Denkmäler österreichischer Türken-Erinnerung erforscht dieses Projekt:
http://www.tuerkengedaechtnis.oeaw.ac.at/
Bei den Personen: keine Nutzung der GND.
Via
http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2014/12
http://www.tuerkengedaechtnis.oeaw.ac.at/
Bei den Personen: keine Nutzung der GND.
Via
http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2014/12
KlausGraf - am Samstag, 13. Dezember 2014, 18:34 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://digitalcollections.nypl.org/
Außer Einzelbildern sind auch einige ganze Werke vertreten, ohne dass es in den Metadaten eine eindeutige Kennzeichnung dafür gibt. Unter den Büchern ist auch ein deutsches:
http://digitalcollections.nypl.org/items/fff75940-9052-0131-0e8d-58d385a7b928
Außer Einzelbildern sind auch einige ganze Werke vertreten, ohne dass es in den Metadaten eine eindeutige Kennzeichnung dafür gibt. Unter den Büchern ist auch ein deutsches:
http://digitalcollections.nypl.org/items/fff75940-9052-0131-0e8d-58d385a7b928
KlausGraf - am Samstag, 13. Dezember 2014, 18:27 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Bestimmt man aus kleinen Proben der unzähligen historischen Pergamente in unseren Sammlungen die DNA des Tiers, aus dem der Beschreibstoff stammt, so könnte dies eine wichtige Quelle der Agrargeschichte werden, sind Wissenschaftler überzeugt.
Auch Auswertungen, die die Provenienzforschung unterstützen, sind denkbar, meint Robert L. Maxwell in der Liste EXLIBRIS: I've always thought DNA and other similar evidence would be interesting to use in provenance research--has anybody done this? For instance, I would think that the scribes would leave traces of their DNA on the manuscripts they wrote--it would be interesting to see if this DNA matched that of other manuscripts. Presumably the scribe would have touched both the manuscript written and the manuscript copied and this could lock down the chain of which manuscript got copied from which other manuscript. Or manuscripts that claim to be autograph manuscripts could be tested for DNA to see if it's likely that the author in fact touched the manuscript. Or I remember once seeing a book that had a fingerprint in printer's ink on one of the pages--could the fingerprint produce the pressman's DNA? Could that tell us something about other books containing the same DNA?
Siehe zu den Forschungsergebnissen u.a.:
http://www.pasthorizonspr.com/index.php/archives/12/2014/dna-from-parchment-helps-trace-agricultural-development-across-the-centuries
https://www.tcd.ie/news_events/articles/scientists-reveal-parchment-s-hidden-stories/5201#.VIxxZSuG9BM mit Link zu einem Video
http://rstb.royalsocietypublishing.org/content/370/1660.toc
http://rstb.royalsocietypublishing.org/content/370/1660/20130379
Auch Auswertungen, die die Provenienzforschung unterstützen, sind denkbar, meint Robert L. Maxwell in der Liste EXLIBRIS: I've always thought DNA and other similar evidence would be interesting to use in provenance research--has anybody done this? For instance, I would think that the scribes would leave traces of their DNA on the manuscripts they wrote--it would be interesting to see if this DNA matched that of other manuscripts. Presumably the scribe would have touched both the manuscript written and the manuscript copied and this could lock down the chain of which manuscript got copied from which other manuscript. Or manuscripts that claim to be autograph manuscripts could be tested for DNA to see if it's likely that the author in fact touched the manuscript. Or I remember once seeing a book that had a fingerprint in printer's ink on one of the pages--could the fingerprint produce the pressman's DNA? Could that tell us something about other books containing the same DNA?
Siehe zu den Forschungsergebnissen u.a.:
http://www.pasthorizonspr.com/index.php/archives/12/2014/dna-from-parchment-helps-trace-agricultural-development-across-the-centuries
https://www.tcd.ie/news_events/articles/scientists-reveal-parchment-s-hidden-stories/5201#.VIxxZSuG9BM mit Link zu einem Video
http://rstb.royalsocietypublishing.org/content/370/1660.toc
http://rstb.royalsocietypublishing.org/content/370/1660/20130379
KlausGraf - am Samstag, 13. Dezember 2014, 18:04 - Rubrik: Hilfswissenschaften
KlausGraf - am Samstag, 13. Dezember 2014, 17:54 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Samstag, 13. Dezember 2014, 17:41 - Rubrik: Musikarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Lesenswerte Kommentare zu diversen Zahlenangaben:
http://im2punt0.wordpress.com/2014/12/12/so-do-we-have-2-or-74-percent-open-access-availability/
http://im2punt0.wordpress.com/2014/12/12/so-do-we-have-2-or-74-percent-open-access-availability/
KlausGraf - am Samstag, 13. Dezember 2014, 17:36 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"Robert Klugseder unter Mitarbeit von Alexander Rausch, Ana ?izmi?, Vera Maria Charvat, Oscar Verhaar, Eva Veselovská und Hanna Zühlke:
Katalog der mittelalterlichen Musikhandschriften der Österreichischen Nationalbibliothek Wien, Purkersdorf: Verlag Brüder Hollinek 2014
(Codices Manuscripti & Impressi. Supplementum 10)
ISBN: ISSN 0379-3621 (Reihe)
Der Katalog ist auch open access über das FWF-Repositorium als E-Book zugänglich:
http://e-book.fwf.ac.at/o:599
Die Quellen zur älteren Musikgeschichte Österreichs und insbesondere Wiens waren bis vor kurzem von der Forschung nicht hinreichend aufgearbeitet. Trotz verdienstvoller Detailstudien bedarf es einer systematischen Erschließung der musikalischen Überlieferung in österreichischen Bibliotheken vom 9. bis zum frühen 16. Jahrhundert. Dabei zeigte sich, dass die Desiderata bei der größten Sammlung unseres Landes, der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB), am deutlichsten waren. Das dringendste Forschungsanliegen bestand in der Erfassung und Auswertung sämtlicher Quellen mit musikalischer Notation, die sich in der Sammlung von Handschriften und alten Drucken sowie teilweise in der Musiksammlung der ÖNB befinden. Dieses klar definierte Kriterium (Vorhandensein von schriftlich fixierter Musik) scheint wesentlich praktikabler als eine Einengung auf bestimmte musikalische Repertoires, Gattungen oder Epochen, und es bietet aufgrund seiner leichten Erkennbarkeit die meisten Chancen für eine Zusammenarbeit mit verwandten Disziplinen. Aus historischen Gründen handelt es sich um einen äußerst inhomogenen Bestand, dennoch stammen die meisten Handschriften aus den Gebieten des heutigen Österreich, Tschechiens und der Slowakei (Böhmen und Mähren). Naturgemäß überwiegen hier die lateinischen Codices, doch es werden auch deutsche, niederländische und tschechische Texte berücksichtigt.
Eine aktuelle Liste der aus Katalogen und anderer wissenschaftlicher Literatur bekannten sowie der bei Projektbeginn noch unbekannten Quellen umfasst insgesamt 365 Signaturen. Dieser relativ umfangreiche Bestand wird in dem hier vorliegenden musikwissenschaftlich ausgerichteten Gesamtkatalog inventarisiert. Der Hauptkatalog mit 108 ausführlichen Beschreibungen zu voll- und einigen wenigen teilnotierten Handschriften ist monographisch angelegt: Die Informationen über das Äußere der Codices werden unter Einbeziehung der Forschungsgeschichte ergänzt durch einen musikwissenschaftlichen Kommentar, der die jeweilige Quelle in ihren historischen Kontext stellt. Neben den kodikologischen Angaben und der Präsentation des Inhalts (bei Liturgica mit dem Verweis auf Standardtexte) wird auf die Beschreibung der musikalischen Notationen großer Wert gelegt. Letztere wurden in Kooperation mit der ÖNB durch digitalisierte Aufnahmen (meist mehrere für jede Handschrift, teilweise auch Volldigitalisate) unterstützt, die auf der Projektwebsite www.cantusplanus.at zur Verfügung stehen (aktuell etwa 22.000 Abbildungen)." (Diskus)
Katalog der mittelalterlichen Musikhandschriften der Österreichischen Nationalbibliothek Wien, Purkersdorf: Verlag Brüder Hollinek 2014
(Codices Manuscripti & Impressi. Supplementum 10)
ISBN: ISSN 0379-3621 (Reihe)
Der Katalog ist auch open access über das FWF-Repositorium als E-Book zugänglich:
http://e-book.fwf.ac.at/o:599
Die Quellen zur älteren Musikgeschichte Österreichs und insbesondere Wiens waren bis vor kurzem von der Forschung nicht hinreichend aufgearbeitet. Trotz verdienstvoller Detailstudien bedarf es einer systematischen Erschließung der musikalischen Überlieferung in österreichischen Bibliotheken vom 9. bis zum frühen 16. Jahrhundert. Dabei zeigte sich, dass die Desiderata bei der größten Sammlung unseres Landes, der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB), am deutlichsten waren. Das dringendste Forschungsanliegen bestand in der Erfassung und Auswertung sämtlicher Quellen mit musikalischer Notation, die sich in der Sammlung von Handschriften und alten Drucken sowie teilweise in der Musiksammlung der ÖNB befinden. Dieses klar definierte Kriterium (Vorhandensein von schriftlich fixierter Musik) scheint wesentlich praktikabler als eine Einengung auf bestimmte musikalische Repertoires, Gattungen oder Epochen, und es bietet aufgrund seiner leichten Erkennbarkeit die meisten Chancen für eine Zusammenarbeit mit verwandten Disziplinen. Aus historischen Gründen handelt es sich um einen äußerst inhomogenen Bestand, dennoch stammen die meisten Handschriften aus den Gebieten des heutigen Österreich, Tschechiens und der Slowakei (Böhmen und Mähren). Naturgemäß überwiegen hier die lateinischen Codices, doch es werden auch deutsche, niederländische und tschechische Texte berücksichtigt.
Eine aktuelle Liste der aus Katalogen und anderer wissenschaftlicher Literatur bekannten sowie der bei Projektbeginn noch unbekannten Quellen umfasst insgesamt 365 Signaturen. Dieser relativ umfangreiche Bestand wird in dem hier vorliegenden musikwissenschaftlich ausgerichteten Gesamtkatalog inventarisiert. Der Hauptkatalog mit 108 ausführlichen Beschreibungen zu voll- und einigen wenigen teilnotierten Handschriften ist monographisch angelegt: Die Informationen über das Äußere der Codices werden unter Einbeziehung der Forschungsgeschichte ergänzt durch einen musikwissenschaftlichen Kommentar, der die jeweilige Quelle in ihren historischen Kontext stellt. Neben den kodikologischen Angaben und der Präsentation des Inhalts (bei Liturgica mit dem Verweis auf Standardtexte) wird auf die Beschreibung der musikalischen Notationen großer Wert gelegt. Letztere wurden in Kooperation mit der ÖNB durch digitalisierte Aufnahmen (meist mehrere für jede Handschrift, teilweise auch Volldigitalisate) unterstützt, die auf der Projektwebsite www.cantusplanus.at zur Verfügung stehen (aktuell etwa 22.000 Abbildungen)." (Diskus)
KlausGraf - am Freitag, 12. Dezember 2014, 19:12 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www3.unil.ch/wpmu/egodocuments/de/
Siehe zuvor
https://selbstzeugnisse.histsem.unibas.ch/
Via
http://www.hr-lavater.ch/2014/12/12/selbstzeugnisse-ch/
Siehe zuvor
https://selbstzeugnisse.histsem.unibas.ch/
Via
http://www.hr-lavater.ch/2014/12/12/selbstzeugnisse-ch/
KlausGraf - am Freitag, 12. Dezember 2014, 17:38 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Freitag, 12. Dezember 2014, 17:37 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Jetzt ist auch dieser wichtige Band online:
https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/vuf/issue/archive
Digitalisiert sind jetzt die Bände bis Bd. 40 (1992) über Barbarossa.
https://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/vuf/issue/archive
Digitalisiert sind jetzt die Bände bis Bd. 40 (1992) über Barbarossa.
KlausGraf - am Freitag, 12. Dezember 2014, 17:11 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die GND ist eine feine Sache, was immer mehr Institutionen bemerken. Zur Einführung siehe etwa hier:
http://archiv.twoday.net/stories/572462396/
Aber es gibt auch viel, was einfach nicht gefällt.
Wieso bindet die DNB nicht den BEACON-Service ein?
Wieso setzt die Wikipedia-Community nach wie vor einzig und allein auf diese dämliche Insellösung des Apper-Tools? (Sie funktioniert nur für Personen mit Wikipedia-Eintrag, der Toolserver fällt gern mal aus, die Zusammenfassung zu einem Supplement suggeriert, diese Einträge seien unsicher, das Tool ist inkomplett z.B. fehlt die Hessische Bibliographie in
https://tools.wmflabs.org/persondata/p/Theodor_W._Adorno )
Wieso wird bei den Jahresberichten nicht auf die jeweilige Seite zur GND verlinkt:
http://jdgdb.bbaw.de/cgi-bin/jdg?t_idn=GND:118500775
Wieso gibt es kein Blog mit GND-News?
http://archiv.twoday.net/stories/572462396/
Aber es gibt auch viel, was einfach nicht gefällt.
Wieso bindet die DNB nicht den BEACON-Service ein?
Wieso setzt die Wikipedia-Community nach wie vor einzig und allein auf diese dämliche Insellösung des Apper-Tools? (Sie funktioniert nur für Personen mit Wikipedia-Eintrag, der Toolserver fällt gern mal aus, die Zusammenfassung zu einem Supplement suggeriert, diese Einträge seien unsicher, das Tool ist inkomplett z.B. fehlt die Hessische Bibliographie in
https://tools.wmflabs.org/persondata/p/Theodor_W._Adorno )
Wieso wird bei den Jahresberichten nicht auf die jeweilige Seite zur GND verlinkt:
http://jdgdb.bbaw.de/cgi-bin/jdg?t_idn=GND:118500775
Wieso gibt es kein Blog mit GND-News?
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Dezember 2014, 22:42 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Der Katalog meiner viel zu früh verewigten lieben Münsteraner Kollegin Irene Stahl von 2001 ist online:
http://diglib.hab.de/drucke/51-4231/start.htm
http://diglib.hab.de/drucke/51-4231/start.htm
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Dezember 2014, 22:28 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Ich hatte dem Hohenzollerischen Geschichtsverein die UB Freiburg als Digitalisierer empfohlen und freue mich, dass es offenkundig geklappt hat:
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg_ga
#histverein
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/zhg_ga
#histverein
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Dezember 2014, 22:17 - Rubrik: Landesgeschichte
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
https://www.change.org/p/netzneutralit%C3%A4t-sichern-rettet-das-freie-internet
Via
http://heise.de/-2487361
Via
http://heise.de/-2487361
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=34559
Pauser kommentiert: "Wäre es nicht endlich sinnvoll, auf eine elektronische Abgabe bei Masterthesen/Diplomarbeiten/Dissertationen umzusteigen, dann würden auch Diplomarbeiten und Masterthesen kein (analoges) Platzproblem verursachen. Wieso dies nicht gemacht wird, ist weiterhin rätselhaft. "
Pauser kommentiert: "Wäre es nicht endlich sinnvoll, auf eine elektronische Abgabe bei Masterthesen/Diplomarbeiten/Dissertationen umzusteigen, dann würden auch Diplomarbeiten und Masterthesen kein (analoges) Platzproblem verursachen. Wieso dies nicht gemacht wird, ist weiterhin rätselhaft. "
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Dezember 2014, 21:29 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Dezember 2014, 21:27 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://log.netbib.de/archives/2014/12/11/tweets-in-einem-bestimmten-account-suchen/
Twitter blockiert meine Tweets natürlich auch in der erweiterten Suche:
https://twitter.com/search?f=realtime&q=archiv%20from%3AArchivalia_kg&src=typd
Twitter blockiert meine Tweets natürlich auch in der erweiterten Suche:
https://twitter.com/search?f=realtime&q=archiv%20from%3AArchivalia_kg&src=typd
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Dezember 2014, 20:29 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/google-entscheidung-google-news-schliesst-in-spanien-a-1007815.html
Google will sich offenkundig nicht von der spanischen Gesetzgebung, die wie das unsägliche deutsche Leistungsschutzrecht eine Gebühr für die Nutzung von Presseprodukten vorsieht, erpressen lassen.
"Durchgesetzt worden war die Reform mit den Stimmen der Abgeordneten der konservativen Volkspartei (PP) von Ministerpräsident Mariano Rajoy. Sprecher linker Parteien und Vertreter der Kulturszene hatten kritisiert, dass die Regelung Freiheiten einschränke und nur große Kommunikationsunternehmen begünstige. Die Reform sieht neben der Suchmaschinengebühr Geldstrafen von bis zu 600.000 Euro für Anbieter vor, die illegale Downloads ermöglichen."
Google will sich offenkundig nicht von der spanischen Gesetzgebung, die wie das unsägliche deutsche Leistungsschutzrecht eine Gebühr für die Nutzung von Presseprodukten vorsieht, erpressen lassen.
"Durchgesetzt worden war die Reform mit den Stimmen der Abgeordneten der konservativen Volkspartei (PP) von Ministerpräsident Mariano Rajoy. Sprecher linker Parteien und Vertreter der Kulturszene hatten kritisiert, dass die Regelung Freiheiten einschränke und nur große Kommunikationsunternehmen begünstige. Die Reform sieht neben der Suchmaschinengebühr Geldstrafen von bis zu 600.000 Euro für Anbieter vor, die illegale Downloads ermöglichen."
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Dezember 2014, 18:49 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://mittelalter.hypotheses.org/4901
Es enthält auch meinen Beitrag Open Access, Creative Commons und das Posten von Handschriftenscans. Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/894830928/
Es enthält auch meinen Beitrag Open Access, Creative Commons und das Posten von Handschriftenscans. Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/894830928/
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
https://www.facebook.com/events/802079236500379/
Schluss mit dem Kaputtsparen des Instituts!
Update: http://archiv.twoday.net/stories/1022378266/
Schluss mit dem Kaputtsparen des Instituts!
Update: http://archiv.twoday.net/stories/1022378266/
KlausGraf - am Donnerstag, 11. Dezember 2014, 17:01 - Rubrik: Landesgeschichte
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Clausdieter Schott: „Bürger und Bauer scheidet nichts als ein Zaun und eine Mauer“ – Studie zu einem Rechtssprichwort, in: Signa Iuris 13, Halle/Saale 2014, S. 273-292
[Autorenversion:
http://dx.doi.org/10.5167/uzh-105458 ]
Zur mir nicht bekannten Reihe:
http://www.signa-iuris.de/210si_buecher.html
Der emeritierte Zürcher Rechtshistoriker hat eine sorgsame Darstellung zu einem bekannten Rechtssprichwort vorgelegt, die sicher für lange Zeit gültig bleiben wird. Er hat mir freundlicherweise ein Separatum übersandt, nachdem er im Januar 2014 per Mail sich nach dem Druckort meines Aufsatzes "Der adel dem purger tregt haß". Feindbilder und Konflikte zwischen städtischem Bürgertum und landsässigem Adel im späten Mittelalter (in: Adelige und bürgerliche Erinnerungskulturen des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit, 2000) erkundigt hatte, den er S. 262 Anm. 33 zitiert. Mein Aufsatz ist online unter
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-1145495
ebenso wie die in der ZGO 1993 veröffentlichte Publikation "Feindbild und Vorbild", in der ich das Sprichwort S. 131 mit weiteren Hinweisen erwähnt hatte.
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5366/
Ausgehend von den Belegen bei Agricola (Erstdruck 1529) und Luther habe ich es damals dem städtefeindlichen Diskurs zugeordnet.
Wesentliches habe ich zu Schotts schöner und lehrreicher Studie nicht zu ergänzen, aber einige Kommentare möchte ich mir doch herausnehmen.
1. Von der wahren Bedeutung eines Sprichworts
Seit Jahren beschäftigen mich als Zeugnisse für Geschichtskultur im Spiegel der von mir geschätzten "kleinen Formen" Sprichwörter, die sich auf "Historisches" beziehen. Zwei Miniaturen dazu enthält dieses Weblog unter dem Rubrum Sprichwörtliches:
http://archiv.twoday.net/search?q=sprichw%C3%B6rtliches
Von dem heute noch bekanntesten Sprichwort, das sich auf ein wahres oder fiktives historisches Ereignis bezieht, dem vom "Hornberger Schießen" (1780 bei Schiller belegt), hat man trotz aller Bemühungen nicht herausgefunden, was der wahre Hintergrund ist. Trotzdem funktioniert es, was bedeutet, dass jeder nach kurzer Einweisung etwa in der Wikipedia
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Hornberger_Schie%C3%9Fen&oldid=136497215
in der Lage ist, es korrekt zu verwenden. Der Ursprung mag unklar sein, seiner Popularität tut das keinen Abbruch.
Zur kleinen Minderheit der solchermaßen "unklaren" Sprichwörter, deren Sinn zumindest prima facie rätselhaft ist, zählt das von Schott behandelte Rechtssprichwort, das gleichwohl (teste Google) sich in Büchern über das Mittelalter einer besonderen Beliebtheit erfreut. Auch in der Wikipedia darf es nicht fehlen:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Post-Suburbanisierung&oldid=112237975
Hier in irreführender Fassung, die das entscheidende "nur" unterschlägt: " Stadt-Land-Dichotomie des Mittelalters und der frühen Neuzeit („Bürger und Bauer scheidet die Mauer“)".
Nach allem, was wir über das mittelalterliche Städtewesen zu wissen glauben, ist das Sprichwort "falsch", da es den zivilisatorischen Rang des Städtewesens negiert und Stadt und Land gleichsetzt. Obwohl, wie Schott betont (S. 290) der "ständerechtliche Inhalt" im Vordergrund steht, betont man gern die Erwähnung der Mauer und das Verhältnis von "Stadt und Umland" (Maschke/Sydow), obwohl das ursprüngliche Paar "Zaun und Mauer" einer solchen Engführung im Wege steht. Dieses Missverständnis ist nur das jüngste einer in der frühen Neuzeit einsetzenden Deutungsgeschichte, die Schott (wohl auch aufgrund von Internetfundstellen) gut dokumentiert und die kaum überzeugende Ergebnisse erbracht hat.
Gern wüsste ich, aus welcher Quelle Ernst Schuberts Formel "Hag und Mauer" stammt, die es sogar in einen Aufsatztitel von Dietrich Lutz geschafft hat (mir nicht zugänglich).
https://www.google.de/search?q=schubert+%22hag+und+mauer%22&espv=2&filter=0&biw=1024&bih=719
Schubert gibt zumindest in den im Netz verfügbaren Aufsätzen keinen Nachweis, und fragen kann man den verstorbenen verdienstvollen Göttinger Historiker leider nicht mehr. Wilhelm Arnold scheint nicht die Quelle zu sein.
Auch wenn das Sprichwort dank des Reims noch so eingängig ist: Vor dem Hintergrund von Schotts Ergebnissen sollte man darauf verzichten, es in allgemeinen stadtgeschichtlichen Einführungen herbeizuzitieren, da es ohne länglichen Kommentar nicht das über das Mittelalter aussagt, was man gern herausholen möchte. Was nicht ausschließt, dass man es - bei hinreichend differenzierter und problembewusster Darstellung - nutzbringend etwa im akademischen Unterricht oder in didaktischen Darstellungen verwenden könnte. Freilich wäre es dann hilfreich, wenn Schott die Sichtbarkeit seines in einem doch recht entlegenen Publikationsorgan erschienen Beitrags qua Open Access erhöhen würde (laut ZDB ist die Zeitschrift außerhalb juristischer Seminare in NRW nur in den wissenschaftlichen Bibliotheken der Universitäten Bielefeld, Münster und Trier einsehbar, also z.B. nicht in Aachen oder Düsseldorf).
Der erste Teil von Schotts Ausführungen bespricht - in sehr überzeugender Weise - die ältesten beiden Bezeugungen, die beide von dem schlesischen Juristen Nikolaus Wurm stammen.
Leider ist Hdschr. 392 der SB Berlin von 1386/87 mit der Glosse zum Sachsenspiegel-Lehnrecht nicht online:
http://www.mr1314.de/8776
S. 291 bildet Schott Bl. 387v farbig ab. In Wurms Glosse geht es darum, dass dörfliche und städtische Landsassen als Angehörige der unteren Freienschicht die gleiche ständerechtliche Stellung haben (S. 275): "dorum spricht man: einen burger vnd einen gebuer scheit nicht me wan ein czuhin vnd ein muer" (S. 274). Wurm bezieht sich also bereits auf eine landläufige Formulierung. In seinem Liegnitzer Stadtrechtsbuch (um 1400) greift Wurm das Sprichwort in anderem Kontext nochmals auf (S. 292 bildet mgf 789, Bl. 23r farbig ab; zur Handschrift:
http://www.mr1314.de/8180 ). Nun geht es um eine ausführliche Darstellung des Magdeburger Bauerdings. Als Herkunftsort der Rechtsgewohnheit wird das ländliche Schartau angegeben und dann folgt das Sprichwort. Schartau hatte eine wichtige Position bei der Schelte gegen Magdeburger Urteile. Magdeburger Recht wurde auf Schartauer Recht zurückgeführt: "Stadtrecht ist danach also ursprünglich Dorfrecht, der Bürger ist der Herkunft nach Bauer" (S. 277).
Als erfahrener Jurist hatte Wurm erheblich mehr Möglichkeiten, die für die Deutung maßgeblichen Kontexte zu kennen als wir heute. Trotzdem ist angesichts der unterschiedlichen Zusammenhänge, auf die er das Sprichwort bezieht, die Annahme nicht zu verwegen, dass womöglich auch er den wahren Ursprung und die "wahre" Bedeutung nicht so richtig kannte. Die Geschichte der "Missverständnisse" würde also schon bei den ersten Bezeugungen einsetzen.
Hermeneutische Toleranz gebeut, von einer wahren und objektiven Bedeutung, die - philosophisch gesprochen - als feste Referenz am ursprünglichen Entstehungskontext gleichsam festgetackert ist, Abschied zu nehmen. Es gilt auch bei Sprichwörtern die Pluralität der Auslegungen ernstzunehmen. Gegenüber einer starren Bezugnahme auf den richtigen Ursprung, die andere Deutungen als Missverständnisse und Fehldeutungen erscheinen lässt, ist die prinzipielle Offenheit der Deutungen und das damit einhergehende prozesshafte und dynamische Moment zu betonen.
"Das Sprichwort war auf eine bestimmte Konstellation gemünzt, die sich mit seiner Verallgemeinerung verlieren musste. Auch eine landschaftliche Zuordnung war nicht mehr möglich", schreibt Schott (S. 290). Genau genommen waren es aber zwei Konstellationen, von denen Wurm ausging.
Auch mir erscheint es plausibel, dass die Parömie ihre Entstehung dem Bereich des sächsisch-magdeburgischen Rechts verdankt, also ursprünglich tatsächlich ein Rechtssprichwort ist, das auf Rechtsverhältnisse sich bezieht. Ich versuche als Nicht-Rechtshistoriker die von Schott angedeuteten Linien eine Spur stärker auszuziehen, damit für die historisch interessierten Leser die Gemeinsamkeit von Wurms zwei Konstellationen vielleicht etwas besser hervortritt.
Auszugehen ist - natürlich - vom Schöpfer des Sachsenspiegels, Eike von Repgow. Laut Lehnrecht Art. 2 § 1 haben Priester, Frauen, Bauern und Kaufleute nichts mit der Sphäre des ritterlichen Lehnrechtes zu tun. Natürlich weiß man inzwischen, dass man die "koplüde" nicht umstandslos mit Stadtbürger übersetzen darf, man denke etwa an die ritterlich lebende Magdeburger Oberschicht mit ihrem Gralsfest im 13. Jahrhundert. Aber wenn man Eike nicht als einsames Genie sieht, sondern eingebettet in ein "Milieu" anderer ostfälischer Rechtskundiger, wird man vermuten dürfen, dass ein zeitgenössisches Verständnis, das die beiden weltlichen der vier Gruppen, Bauern und Kaufleute (womit doch im Kern auf die Einwohnerschaft der Städte abgezielt wird) in einen Topf wirft und dies mit der hier erörterten Sprichwort-Formel absichert, durchaus angenommen werden darf. Mit Blick auf den Heerschild wäre der spätere abwertende Akzent aus adeliger Perspektive hier ansatzweise bereits gegeben: Bürger und Bauern sind bloß einfache Freie, ständerechtlich genauso auf einer Ebene wie die freien Landsassen Wurms in- und außerhalb der Stadt.
Um zum zweiten Kontext Wurms zu gelangen müssen wir an Schotts Aussagen über Eikes Stellung zu den Städten anknüpfen, die sich in zwei anderen Arbeiten finden:
"Das Eigentümliche des Sachsenspiegels ist nun, dass zwar der Erzbischof von Magdeburg erwähnt, die Stadt selbst aber wie überhaupt jede andere Stadt völlig ignoriert wird. Im Sachsenspiegel gibt es nur Adelige und Bauern. In Eikes feudaler Vorstellungswelt scheint das Bürgertum als eigene Lebens- und Sozialform gar nicht zu existieren. Städte waren für ihn nichts anderes als Burgen, und die „Bürger“ bloßes logistisches Zubehör zur Burg, in Magdeburg zur Bischofsburg. Eike ist hier realitätsblind."
http://www.forhistiur.de/es/2007-07-schott/
Ähnlich im neuen Band zum Burger Landrecht
https://books.google.de/books?id=f_yZAwAAQBAJ&pg=PA151
Halten wir fest: Die städtische Welt als deutlich abgegrenzter (und innovativer) eigener Rechtsbereich existiert weder für Eike noch für das Rechtssprichwort!
Schott hat sich im Band zum Burger Stadtrecht Gedanken zum Verhältnis des Magdeburger Stadtrechts zum sächsischen Landrecht gemacht. Beides hat eine gemeinsame Wurzel und war in spätmittelalterlichen Augen eine Stiftung des gleichen Herrschers: Karls des Großen. Die heutige Forschung spricht gern vom sächsisch-magdeburgischen Recht, um die Gemeinsamkeit zu unterstreichen. Die reiche Forschung der letzten Jahre ist so gut wie nicht online zugänglich, aber statt der hier eher unbrauchbaren Wikipedia mag ein Hinweis auf Hiram Kümpers Artikel
http://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/begriffe/magdeburger-recht/
hilfreich sein.
Immer wieder hat mich beschäftigt, was ich "vorterritoriale Raumordnung" nenne. Aus dieser Perspektive sind die Städte eben keine bürgerlichen Fremdkörper in einer aristokratischen Welt. Ich bin ein großer Fan von Helmut Maurers Begriff der Landes-Vororte (Der Herzog von Schwaben, 1978, S. 33). Maurer bezieht sich auf das Konzept der Stammesvororte von Eugen Rosenstock-Huessy, der bei Schott nicht zufällig als ostfälischer Rechtsbuch-Editor auftritt. Da ist vieles bedenklich (ich muss aus dem Gedächtnis zitieren), aber dass die von den Landesherrschaften später beseitigten Oberhof-Beziehungen bedeutungslos sind, glaube ich nicht. Natürlich baue ich sie (gemeinsam mit Getreide-Maßbezirken) gern umstandslos in mein von Mitterauer inspiriertes Modell der Grafschafts- und "Landes"-Verfassung - angedeutet in:
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5565/ - ein, aber verschiedentliche Lektüre rechtshistorischer Studien zu Rechtszug-Verhältnissen (wobei der räumliche Aspekt regelmäßig unter den Tisch fällt) hat mich vorsichtiger werden lassen. Es ist ja auch kein Zufall, dass ich zum Thema nichts Richtiges publiziert habe, was ich jetzt auch nicht nachholen kann. Nur soviel: Schartau galt als Vorort eines Herzogtums und steht pars pro toto für weitere Orte des Landes Sachsen, die rechtlich in besonderer Weise ausgewiesen sind.
Magdeburg war der Rechts-Vorort des Landes Sachsen und als solcher in Deutschland einzigartig. Das Sachsenrecht besaß in Spätmittelalter und früher Neuzeit erheblich mehr Bedeutung als die anderen ehemaligen "Stammes"-Rechte. Zum schwäbischen Recht darf ich nur auf
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5307/
verweisen.
Ziemlich unvorsichtig möchte ich also eine besondere Bedeutung landrechtlicher Vororte in Ostfalen postulieren, die in anderen Regionen fehlt. In dieser Sicht ist Stadt und Land, wie das Sprichwort will, nicht getrennt, und Magdeburg ist nicht die Kaufmanns-Metropole, sondern landrechtliche Rechts- und Gerichtsstätte ("Magdeburger Schöppenstuhl").
Landrechtliche Prinzipien hat - vor allem anhand des Sachsenspiegels - Georg Droege herausgearbeitet, ohne viel Begeisterung zu finden (Helmut Maurer hat ihn kritisiert), aber für meine Studien zu literarischen Landes-Modellen war sein Buch doch recht hilfreich:
https://books.google.de/books?id=pcvWAAAAMAAJ&pg=PA103
Hier finden wir das Stichwort vom "genossenschaftlichen Verband", das uns hilft, die Brücke zum kurzen Absatz bei Schott über das Bauerding S. 278 zu schlagen.
Natürlich lag es für Wurm nahe, bei der Beschreibung einer öffentlichen Versammlung in Magdeburg, die andernorts Bursprake heißt, auf die Rolle von Bauern abzuheben, aber das Wort, das im Burding/Bauerdings steckt, meint im Kern etwas anderes als den Ackerbauer/Dorfbewohner. Zum folgenden vergleiche man auch das Deutsche Rechtswörterbuch s.v. Bauer:
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/ba/bauer.htm
Schott zitiert ("Vgl. auch.") den großartigen Aufsatz von Kroeschell über burscap, der eigentlich alles enthält, was wir hier benötigen. Gekürzt bei Google Books:
https://books.google.de/books?id=8V4loMV0un4C&pg=PA171
Nur im niederdeutschen Raum sind die begrifflichen Verbindungen zwischen der Burschaft und der Bürgerschaft so eng. Die Lemgoer Stadtviertel hießen Bauerschaften; Burspraken gab es in Stadt und Land. "Bur" ist genossenschaftlich akzentuierter Oberbegriff für Bürger und Bauern, er meint den Nachbarn als "Nachgebauer" (Heidegger), und es war ausgesprochen klug von Kroeschell, Weitzels großen Wurf, also die Dinggenossenschaft, als gemeinsamen Grund für Bürgerschaft und Bauerschaft zu benennen.
Der wortgeschichtliche Befund zu "Bur" stützt die Verankerung des Rechtssprichworts im niederdeutsch bzw. durch das sächsisch-magdeburgische Recht geprägte Gebiet. Diese Sichtweise von der Gerichtsverfassung her sieht auf beiden Seiten von Zaun und Mauer "Buren": Dinggenossen. Sie ist zugleich die Erklärung (so Schott S. 278) der Unterschiede zwischen Bürgern und "Bauern" (Teil von Bauerding usw.) im Magdeburgischen.
Übrigens stammen alle Belege für burdinc im WMU I, S. 321 aus der Magdeburger Weisung an Breslau. Zum Magdeburger Amt des Buhrmeisters/Bauermeisters:
https://books.google.de/books?id=g7QIaoptLjEC&pg=PA298
Das Deutsche Rechtswörterbuch enthält Belege, die auch Stadteinwohner als "Buren" bezeichnen und zwar nicht als Synonym zu Bürger ("he en si denne bur edder borgher to Horneborch"), was ich hier auf sich beruhen lassen muss.
Das von Eike entworfene Modell sieht sowohl Landsassen als auch Stadtbewohner als Freie, denen landrechtlich Teilhabe zusteht am für Eike so wichtigen Konzept der Freiheit, Das ist Wurms Kontext 1. Zugleich haben beide nichts mit dem ritterlichen Heerschild zu tun. Im Bereich des sächsisch-magdeburgischen Rechts sind ländliche und städtische Rechts-Orte Teil einer landrechtlich-dinggenossenschaft geprägten Raum-Ordnung. Dinggenossen (Buren) gibt es sowohl innerhalb als auch außerhalb der Mauern und Zäune. Das ist Wurms Kontext 2.
Das Rechtssprichwort zielt also auf die landrechtlich-dinggenossenschaftliche Einheit von Stadt und Land im sächsisch-magdeburgischen Recht und der vor allem bei Eike greifbaren Rechts-Diskurse der ostfälischen Rechtskundigen.
2. Internationale Ausstrahlung
Schott hat diesen Aspekt nicht thematisiert.
Bei Wander findet sich eine holländische und eine ungarische Version:
http://www.zeno.org/nid/20011555807
Harrebommée 1870 bezieht sich auf die Campener Sammlung von 1550, die außerordentlich abhängig ist von Agricolas Sammlung:
https://books.google.de/books?id=NQA_AAAAcAAJ&pg=PA134
Nach Wurm fehlt für 130 Jahre jede Spur von dem Rechtssprichwort, bis es in Agricolas Sprichwörtersammlung von 1529 wieder auftaucht.
In Ungarn finde ich das Sprichwort bei Gaal 1830:
https://books.google.de/books?id=ledGIas0ZSQC&pg=PA46
Dänische und isländische Fassungen führt auf eine Sammlung "Sprichwörter der germanischen und romanischen Sprachen":
https://books.google.de/books?id=dJdYAAAAcAAJ&pg=PA167
In Island scheint das Sprichwort auf das 17. Jahrhundert zurückzugehen:
http://lexis.hi.is/cgi-bin/ritmal/leitord.cgi?adg=daemi&n=67860&s=77520&l=b%FAri
Sind diese Belege Zeugnisse für einen eigenständigen Zweig der Tradierung (und womöglich für einen juristischen Realitätsgehalt in jenen Ländern) oder einfach nur Rezeptionszeugnisse von Agricolas und der weiteren Sprichwörtersammlungen, in denen das Sprichwort in der frühen Neuzeit erscheint, Beweis ihres großen Erfolgs? Ich denke, letzteres. Hinsichtlich Hollands gibt es ja deutliche Anhaltspunkte, dass die Campener Sammlung es wie viele andere aus Agricola hat. Das Sprichwort kam also als literarische Lesefrucht gemeinsam mit vielen anderen in andere Länder und hat also dort keine spezifische rechtshistorische Bedeutung. Dass es außerhalb der Sammlungen von Juristen beachtet wurde, darf bezweifelt werden.
Johann Glandorp übersetzte Agricolas Sprichwörtersammlung ins Latein und damit auch unser Sprichwort:
Ausgabe 1576:
https://books.google.de/books?id=4KFTAAAAQAAJ&pg=PT368
=
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10178431_00374.html
Vgl. die Ausgabe Suringars 1874, S. 86
http://solo.bodleian.ox.ac.uk/primo_library/libweb/action/dlDisplay.do?vid=OXVU1&docId=oxfaleph014430214
bzw.
http://dbooks.bodleian.ox.ac.uk/books/PDFs/590954437.pdf
die Stelle (Nr. 174) bequemer bei
https://books.google.de/books?id=CTtCAAAAIAAJ&pg=PA86
Dies leitet über zu einem hübschen Epigramm des Schweizer Dichters Johann Grob aus dem 17. Jahrhundert, das sich Schott entgehen ließ und mit dem ich schließen möchte:
Auf ein Baurenstättlein
Ihr Herren Burger ihr, baut fleissig eure mauren,
Sie scheiden nur allein euch von den schlechten Bauren:
Ich schweer' euch, fallen sie euch durch ein unglük ein,
Daß ihr von stundt an werdt die gröbsten flegel sein.
https://books.google.de/books?id=Yh0yp6kIrroC&pg=PA199
#forschung
Eike
[Autorenversion:
http://dx.doi.org/10.5167/uzh-105458 ]
Zur mir nicht bekannten Reihe:
http://www.signa-iuris.de/210si_buecher.html
Der emeritierte Zürcher Rechtshistoriker hat eine sorgsame Darstellung zu einem bekannten Rechtssprichwort vorgelegt, die sicher für lange Zeit gültig bleiben wird. Er hat mir freundlicherweise ein Separatum übersandt, nachdem er im Januar 2014 per Mail sich nach dem Druckort meines Aufsatzes "Der adel dem purger tregt haß". Feindbilder und Konflikte zwischen städtischem Bürgertum und landsässigem Adel im späten Mittelalter (in: Adelige und bürgerliche Erinnerungskulturen des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit, 2000) erkundigt hatte, den er S. 262 Anm. 33 zitiert. Mein Aufsatz ist online unter
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:hebis:30-1145495
ebenso wie die in der ZGO 1993 veröffentlichte Publikation "Feindbild und Vorbild", in der ich das Sprichwort S. 131 mit weiteren Hinweisen erwähnt hatte.
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5366/
Ausgehend von den Belegen bei Agricola (Erstdruck 1529) und Luther habe ich es damals dem städtefeindlichen Diskurs zugeordnet.
Wesentliches habe ich zu Schotts schöner und lehrreicher Studie nicht zu ergänzen, aber einige Kommentare möchte ich mir doch herausnehmen.
1. Von der wahren Bedeutung eines Sprichworts
Seit Jahren beschäftigen mich als Zeugnisse für Geschichtskultur im Spiegel der von mir geschätzten "kleinen Formen" Sprichwörter, die sich auf "Historisches" beziehen. Zwei Miniaturen dazu enthält dieses Weblog unter dem Rubrum Sprichwörtliches:
http://archiv.twoday.net/search?q=sprichw%C3%B6rtliches
Von dem heute noch bekanntesten Sprichwort, das sich auf ein wahres oder fiktives historisches Ereignis bezieht, dem vom "Hornberger Schießen" (1780 bei Schiller belegt), hat man trotz aller Bemühungen nicht herausgefunden, was der wahre Hintergrund ist. Trotzdem funktioniert es, was bedeutet, dass jeder nach kurzer Einweisung etwa in der Wikipedia
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Hornberger_Schie%C3%9Fen&oldid=136497215
in der Lage ist, es korrekt zu verwenden. Der Ursprung mag unklar sein, seiner Popularität tut das keinen Abbruch.
Zur kleinen Minderheit der solchermaßen "unklaren" Sprichwörter, deren Sinn zumindest prima facie rätselhaft ist, zählt das von Schott behandelte Rechtssprichwort, das gleichwohl (teste Google) sich in Büchern über das Mittelalter einer besonderen Beliebtheit erfreut. Auch in der Wikipedia darf es nicht fehlen:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Post-Suburbanisierung&oldid=112237975
Hier in irreführender Fassung, die das entscheidende "nur" unterschlägt: " Stadt-Land-Dichotomie des Mittelalters und der frühen Neuzeit („Bürger und Bauer scheidet die Mauer“)".
Nach allem, was wir über das mittelalterliche Städtewesen zu wissen glauben, ist das Sprichwort "falsch", da es den zivilisatorischen Rang des Städtewesens negiert und Stadt und Land gleichsetzt. Obwohl, wie Schott betont (S. 290) der "ständerechtliche Inhalt" im Vordergrund steht, betont man gern die Erwähnung der Mauer und das Verhältnis von "Stadt und Umland" (Maschke/Sydow), obwohl das ursprüngliche Paar "Zaun und Mauer" einer solchen Engführung im Wege steht. Dieses Missverständnis ist nur das jüngste einer in der frühen Neuzeit einsetzenden Deutungsgeschichte, die Schott (wohl auch aufgrund von Internetfundstellen) gut dokumentiert und die kaum überzeugende Ergebnisse erbracht hat.
Gern wüsste ich, aus welcher Quelle Ernst Schuberts Formel "Hag und Mauer" stammt, die es sogar in einen Aufsatztitel von Dietrich Lutz geschafft hat (mir nicht zugänglich).
https://www.google.de/search?q=schubert+%22hag+und+mauer%22&espv=2&filter=0&biw=1024&bih=719
Schubert gibt zumindest in den im Netz verfügbaren Aufsätzen keinen Nachweis, und fragen kann man den verstorbenen verdienstvollen Göttinger Historiker leider nicht mehr. Wilhelm Arnold scheint nicht die Quelle zu sein.
Auch wenn das Sprichwort dank des Reims noch so eingängig ist: Vor dem Hintergrund von Schotts Ergebnissen sollte man darauf verzichten, es in allgemeinen stadtgeschichtlichen Einführungen herbeizuzitieren, da es ohne länglichen Kommentar nicht das über das Mittelalter aussagt, was man gern herausholen möchte. Was nicht ausschließt, dass man es - bei hinreichend differenzierter und problembewusster Darstellung - nutzbringend etwa im akademischen Unterricht oder in didaktischen Darstellungen verwenden könnte. Freilich wäre es dann hilfreich, wenn Schott die Sichtbarkeit seines in einem doch recht entlegenen Publikationsorgan erschienen Beitrags qua Open Access erhöhen würde (laut ZDB ist die Zeitschrift außerhalb juristischer Seminare in NRW nur in den wissenschaftlichen Bibliotheken der Universitäten Bielefeld, Münster und Trier einsehbar, also z.B. nicht in Aachen oder Düsseldorf).
Der erste Teil von Schotts Ausführungen bespricht - in sehr überzeugender Weise - die ältesten beiden Bezeugungen, die beide von dem schlesischen Juristen Nikolaus Wurm stammen.
Leider ist Hdschr. 392 der SB Berlin von 1386/87 mit der Glosse zum Sachsenspiegel-Lehnrecht nicht online:
http://www.mr1314.de/8776
S. 291 bildet Schott Bl. 387v farbig ab. In Wurms Glosse geht es darum, dass dörfliche und städtische Landsassen als Angehörige der unteren Freienschicht die gleiche ständerechtliche Stellung haben (S. 275): "dorum spricht man: einen burger vnd einen gebuer scheit nicht me wan ein czuhin vnd ein muer" (S. 274). Wurm bezieht sich also bereits auf eine landläufige Formulierung. In seinem Liegnitzer Stadtrechtsbuch (um 1400) greift Wurm das Sprichwort in anderem Kontext nochmals auf (S. 292 bildet mgf 789, Bl. 23r farbig ab; zur Handschrift:
http://www.mr1314.de/8180 ). Nun geht es um eine ausführliche Darstellung des Magdeburger Bauerdings. Als Herkunftsort der Rechtsgewohnheit wird das ländliche Schartau angegeben und dann folgt das Sprichwort. Schartau hatte eine wichtige Position bei der Schelte gegen Magdeburger Urteile. Magdeburger Recht wurde auf Schartauer Recht zurückgeführt: "Stadtrecht ist danach also ursprünglich Dorfrecht, der Bürger ist der Herkunft nach Bauer" (S. 277).
Als erfahrener Jurist hatte Wurm erheblich mehr Möglichkeiten, die für die Deutung maßgeblichen Kontexte zu kennen als wir heute. Trotzdem ist angesichts der unterschiedlichen Zusammenhänge, auf die er das Sprichwort bezieht, die Annahme nicht zu verwegen, dass womöglich auch er den wahren Ursprung und die "wahre" Bedeutung nicht so richtig kannte. Die Geschichte der "Missverständnisse" würde also schon bei den ersten Bezeugungen einsetzen.
Hermeneutische Toleranz gebeut, von einer wahren und objektiven Bedeutung, die - philosophisch gesprochen - als feste Referenz am ursprünglichen Entstehungskontext gleichsam festgetackert ist, Abschied zu nehmen. Es gilt auch bei Sprichwörtern die Pluralität der Auslegungen ernstzunehmen. Gegenüber einer starren Bezugnahme auf den richtigen Ursprung, die andere Deutungen als Missverständnisse und Fehldeutungen erscheinen lässt, ist die prinzipielle Offenheit der Deutungen und das damit einhergehende prozesshafte und dynamische Moment zu betonen.
"Das Sprichwort war auf eine bestimmte Konstellation gemünzt, die sich mit seiner Verallgemeinerung verlieren musste. Auch eine landschaftliche Zuordnung war nicht mehr möglich", schreibt Schott (S. 290). Genau genommen waren es aber zwei Konstellationen, von denen Wurm ausging.
Auch mir erscheint es plausibel, dass die Parömie ihre Entstehung dem Bereich des sächsisch-magdeburgischen Rechts verdankt, also ursprünglich tatsächlich ein Rechtssprichwort ist, das auf Rechtsverhältnisse sich bezieht. Ich versuche als Nicht-Rechtshistoriker die von Schott angedeuteten Linien eine Spur stärker auszuziehen, damit für die historisch interessierten Leser die Gemeinsamkeit von Wurms zwei Konstellationen vielleicht etwas besser hervortritt.
Auszugehen ist - natürlich - vom Schöpfer des Sachsenspiegels, Eike von Repgow. Laut Lehnrecht Art. 2 § 1 haben Priester, Frauen, Bauern und Kaufleute nichts mit der Sphäre des ritterlichen Lehnrechtes zu tun. Natürlich weiß man inzwischen, dass man die "koplüde" nicht umstandslos mit Stadtbürger übersetzen darf, man denke etwa an die ritterlich lebende Magdeburger Oberschicht mit ihrem Gralsfest im 13. Jahrhundert. Aber wenn man Eike nicht als einsames Genie sieht, sondern eingebettet in ein "Milieu" anderer ostfälischer Rechtskundiger, wird man vermuten dürfen, dass ein zeitgenössisches Verständnis, das die beiden weltlichen der vier Gruppen, Bauern und Kaufleute (womit doch im Kern auf die Einwohnerschaft der Städte abgezielt wird) in einen Topf wirft und dies mit der hier erörterten Sprichwort-Formel absichert, durchaus angenommen werden darf. Mit Blick auf den Heerschild wäre der spätere abwertende Akzent aus adeliger Perspektive hier ansatzweise bereits gegeben: Bürger und Bauern sind bloß einfache Freie, ständerechtlich genauso auf einer Ebene wie die freien Landsassen Wurms in- und außerhalb der Stadt.
Um zum zweiten Kontext Wurms zu gelangen müssen wir an Schotts Aussagen über Eikes Stellung zu den Städten anknüpfen, die sich in zwei anderen Arbeiten finden:
"Das Eigentümliche des Sachsenspiegels ist nun, dass zwar der Erzbischof von Magdeburg erwähnt, die Stadt selbst aber wie überhaupt jede andere Stadt völlig ignoriert wird. Im Sachsenspiegel gibt es nur Adelige und Bauern. In Eikes feudaler Vorstellungswelt scheint das Bürgertum als eigene Lebens- und Sozialform gar nicht zu existieren. Städte waren für ihn nichts anderes als Burgen, und die „Bürger“ bloßes logistisches Zubehör zur Burg, in Magdeburg zur Bischofsburg. Eike ist hier realitätsblind."
http://www.forhistiur.de/es/2007-07-schott/
Ähnlich im neuen Band zum Burger Landrecht
https://books.google.de/books?id=f_yZAwAAQBAJ&pg=PA151
Halten wir fest: Die städtische Welt als deutlich abgegrenzter (und innovativer) eigener Rechtsbereich existiert weder für Eike noch für das Rechtssprichwort!
Schott hat sich im Band zum Burger Stadtrecht Gedanken zum Verhältnis des Magdeburger Stadtrechts zum sächsischen Landrecht gemacht. Beides hat eine gemeinsame Wurzel und war in spätmittelalterlichen Augen eine Stiftung des gleichen Herrschers: Karls des Großen. Die heutige Forschung spricht gern vom sächsisch-magdeburgischen Recht, um die Gemeinsamkeit zu unterstreichen. Die reiche Forschung der letzten Jahre ist so gut wie nicht online zugänglich, aber statt der hier eher unbrauchbaren Wikipedia mag ein Hinweis auf Hiram Kümpers Artikel
http://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/begriffe/magdeburger-recht/
hilfreich sein.
Immer wieder hat mich beschäftigt, was ich "vorterritoriale Raumordnung" nenne. Aus dieser Perspektive sind die Städte eben keine bürgerlichen Fremdkörper in einer aristokratischen Welt. Ich bin ein großer Fan von Helmut Maurers Begriff der Landes-Vororte (Der Herzog von Schwaben, 1978, S. 33). Maurer bezieht sich auf das Konzept der Stammesvororte von Eugen Rosenstock-Huessy, der bei Schott nicht zufällig als ostfälischer Rechtsbuch-Editor auftritt. Da ist vieles bedenklich (ich muss aus dem Gedächtnis zitieren), aber dass die von den Landesherrschaften später beseitigten Oberhof-Beziehungen bedeutungslos sind, glaube ich nicht. Natürlich baue ich sie (gemeinsam mit Getreide-Maßbezirken) gern umstandslos in mein von Mitterauer inspiriertes Modell der Grafschafts- und "Landes"-Verfassung - angedeutet in:
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5565/ - ein, aber verschiedentliche Lektüre rechtshistorischer Studien zu Rechtszug-Verhältnissen (wobei der räumliche Aspekt regelmäßig unter den Tisch fällt) hat mich vorsichtiger werden lassen. Es ist ja auch kein Zufall, dass ich zum Thema nichts Richtiges publiziert habe, was ich jetzt auch nicht nachholen kann. Nur soviel: Schartau galt als Vorort eines Herzogtums und steht pars pro toto für weitere Orte des Landes Sachsen, die rechtlich in besonderer Weise ausgewiesen sind.
Magdeburg war der Rechts-Vorort des Landes Sachsen und als solcher in Deutschland einzigartig. Das Sachsenrecht besaß in Spätmittelalter und früher Neuzeit erheblich mehr Bedeutung als die anderen ehemaligen "Stammes"-Rechte. Zum schwäbischen Recht darf ich nur auf
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5307/
verweisen.
Ziemlich unvorsichtig möchte ich also eine besondere Bedeutung landrechtlicher Vororte in Ostfalen postulieren, die in anderen Regionen fehlt. In dieser Sicht ist Stadt und Land, wie das Sprichwort will, nicht getrennt, und Magdeburg ist nicht die Kaufmanns-Metropole, sondern landrechtliche Rechts- und Gerichtsstätte ("Magdeburger Schöppenstuhl").
Landrechtliche Prinzipien hat - vor allem anhand des Sachsenspiegels - Georg Droege herausgearbeitet, ohne viel Begeisterung zu finden (Helmut Maurer hat ihn kritisiert), aber für meine Studien zu literarischen Landes-Modellen war sein Buch doch recht hilfreich:
https://books.google.de/books?id=pcvWAAAAMAAJ&pg=PA103
Hier finden wir das Stichwort vom "genossenschaftlichen Verband", das uns hilft, die Brücke zum kurzen Absatz bei Schott über das Bauerding S. 278 zu schlagen.
Natürlich lag es für Wurm nahe, bei der Beschreibung einer öffentlichen Versammlung in Magdeburg, die andernorts Bursprake heißt, auf die Rolle von Bauern abzuheben, aber das Wort, das im Burding/Bauerdings steckt, meint im Kern etwas anderes als den Ackerbauer/Dorfbewohner. Zum folgenden vergleiche man auch das Deutsche Rechtswörterbuch s.v. Bauer:
http://www.rzuser.uni-heidelberg.de/~cd2/drw/e/ba/bauer.htm
Schott zitiert ("Vgl. auch.") den großartigen Aufsatz von Kroeschell über burscap, der eigentlich alles enthält, was wir hier benötigen. Gekürzt bei Google Books:
https://books.google.de/books?id=8V4loMV0un4C&pg=PA171
Nur im niederdeutschen Raum sind die begrifflichen Verbindungen zwischen der Burschaft und der Bürgerschaft so eng. Die Lemgoer Stadtviertel hießen Bauerschaften; Burspraken gab es in Stadt und Land. "Bur" ist genossenschaftlich akzentuierter Oberbegriff für Bürger und Bauern, er meint den Nachbarn als "Nachgebauer" (Heidegger), und es war ausgesprochen klug von Kroeschell, Weitzels großen Wurf, also die Dinggenossenschaft, als gemeinsamen Grund für Bürgerschaft und Bauerschaft zu benennen.
Der wortgeschichtliche Befund zu "Bur" stützt die Verankerung des Rechtssprichworts im niederdeutsch bzw. durch das sächsisch-magdeburgische Recht geprägte Gebiet. Diese Sichtweise von der Gerichtsverfassung her sieht auf beiden Seiten von Zaun und Mauer "Buren": Dinggenossen. Sie ist zugleich die Erklärung (so Schott S. 278) der Unterschiede zwischen Bürgern und "Bauern" (Teil von Bauerding usw.) im Magdeburgischen.
Übrigens stammen alle Belege für burdinc im WMU I, S. 321 aus der Magdeburger Weisung an Breslau. Zum Magdeburger Amt des Buhrmeisters/Bauermeisters:
https://books.google.de/books?id=g7QIaoptLjEC&pg=PA298
Das Deutsche Rechtswörterbuch enthält Belege, die auch Stadteinwohner als "Buren" bezeichnen und zwar nicht als Synonym zu Bürger ("he en si denne bur edder borgher to Horneborch"), was ich hier auf sich beruhen lassen muss.
Das von Eike entworfene Modell sieht sowohl Landsassen als auch Stadtbewohner als Freie, denen landrechtlich Teilhabe zusteht am für Eike so wichtigen Konzept der Freiheit, Das ist Wurms Kontext 1. Zugleich haben beide nichts mit dem ritterlichen Heerschild zu tun. Im Bereich des sächsisch-magdeburgischen Rechts sind ländliche und städtische Rechts-Orte Teil einer landrechtlich-dinggenossenschaft geprägten Raum-Ordnung. Dinggenossen (Buren) gibt es sowohl innerhalb als auch außerhalb der Mauern und Zäune. Das ist Wurms Kontext 2.
Das Rechtssprichwort zielt also auf die landrechtlich-dinggenossenschaftliche Einheit von Stadt und Land im sächsisch-magdeburgischen Recht und der vor allem bei Eike greifbaren Rechts-Diskurse der ostfälischen Rechtskundigen.
2. Internationale Ausstrahlung
Schott hat diesen Aspekt nicht thematisiert.
Bei Wander findet sich eine holländische und eine ungarische Version:
http://www.zeno.org/nid/20011555807
Harrebommée 1870 bezieht sich auf die Campener Sammlung von 1550, die außerordentlich abhängig ist von Agricolas Sammlung:
https://books.google.de/books?id=NQA_AAAAcAAJ&pg=PA134
Nach Wurm fehlt für 130 Jahre jede Spur von dem Rechtssprichwort, bis es in Agricolas Sprichwörtersammlung von 1529 wieder auftaucht.
In Ungarn finde ich das Sprichwort bei Gaal 1830:
https://books.google.de/books?id=ledGIas0ZSQC&pg=PA46
Dänische und isländische Fassungen führt auf eine Sammlung "Sprichwörter der germanischen und romanischen Sprachen":
https://books.google.de/books?id=dJdYAAAAcAAJ&pg=PA167
In Island scheint das Sprichwort auf das 17. Jahrhundert zurückzugehen:
http://lexis.hi.is/cgi-bin/ritmal/leitord.cgi?adg=daemi&n=67860&s=77520&l=b%FAri
Sind diese Belege Zeugnisse für einen eigenständigen Zweig der Tradierung (und womöglich für einen juristischen Realitätsgehalt in jenen Ländern) oder einfach nur Rezeptionszeugnisse von Agricolas und der weiteren Sprichwörtersammlungen, in denen das Sprichwort in der frühen Neuzeit erscheint, Beweis ihres großen Erfolgs? Ich denke, letzteres. Hinsichtlich Hollands gibt es ja deutliche Anhaltspunkte, dass die Campener Sammlung es wie viele andere aus Agricola hat. Das Sprichwort kam also als literarische Lesefrucht gemeinsam mit vielen anderen in andere Länder und hat also dort keine spezifische rechtshistorische Bedeutung. Dass es außerhalb der Sammlungen von Juristen beachtet wurde, darf bezweifelt werden.
Johann Glandorp übersetzte Agricolas Sprichwörtersammlung ins Latein und damit auch unser Sprichwort:
Ausgabe 1576:
https://books.google.de/books?id=4KFTAAAAQAAJ&pg=PT368
=
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10178431_00374.html
Vgl. die Ausgabe Suringars 1874, S. 86
http://solo.bodleian.ox.ac.uk/primo_library/libweb/action/dlDisplay.do?vid=OXVU1&docId=oxfaleph014430214
bzw.
http://dbooks.bodleian.ox.ac.uk/books/PDFs/590954437.pdf
die Stelle (Nr. 174) bequemer bei
https://books.google.de/books?id=CTtCAAAAIAAJ&pg=PA86
Dies leitet über zu einem hübschen Epigramm des Schweizer Dichters Johann Grob aus dem 17. Jahrhundert, das sich Schott entgehen ließ und mit dem ich schließen möchte:
Auf ein Baurenstättlein
Ihr Herren Burger ihr, baut fleissig eure mauren,
Sie scheiden nur allein euch von den schlechten Bauren:
Ich schweer' euch, fallen sie euch durch ein unglük ein,
Daß ihr von stundt an werdt die gröbsten flegel sein.
https://books.google.de/books?id=Yh0yp6kIrroC&pg=PA199
#forschung
Eike
KlausGraf - am Mittwoch, 10. Dezember 2014, 22:24 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Gesichert ist das nicht:
http://edition.cnn.com/2014/11/30/sport/football/football-platini-picasso-world-cup/index.html
http://www.nydailynews.com/sports/soccer/russia-traded-picasso-world-cup-bid-support-report-article-1.2028996
http://edition.cnn.com/2014/11/30/sport/football/football-platini-picasso-world-cup/index.html
http://www.nydailynews.com/sports/soccer/russia-traded-picasso-world-cup-bid-support-report-article-1.2028996
KlausGraf - am Mittwoch, 10. Dezember 2014, 21:42 - Rubrik: Museumswesen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Viele Jahre lang war das mit Benutzergebühren finanzierte Projekt ein Ärgernis. Inzwischen kann man die High-Resolution-Scans der Handschriften aus dem Reale Collegio di Spagna in Bologna ohne Registrierung (aber mit vorheriger Anerkenntnis der Nutzungsbedingungen) kostenlos einsehen.
http://irnerio.cirsfid.unibo.it/
http://irnerio.cirsfid.unibo.it/
KlausGraf - am Mittwoch, 10. Dezember 2014, 21:18 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://ride.i-d-e.de
Table of contents of volume 2:
• 16th Century Chronicle to 21st Century Edition: A Review of The Diary of Henry Machyn, by Misha Broughton,
• Der Zürcher Sommer 1968: Die digitale Edition, by Friederike Wein
• The Digital Edition of the Becerro Galicano de San Millán de la Cogolla, by Francisco Javier Álvarez Carbajal
• The Fleischmann Diaries, by Merisa A. Martinez
• The Shelley-Godwin Archive: The edition of Mary Shelley's Frankenstein Notebooks, by Frederike Neuber
All reviews can be accessed for free via our webpage: http://ride.i-d-e.de
[Sorry, haven't seen the prior posting of Georg Vogeler, thanks for that!]
Table of contents of volume 2:
• 16th Century Chronicle to 21st Century Edition: A Review of The Diary of Henry Machyn, by Misha Broughton,
• Der Zürcher Sommer 1968: Die digitale Edition, by Friederike Wein
• The Digital Edition of the Becerro Galicano de San Millán de la Cogolla, by Francisco Javier Álvarez Carbajal
• The Fleischmann Diaries, by Merisa A. Martinez
• The Shelley-Godwin Archive: The edition of Mary Shelley's Frankenstein Notebooks, by Frederike Neuber
All reviews can be accessed for free via our webpage: http://ride.i-d-e.de
[Sorry, haven't seen the prior posting of Georg Vogeler, thanks for that!]
KlausGraf - am Mittwoch, 10. Dezember 2014, 18:03 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Das Institut für Dokumentologie und Editorik e.V. hat das zweite "Heft" seines Onlinerezensionsorgans digitaler kritischer Editionen veröffentlicht: http://ride.i-d-e.de/issues/issue-2/ mit Rezensionen zu
- 16th Century Chronicle to 21st Century Edition: A Review of The Diary of Henry Machyn
- Der Zürcher Sommer 1968: Die digitale Edition
- The Digital Edition of the Becerro Galicano de San Millán de la Cogolla
- The Fleischmann Diaries
- The Shelley-Godwin Archive: The edition of Mary Shelley's Frankenstein Notebooks
gvogeler - am Mittwoch, 10. Dezember 2014, 17:41 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.landesmuseum-mecklenburg.de/
Leider erfährt man wie üblich nicht, wieviel den Steuerzahler dieser Murks von 30 Museen gekostet hat. Objekte zur Landesgeschichte werden meist in zu geringer Auflösung, ohne Permalinks. Literaturangaben. Lebensdaten der Künstler (von GND-Nutzung ganz abgesehen) und Weiternutzungsmöglichkeiten präsentiert.
Nett sind die 3-D-Ansichten ausgewählter Objekte, z.B. vom Lampen-Penis saec. XIV/XV
http://www.landesmuseum-mecklenburg.de/exponate/regionalmuseum-neubrandenburg/oellampe-anthropomorphes-gefaess/index.html
Die übliche 3-D-Funktionalität (Drehen mit der Maus) fehlt aber.
Bei der unten dargestellten Pendule wird das kreisrunde Zeigerfeld in der Vergrößerung zur Ellipse. So etwas darf schlicht und einfach nicht vorkommen!
Leider erfährt man wie üblich nicht, wieviel den Steuerzahler dieser Murks von 30 Museen gekostet hat. Objekte zur Landesgeschichte werden meist in zu geringer Auflösung, ohne Permalinks. Literaturangaben. Lebensdaten der Künstler (von GND-Nutzung ganz abgesehen) und Weiternutzungsmöglichkeiten präsentiert.
Nett sind die 3-D-Ansichten ausgewählter Objekte, z.B. vom Lampen-Penis saec. XIV/XV
http://www.landesmuseum-mecklenburg.de/exponate/regionalmuseum-neubrandenburg/oellampe-anthropomorphes-gefaess/index.html
Die übliche 3-D-Funktionalität (Drehen mit der Maus) fehlt aber.
Bei der unten dargestellten Pendule wird das kreisrunde Zeigerfeld in der Vergrößerung zur Ellipse. So etwas darf schlicht und einfach nicht vorkommen!
KlausGraf - am Mittwoch, 10. Dezember 2014, 17:13 - Rubrik: Museumswesen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Mittwoch, 10. Dezember 2014, 16:22 - Rubrik: Archivpaedagogik
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Quellen und Materialien zur Geschichte der Stadt Leipzig
Bd. 1. Steinführer, Henning:
Die Leipziger Ratsbücher 1466-1500 : Forschung u. Edition
Halbbd. 1. - 2003. - LXVI, 415 S.
Halbbd. 2. - 2003. - 718 S. : Ill.
Kostenlose PDFs:
http://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wissenschaft/bibliotheken-und-archive/stadtarchiv/schriftenreihe/
Bd. 1. Steinführer, Henning:
Die Leipziger Ratsbücher 1466-1500 : Forschung u. Edition
Halbbd. 1. - 2003. - LXVI, 415 S.
Halbbd. 2. - 2003. - 718 S. : Ill.
Kostenlose PDFs:
http://www.leipzig.de/wirtschaft-und-wissenschaft/bibliotheken-und-archive/stadtarchiv/schriftenreihe/
KlausGraf - am Mittwoch, 10. Dezember 2014, 01:38 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Dienstag, 9. Dezember 2014, 22:32 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Im Rahmen von CALAMES, dessen Online-Filter sie aber nicht findet, wenn man nach allen digitalen Dokumenten sucht.
http://www.calames.abes.fr/pub/imagesmazarine.htm
Veraltet:
http://www.calames.abes.fr/pub/calamesimages_en.htm
http://www.calames.abes.fr/pub/imagesmazarine.htm
Veraltet:
http://www.calames.abes.fr/pub/calamesimages_en.htm
KlausGraf - am Dienstag, 9. Dezember 2014, 21:14 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
"L'Argonnaute est la nouvelle bibliothèque numérique de la Bibliothèque de documentation internationale contemporaine et tire son nom du journal des tranchées du même nom.
Ce nouveau portail vous donnera accès aux plus de 130 000 documents numérisés par la BDIC : imprimés et pièces d'archives, dessins, peintures, photographies, affiches et objets, permettant de se plonger dans les sources de l'histoire du XXe siècle."
http://argonnaute.u-paris10.fr/
Update:
http://francofil.hypotheses.org/3145
Ce nouveau portail vous donnera accès aux plus de 130 000 documents numérisés par la BDIC : imprimés et pièces d'archives, dessins, peintures, photographies, affiches et objets, permettant de se plonger dans les sources de l'histoire du XXe siècle."
http://argonnaute.u-paris10.fr/
Update:
http://francofil.hypotheses.org/3145
KlausGraf - am Dienstag, 9. Dezember 2014, 20:40 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Der Artikel befriedigt nicht und zwar nicht nur, weil einmal mehr keine Online-Nachweise gegeben werden:
http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45637
Sablonier 2002 ist online (ebenso wie die beiden ZBLG-Artikel):
http://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb00050022_00001.html
Ignoriert wurden auch die digitalisierten bayerischen Urbare aus Frauenklöstern auf
http://www.gda-old.bayern.de/bestaende/frauenkloester.php
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Urbar_%28Verzeichnis%29
http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_45637
Sablonier 2002 ist online (ebenso wie die beiden ZBLG-Artikel):
http://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb00050022_00001.html
Ignoriert wurden auch die digitalisierten bayerischen Urbare aus Frauenklöstern auf
http://www.gda-old.bayern.de/bestaende/frauenkloester.php
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Urbar_%28Verzeichnis%29
KlausGraf - am Dienstag, 9. Dezember 2014, 20:11 - Rubrik: Hilfswissenschaften
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Das Getty-Museum hat das kostbare Stück ins Netz gestellt:
http://hdl.handle.net/10020/2012m8
Eine ausführliche Beschreibung von Inlibris, die die 1574 von einem Kölner Briefmaler angelegte faszinierende Handschrift als herausragende Quelle zur Kunstgeschichte würdigt, ist im Netz:
http://issuu.com/inlibris/docs/hanberg/1
Desgleichen ein englischer Artikel (von David Brafman) aus dem Getty Research Journal 2014:
https://www.academia.edu/6544643/Diary_of_an_Obscure_German_Artist_with_Almost_No_Friends
#fnzhss
http://hdl.handle.net/10020/2012m8
Eine ausführliche Beschreibung von Inlibris, die die 1574 von einem Kölner Briefmaler angelegte faszinierende Handschrift als herausragende Quelle zur Kunstgeschichte würdigt, ist im Netz:
http://issuu.com/inlibris/docs/hanberg/1
Desgleichen ein englischer Artikel (von David Brafman) aus dem Getty Research Journal 2014:
https://www.academia.edu/6544643/Diary_of_an_Obscure_German_Artist_with_Almost_No_Friends
#fnzhss
KlausGraf - am Dienstag, 9. Dezember 2014, 19:30 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Ein Hypochonder ließ eiligst den Arzt kommen und theilte ihm mit: ihm sei während der Nacht eine Maus in den Mund gelaufen. "Dann müssen Sie nothwendig eine Katze einnehmen!" antwortete der Arzt.
Illustrirtes Familien-Journal Bd. 9 [1857?]
http://books.google.de/books?id=PxZCAAAAcAAJ&pg=PA15
Leicht anders formuliert im Egerer Anzeiger 1859 Nr. 28
http://www.portafontium.de/iipimage/32259028/egerer-anzeiger-1859-07-14-n28_1140
Illustrirtes Familien-Journal Bd. 9 [1857?]
http://books.google.de/books?id=PxZCAAAAcAAJ&pg=PA15
Leicht anders formuliert im Egerer Anzeiger 1859 Nr. 28
http://www.portafontium.de/iipimage/32259028/egerer-anzeiger-1859-07-14-n28_1140
KlausGraf - am Dienstag, 9. Dezember 2014, 19:08 - Rubrik: Unterhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Bietet für den Raum Pilsen/Eger Porta fontium (gute Qualität, kein Wasserzeichen):
http://www.portafontium.de/ (Suche nach Chroniken)
Siehe zu den Chroniken von Eger hier:
http://archiv.twoday.net/stories/289299132/
#fnzhss
http://www.portafontium.de/ (Suche nach Chroniken)
Siehe zu den Chroniken von Eger hier:
http://archiv.twoday.net/stories/289299132/
#fnzhss
KlausGraf - am Dienstag, 9. Dezember 2014, 18:53 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Dienstag, 9. Dezember 2014, 18:43 - Rubrik: Musikarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Die Düsseldorfer sind fleissig dabei genealogische Werke zu digitalisieren. Einige Schmackerl sind dabei. Aber heute waren zwei Stammtafelwerke dabei, die sind leider etwas daneben. Die Stammtafeln der Familie Pöllnitz und Stammbaum der Familie Grevel sind wohl interessant für die Leser, aber wenn er sich die Werke als PDF heruntergeladen hat, dann ist er sehr enttäuscht, denn wenn man die Seiten vergrößert, dann kann man leider nichts lesen, weil die Schrift total verschwommen ist. Also liebe Düsseldorfer, da müsst Ihr noch mal ran, denn das ist schlecht für das Image.
FredLo - am Dienstag, 9. Dezember 2014, 18:37 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Dienstag, 9. Dezember 2014, 18:36 - Rubrik: Allgemeines
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Dienstag, 9. Dezember 2014, 18:33 - Rubrik: Kommunalarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Dienstag, 9. Dezember 2014, 18:14 - Rubrik: Wissenschaftsbetrieb
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Wie bekommt man heraus, dass diese Studie ausgerechnet bei Delpher
http://resolver.kb.nl/resolve?urn=MMKB02:100000415:00007
voll einsehbar ist?
Unter den ersten 10 Google-Treffern der Suche mit Name und Titel ist das Digitalisat nicht zu finden (es sei denn jemand kommt auf die Idee, im WorldCat auf das genaueste die Ebooks zu sichten).
BASE findet nur eine gekürzte Dissertations-Fassung (1913) in HathiTrust, die einen US-Proxy erfordert. Der KVK kommt via BASE und EROMM mit seinem Online-Filter auch nur auf dieses Digitalisat; die Europeana meldet Fehlanzeige.
Im WorldCat gibt es einen Hinweis auf ein Digitalisat, doch keinen Link:
http://www.worldcat.org/title/die-landsknechte-entstehung-der-ersten-deutschen-infanterie/oclc/875535765
Man muss entweder um die Existenz von Delpher wissen oder auf die Idee kommen, im KB-OPAC zu suchen.
http://www.kb.nl/
Ich habe das Digitalisat heute dem Regesta Imperii OPAC gemeldet (es gab eine automatische Antwort mit Hinweis: Databases will be updated monthly!).
http://resolver.kb.nl/resolve?urn=MMKB02:100000415:00007
voll einsehbar ist?
Unter den ersten 10 Google-Treffern der Suche mit Name und Titel ist das Digitalisat nicht zu finden (es sei denn jemand kommt auf die Idee, im WorldCat auf das genaueste die Ebooks zu sichten).
BASE findet nur eine gekürzte Dissertations-Fassung (1913) in HathiTrust, die einen US-Proxy erfordert. Der KVK kommt via BASE und EROMM mit seinem Online-Filter auch nur auf dieses Digitalisat; die Europeana meldet Fehlanzeige.
Im WorldCat gibt es einen Hinweis auf ein Digitalisat, doch keinen Link:
http://www.worldcat.org/title/die-landsknechte-entstehung-der-ersten-deutschen-infanterie/oclc/875535765
Man muss entweder um die Existenz von Delpher wissen oder auf die Idee kommen, im KB-OPAC zu suchen.
http://www.kb.nl/
Ich habe das Digitalisat heute dem Regesta Imperii OPAC gemeldet (es gab eine automatische Antwort mit Hinweis: Databases will be updated monthly!).
KlausGraf - am Dienstag, 9. Dezember 2014, 16:51 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Dienstag, 9. Dezember 2014, 16:28 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Finde ich nicht schlimm:
https://sympa.cms.hu-berlin.de/sympa/arc/repositorymanagement/2014-12/msg00001.html
https://sympa.cms.hu-berlin.de/sympa/arc/repositorymanagement/2014-12/msg00001.html
KlausGraf - am Dienstag, 9. Dezember 2014, 16:17 - Rubrik: Archivrecht
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Altmetric.com hat die TOP 100 für 2014 vorgestellt:
http://www.altmetric.com/top100/2014/
Aus dem Bereich Geschichte gibt es nur einen Artikel über vorgeschichtlihe Wandmalereien.
http://chem-bla-ics.blogspot.de/2014/12/nature-publications-and-readcube-see.html
entnehme ich, dass Altmetric.com ein Schwester-Unternehmen zu ReadCube ist, mit dem man Nature-Artikel lesen muss, wenn sie als #BeggarAccess geteilt werden:
http://archiv.twoday.net/stories/1022375526/
http://www.altmetric.com/top100/2014/
Aus dem Bereich Geschichte gibt es nur einen Artikel über vorgeschichtlihe Wandmalereien.
http://chem-bla-ics.blogspot.de/2014/12/nature-publications-and-readcube-see.html
entnehme ich, dass Altmetric.com ein Schwester-Unternehmen zu ReadCube ist, mit dem man Nature-Artikel lesen muss, wenn sie als #BeggarAccess geteilt werden:
http://archiv.twoday.net/stories/1022375526/
KlausGraf - am Dienstag, 9. Dezember 2014, 15:40 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Der vor kurzem erschienene Band "Humanisten edieren. Gelehrte Praxis im Südwesten in Renaissance und Gegenwart" geht auf ein Freiburger Kolloquium 2010 zurück und sollte eine Festschrift für Dieter Mertens sein, ist aber jetzt zu einer Gedenkschrift geworden. Das Schriftenverzeichnis Dieter Mertens enthält zu 2014 sechs im Druck befindliche Arbeiten des unlängst verstorbenen Gelehrten.
Inhaltsverzeichnis:
http://d-nb.info/1034215884/04
Rezension:
http://www.koeblergerhard.de/ZIER-HP/ZIER-HP-04-2014/Humanistenedieren.htm
Ergänzend teile ich die Fallbeispiele Kühlmanns (S. 123ff.) mit:
Der Mythos Paracelsus: ein editorisches Produkt?
Johannes Koch, latinisiert Obsopoeus, und die Sibyllina Oracula: das Ende eines Mythos
Johannes Posthius: Ovid für Laien und Handwerker
Abraham Scultetus: Die Arbeit an den Kirchenvätern im konfessionellen Kampf
Bernd Posselt erwähnt in seinem Aufsatz zur Schedelschen Weltchronik, der eine digitale Edition vorschlägt, S. 150 Anm. 31 auch die Wikisource-Transkription (letzter Zugriff 15.8.2010, was darauf hindeutet, dass der Band länger lag).
Eher enttäuschend ist die Studie von Birgit Studt zu einem Murbacher Sammelband. Man hat den Eindruck, dass konzeptionell kaum Fortschritte gegenüber dem Ansatz ihres wichtigen Aufsatzes zur Speyrer Chronik (ZGO 1995) erzielt wurden. Zur Handschrift:
https://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Sammelhandschriften
Gern hätte man mehr über kodikologische Details, etwa über die verschiedenen Hände erfahren. Es sind auch autographie Briefe des Augsburger Benediktiners Sigismund Meisterlin, der 1463/64 in Murbach weilte, eingebunden. Zum Murbacher Abt Bartholomäus von Andlau sollte man inzwischen Adolf Heitzler, in: Helvetia Sacra Abt. III Bd. 1 Teil 2 (1986), S. 894f. zitieren.
Man sollte mit dem Etikett "Humanismus" vorsichtiger umgehen als es Studt in Überschrift und Aufsatz tut. Meisterlin war Frühhumanist, aber bei Bartholomäus sehe ich keine hinreichenden Anhaltspunkte. Nicht jeder, der zu einem Freundeskreis oder Netzwerk gehörte, dem Humanisten angehörten, war selbst ebenfalls Humanist!
In seiner Einleitung äußert sich Albert Schirrmeister übertrieben abfällig über Digitalisate älterer Editionen (S. 14f.). An wem liegt das denn, dass die maßgeblichen Editionen nicht im Netz sind? Doch an der unsäglichen Blockade durch Verlage und an der Ignoranz der Editoren, die nicht von totem Holz lassen mögen! Ich darf einmal mehr auf meinen Aufsatz "Open Access und Edition"
http://archiv.twoday.net/stories/230198/
hinweisen, den Schirrmeister übergeht.
Inhaltsverzeichnis:
http://d-nb.info/1034215884/04
Rezension:
http://www.koeblergerhard.de/ZIER-HP/ZIER-HP-04-2014/Humanistenedieren.htm
Ergänzend teile ich die Fallbeispiele Kühlmanns (S. 123ff.) mit:
Der Mythos Paracelsus: ein editorisches Produkt?
Johannes Koch, latinisiert Obsopoeus, und die Sibyllina Oracula: das Ende eines Mythos
Johannes Posthius: Ovid für Laien und Handwerker
Abraham Scultetus: Die Arbeit an den Kirchenvätern im konfessionellen Kampf
Bernd Posselt erwähnt in seinem Aufsatz zur Schedelschen Weltchronik, der eine digitale Edition vorschlägt, S. 150 Anm. 31 auch die Wikisource-Transkription (letzter Zugriff 15.8.2010, was darauf hindeutet, dass der Band länger lag).
Eher enttäuschend ist die Studie von Birgit Studt zu einem Murbacher Sammelband. Man hat den Eindruck, dass konzeptionell kaum Fortschritte gegenüber dem Ansatz ihres wichtigen Aufsatzes zur Speyrer Chronik (ZGO 1995) erzielt wurden. Zur Handschrift:
https://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Sammelhandschriften
Gern hätte man mehr über kodikologische Details, etwa über die verschiedenen Hände erfahren. Es sind auch autographie Briefe des Augsburger Benediktiners Sigismund Meisterlin, der 1463/64 in Murbach weilte, eingebunden. Zum Murbacher Abt Bartholomäus von Andlau sollte man inzwischen Adolf Heitzler, in: Helvetia Sacra Abt. III Bd. 1 Teil 2 (1986), S. 894f. zitieren.
Man sollte mit dem Etikett "Humanismus" vorsichtiger umgehen als es Studt in Überschrift und Aufsatz tut. Meisterlin war Frühhumanist, aber bei Bartholomäus sehe ich keine hinreichenden Anhaltspunkte. Nicht jeder, der zu einem Freundeskreis oder Netzwerk gehörte, dem Humanisten angehörten, war selbst ebenfalls Humanist!
In seiner Einleitung äußert sich Albert Schirrmeister übertrieben abfällig über Digitalisate älterer Editionen (S. 14f.). An wem liegt das denn, dass die maßgeblichen Editionen nicht im Netz sind? Doch an der unsäglichen Blockade durch Verlage und an der Ignoranz der Editoren, die nicht von totem Holz lassen mögen! Ich darf einmal mehr auf meinen Aufsatz "Open Access und Edition"
http://archiv.twoday.net/stories/230198/
hinweisen, den Schirrmeister übergeht.
KlausGraf - am Montag, 8. Dezember 2014, 21:50 - Rubrik: Landesgeschichte
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Montag, 8. Dezember 2014, 21:31 - Rubrik: Literaturarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://dhd-blog.org/?p=4412
"Erfrischend deutlich äußern sich Felix Lohmeier und Jens Mittelbach zur Frage von Open Access. OA sei eine Verpflichtung für die Bibliothek. Kritisch wird die Rolle der Bibliotheken analysiert, die sich zum “Erfüllungsgehilfen der Monetarisierung” der Information durch pay walls gemacht (210) und sich zu lang auf “die dysfunktionalen Strukturen der deutschen Bibliotheksverbünde” (ib.) verlassen haben, eine Auffassung, die auch Rafael Ball vertritt, wenn er konstatiert, dass die Bibliotheksverbünde den heutigen Herausforderungen nicht mehr gerecht werden (268) . Lohmeier und Mittelbach fordern die “Befreiung bibliografischer Daten” und ein “strategisches Bekenntnis zu Linked-Data-Technologien” (211). Mit der Verwendung “unfreier Lizenzen für Digitalisate” und “Publikationen in Closed Access Journals” (213) müsse Schluss gemacht werden. Die Autoren versäumen nebenbei nicht, darauf hinzuweisen, dass sie sich des Problems bewusst sind, dass ZfBB selbst eine 12 monatige Embargofrist hat."
Die ZfBB ist inzwischen nach 1 Jahr kostenlos zugänglich, was erfreulich ist.
http://zs.thulb.uni-jena.de/receive/jportal_jpjournal_00000014
Darunter auch das Heft über OA 2013/5:
http://zs.thulb.uni-jena.de/receive/jportal_jpvolume_00193339
Wenig erfreulich ist, dass ich meinen Prozess gegen die Uni jena in Sachen ZfBB auch vor dem OVG verloren habe.
http://archiv.twoday.net/search?q=zfbb
"Erfrischend deutlich äußern sich Felix Lohmeier und Jens Mittelbach zur Frage von Open Access. OA sei eine Verpflichtung für die Bibliothek. Kritisch wird die Rolle der Bibliotheken analysiert, die sich zum “Erfüllungsgehilfen der Monetarisierung” der Information durch pay walls gemacht (210) und sich zu lang auf “die dysfunktionalen Strukturen der deutschen Bibliotheksverbünde” (ib.) verlassen haben, eine Auffassung, die auch Rafael Ball vertritt, wenn er konstatiert, dass die Bibliotheksverbünde den heutigen Herausforderungen nicht mehr gerecht werden (268) . Lohmeier und Mittelbach fordern die “Befreiung bibliografischer Daten” und ein “strategisches Bekenntnis zu Linked-Data-Technologien” (211). Mit der Verwendung “unfreier Lizenzen für Digitalisate” und “Publikationen in Closed Access Journals” (213) müsse Schluss gemacht werden. Die Autoren versäumen nebenbei nicht, darauf hinzuweisen, dass sie sich des Problems bewusst sind, dass ZfBB selbst eine 12 monatige Embargofrist hat."
Die ZfBB ist inzwischen nach 1 Jahr kostenlos zugänglich, was erfreulich ist.
http://zs.thulb.uni-jena.de/receive/jportal_jpjournal_00000014
Darunter auch das Heft über OA 2013/5:
http://zs.thulb.uni-jena.de/receive/jportal_jpvolume_00193339
Wenig erfreulich ist, dass ich meinen Prozess gegen die Uni jena in Sachen ZfBB auch vor dem OVG verloren habe.
http://archiv.twoday.net/search?q=zfbb
KlausGraf - am Montag, 8. Dezember 2014, 18:23 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Der Medienwissenschaftler Jochen Hörisch wäscht den Verächtern des Digitalen den Kopf.
http://www.zeit.de/kultur/2014-12/spiegel-buechner-medien-branche-nervositaet/komplettansicht
Jeder, der nicht über exquisite Verdrängungsleistungen verfügt, kann seit Langem wissen, dass die Internet-Revolution die klassischen Printmedien unumkehrbar marginalisiert. Es wird auch in zehn, zwanzig und dreißig Jahren noch gedruckte Bücher und Zeitungen geben – aber eben so, wie es heute noch Pferde und Kutschen gibt. Keine kulturkritisch-nostalgische, in sich noch so überzeugende Klage über die großartige Haptik von Büchern, den Geruch einer frischen Zeitung und das anheimelnde Rascheln beim Umblättern einer Seite wird etwas daran ändern, dass sich elektronische Publikationsformen aufgrund ihrer ökonomischen, ökologischen und vor allem logistischen Vorteile durchsetzen – ach was, bereits durchgesetzt haben. Verteidiger der alten Printmedien sind so liebenswerte und so traurige Figuren wie zwei Mönche, die um 1500 darüber klagen, dass da so ein teuflischer Medienfuzzi die Bibel massenreproduziert, wo sie doch noch in aufopferungsvoller Aufmerksamkeit jahrelang Buchstabe für Buchstabe das Alte und das Neue Testament (fehleranfällig) abgeschrieben haben.
http://www.zeit.de/kultur/2014-12/spiegel-buechner-medien-branche-nervositaet/komplettansicht
Jeder, der nicht über exquisite Verdrängungsleistungen verfügt, kann seit Langem wissen, dass die Internet-Revolution die klassischen Printmedien unumkehrbar marginalisiert. Es wird auch in zehn, zwanzig und dreißig Jahren noch gedruckte Bücher und Zeitungen geben – aber eben so, wie es heute noch Pferde und Kutschen gibt. Keine kulturkritisch-nostalgische, in sich noch so überzeugende Klage über die großartige Haptik von Büchern, den Geruch einer frischen Zeitung und das anheimelnde Rascheln beim Umblättern einer Seite wird etwas daran ändern, dass sich elektronische Publikationsformen aufgrund ihrer ökonomischen, ökologischen und vor allem logistischen Vorteile durchsetzen – ach was, bereits durchgesetzt haben. Verteidiger der alten Printmedien sind so liebenswerte und so traurige Figuren wie zwei Mönche, die um 1500 darüber klagen, dass da so ein teuflischer Medienfuzzi die Bibel massenreproduziert, wo sie doch noch in aufopferungsvoller Aufmerksamkeit jahrelang Buchstabe für Buchstabe das Alte und das Neue Testament (fehleranfällig) abgeschrieben haben.
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://einsteinpapers.press.princeton.edu/
"Princeton University has created and released an open-access collection of thousands of documents by theoretical physicist and philosopher of Science Albert Einstein."
Via
http://sputniknews.com/science/20141206/1015565418.html
https://www.insidehighered.com/news/2014/12/05/princeton-u-press-launches-open-all-digital-version-einstein-papers-project
"Princeton University has created and released an open-access collection of thousands of documents by theoretical physicist and philosopher of Science Albert Einstein."
Via
http://sputniknews.com/science/20141206/1015565418.html
https://www.insidehighered.com/news/2014/12/05/princeton-u-press-launches-open-all-digital-version-einstein-papers-project
KlausGraf - am Montag, 8. Dezember 2014, 18:11 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Montag, 8. Dezember 2014, 18:03 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Montag, 8. Dezember 2014, 17:51 - Rubrik: Unterhaltung
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.deutsches-museum.de/de/verlag/aus-der-forschung/preprint/
"Neben den Buchreihen gibt das Museum seit Herbst 2010 die Online-Reihe »Deutsches Museum PREPRINT« heraus, in der die Forschungsergebnisse von Museumsmitarbeitern und Gastwissenschaftlern des Deutschen Museums ihren Niederschlag finden."
"Neben den Buchreihen gibt das Museum seit Herbst 2010 die Online-Reihe »Deutsches Museum PREPRINT« heraus, in der die Forschungsergebnisse von Museumsmitarbeitern und Gastwissenschaftlern des Deutschen Museums ihren Niederschlag finden."
KlausGraf - am Montag, 8. Dezember 2014, 17:30 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.landesarchiv.steiermark.at/cms/ziel/77968837/DE/
Es gibt natürlich keinen Online-Filter ...
Es gibt natürlich keinen Online-Filter ...
KlausGraf - am Montag, 8. Dezember 2014, 16:51 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.rism.info/de/startseite/newsdetails/article/2/a-summer-of-musical-sources.html
Einblick in die Arbeit des RISM.
Einblick in die Arbeit des RISM.
KlausGraf - am Montag, 8. Dezember 2014, 16:48 - Rubrik: Musikarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://citesandinsights.info/civ15i1.pdf
Zur APC-Auswertung ist folgendes Ergebnis von Bedeutung:
" It should be easier for an association,
a university department, an institute or a library
to publish a relatively small electronic-only
OA journal without special funding and without
charging fees—and apparently it is."
Zur APC-Auswertung ist folgendes Ergebnis von Bedeutung:
" It should be easier for an association,
a university department, an institute or a library
to publish a relatively small electronic-only
OA journal without special funding and without
charging fees—and apparently it is."
KlausGraf - am Montag, 8. Dezember 2014, 16:20 - Rubrik: Open Access
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://bibliotheksausweis.npage.de/
Der Seitenbetreiber listet auch einen vermutlich handschriftlichen
Katalog der Bibliothek des Landkapitels Biberach, neu geordnet 1883/1884
NT: Katalog der Kapitalsbibliothek zu Biberach, für den Anstaltsgeistlichen im Kloster Heggbach
Biberach, 1884
Der Seitenbetreiber listet auch einen vermutlich handschriftlichen
Katalog der Bibliothek des Landkapitels Biberach, neu geordnet 1883/1884
NT: Katalog der Kapitalsbibliothek zu Biberach, für den Anstaltsgeistlichen im Kloster Heggbach
Biberach, 1884
KlausGraf - am Montag, 8. Dezember 2014, 16:12 - Rubrik: Bibliothekswesen
http://reichwein.hypotheses.org/
Das Blog ist ein Projekt des Universitäts- und Hochschularchivs Osnabrück.
Das Blog ist ein Projekt des Universitäts- und Hochschularchivs Osnabrück.
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.archiv.sachsen.de/download/Archivblatt_2_2014_gesamt.pdf
U.a. mit dem Jahresbericht des Sächsischen Staatsarchivs für 2013.
U.a. mit dem Jahresbericht des Sächsischen Staatsarchivs für 2013.
ingobobingo - am Montag, 8. Dezember 2014, 14:51 - Rubrik: Staatsarchive
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Hubertus Kohle: Digitale Bildwissenschaft. Glückstadt: Verlag Werner Hülsbusch 2013. 189 S., 36 Abbildungen. 16,80 Euro.
Der vielleicht digitalste der deutschen Kunsthistoriker, Hubertus Kohle, hat ein lesenswertes (und angenehm lesbares) Plädoyer für mehr digitale Kunstwissenschaft geschrieben, das erfreulicherweise auch Open Access einsehbar ist:
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2013/2185
Das Buch wurde bisher wohlwollend besprochen bzw. angezeigt:
http://arthist.net/reviews/5332
http://games.hypotheses.org/1102
http://www.ankegroener.de/?p=21354
Als Kohle-Fan bin ich natürlich etwas befangen, siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=hubertus+kohle
Kohle und ich stimmen in vielem überein, nicht nur hinsichtlich der drei Punkte, bei denen ich namentlich zitiert werde (Kultur des Fragments S. 100, Open Access S. 113 mit Hinweis auf Archivalia, Bildrechte S. 142 ebenfalls mit Hinweis auf Archivalia). Vielleicht hätte er meinen Beitrag aus der Kunstchronik 2007 "Kulturgut muss frei sein!"
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/
ins Literaturverzeichnis aufnehmen können. Ganz sicher hätte er von meinen Beiträgen zur Form der URL beim Zitieren von Online-Quellen
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/
http://archiv.twoday.net/stories/706566279/ (Grafs Rasiermesser)
profitieren können; sein Versagen auf S. 141 habe ich ihm ja schon frühzeitig um die Ohren gehauen:
http://archiv.twoday.net/stories/444868356/
Aber das sind Kleinigkeiten.
Am meisten gelernt habe ich natürlich in den Abschnitten über digitale Analyse-Werkzeuge (von der - alten! - QBIC-Colour-Search hatte ich noch nichts gehört) oder digitale Rekonstruktionen. Zu diesen eher technischen Aspekten siehe jetzt auch
http://www.kunstgeschichte-ejournal.net/420/
Immer wieder unterstreicht Kohle zurecht die Rolle von Web 2.0 und der Nutzerbeteiligung, nicht nur wenn es um sein Kunstgeschichtsspiel Artigo und das Crowdsourcing geht. Museen sollten sich seine Ausführungen S. 134ff. zu Herzen nehmen, siehe dazu jüngst auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022375764/
Als positives Beispiel dient Kohle vor allem das Brooklyn-Museum:
http://www.brooklynmuseum.org/
Es nutzt gern wichtige soziale Medien (hat aber kein Wegblog!) und bietet in der Objektdatenbank mittels Tagging hilfreiche Verweise. Leider fehlt es an einer Bestandsaufnahme der "innovativen" Museums-Websites dieses Planeten.
Im Abschnitt über das Suchen scheint mir ein wichtiger Trend zu fehlen: die Nutzung von Normdaten (GND, ICONCLASS). Bekanntlich sind auch kunsthistorisch wichtige Angebote via BEACON-Dateien recherchierbar (z.B. der Digitale Portraitindex). Zur GND einführend hier:
http://archiv.twoday.net/stories/572462396/
Zu ICONCLASS:
https://de.wikipedia.org/wiki/Iconclass
Ein nützliches Sachregister rundet das empfehlenswerte Buch ab.
Der vielleicht digitalste der deutschen Kunsthistoriker, Hubertus Kohle, hat ein lesenswertes (und angenehm lesbares) Plädoyer für mehr digitale Kunstwissenschaft geschrieben, das erfreulicherweise auch Open Access einsehbar ist:
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2013/2185
Das Buch wurde bisher wohlwollend besprochen bzw. angezeigt:
http://arthist.net/reviews/5332
http://games.hypotheses.org/1102
http://www.ankegroener.de/?p=21354
Als Kohle-Fan bin ich natürlich etwas befangen, siehe auch
http://archiv.twoday.net/search?q=hubertus+kohle
Kohle und ich stimmen in vielem überein, nicht nur hinsichtlich der drei Punkte, bei denen ich namentlich zitiert werde (Kultur des Fragments S. 100, Open Access S. 113 mit Hinweis auf Archivalia, Bildrechte S. 142 ebenfalls mit Hinweis auf Archivalia). Vielleicht hätte er meinen Beitrag aus der Kunstchronik 2007 "Kulturgut muss frei sein!"
http://archiv.twoday.net/stories/4477824/
ins Literaturverzeichnis aufnehmen können. Ganz sicher hätte er von meinen Beiträgen zur Form der URL beim Zitieren von Online-Quellen
http://archiv.twoday.net/stories/16539613/
http://archiv.twoday.net/stories/706566279/ (Grafs Rasiermesser)
profitieren können; sein Versagen auf S. 141 habe ich ihm ja schon frühzeitig um die Ohren gehauen:
http://archiv.twoday.net/stories/444868356/
Aber das sind Kleinigkeiten.
Am meisten gelernt habe ich natürlich in den Abschnitten über digitale Analyse-Werkzeuge (von der - alten! - QBIC-Colour-Search hatte ich noch nichts gehört) oder digitale Rekonstruktionen. Zu diesen eher technischen Aspekten siehe jetzt auch
http://www.kunstgeschichte-ejournal.net/420/
Immer wieder unterstreicht Kohle zurecht die Rolle von Web 2.0 und der Nutzerbeteiligung, nicht nur wenn es um sein Kunstgeschichtsspiel Artigo und das Crowdsourcing geht. Museen sollten sich seine Ausführungen S. 134ff. zu Herzen nehmen, siehe dazu jüngst auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022375764/
Als positives Beispiel dient Kohle vor allem das Brooklyn-Museum:
http://www.brooklynmuseum.org/
Es nutzt gern wichtige soziale Medien (hat aber kein Wegblog!) und bietet in der Objektdatenbank mittels Tagging hilfreiche Verweise. Leider fehlt es an einer Bestandsaufnahme der "innovativen" Museums-Websites dieses Planeten.
Im Abschnitt über das Suchen scheint mir ein wichtiger Trend zu fehlen: die Nutzung von Normdaten (GND, ICONCLASS). Bekanntlich sind auch kunsthistorisch wichtige Angebote via BEACON-Dateien recherchierbar (z.B. der Digitale Portraitindex). Zur GND einführend hier:
http://archiv.twoday.net/stories/572462396/
Zu ICONCLASS:
https://de.wikipedia.org/wiki/Iconclass
Ein nützliches Sachregister rundet das empfehlenswerte Buch ab.
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Eine aus meiner Sicht ziemlich ungeheuerliche Mail, die dem Interesse der wissenschaftlichen Öffentlichkeiten an den Katalogisaten der offenbar hochgefährdeten Pommersfeldener Handschriften-Sammlung - eine willkürliche Auswahl wurde dieses Jahr vorläufig als national wertvolles Kulturgut eingetragen (alles andere darf demnach auch ins Ausland verkauft werden) -
http://archiv.twoday.net/stories/948995578/
ins Gesicht schlägt, konnten die Bezieher der Liste Diskus lesen:
Sehr geehrter Herr Göhler,
ob es klug von Ihnen ist, mich auf einem öffentlichen Forum zu einer Antwort zu zwingen, lasse ich dahingestellt. Ich beschränke mich im Folgenden auf die Dinge, die in einem solchen Forum besprochen werden können.
a) Das Haus Schönborn hat 1945 die Momumenta Germaniae Historica und ihre Bibliothek in ihren dunkelsten Stunden in der Orangerie des Schlosses aufgenommen und für etliche Jahre kollegial beherbergt. Der Katalog der Pommersfeldener Handschriftensammlung ist Ausdruck dieser besonderen historischen Beziehung. Sein von Wilhelm Schonath erstelltes Manuskript ist unveröffentlichtes Nachlassmaterial, das den heutigen wissenschaftlichen Ansprüchen an einen Handschriftenkatalog in keiner Weise genügt. Seine Benutzung muß den Bestimmungen der besitzenden Einrichtungen und dem Bundesarchivgesetz folgen. Es existieren zwei Exemplare: eines bei der Gräflich-Schönborn'schen Bibliothek und eines bei den MGH. Diese sind nur hinsichtlich des Typoskripts Schonath identisch. Das MGH-Exemplar ist durch Walther Holtzmann und Irene Ott (seinerzeit MGH-Mitarbeiter) in erheblichem Umfang erweitert worden. Zumindest diese beiden Personen handelten während ihrer bezahlten Arbeitszeit im Auftrag der MGH, so daß den MGH für diesen Teil das Verwertungsrecht zusteht. Im übrigen sind mir Kinder von Frau Ott - also Erben - namentlich bekannt. Schonath stand seinerseits m.W. im Dienstverhältnis zur Gräfin Schönborn. Es ist mir nicht bekannt, ob er den Katalog privat oder als Auftragsarbeit anfertigte, das wäre nur durch eine Recherche in den Akten des Grafen Schönborn zu klären. Zu klären wäre auch, ob hier Ansprüche von Erben bestehen. Ohne diesen Prüfung ist es fahrlässig, den Katalog als "verwaistes Werk" zu titulieren; die Anteile Holtzmann/Ott sind sicher nicht verwaist.
b) Bei der Erstellung des Katalogs wurde zwischen Pommersfelden und den MGH vereinbart, daß es keine Verbreitung des Gesamtwerkes geben solle, daß aber die Beschreibungen einzelner Handschriften reproduziert werden dürften. Der Charakter dieser Vereinbarung spricht dafür, dass beide Seiten den Katalog als ein Auftragswerk ansahen, an dem ihnen das Verwertungsrecht zusteht. Diese Sichtweise wurde bislang nicht bestritten. Die Vereinbarung ist seit dem Umzug der MGH nach München im Jahr 1968 die gängige Praxis. Ich war naturgemäß nicht an der Vereinbarung beteiligt und habe nur ihre Umsetzung zu überwachen.
c) Aus konservatorischen Gründen wurde für den internen Gebrauch der MGH ein Digitalisat angefertigt, das im Hause über den OPAC erreichbar war. Es war nie für eine Veröffentlichung im Web bestimmt. Durch einen datentechnischen Fehler wurden für einen rückblickend nicht mehr bestimmbaren Zeitpunkt sämtliche Sperren im MGH-OPAC wirkungslos. Dadurch kam u.a. der Katalog Pommersfelden in eine öffentliche Anzeige. Diese war niemals beabsichtigt. Für den Benutzer war das zwar nicht erkennbar, dennoch aber kann nicht von einer Publikation bzw. "Depublikation" gesprochen werden, sondern nur von einer Lücke im Sicherungssystem. Diese Lücke ist mittlerweile geschlossen. Bei der Entdeckung der Panne war unklar, welche Folge die temporäre Öffnung unserer gesperrten Dateien hatte, so daß keine umfangreicheren Recherchen möglich warne, welche Links o.ä. zwischenzeitlich angelegt wurden.
c) Es waren die in gutem Glauben angelegten Links des "Handschriftencensus", die die Schönborn'schen Sammlungen auf das Digitalisat aufmerksam machten. Auf ausdrücklichen Wunsch der Sammlungen wurde die URL des Digitalisats des Schonath-Kataloges aufgehoben und der "Handschriftencensus" gebeten, die Links zu entfernen. Für die verständnisvolle Zusammenarbeit möchte ich hier danken. Das Ergebnis entspricht wieder zum einen der immer noch gültigen Absprache zwischen dem Grafenhaus und den MGH hinsichtlich der Nicht-Verbreitung des Werkes, und zum anderen der besonderen Verpflichtung der MGH gegenüber der Schönborn'schen Bibliothek.
d) Aus dem Voranstehenden ergibt sich, daß die Weiterverbreitung des Katalogs in gleich welcher Form nicht zulässig ist und ggf. juristische Folgen haben könnte. Ich versichere aber, daß Anfragen von der MGH-Bibliothek nach bestem Wissen beantwortet werden.
e) Es ist zu hoffen, dass durch eine zügige wissenschaftliche Neukatalogisierung des großartigen Bestandes die gesamte Problematik aus der Welt geschaffen wird.
Mit herzlichen Grüßen
Prof. Dr. Arno Mentzel-Reuters
--
Prof. Dr. Arno Mentzel-Reuters
- Leitung Archiv und Bibliothek der Monumenta Germaniae Historica -
- 1. Vorsitzender der Hist. Komm. für Ost- und Westpreußische Landesforschung -
MGH
Ludwigstr. 16
D-80539 München
Postanschrift:
MGH
Postfach 34 02 23
D-80099 München
email: arno.mentzel-reuters@mgh.de
Die Neukatalogisierung wird wohl durch ein Auktionshaus erfolgen - wetten?
PS: Leider hab ich kein PDF abbekommen. Hat mir jemand eins?
http://archiv.twoday.net/stories/948995578/
ins Gesicht schlägt, konnten die Bezieher der Liste Diskus lesen:
Sehr geehrter Herr Göhler,
ob es klug von Ihnen ist, mich auf einem öffentlichen Forum zu einer Antwort zu zwingen, lasse ich dahingestellt. Ich beschränke mich im Folgenden auf die Dinge, die in einem solchen Forum besprochen werden können.
a) Das Haus Schönborn hat 1945 die Momumenta Germaniae Historica und ihre Bibliothek in ihren dunkelsten Stunden in der Orangerie des Schlosses aufgenommen und für etliche Jahre kollegial beherbergt. Der Katalog der Pommersfeldener Handschriftensammlung ist Ausdruck dieser besonderen historischen Beziehung. Sein von Wilhelm Schonath erstelltes Manuskript ist unveröffentlichtes Nachlassmaterial, das den heutigen wissenschaftlichen Ansprüchen an einen Handschriftenkatalog in keiner Weise genügt. Seine Benutzung muß den Bestimmungen der besitzenden Einrichtungen und dem Bundesarchivgesetz folgen. Es existieren zwei Exemplare: eines bei der Gräflich-Schönborn'schen Bibliothek und eines bei den MGH. Diese sind nur hinsichtlich des Typoskripts Schonath identisch. Das MGH-Exemplar ist durch Walther Holtzmann und Irene Ott (seinerzeit MGH-Mitarbeiter) in erheblichem Umfang erweitert worden. Zumindest diese beiden Personen handelten während ihrer bezahlten Arbeitszeit im Auftrag der MGH, so daß den MGH für diesen Teil das Verwertungsrecht zusteht. Im übrigen sind mir Kinder von Frau Ott - also Erben - namentlich bekannt. Schonath stand seinerseits m.W. im Dienstverhältnis zur Gräfin Schönborn. Es ist mir nicht bekannt, ob er den Katalog privat oder als Auftragsarbeit anfertigte, das wäre nur durch eine Recherche in den Akten des Grafen Schönborn zu klären. Zu klären wäre auch, ob hier Ansprüche von Erben bestehen. Ohne diesen Prüfung ist es fahrlässig, den Katalog als "verwaistes Werk" zu titulieren; die Anteile Holtzmann/Ott sind sicher nicht verwaist.
b) Bei der Erstellung des Katalogs wurde zwischen Pommersfelden und den MGH vereinbart, daß es keine Verbreitung des Gesamtwerkes geben solle, daß aber die Beschreibungen einzelner Handschriften reproduziert werden dürften. Der Charakter dieser Vereinbarung spricht dafür, dass beide Seiten den Katalog als ein Auftragswerk ansahen, an dem ihnen das Verwertungsrecht zusteht. Diese Sichtweise wurde bislang nicht bestritten. Die Vereinbarung ist seit dem Umzug der MGH nach München im Jahr 1968 die gängige Praxis. Ich war naturgemäß nicht an der Vereinbarung beteiligt und habe nur ihre Umsetzung zu überwachen.
c) Aus konservatorischen Gründen wurde für den internen Gebrauch der MGH ein Digitalisat angefertigt, das im Hause über den OPAC erreichbar war. Es war nie für eine Veröffentlichung im Web bestimmt. Durch einen datentechnischen Fehler wurden für einen rückblickend nicht mehr bestimmbaren Zeitpunkt sämtliche Sperren im MGH-OPAC wirkungslos. Dadurch kam u.a. der Katalog Pommersfelden in eine öffentliche Anzeige. Diese war niemals beabsichtigt. Für den Benutzer war das zwar nicht erkennbar, dennoch aber kann nicht von einer Publikation bzw. "Depublikation" gesprochen werden, sondern nur von einer Lücke im Sicherungssystem. Diese Lücke ist mittlerweile geschlossen. Bei der Entdeckung der Panne war unklar, welche Folge die temporäre Öffnung unserer gesperrten Dateien hatte, so daß keine umfangreicheren Recherchen möglich warne, welche Links o.ä. zwischenzeitlich angelegt wurden.
c) Es waren die in gutem Glauben angelegten Links des "Handschriftencensus", die die Schönborn'schen Sammlungen auf das Digitalisat aufmerksam machten. Auf ausdrücklichen Wunsch der Sammlungen wurde die URL des Digitalisats des Schonath-Kataloges aufgehoben und der "Handschriftencensus" gebeten, die Links zu entfernen. Für die verständnisvolle Zusammenarbeit möchte ich hier danken. Das Ergebnis entspricht wieder zum einen der immer noch gültigen Absprache zwischen dem Grafenhaus und den MGH hinsichtlich der Nicht-Verbreitung des Werkes, und zum anderen der besonderen Verpflichtung der MGH gegenüber der Schönborn'schen Bibliothek.
d) Aus dem Voranstehenden ergibt sich, daß die Weiterverbreitung des Katalogs in gleich welcher Form nicht zulässig ist und ggf. juristische Folgen haben könnte. Ich versichere aber, daß Anfragen von der MGH-Bibliothek nach bestem Wissen beantwortet werden.
e) Es ist zu hoffen, dass durch eine zügige wissenschaftliche Neukatalogisierung des großartigen Bestandes die gesamte Problematik aus der Welt geschaffen wird.
Mit herzlichen Grüßen
Prof. Dr. Arno Mentzel-Reuters
--
Prof. Dr. Arno Mentzel-Reuters
- Leitung Archiv und Bibliothek der Monumenta Germaniae Historica -
- 1. Vorsitzender der Hist. Komm. für Ost- und Westpreußische Landesforschung -
MGH
Ludwigstr. 16
D-80539 München
Postanschrift:
MGH
Postfach 34 02 23
D-80099 München
email: arno.mentzel-reuters@mgh.de
Die Neukatalogisierung wird wohl durch ein Auktionshaus erfolgen - wetten?
PS: Leider hab ich kein PDF abbekommen. Hat mir jemand eins?
KlausGraf - am Sonntag, 7. Dezember 2014, 22:22 - Rubrik: Kodikologie
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
Derzeit können angemeldete Nutzer von Academia.edu das von Peter von Moos herausgegebene Buch über Vergehen und Versehen in der Vormoderne als PDF herunterladen:
https://www.academia.edu/9660202/Der_Fehltritt._Vergehen_und_Versehen_in_der_Vormoderne_Norm_und_Struktur_15_K%C3%B6ln_etc._B%C3%B6hlau_2001
Gleiches gilt für den Band Unverwechselbarkeit (2004):
Langer Link
https://www.academia.edu/9660202/Der_Fehltritt._Vergehen_und_Versehen_in_der_Vormoderne_Norm_und_Struktur_15_K%C3%B6ln_etc._B%C3%B6hlau_2001
Gleiches gilt für den Band Unverwechselbarkeit (2004):
Langer Link
KlausGraf - am Sonntag, 7. Dezember 2014, 18:54 - Rubrik: Geschichtswissenschaft
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
KlausGraf - am Sonntag, 7. Dezember 2014, 18:35 - Rubrik: English Corner
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
http://www.srf.ch/kultur/im-fokus/weblese/hier-lernen-uesser-schwiizer-die-walliser-kultur-kennen
Nachtrag zu:
http://archiv.twoday.net/stories/1022220696/
Nachtrag zu:
http://archiv.twoday.net/stories/1022220696/
KlausGraf - am Sonntag, 7. Dezember 2014, 18:31 - Rubrik: Digitale Bibliotheken
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen
so gehts:
https://portal.dnb.de/opac.htm?method=showSearchForm#top
Expertensuche: url="http://www.ebook.de/*"
Bringt 13 171 Treffer, überw. ab Erscheinungsjahr 2012.
https://portal.dnb.de/opac.htm?query=url%3D%22http%3A%2F%2Fwww.ebook.de%2F%2A%22&method=simpleSearch&cqlMode=true
Nachtrag:
Bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass es sich ganz überwiegend um Titel von Books on Demand, Norderstedt, handelt.
444 Ausnahmen:
url="http://www.ebook.de/*" not Demand not bod
https://portal.dnb.de/opac.htm?method=showSearchForm#top
Expertensuche: url="http://www.ebook.de/*"
Bringt 13 171 Treffer, überw. ab Erscheinungsjahr 2012.
https://portal.dnb.de/opac.htm?query=url%3D%22http%3A%2F%2Fwww.ebook.de%2F%2A%22&method=simpleSearch&cqlMode=true
Nachtrag:
Bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass es sich ganz überwiegend um Titel von Books on Demand, Norderstedt, handelt.
444 Ausnahmen:
url="http://www.ebook.de/*" not Demand not bod
IngridStrauch - am Sonntag, 7. Dezember 2014, 17:17 - Rubrik: Bibliothekswesen
noch kein Kommentar - Kommentar verfassen