrift.

Nr. 206f. sind Nennungen bei Otto ohne Überlieferungsnachweis. Leider werden keine Seitenzahlen angegeben, der Artikel zu Hosemann steht Bd. 2/1 S. 182ff.
http://data.onb.ac.at/ABO/%2BZ168236705 (in der Bibliographie Nr. 43, 44)
und im Supplementband
http://books.google.de/books?id=LstRAAAAcAAJ&pg=PA183

(Wieso Bd. 2 des Döring'schen Katalogs (2002) nicht ausgewertet wurde, ist mir rätselhaft. Hier werden in Ms. 0307 Aufzeichnungen des Laubaner Stadtschreibers Joachim Hosemann nachgewiesen.)

Von Abraham Hosemanns Chronik seiner Heimatstadt Lauban fehlt anscheinend immer noch jede Spur, siehe etwa

https://www.academia.edu/3877544/Fruhneuzeitliche_Laubaner_Geschichtsschreibung_und_das_Land_der_Sechsstadte

Hosemann erwähnte ich am Rande in meinem Aufsatz "Ursprung und Herkommen":

http://edocs.ub.uni-frankfurt.de/volltexte/2009/13798/

Karen Lambrecht, Hexenverfolgung ... 1995, S. 87f. hat hervorgehoben, dass Hosemann sich in einer Abhandlung gegen die Annahme wandte, dass Hexen an Unwettern schuld seien.

Die Ausgabe von 1618 ("De Tonitru & Tempestate, Das ist: Nohtwendiger Bericht/ Von Donnern und Hagel-Wettern ...") ist online:

http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000245C00000000

Die von Lambrecht erwähnten "Caussae naturales" (1614) sind online in Berlin:

http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000560800000000

Man sollte Hosemann also nicht nur nach seinen historiographischen Fiktionen beurteilen. Vereinzelt hat die moderne Forschung sich mit seinen Schriften z.B. zu Träumen am Rande befasst. 2012 beschäftigte sich ein Vortrag auf einem Prager Symposion mit Hosemann, siehe

http://dejiny.unipo.sk/PDF/Dejiny_1_2012.pdf

Man wird also aus Prag wohl Neues zu Hosemann erwarten dürfen. Es wäre an der Zeit, den Historiographen und Schriftsteller unvoreingenommen zu würdigen.

Zu Fälschungen in Archivalia
http://archiv.twoday.net/stories/96987511/

#forschung

#fnzhss


Bis auf den Jahrgang 2013 sind alle früheren Bände seit 1, 1977 kostenfrei online unter:

http://digilib.phil.muni.cz/handle/11222.digilib/106092

 

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