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Im Vorfeld des Städtekriegs von 1449/50 kam es zu heftigen Fehdehandlungen des Schwäbischen Städtebunds gegen Schlösser und Besitzungen der sogenannten "Städtefeinde" [1]. 1441 entschlossen sich die verbündeten Städte dazu, massiv gegen die adeligen "Raubritter" vorzugehen. Besonders aufwändig war die Eroberung von Burg Maienfels bei Wüstenrot. Am 23. Oktober 1441 eroberten die Rothenburger, unterstützt von Truppen aus Schwäbisch Hall, Dinkelsbühl und Nördlingen, die Burgen Ingolstadt und Giebelstadt bei Ochsenfurt.

Zuverlässige zeitgenössische Angaben bieten die Nördlinger Missiven. Am 24. Oktober berichtete Rothenburg an Nördlingen über Eroberung und Niederbrennen der beiden Schlösser am Vortag, und am 4. Dezember schrieb Rothenburg Ulm über die Hinrichtung des gefangengenommenen Städtefeinds Wilhelm von Elme am 19. November. [2]

Den 23. Oktober nennt auch die kurze zeitgenössische Notiz des fränkischen Adeligen Heinrich Steinruck. [3] Weitere Quellen sind vermutlich nicht nur in Schwäbisch Hall vorhanden. [4]

Knapp erwähnt das Ereignis der Augsburger Erhard Wahraus. [5] Sowohl die Würzburger Chronik des Lorenz Fries als auch die ältesten Rothenburger Chroniken, die von der Eroberung Ingolstadts wissen, gehören bereits dem 16. Jahrhundert an. Eine ausführliche Kommentierung der Nachricht von Fries bietet die neue Ausgabe von 2002 [6]. Die Handschrift der UB Würzburg mit einer farbigen Miniatur ist online. [7]

Einen ausführlichen Abschnitt zur Eroberung der beiden Burgen enthält die bei Duellius 1724 auszugsweise gedruckte Rothenburger Chronik des Bonifatius Wernitzer. [8] Heinrich Wilhelm Bensen hat ohne genaue Quellennachweise die Rothenburger Chroniken in zwei Publikationen ausgewertet. [9] Ludwig Schnurrer hat 1982 "Das Volkslied von der Eroberung der Burg Ingelstadt (1441) durch die Rothenburger" in der Heimatbeilage "Die Linde" [10] gewürdigt. Von besonderem Wert ist seine Wiedergabe (S. 58) des Berichts der Annalen des Archivars Johann Adam Erhard (1661—1718), der noch die heute nicht mehr erhaltene Stadtrechnung des Jahres auswerten konnte (Stadtarchiv Rothenburg B 22 S. 159f.).

Bald hierauf Sonntag post 11 000 virginum [11] zwo Stund vor Nacht zogen die von Rothenburg wieder aus und zogen mit großem Zeug in 1500 Mann stark vor Ingelstadt, huben das Tor aus den Angeln und eroberten das Schloß und Städtlein und fingen daselbst Wilhelm von Elm, der dasselbige Schloß einem anderen Edelmann, Hans Hund, mit Unrecht abgenommen, der sein Bürg war, vor ihne aber nicht leisten wollte. So wurde auch das Schloß Giebelstadt einem Edelmann, Balthasar Geyern zuständig, so auch der Städte Feind war, gewonnen und viel Guts erbeutet. Weilen nun dieser Wilhelm von Elm mit seinen Helfershelfern als offenbarer Städtefeind nicht nur Windelsbach, Wolckersfelden und ander Ort abgebrannt, sondern auch mit Rauben und Plündern großen Schaden getan, so wurde Donnerstag vor Katharina [12] 5 Personen die Häupter abgeschlagen, nemlich dem Wilhelm von Elm (welcher 9 Schuh lang gewesen sein soll, wie solches ein Zeigen unter dem Galgentor auf der rechten Hand an einem Eisen dargibt [13]), dem jungen Bartholmes von Hutten und einem von Greußing, hinter der Ziegelhütten im Graben, da der äußer Riegel gen Schweinsdorf ein End hat, den andern zweien aber, Heinrich von Urspringen und ein von Clingenberg bei dem Gericht, darin man sie warf, vorbemelten dritten, ersteren aber hat man jedem eine Truhe machen und selbe zu den Barfüßern begraben lassen. 32 Pfund zahlte man dem Nachrichter vor seinen Lohn, diese Execution zu verrichten. Freitag post Catharine [14] und 73 1/2 Pfund kostete des von Elms und seiner Gesellung Atzung, so in 6 Wochen und 2 Tagen dem Hausknecht bezahlt worden. Hauptleute dieses Zugs waren Peter Creglinger und Heinrich Trüeb.

Erhard fußt auf den früheren Chroniken. Ergänzend ist daher der in [8] verlinkte Text von Duellius heranzuziehen (siehe auch unten zum Cgm 7870, online).

Auf den Zug der Rothenburger vor Ingolstadt dichtete der Bäckerknecht Peter Weiglein ein - soweit bekannt - ausschließlich in Rothenburger Chronikhandschriften überliefertes historisches Ereignislied. Es schildert in 20 Fünfzeilerstrophen des bei "Raubritter"-Liedern beliebten Lindenschmidt-Typs [15] lebendig die Vorgänge bis zur Gefangennahme der Besatzung und dem Brand des Schlosses. Da die Hinrichtung des von Elm nicht erwähnt wird, darf man wohl an eine zeitnahe Abfassung denken. [16]

Die Überlieferung des Lieds in der Rothenburger Stadtchronik des 1565 gestorbenen Altaristen Michael Eisenhart [17] hat Frieder Schanze im Verfasserlexikon zusammengestellt. Hinzu kommt eine von mir aufgefundene Nürnberger Handschrift (im GNM), auf die mich nachträglich auch Ludwig Schnurrer hinwies (dem ich herzlich für Unterstützung danke), und die vom Stadtarchiv Rothenburg mitgeteilte Überlieferung in der Chronik Dehners.

Nach Ansicht Schnurrers und der Rothenburger Forschung sind München Cgm 7870 und Nürnberg Nr. 71 Eisenhart-Autographe. Zu den jüngeren Handschriften ist auch zu vergleichen die entlegene Studie von Siegfried Bräuer: Die zeitgenössischen Lieder über den Thüringer Aufstand von 1525 = Mühlhäuser Beiträge Sonderheft 2 (1979), S. 62-64, der ein von Eisenhart überliefertes Bauernkriegs-Lied dokumentiert (Handschriften E 1-6). Ohne den Hinweis Schnurrers wäre ich wohl nie auf diese Arbeit gestoßen. Da sich das Stadtarchiv Rothenburg weigerte, die Seitenangaben der Rothenburger Chroniken zu überprüfen und die Fundstelle in Bd. 21 mitzuteilen [18], muss mein Beitrag Stückwerk bleiben. Die Seitenangaben muss ich also fast alle nach Schanze geben.

München, Staatsbibliothek, Cgm 7870, Bl. 15v
2. Viertel 16. Jahrhundert
Digitalisat:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00041193/image_31
Auf die ausführliche Darstellung zur Fehde ab Bl. 14v (mit falschem Datum 1443) sei aufmerksam gemacht. Das Lied weist hier erhebliche Abweichungen von den verfügbaren Drucken auf. Es ist nur unvollständig und in anderer Reihenfolge überliefert: Strophen (bei Liliencron) 1, 2, 5, 10, 9, 4.

Nürnberg, Staatsarchiv, Rep. 200 III Nr. 71, Bl. 66v-67r
Nach Schnurrer von der gleichen Hand wie Cgm 7870.

Jüngere Abschriften der Eisenhart-Chronik des 17./18. Jahrhunderts (nach dem Alphabet der Bibliotheksorte)

Erlangen, Universitätsbibliothek, Hs. B 188, Bl. 118v
1. Hälfte 17. Jahrhundert [19]

München, Staatsbibliothek, Cgm 4996, Bl. 75v-76v
Nach Bräuer 3. Viertel 17. Jahrhundert [20]

Nürnberg, Germanisches Nationalmuseum, Hs. 1292, Bl. 124r-136v
Zu 1439 eingereiht.
Nach Auskunft von Dr. Pommeranz um 1650.

Nürnberg, Staatsarchiv, wie oben Nr. 70, Bl. 95r-96v
Nach Bräuer frühes 17. Jahrhundert

Rothenburg, Stadtarchiv, B 20, Bl. 87v-89r
Nach Bräuer von der gleichen Hand wie Cgm 4996, ebenfalls 3. Viertel 17. Jahrhundert

Rothenburg, Stadtarchiv, B 21
Ob dieses Archivale das Lied enthält, vermag ich aufgrund der Weigerung des Stadtarchiv Rothenburg nicht zu sagen. Das Bauernkriegs-Lied ist jedenfalls präsent. Nach Bräuer 3. Viertel 17. Jahrhundert, aber etwas jünger als B 20.

Stadtarchiv Rothenburg, B 21a, S. 92-94

Stadtarchiv Rothenburg, B 21b, S. 105f.

Die Einreihung des Lieds in Cgm 7870 legt im Vergleich mit den Blattzahlen der übrigen Handschriften den Schluss nahe, dass Cgm 7870 erheblich von der übrigen Überlieferung der Chronik Eisenharts abweicht.

Außer Eisenharts Chronik überliefert Weigleins Lied auch die in der Mitte des 17. Jahrhunderts entstandene Rothenburger Chronik des Sebastian Dehner.

Karlsruhe, Generallandesarchiv, 65/420, S. 64-66 [21]

Außer den folgenden gibt es noch weitere Abdrucke und auszugsweise Abdrucke.

Heinrich Christoph Büttner: Materialien zur Ansbachischen Geschichte [...] (1807), S. 83-91 nach einer nicht genannten Rothenburger handschriftlichen Chronik. Bei 1439 eingereiht. [22]

Taschenbuch für vaterländische Geschichte. Hrsg. von Joseph von Hormayr NF 5 (1834), S. 342-345 nach ungenannter Quelle (Cgm 4996?) [23]

Fr. Leonhard von Soltau: Ein Hundert Deutscher Historischer Volklieder (1836), S. 118-122 nach Hormayr. [24]

Gutenbergs Archiv. Hrsg. von Ottmar Schönhuth. Zweite Ausgabe 1848 Nr. 3, S. 13-15 nach ungenannter Vorlage .[25]

Rochus von Liliencron: Die historischen Volkslieder der Deutschen [...]. Bd. 1 (1865), S. 374-376 Nr. 77 nach Cgm 4996 mit Varianten aus B, das angeblich der Abdruck von 1848 sein soll.
http://books.google.de/books?id=z9kNAAAAQAAJ&pg=PA374

August Merz: Rothenburg o/T. in alter und neuer Zeit (1873), S. 157-160 aus ungenannter Vorlage, nur 13 Strophen. [26]

Thomas Cramer: Die kleineren Liederdichter des 14. und 15. Jahrhunderts. Bd. 3 (1982), S. 422-425 nur nach Cgm 4996.

Eine Ausgabe nach den maßgeblichen autographen Handschriften existiert nicht. Cramer hat wie schon Liliencron nach einer späten Abschrift ediert. Es ist zu hoffen, dass die Nürnberger Handschrift Nr. 71 den gesamten Strophenbestand überliefert.



[1] Zum Konzept "Städtefeindschaft" im 15./16. Jahrhundert:
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5496/

[2] Harro Blezinger: Der Schwäbische Städtebund in den Jahren 1438-1445 (1954), S. 78.

[3] Ausgabe von August Schäffler
https://archive.org/stream/bub_gb_SgEsAAAAYAAJ#page/n537/mode/2up
Zur Quelle: http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_04325.html

[4] Leider fehlt der Quellennachweis auf dem Scan von Gmelins Geschichte:
https://archive.org/stream/Gmelin_Haellische/Hllische_geschichte1#page/n571/mode/2up
Auf Haller Rechnungseinträge verwies Gerd Wunder in: Württembergisch Franken NF 32 (1958), S. 68
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22oktober+1441%22+rothenburg+m%C3%BCnkheim
Hinweise auf eine Involvierung Nürnbergs:
http://books.google.de/books?id=ocBGAAAAcAAJ&pg=PA162

[Ludwig Schnurrer: Schwäbisch Hall und Rothenburg. In: Württembergisch Franken 65 (1981), S. 145-176, hier S. 149 erwähnt die Fehde und verweist u.a. auf Schnizlein 1913, dessen Darstellung aber keine neuen Aspekte und keine Nachweise enthält:

http://hdl.handle.net/2027/uc1.b5158844?urlappend=%3Bseq=58 (US) ]

[5] Die Chroniken der deutschen Städte 4 (1865), S. 236
http://books.google.de/books?id=ZzsOAAAAQAAJ&pg=RA1-PA236

[6] Lorenz Fries: Chronik der Bischöfe von Würzburg 742-1495. Bd. 4, bearb. von Ulrike Grosche u.a. (2002), S. 50f.

[7] http://franconica.uni-wuerzburg.de/ub/fries/pages/fries/941.html

[8] Duellius
http://books.google.de/books?id=YGETAAAAQAAJ&pg=PA203
Zu den Rothenburger Chroniken siehe die im wesentlichen auf den Angaben des Kunstdenkmäler-Bandes fußende Rothenburg-Bibliographie
http://www.alt-rothenburg.de/downloads/rothenburgbibiligraphie.doc
Auf Fries und Duellius beruft sich die von Blezinger zitierte Arbeit von Würdinger 1868
http://books.google.de/books?id=URsRAQAAMAAJ&pg=PA293

[9] Ausführlich in der Geschichte des Bauernkriegs
http://books.google.de/books?id=wspRg5V9me8C&pg=PA571
Kurz in den Historischen Untersuchungen
http://books.google.de/books?id=9mdYAAAAcAAJ&pg=PA336

[10] 64. Jg., S. 58-61. Der kurze Aufsatz enthält eine Wiedergabe des Lieds angeblich nach Soltau 1845 (es sind aber nur 12 Strophen in anderer Reihenfolge als bei Soltau und den weiteren Drucken) sowie eine GEMA-freie Melodie-Schöpfung für "diese urwüchsige Kriegsweise" (S. 60) von Dr. Horst Steinmetz. Herr Dr. Schnurrer war so liebenswürdig, mir die Ausgabe der Linde zu überlassen.

[11] 1441 Oktober 22.

[12] November 23.

[13] Das Erinnerungszeichen in Form einer Eisenklammer am Galgentor bzw. Würzburger Tor erwähnen:
Bensen in seiner Sagensammlung
http://books.google.de/books?id=RLhAAAAAcAAJ&pg=PA88
Winterbach 1826: 8,5 Werkschuhe hoch
http://books.google.de/books?id=sapBAAAAcAAJ&pg=PA86
Karl Julius Weber 1824
http://books.google.de/books?id=dXG1Yr6viWEC&pg=PA555
Boegner 1912
http://books.google.de/books?id=swgtAAAAYAAJ&pg=PA18 (US)
[Schnizlein 1913 wie oben]
Dehners Chronik S. 64 am Rand (siehe unten Anm. 21)

[14] Dezember 1, wohl Abrechnungstag der Stadtrechnung.

[15] Vgl. außer Burghart Wachinger in: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon 2. Aufl. Bd. 5 (1985), Sp. 840f. Wolfgang Zink: Die Lindenschmidtlieder. In: Jahrbuch für Volksliedforschung 21 (1976), S. 41-86 (lizenzpflichtig online, kostenfreier Zugriff nach Registrierung:
http://www.jstor.org/stable/846441 )

[16] Frieder Schanze in: Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon 2. Aufl. Bd. 10 (die Lieferung 3/4 erschien 1998), Sp. 788f. verwies auf Bensens Bauernkriegs-Geschichte, Liliencron, Blezinger und Schnurrer 1982 sowie auf Ulrich Müller: Untersuchungen zur politischen Lyrik des deutschen Mittelalters (1974), S. 232 Nr. 112, dessen - den älteren Ausgaben folgende - Fehldatierung 1439 Schanze korrigierte.
Nur minimale Fortschritte gegenüber Schanze: das DLL 2012
http://books.google.de/books?id=2Ll83nTYn0EC&pg=PT272

[17] Einen Neufund zu seiner Flores-temporum-Bearbeitung werde ich bald vorstellen. Dort dann auch biographische Angaben.

[18] Die Stadtarchivarin behauptete, dies würde 2 Stunden Arbeit bedeuten! Es geht um nebeneinander im Regal aufbewahrte drei Handschriften, von denen die Seitenzahlen lediglich zu überprüfen wären, und eine daneben befindliche Handschrift, in der man auch sehr rasch das Lied auffinden dürfte, da alle vier späten Abschriften wohl die gleiche Struktur besitzen. Soll ich 400 km nur wegen ein paar Seitenzahlen anreisen?

[19] Beschreibung:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0016_a123_JPG.htm (mit der irrtümlichen Angabe Nr. 20 im Stadtarchiv Rothenburg sei das Original und B 21b eine Abschrift, woraus sich die diesbezügliche Angabe im DLL erklärt).

[20] Ebenso der handschriftliche Eintrag im Schmeller-Katalog
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00008214/image_526
Karina Kellermann: Abschied vom 'historischen Volkslied' (2000), S. 173-177 edierte nach dieser Handschrift das Städtekriegslied "Der marggraf macht, das ich von ihm muß singen". Es ist auch in der Dehner-Handschrift im GLAK 65/420 S. 66-67 (online siehe nächste Anmerkung) überliefert.

[21] Beschreibung: Michael Klein: Die Handschriften 65/1-1200 im Generallandesarchiv Karlsruhe (1987), S. 162f.
Auszug der hier einschlägigen Seiten mit einer Zeichnung der Belagerung von Ingolstadt online:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Dehner_chronik_rothenburg_auszug.pdf

[22] http://books.google.de/books?id=17xAAAAAcAAJ&pg=PA84
Büttner war der Regierungsrat Büttner, der in Cod. hist. qu. 189 der WLB Stuttgart zwei Bauernkriegslieder aus der Chronik Eisenharts kopierte und zwar gemäß Bräuer S. 63 aus der Erlanger Handschrift. Daher dürfte auch seine Textwiedergabe des Weiglein-Lieds diese Vorlage haben.

[23] http://books.google.de/books?id=XX5UAAAAcAAJ&pg=PA342

[24] http://books.google.de/books?id=HJdbAAAAQAAJ&pg=PA118

[25] http://books.google.de/books?id=eYYuAAAAYAAJ&pg=PA42-IA3

[26] http://books.google.de/books?id=ERJaAAAAcAAJ&pg=PA157

Nachtrag 25. Januar 2015: Von einer Hand Ende 15./Anfang 16. Jahrhunderts wurde ein nur teilweise mit Weigleins Lied übereinstimmendes Lied "Es lit ain schloss in Ffranken land Ingelstad ist es genant" eingetragen in St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 604, S. 229-230. Digitalisat:

http://www.e-codices.unifr.ch/de/csg/0604/229/0/Sequence-614

Beschreibung der Handschrift (ohne Scherers Hinweis auf Soltau zu aktualisieren):

http://www.e-codices.unifr.ch/de/description/csg/0604/

Eintrag http://www.handschriftencensus.de/5691

Etwas ausführlicherer Hinweis Scherers als in seinem Handschriftenkatalog:

https://books.google.de/books?id=erE6AQAAIAAJ&pg=PA160

Es handelt sich um die älteste bekannte Überlieferung der Textgruppe "Weiglein".

Update 28.11.2015:

Eine einem Melchior Eisenhard (!) zugeschriebene Rothenburger Chronik in der ULB Darmstadt erwähnte Walther:

https://books.google.de/books?id=bxACAAAAQAAJ&pg=PA105

Björn Gebert war so freundlich, Auskunft über das Stück zu erteilen:

"Die Signatur lautet Hs 153. Es handelt sich um eine äußerst heterogene (eingebunden ist z.B. auch eine gedruckte Urkunde des Bürgermeisters und Rats der Stadt von 1785) Sammelhandschrift von insgesamt 283 Folii unterschiedlicher Größe und unterschiedlichen Alters, deren Einband aus jeweils drei übereinander geklebten Fragmenten besteht. Die Außenseite des vorderen und hinteren Einbanddeckels bildet ein Fragment, das ich grob in die zweite Hälfte des 12. Jahrhunderts datieren würde. Die Abschrift der Rothenburger Chronik (fol. 6r - 22r) würde ich nach den Wasserzeichen auf Anfang des 17. Jahrhunderts datieren. Das Weiglein-Lied habe ich NICHT entdeckt. Ein adäquates Katalogisat oder eine wissenschaftliche Beschreibung der Handschrift gibt es leider noch nicht."

#forschung

#fnzhss

Dehner-Chronik

http://www.taz.de/Urteil-des-Europaeischen-Gerichtshofs/!145322/

"Künstler und andere Urheber müssen es nicht hinnehmen, dass ihre Werke zu rassistischen oder anderweitig diskriminierenden Aussagen missbraucht werden. In solchen Fällen können sie auch gegen an sich zulässige Parodien vorgehen, wie am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. (Az: C-201/139)"

http://www.sueddeutsche.de/kultur/entscheidung-des-europaeischen-gerichtshofs-diskriminierende-parodien-sind-unzulaessig-1.2114477

Entscheidungstext bei curia.europa.eu

Die restriktive BGH-Rechtsprechung zur Parodie kritisierte ich in meiner Urheberrechtsfibel S. 57

http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf

Angesichts der Auslegung des EuGH ("Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass die wesentlichen Merkmale der Parodie darin bestehen, zum einen an ein bestehendes Werk zu erinnern, gleichzeitig aber ihm gegenüber wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen, und zum anderen einen Ausdruck von Humor oder eine Verspottung darzustellen. Der Begriff „Parodie“ im Sinne dieser Bestimmung hängt nicht von den Voraussetzungen ab, dass die Parodie einen eigenen ursprünglichen Charakter hat, der nicht nur darin besteht, gegenüber dem parodierten ursprünglichen Werk wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen, dass sie vernünftigerweise einer anderen Person als dem Urheber des ursprünglichen Werkes zugeschrieben werden kann, dass sie das ursprüngliche Werk selbst betrifft oder dass sie das parodierte Werk angibt") wird es für die deutsche Rspr. schwieriger, dem Gefasel des BGH vom Verblassen oder dem inneren Abstand zu folgen.

Update:
http://www.verfassungsblog.de/parodie-ist-meinungsfreiheit-aber-nicht-wenn-sie-rassistisch-ist/

http://eulawanalysis.blogspot.de/2014/09/we-can-laugh-at-everything-but-not-with.html

http://ssrn.com/abstract=2526835

https://www.openpetition.de/petition/online/schriftliches-kulturgut-erhalten-ein-weimarer-appell

Update:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg53832.html

FOUR Weimaraners

http://www.theatlantic.com/business/archive/2014/08/seeing-the-great-depression/379238/

http://photogrammar.yale.edu/map/


http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/digitalkommissar-neues-eu-amt-fuer-guenther-oettinger-a-989724.html

http://archiv.twoday.net/search?q=oettinger

Durch den Plan, die Karlsruher Handschriften zu verscherbeln (2006), hat sich Oettinger hier für alle Zeiten ins Abseits katapultiert. Werden Brüsseler Kommissar-Stellen eigentlich mit dem denkbar Ungeeignetsten besetzt?

http://meedia.de/2014/09/03/guenther-oettinger-soll-laut-bild-eu-internetkommissar-werden/

#OMGoettinger

Der Titel täuscht etwas, es sind Tallinner (offenbar deutsche) Beamte, Lehrer usw.

https://www.verlag-koenigshausen-neumann.de/product_info.php/info/p7897_Bibliothekskataloge-der-Tallinner-Literaten-des-18--Jahrhunderts--Quellenedition-aufgrund-ueberlieferter-Nachlassverzeichnisse--Herausgegeben--kommentiert-und-mit-einer-Einfuehrung-und-einem-Index-versehen-von-Mari-Tarvas-----44-00.html

Inhaltsverzeichnis:

http://d-nb.info/1048638820/04

Einige digitalisierte Teile des kaum bekannten frühneuzeitlichen Handschriftenbestands findet man im Münchner OPAC durch Eingabe von Oefeleana. Die von Leidinger 1906 publizierte kurze Übersicht, die aber leider nur bis Nr. 118 reicht, ist nur mit US-Proxy bei HathiTrust einsehbar:

http://hdl.handle.net/2027/njp.32101073662007?urlappend=%3Bseq=236

Hinweis zum US-Proxy: Während bei Google Books für meine Bedürfnisse

http://www.ipconceal.com/

am unkompliziertesten ist, funktioniert ZenMate für Chrome bei HathiTrust in der Regel einwandfrei.

Leider nicht vollständig einsehbar die Notizen Kristellers:

http://books.google.de/books?id=5uNKg6KXbxsC&pg=PA635

Immer noch sind wichtige Funde aus diesem im wesentlichen durch ein bibliotheksinternes Hilfsmittel erschlossenen Bestand möglich:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/8996/pdf/Ordo_PDFA.pdf (Dendorfer)

Zur Korrespondenz:

http://gml.userweb.mwn.de/abstracts/zula-2008.htm

Es ist ein Unding, dass die einzige Möglichkeit, sich einen Gesamtüberblick zu verschaffen, eine Reise nach München ist. Sehr viel weniger wichtige Kataloge wurden von der BSB gescannt.

Nachtrag: Einen Teil der Handschriften notierte Kristellers Iter:

"Excerpts

122. Vier roemische Inschriften aus Burghausen, Saal und Koesching, abgeschrieben von Joh. Aventinus (1509).

123. Joh. Aventinus, Chronicon Ranshovense, copied by Oefele from Clm 1878.

124. Another copy of the same text, s. XVII.

125 and 126. Flores historici ex Joh. Aventini Rhapsodiarum voluminibus autographis, copied by Oefele from Clm 967 and 1202-1204.

127. Copies from the Adversaria of Aventinus.

131. Kaspar Bruschius, Episcoporum Laureacensium Pataviensiumque Catalogus, revised by Lorenz Hochwart in 1563. Copy with additions, s. XVIII.

136. Joh. Eck, two autogr. letters.

138. Martin Eisengrein (1535-78), letters.

139. The same letters, copied by Oefele.

161 and 162. Lorenz Hochwart, Ratisponensium episcoporum catalogus, s. XVI.

198. Compendium topographiae urbis Romanae ex Barth. Marliani libro extractum (1591).

202. Sigmund Meisterlin, Chronik des Klosters St. Ulrich und Afra; Kurze Chronik von Augsburg. Copied by Oefele.

208 and 208 a. Peutingeriana, notes by Oefele.

235. Verzeichnis der Briefe des Aeneas Silvius. s. XVIII.

243. Margaritae Velserae, Conradi Peutingeri coniugis, opuscula, copied by Oefele from Clm 4018.

244. Abschrift der Dingolfinger Synodalbeschluesse von der Hand des Marcus Welser.

245. Notes on Joh. Albrecht Widmannstetter.

246. Johann Albrecht Widmannstetter, Untersuchungsprotokolle (1553), autogr.

247. Evangelium Johannis, Latin translation, with notes in Latin, Greek and Hebrew, by Widmannstetter (1533), autogr.

248. St. Paul, epistle to the Ephesians, and St. John, first epistle, Latin translation with Greek and Latin notes, by Widmannstetter, autogr.

250. Alphabetical list of Latin names and rare words, with references to classical authors, by Widmannstetter, autogr.

251. Locutiones graecanicae, a collection of rare Greek words, by Widmannstetter, autogr.

255. Nic.a Schoenberg (Schomberg) card., in SS. Matthaei et Marci Evangelia Paraphrases, the second one incomplete. Probably from the library of Widmannstetter who was secretary of the Cardinal. s. XVI.

256. Id., Paraphrasis in Evangelium S. Johannis, incomplete. s. XVI.

258. Id., Paraphrasis in Johannis Apostoli epistolam. s. XVI.

259. Id., fragmentary notes on mss. 255-258. s. XVI.

260. Id., commentarius in Evangelium Johannis, copied by Oefele.

261. Letters to Card. Nic. von Schoenberg from Card. Fed. Fregoso and from Alb. Pighius.

267. Ex prophetiis Amadei quas vocant Apocalysim novam. s. XVI.

280. History of St. Ulrich and Afra in Augsburg, written in 1471 by a monk of that monastery, perhaps by Sigmund Meisterlin. Copy of 1562.

302-306. Documents concerning the University of Ingolstadt.

Descriptions

Oefeleana 79. cart. s. XVI ex. 799 pp.

Title page: Loci communes physici, ethici, politici, oeconomici, historici etc. Pars prima. Johannes Christophorus Oefelinus Neoburgius Bojus 1597.

Oefeleana 133. cart. misc. s. XV. 18 flos.

Joh. de Capistrano, letter (f. 1-4v); another (6v-7). Joh. Rokizan, letter to Capistrano (7v-8) and reply (8-9v). Jo. Woratia to Capistrano (9v-10v) and reply (10v-11v). Joh. de Rokizan to Capistrano (11v-12) and reply (12-12v). At the end of the manuscript, the date of the copy appears: 1468.

Oefeleana 143. cart. s. XVI. One folio.

In laudem..Orlandi de Lassus cum Parisiis Monachium discederet scriptum epigramma ab Alb. Fuerstio Monacensi XVI Cal. Jan...MDLXXI.

Oefeleana 172. cart. s. XVI. 4 unnumbered fols.

Dialogus Bulla T. Curtio Malatiola... autore. Epigram by Gygantum fraterculus. Excusum impensis et opera Joannis Opticulae. Epigram by the printer. Then a prose preface and a verse dialogue that mentions Reuchlin and Luther.

Oefeleana 194. cart. s. XVIII. 64 pp.

Dissertatio Lucii Veronensis enucleata de successione in iura et ditiones Juliae Cliviae Montium Marchiae Ravenspurgae etc.

Oefeleana 199. cart. s. XVIII. 8 fols.

Coriolanus Martiranus, seven letters to Aesiander, probably copied from an edition.

Oefeleana 205. cart. s. XV. Written in Germany.

Fragment of Ovid's Heroides, with glosses.

Oefeleana 209. cart. misc. s. XVI.

Conrad Peutinger, letters to Joh. Eck, Xystus Betuleius, Wolfg. Musculus and others. Letters to Peutinger from Jo. Pi(nicianus), Menradus Moltherus, Vitus (Bild), Otho Truchsess, Beatus Rhenanus (modern copy) and Bonifacius (Amerbach).

Oefeleana 216. cart. misc. s. XVIII.

Commercium epistolicum Raderianum, in alphabetical order, see Clm 1610. fasc. D contains original letters of Elias Ehinger (to Matthias Rader), Abrahamus Loscherus (to Joh. Agricola) and Hier. Leycht (studiosis adolescentibus). The inventory mentions letters from Fronto Ducaeus, Caspar Scioppius, Jac. Sirmondus, letters of Rader to Marcus Welser and Elias Ehinger, and a letter of Joseph Scaliger to Marcus Welser.

Oefeleana 249. cart. misc. s. XVI.

Correspondence and documents of Jo. Alb. Widmanstetter, some of it in Hebrew. The collection includes two letters to Aegidius (Viterbiensis) card., letters to Rabi Menachem Pfefferkorn Polonus, to R. Isach zu Guenzburg, to Elias Levita, and a letter from Andr. Masius.

Oefeleana 252. cart. s. XVI. 66 fols.

Modern title: Commentarius in Homeri lliadem auctore ut videtur Johanne Alberto Widmestadio. It is a fragment that covers I 49-278 and begins: Cur a canibus inceperit Considered autograph.

Oefeleana 253. cart. s. XVI. 17 fols. Corrections.

Latin dialogue between Marf(orius) Pasq(uinus) and Philippus Hessorum Rex, inc. Lautissime nos accipis, perhaps fragm. at the end. Considered autograph of Widmanstedt.

Oefeleana 254. misc. Several fascicules.

Notes and fragments, said to come from Widmanstedt.

Oefeleana 257. cart. s. XVI 138 fols.

(Nic. a Schoenberg Card., Paraphrasis in Evangelium S. Johannis), covering chapters 1-18, with a preface to the reader (lv).

Oefeleana 262. cart. s. XVI. 16 fols.

Modern title: Incerti auctoris demonstratio quod, quae sunt in secretioribus et creditu difficilioribus verorum sacrorum traditionibus et auctoritatibus scriptis, sint necessariis argumentis probatissima, ad J. A. Widmestadium. Old title (f. 1). Clarissima et ex Aristotelis verbis sententiisque hoc est maxime naturalibus rationibus deducta demonstratio quod quae sunt in secretioribus et creditu difficilioribus verorum sacrorum traditionibus et auctoritatibus scriptis sint necessariis argumentis probatissima...contra atheos et falsos tam auctoritatis quam rationis interpretes, with a preface to Jo. Alb. Widmestadius. The inventory refers to Clm 280 B. The author is Guillaume Postel, cf. A. Rotondò, Studi e Richerche, 1974, p. 127.

Oefeleana 263. cart. s. XVI. 16 fols.

Capita quaedam ex libro Leonis Imperatoris de accipitre, inc. Si requiescat accipiter diu aut frequenter.

Oefeleana 264. cart. s. XVI. 15 fols. With the owner's note: Jo. Alb. Widmestadii.

f. 1. Ex commentariis Fr(anc.) Picc(olominei) Card. Senen(sis), a collection of letters. It includes letters from Charles VIII, Maximilian, Ferrante and Sixtus IV.

Oefeleana 265 cart. s. XVI. 16 fols.

De iusificatione hominis impii autore Joanne Delfio Tuberone, fragm. at the end.

Oefeleana 268. cart. s. XVI. 9. fols.

Beschreibung der Gothen Herkomen und thatten (sic).

Oefeleana 310. misc.

Jo. Alb. Eimpinaeus, Latin letter (1573). - Index Graecorum Werdensteinianorum (1596).

Oefeleana 340. misc. Several fascicules.

fasc.3. Conr. Celtis, letter. - Adamus Contzen, Latin letter (s. XVI?). fasc.20. Franc. Zoannettus, two letters.

Oefeleana 395. misc. Several fascicules.

Fragments in Latin and Italian. fasc.2 contains a fragment of an Italian poem in Ottava rima.

Oefeleana 476. s. XVIII. A few unnumbered folios.

Inscriptio Collegii Trilinguis Busleidiani Lovanii Erasmo Roterodamo autore."

#fnzhss

Wie immer sehr kundig Otto Vervaart:

http://rechtsgeschiedenis.wordpress.com/2014/07/17/tracing-brazils-legal-history/

"Das Huygens ING bietet seit kurzem eine vollständig digitalisierte Ausgabe der Tagebücher von Willem de Clercq (Amsterdam, 1795-1844) an.

De Clercq war Direktor der Nederlandsche Handel-Maatschappij, Dichter und einer der bedeutendsten Vertreter der niederländischen protestantischen Erweckungsbewegung (Réveil). Seine Tagebücher aus den Jahren 1811-1844 gehören zu den wertvollsten und umfangreichsten Tagebüchern der niederländischen Geschichte."

http://vifabenelux.wordpress.com/2014/09/03/tagebucher-von-willem-de-clercq-vollstandig-online/

http://www.einsichten-online.de/2014/09/5345/ (Andreas C. Hofmann)

"Im Rahmen des DFG-Projekts wurden Urkundenbestände mehrerer deutscher Archive digitalisiert und im Internet auf der hierfür entwickelten Seite www.vdu.uni-koeln.de der Allgemeinheit, insbesondere zu Zwecken der Forschung und Lehre, zugänglich gemacht. Ein Ziel des Projekts war dabei die Entwicklung prototypischer Arbeitsabläufe, welche die Digitalisierung des gesamten deutschen Urkundenbestandes in der Zukunft organisierbar machen sollen, indem sie die Machbarkeit eines solchen hochgesteckten Ziels in finanzieller, personeller und zeitlicher Hinsicht aufzeigen.

http://www.vdu.uni-koeln.de/vdu/project

Tags: Bayrisches Hauptstaatsarchiv, Bistumsarchiv Speyer, Digitales Archiv, Digitalisierung, Landesarchiv Baden-Württemberg, Landeshauptarchiv Koblenz, Staatsarchiv Amberg, Staatsarchiv Bamberg, Staatsarchiv Nürnberg, Staatsarchiv Würzburg, Stadtarchiv Mainz, Stadtarchiv Speyer, Stadtarchiv Worms, Stadtarchiv Würzburg, Urkunden "

Heute waren jedenfalls drei aus Gandersheim dabei.

Vermutlich handelt es sich um

http://dbs.hab.de/rss

1. Ich habe nicht herausgefunden, wie man in Feedly die subskribierte URL ausliest :-(

2. Ich kann mir nicht erklären, wieso Chrome beim Aufruf der obigen URL Einträge vom Dezember 2013 anzeigt.

http://blogs.getty.edu/iris/getty-thesaurus-of-geographic-names-released-as-linked-open-data/

"The Getty Thesaurus of Geographic Names is a resource of over 2,000,000 names of current and historical places, including cities, archaeological sites, nations, and physical features. It focuses mainly on places relevant to art, architecture, archaeology, art conservation, and related fields."

"I've been informed by Melanie Mueller, the A&A list Moderator that "Friday Flowers" are prohibited under the revised Terms of Participation.

I've been posting Friday Flowers for nearly eleven years here as an exercise in photography for me and a gift for you.

From now on, my photos will be available on my website http://www.sonc.com/look each Friday.

I hope and presume Klaus Graf will continue to post them at http://archivalia.tumblr.com/ tag: naturalia

I will continue to post them on my Facebook page https://www.facebook.com/Carter.SonC

I also maintain a blind copy email subscription list. You get images of my cats, my grandkids, Natchitoches, almost anything that strikes my fancy; usually two or three mailings a week.

Let me know and I will add you to that list. Several people who retired from Archives are part of that list.

I'll probably slip away now, as I don't need the job postings, and I don't go to the conventions; I was just here to help with technical questions.

Speaking of conventions, next time you're in that hotel, you might tell them to remove the flowers from the lobby, as they aren't necessary. (That's supposed to be humor, which is allowed under the terms.)

--
Regards,

Sonny
http://sonc.com/look/
​sonc.hegr@gmail.com​
Natchitoches, Louisiana
1714
Oldest Permanent Settlement in the Louisiana Purchase

USA"



Friday Flowers 8/29/2014 by Sonny Carter is licensed under a Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Unported License.

http://www.digitale-sammlungen.de/index.html?c=kurzauswahl&projekt=1073907098

Online zur Verfügung stehen erst 80+ von über 370 Handschriften und 460 Drucken in der BSB aus Schedels Besitz.

Richard Staubers noch immer maßgebliche Darstellung zur Geschichte der Bibliothek ist online einsehbar unter:

https://archive.org/details/dieschedelscheb00hartgoog


Die in diesem Portal gehosteten Blogs sind – bis auf von der Redaktion von de.hyptheses.org verantwortete Inhalte – “user generated content”.

Jeder Blogautor ist für seine eigenen Beiträge verantwortlich. Jeder Blogbetreiber bietet eine Kontaktmöglichkeit an, an die Beschwerden wegen möglicher Rechtsverletzungen primär zu richten sind. Ein Reaktionszeitraum von drei Werktagen (Montag bis Freitag) sollte eingeräumt werden. Erfolgt keine oder keine hinreichende Reaktion, kann eine Meldung an die Verantwortlichen (siehe oben) erfolgen.
Das steht so im Impressum von de.hypotheses.org. Die zivilrechtliche Haftung für sogenannte nutzergenerierte Inhalte oder "Forenhaftung" ist ein schwieriges und umstrittenes Rechtsgebiet, wie man etwa der 2009 erschienenen juristischen Dissertation von Alexander Hartmann entnehmen kann, die unter stoererhaftung.de auch Open Access einsehbar ist. Es gibt kurze Hinweise (etwa im Basiswissen Journalismus: Presserecht für Journalisten und Blogger), Leitfäden im Netz (etwa von 2010 oder ein Buchkapitel von 2014), zahlreiche Urteile und juristische Fachartikel (benutzt habe ich insbesondere Martin Schuster: Schuster: Prüfungspflichten des Portalbetreibers. In: GRUR 2013, S. 1201 ff.), die - nicht immer auf Wissenschaftsblogs übertragbare - Informationen bereitstellen.

Natürlich haftet zunächst der Verfasser (ich  verwende stets die männliche Form) eines rechtswidrigen Kommentars oder Beitrags. Bei Wissenschaftsblogs dürften vor allem Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Urheberrechtsverletzungen in Betracht kommen. Er kann abgemahnt  und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, die künftige Rechtsverletzungen verhindern soll, gezwungen werden.  Ist er nicht greifbar, muss sich der in seinen Rechten Verletzte an den Forenbetreiber halten. Aber auch wenn der Verletzte den Verfasser kennt, darf er den Forenbetreiber um Abhilfe ersuchen.

Der Forenbetreiber (diese Rolle kann jeder spielen, der fremde Inhalte im Netz ermöglicht: der Bloghoster wie z.B. hypotheses.org oder blogger.com, der Betreiber eines Gemeinschaftsblogs, ein Blogger, der Kommentare zulässt) kann sowohl als Täter als auch sogenannter Störer haften. Als Täter haftet er, wenn er sich die fremden Inhalte zu eigen macht. Als Störer haftet er nur, wenn er zumutbare Prüfungspflichten verletzt.

Ich kann nicht ganz darauf verzichten, ein wenig Juristen-Kauderwelsch zu zitieren. Das Landgericht Tübingen hatte es 2012 mit einem angeblich persönlichkeitsrechtsverletzenden Wikipedia-Eintrag zu tun. Die Wikipedia ist ein typisches Beispiel für ein Forum, bei dem Nutzer ohne Vorabkontrolle des Betreibers Artikel schreiben. Das Gericht führte daher aus:
Als Störer haftet aber auch derjenige auf Unterlassung, der ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Guts beiträgt.

Indem die Beklagte die Webseite de.wikipedia.org betreibt, dabei den Speicherplatz für die von den Nutzern eingerichteten Internetseiten bereitstellt und den Abruf der Seiten über das Internet ermöglicht, trägt sie willentlich und adäquat-kausal zur Verbreitung von Inhalten bei, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter beeinträchtigen. Weil die Störerhaftung jedoch nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zumutbar ist. Insofern besteht keine Verpflichtung, die von den Nutzern ins Netz gestellte Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Dies würde dazu führen, dass der freie Fluss von Informationen erheblich ein geschränkt und das Geschäftsmodell in Frage gestellt würde. Ferner würde eine Überwachung jedes Eintrages das Betreiben der Online-Enzyklopädie unmöglich machen.

Der Betreiber ist aber als Störer zur Prüfung verpflichtet, sobald er Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt. Der hierfür erforderliche Hinweis muss jedoch so konkret gefasst sein, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer, also ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Überprüfung, bejaht werden kann. Es muss also eine hinreichend substanziierte Abmahnung vorliegen, welche die Gründe der Rechtswidrigkeit deutlich erkennen lässt.
Für Persönlichkeitsrechtsverletzungen hat der Bundesgerichtshof 2011 anlässlich eines Rechtsstreits über einen Blogeintrag auf blogspot.com ein eigenes Verfahren ersonnen, an das sich der Bloghoster halten muss:
Allerdings wird sich bei der behaupteten Verletzung von Persönlichkeitsrechten eine Rechtsverletzung nicht stets ohne weiteres feststellen lassen. Sie erfordert eine Abwägung zwischen dem Recht des Betroffenen auf Schutz seiner Persönlichkeit sowie Achtung seines Privatlebens aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK und dem durch Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK geschützten Recht des Providers auf Meinungs- und Medienfreiheit. Ist der Provider mit der Beanstandung eines Betroffenen konfrontiert, die richtig oder falsch sein kann, ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den Blog Verantwortlichen erforderlich. Hiernach ergeben sich für den Provider regelmäßig folgende Pflichten:

Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - bejaht werden kann. Dabei hängt das Ausmaß des insoweit vom Provider zu verlangenden Prüfungsaufwandes von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere vom Gewicht der angezeigten Rechtsverletzungen auf der einen und den Erkenntnismöglichkeiten des Providers auf der anderen Seite.

Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Stellt der für den Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider grundsätzlich gehalten, dem Betroffenen dies mitzuteilen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt. Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er gegebenenfalls erforderliche Nachweise nicht vor, ist eine weitere Prüfung nicht veranlasst. Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für den Blog Verantwortlichen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist der beanstandete Eintrag zu löschen.
Deutlich wird das große Gewicht der Meinungsfreiheit. Es bestehen Zweifel, ob die Trollkommentare-Entscheidung des EGMR in Sachen Delfi AS v. Estonia tatsächlich sachgerecht ist (zur Kritik Leo Schapiro, in: ZUM 2014, S. 201ff. - Zusammenfassung). Jeder Forenbetreiber sollte vor der Löschung eines unliebsamen Beitrags über die Rolle der Meinungsfreiheit nachdenken. Das gilt auch für das sogenannte virtuelle Hausrecht. "Wer einen öffentlich zugänglichen Ort der Diskussion anbietet, muss die dort geäußerten Aussagen dulden", sagt Rechtsanwalt Thomas Schwenke.

De facto kann sich jemand, der sich verunglimpft fühlt oder dessen Urheberrecht verletzt wurde, an denjenigen halten, von dem er sich am ehesten Entgegenkommen verspricht: Autor des Kommentars/Beitrags, Administrator des Gemeinschsaftsblogs, Verantwortlicher des Bloghosters. Die obige Formulierung im Hypotheses-Impressum ist nach deutschem Recht nicht verbindlich: Auch ohne Kontaktaufnahme mit dem Blogger kann sich ein Verletzter direkt an den Bloghoster wenden.

Ein Problem lauert bei dem Zu-Eigen-Machen von Inhalten. Wer als sogenannter Aggregator automatisiert fremde Inhalte übernimmt (etwa der geniale Blog-Aggregator Planet History von Schmalenstroer) kann fremde Ansprüche abweisen. Anders sieht es bei freigeschalteten Kommentaren und redaktionell ausgewählten Inhalten aus.

Die meisten Hypotheses-Blogs dürften Kommentare manuell freischalten (vor allem aus Gründen des Spam-Schutzes). Das bedeutet, dass hinsichtlich dieser Inhalte das Haftungsprivileg des Forenbetreibers entfällt. Da eine Vorprüfung stattfindet, müssen im Fall einer Rechtsverletzung Abmahnkosten getragen und eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Sollte auf der Startseite von de.hypotheses.org eine Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem der von der Redaktion dort platzierten Blogbeiträge wahrnehmbar sein, haftet Hypotheses als Täter, da es sich um zu eigen gemachte Inhalte handelt, denn die Redaktion wählt dafür ihrer Ansicht nach besonders gelungene Beiträge manuell aus. Ein "Freizeichnen" durch Disclaimer ist nicht möglich.

Parallel veröffentlicht in:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2536

***

Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/156271221/
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
http://archiv.twoday.net/stories/156272358/
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
http://archiv.twoday.net/stories/165211515/
Blog&Recht 4: Wie nutze ich Bilder unter freier Lizenz korrekt?
http://archiv.twoday.net/stories/219051498/
Blog&Recht 5: Darf ich alte Bilder nutzen?
http://archiv.twoday.net/stories/219051661/
Blog&Recht 6: Darf ich ein fremdes Video einbetten?
http://archiv.twoday.net/stories/404099696/
Blog&Recht 7: Hafte ich für Links?
http://archiv.twoday.net/stories/453148108/
Blog&Recht 8: Darf ich fremde Bilder verwenden?
http://archiv.twoday.net/stories/498223015/
Blog&Recht 9: Was tun bei Abmahnung?
http://archiv.twoday.net/stories/752348320/
Blog&Recht 10: Darf ich fremde Texte verwenden?
http://archiv.twoday.net/stories/948994460/

http://www.bstu.bund.de/DE/Archive/Aktuelles/texte/20140829_argus.html

"Alle verfügbaren Findmittel können ab September 2014 schrittweise zentral über ARGUS, der Archivgutsuche des Bundesarchivs, recherchiert werden."

"Vielen Dank, dass Sie Ihre Inhalte mit uns teilen möchten. Wir haben Ihre Website überprüft. Leider können wir Ihre Website gegenwärtig nicht in Google News aufnehmen.

Für die im Google News-Index erfassten Websites gelten bestimmte Qualitätsrichtlinien. Die betreffenden Richtlinien können Sie unter folgendem Link einsehen:

https://support.google.com/news/publisher/answer/40787?hl=de

Wir entschuldigen uns dafür, dass wir Ihnen zur Zeit keine weiteren Informationen zur Verfügung stellen können und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mühe. Bitte beachten Sie, dass eine erneute Überprüfung Ihrer Seite innerhalb der nächsten 60 Tage unwahrscheinlich ist."

Transparent geht anders.

Rede auf der Personalversammlung

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg53797.html

Update zu
http://archiv.twoday.net/stories/948992398/

http://www.klassik-stiftung.de/forschung/digitale-dokumente/aufsaetze-online/

Darunter auch Raffel 2008 zur herzoglichen Inkunabelsammlung

http://www.klassik-stiftung.de/uploads/tx_lombkswdigitaldocs/Jahrbuch_2008_Raffel.pdf

http://ubsrvgoobi2.ub.tu-berlin.de/viewer/

Ein Digitalisierungsvorschlag ist kostenlos, bezieht sich aber leider nur auf Werke vor 1900, obwohl es zwingend notwendig wäre, die Lücke von ca. 1900 bis 1943 mit nachgewiesen gemeinfreien Werken zu schließen.

https://www.ub.tu-berlin.de/index.php?id=6462

Kommentar zu

http://archiv.twoday.net/stories/967550393/
http://archiv.twoday.net/stories/948994166/

Es ist eigentlich ganz einfach:

* Erschließungsinformationen und Objektbilder ins Netz!

* Museums-Publikationen Open Access ins Netz!

* Nicht an der Auflösung sparen! (Alle Beschriftungen müssen gut lesbar sein.)

* Keine Wasserzeichen!

* Bilder unter Public Domain bzw. - falls dreidimensionale Vorlagen betroffen sind - unter CC-BY freigeben!

* Permanentlinks für Werke und Einzelabbildungen/Seiten.

* Einbindung in Metasuchen (z.B. Europeana) realisieren!

http://www.baden-tv.com/digitaler-katalog-des-badischen-landesmuseums-ueberarbeitet-54616/#.VASrv_l_v-k

"Ab sofort sind alle Bilder in verbesserter Qualität und detailreichen Vollbildanzeigen anzuschauen." Was auch immer man unter detailreichen Vollbildanzeigen verstehen mag: Die real einsehbare Bildqualität ist eher mies.


http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz410229547

http://www.handschriftencensus.de/5957

http://viewer.hlb-wuppertal.de/viewer/

"Es handelt sich dabei zum gegenwärtigen Zeitpunkt um einen Sonderbestand von Schriften aus der Zeit des Kirchenkampfes (1933-1945), um Titel aus der Sammlung einer Pfarrbibliothek aus Unterbarmen, Wuppertal, sowie um ausgewählte Werke aus dem Bestand."


http://digital.ub.uni-paderborn.de/nav/classification/193167

Bisher gibt es vor allem Jesuitenbestände aus dem Büchernachlass Ferdinands von Fürstenberg, noch keine Inkunabel oder Handschrift. Das derzeit älteste Werk stammt von 1505.

Dass der VdA eine unprofessionelle Klitsche ist, durfte man ja bisher immer wieder feststellen.

Vorgesehen ist nicht, dass man sich noch vergleichsweise kurzfristig zum Archivtagbesuch entschließt und dann auch ein Hotel benötigt.

Auf

http://www.archivtag.de/online-hotel-buchung.html

liest man nicht nur zweimal "Toruismus", sondern auch: "Buchungsschluss für Hotelzimmer: 1. August 2014". Gleichwohl kann man aber eine Buchung versuchen. Angeboten wird nur noch das Hotel Ramada, das jedoch per Mail mitteilt, man sei ausgebucht. Dann sollte man die Online-Buchung aber auch deaktivieren!

Bei der Telefonnummer der Tourismus-GmbH sind keine Geschäftszeiten angegeben. Der Anrufbeantworter funktioniert jedenfalls nicht.

http://allenbrowne.blogspot.de/2012/02/pigeon-monument.html

en-WP


Es gibt eine neue juristische Online-Zeitschrift aus der Schweiz:

http://sui-generis.ch/1

Verlinkt eine Kritik am Google-Urteil des EuGH.

Via
http://www.internet-law.de/2014/09/neue-juristische-onlinezeitschrift-aus-der-schweiz.html

"Mit der Abschaffung der Fächer Französisch und Spanisch wird nicht nur die europäische Idee konterkariert sondern auch das kulturelle Aachener Erbe gefährdet, und das an einer Hochschule, die sich selbst „europaweit zu den renommiertesten Bildungseinrichtungen“ zählt. Daher ist es in einer Stadt wie Aachen, der Europastadt par excellence, hier im Dreiländereck der Euregio Maas-Rhein, unverständlich, ja bestürzend, dass ausgerechnet zwei Disziplinen mit dieser europäischen Symbolkraft aufgegeben werden sollen."

Petition:
http://www.change.org/p/alle-die-die-aachener-romanistik-vor-der-schlie%C3%9Fung-retten-wollen-f%C3%BCr-den-erhalt-der-f%C3%A4cher-franz%C3%B6sisch-und-spanisch-an-der-rwth

http://www.wikilovesmonuments.de/de/

1. bis 30. September 2014

„Wiki Loves Monuments“ ist ein von der Wikipedia durchgeführter Fotowettbewerb rund um Bau- und Kulturdenkmäler, an dem Deutschland auch in diesem Jahr wieder teilnehmen wird. ...

http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/beitraege?what=most_visited

Georgios Chatzoudis | 19.08.2011 | 291404 Aufrufe | 2 Kommentare
"Wir brauchen mehr Experimentierfreude"
Interview mit Dr. Klaus Graf
Dr. Klaus Graf ist Historiker, Archivar und überzeugter Netzaktivist. An der Universität Freiburg/Breisgau ist er Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte, ebenso an der RWTH...

Georgios Chatzoudis | 05.09.2012 | 138503 Aufrufe
"A tendency to use power over excavators" -
Archaeology in Turkey
Interview with Dr Edhem Eldem
Dr Edhem Eldem is a renowned Turkish historian who teaches at the Department of History at Boğaziçi University in Istanbul. In 2011-2012 he was a fellow at The Wissenschaftskolleg zu Berlin.

Usw.

Weitere Interviews mit mir:
http://archiv.twoday.net/stories/640155309/

"Anders sein. Außenseiter in der Geschichte" ist das Thema des 24. Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten.

Die Körber-Stiftung hat mir vor einigen Tagen mit SPERRFRIST 1.9.2014 dazu einige Informationen zugesandt.

Ganz geheim hat dazu aber auch schon jemand etwas ins Netz gestellt.

http://faecher.lernnetz.de/faecherportal/index.php?DownloadID=5458

Dort steht auch "Archiv- und Literaturrecherchen, Beispielarbeiten fürverschiedene Altersstufen und Schularten, die Bewertungs-unterlagen des Wettbewerbs – dies und vieles mehr ab sofort online in einem Extrabereich für Lehrer:www.geschichtswettbewerb.de/tutoren Benutzername: tutorgw, Passwort: minderheiten "

http://rhad.hypotheses.org/480

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=ehreshoven

"Publishing and the Book Trade in France and Francophone Europe, 1769-1789

This website offers an opportunity to explore the world of books on the eve of the French Revolution. It brings together material from the vast archives of the Société typographique de Neuchâtel, a publisher and wholesaler who provided all kinds of books to all parts of France from 1769 to 1789."

http://www.robertdarnton.org/

Including rich source materials and research articles by Darnton in full text.

http://www.focus.de/digital/internet/wegen-insolvenzerschleppung-und-betrug-redtube-anwalt-urmann-erhaelt-bewaehrungsstrafe_id_4095571.html

Der Abmahn-Anwalt Thomas Urmann wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Er hatte als Geschäftsführer einer Wurstfabrik unter anderem deren Zahlungsunfähigkeit verschleiert. Bekannt wurde er durch Abmahnungen an Nutzer der Porno-Website „RedTube“.

Klaus Wolfs Beitrag aus "Schreiborte des deutschen Mittelalters" (2013) ist online:

http://www.philhist.uni-augsburg.de/lehrstuehle/germanistik/lsbay/Mitarbeiter/wolf/downloads/Schreiborte_WolfK.pdf

http://blogs.tib.eu/wp/tib/2014/08/27/transparenz-fuer-kosten-von-open-access-publikationen/

Bisher beteiligen sich nur die UBs von Bielefeld und Regensburg.

http://www.klassik-stiftung.de/weimarerappell

"Erstunterzeichner:
Aleida Assmann, Literatur- und Kulturwissenschaftlerin - Michael Krüger, Schriftsteller - Karl Lagerfeld, Modeschöpfer - Christian Meier, Historiker - Anne-Sophie Mutter, Musikerin - Helmut Schmidt, Bundeskanzler a. D. - Friede Springer, Verlegerin - Nike Wagner, Intendantin - Christina Weiss, Staatsministerin für Kultur a. D. – Wim Wenders, Filmemacher – Ranga Yogeshwar, Wissenschaftsjournalist"

Na wenn Ranga ("Adabei") Yogeshwar das unterstützt, muss das schon eine prima Sache sein ...

Via
https://www.idw-online.de/de/news601216

Foto: Axel Hindemith http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/legalcode

Sie sind das Thema der Bilder zum Weekend.

http://archivalia.tumblr.com/tagged/runes

Weitere Tumblr-Tags:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586/


 

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