http://www.goethezeitportal.de/index.php?id=6788
Von der dort genannten wichtigen Bänkelsang-Sammlung "Musenklänge aus Deutschlands Leierkasten" (mit Holzschnitten von Ludwig Richter) ist leider nur eine Ausgabe von 1867 online, wie beim MDZ üblich in mäßiger Qualität:
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb10115401-0
https://books.google.de/books?id=79g6AAAAcAAJ
S. 88-90 zeigt sich der absurde Wahn des Datenschutzes in Bezug auf Archive bei Behandlung des Mindener Gedenkbuchs.
Zum Mindener Gedenkbuch
http://archiv.twoday.net/search?q=minden
"Jutta von Falkenhausen, a German lawyer representing the Swedish library, said that the antiquarian trade – particularly auction houses in Germany, where a peculiar legal situation enables [them] to transfer valid title to stolen goods” – are “not asking enough questions” when offered rare items."
http://www.theguardian.com/books/2015/may/17/rare-book-experts-join-forces-to-stop-tome-raiders
http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2015/05#Deutschsprachige_Medien_weltweit
The Guggenheim is donating 100 of its artworks’ images to Wikipedia. “On May 19, the Guggenheim will host its second Wikipedia “edit-a-thon” and is donating 100 images of artworks from its collection to Wikipedia. During the event, participants at the museum and online will add information about these artworks and the artists who created them, including Edgar Degas, Paul Klee, and Vincent Van Gogh, to Wikipedia, the world’s largest free source of knowledge.”
From Shanghai Daily: a look at how museums in China are putting their archives online. “The Shaanxi History Museum in the northwestern city of Xi’an has been a pioneer in using a digital platform for exhibiting antiques. So far, 208 public and private museums and memorials in Shaanxi Province have opened online exhibition halls.”
Meanwhile, on the other side of the world, The New York Times looks at a pioneering museum, the Rijksmuseum in Amsterdam. “By 2020, the museum intends to digitize all one million objects in its collection — from masterpieces by Rembrandt and Vermeer to Delft pottery, silk brocade gowns and matchlock muskets. Today, 25 percent of the museum’s collection, including nearly all of its paintings, is freely available for download in high-resolution on rijksmuseum.nl, with new images being added every day.”
Textauszug:
"Dieser Perspektivenwechsel zwischen Primär- und Sekundärzweck von Schriftgut ist die Ursache dafür, den Archivar mit dem römischen Gott Janus zu vergleichen. Die Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns verleiht sogar alle zwei Jahre den Anerkennungspreis des „Bayerischen Janus“ an verdiente Archive. Des Janus großer Schatz war die Nymphe Cardea. Nur durch seine physiologisch bedingte Umsicht war es ihm gelungen, die flüchtige Nymphe zu halten und sie endlich höherem Ruhm und Ansehen zuzuführen, indem durch ihn auch sie in die Reihe der römischen Gottheiten gelangte.
[...]
Cardea ist demnach das Sinnbild für die Archivbestände, den Schatz des Archivs.
Lassen Sie uns nun auf die spezifischen Archivbestände eines Universitätsarchivs sehen und kennenlernen, welche Gestalt die akademische Cardea hat [...]"
Der ganze Beitrag auf UniBloggT: http://unibloggt.hypotheses.org/474
Das Universitätsarchiv der Universität Bayreuth,
die (künftige) Forschungsstelle für Geistiges Eigentum, Gemeinfreiheit und Wettbewerbsrecht an der Universität Bayreuth
und das Archiv der Max-Planck-Gesellschaft
laden ein zu dem gemeinsam veranstalteten Workshop
Juristische Kollisionen bei der Archivnutzung?
Urheberrecht und Nutzerverhalten im Wissenschaftsarchiv
Der eintägige Workshop findet auf dem Campus der Universität Bayreuth im Veranstaltungssaal des Studentenwerks Oberfranken, Universitätsstraße 30, am 14. April 2016 statt.
Der Workshop setzt die Veranstaltung des Archivs der Max-Planck-Gesellschaft und des Staatsarchivs Hamburg, die im Februar 2015 in Berlin mit einem Schwerpunkt auf Fragen des Eigentumsrechts an Archivgut privater Provenienz stattgefunden hat (Rückschau), unter anderem Blickwinkel fort. Im Mittelpunkt sollen nun Fragen im Zusammenhang mit der Nutzbarmachung und Nutzung stehen. Eingeladen sind alle interessierten Vertreter von Archiv- und Sammlungsgut verwahrenden Einrichtungen, unabhängig davon, ob sie an der Vorgängerveranstaltung teilgenommen haben oder nicht.
Nähere Informationen zum Programm und zur Registrierung erfolgen später auf der Veranstaltungs-Website: http://www.ua.uni-bayreuth.de/de/veranstaltungen/index.html.
In Wikisource konnte ich eine Reihe von digitalisiert zugänglichen Aufsätzen verlinken, während von den Monographien bislang nur die dem Gmünder Stadtrat gewidmete lateinische Altdorfer Dissertation von 1795 online ist.
https://de.wikisource.org/wiki/Wenzel_Aloys_Stütz
In der Wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Wenzel_Aloys_St%C3%BCtz
habe ich Resultate des grundlegenden Aufsatzes von Hans-Dieter Heiss: Väter und Söhne Stütz. Eine Schwäbisch Gmünder Ärztefamilie. In: Gmünder Studien 8 (2010), S. 159-186, hier S. 167-178 eingearbeitet, der mich nicht nur wegen des laienhaften wissenschaftlichen Apparates (keine genauen Fundstellen!) verärgerte. Der nicht berücksichtigte Pahl'sche Nachruf in der Nationalchronik war in dem von mir 2007 angelegten Artikel von Anfang an nachgewiesen und hätte ohne weiteres im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd eingesehen werden können. Hier findet sich das von Heiss S. 178 nach Marquart angeführte Zitat:
Wünscht Ärzten seine Kunst
Und Königen - sein Herz!
https://books.google.de/books?id=0eMaAAAAYAAJ&pg=RA2-PA196
Eine gründliche Würdigung des philosophierenden Mediziners bleibt ein Desiderat. Heiss hat nur einen Teil der Arbeiten von Stütz eingesehen und beurteilt den in den um 1800 durchaus berühmten Autor recht oberflächlich.
Update: Über Medicin und Chirurgie in Beziehung auf den Staat. Stuttgart 1803 ([ http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/titleinfo/8426247 Digitalisat der ULB Düsseldorf]).
http://archiv.twoday.net/stories/1022438988/
Widmung der Dissertation an den Gmünder Rat
http://djgd.hypotheses.org/672
Siehe auch hier:
http://archiv.twoday.net/stories/572462396/
http://www.berlin.de/sen/bjw/service/presse/pressearchiv-2015/pressemitteilung.313819.php
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft: Open-Access-Strategie für Berlin: wissenschaftliche Publikationen für jedermann zugänglich und nutzbar machen (Mitteilung des Abgeordnetenhauses von Berlin, Dez. 2014)
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17-2024.pdf
Mehr via
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/AHAB/
erweiterte Suche:
http://pardok.parlament-berlin.de/starweb/AHAB/servlet.starweb?path=AHAB/lissh.web
Schlagwörter: OPEN-ACCESS-PUBLIKATION; OPEN-ACCESS-VERÖFFENTLICHUNG; OPEN ACCESS; OPEN-ACCESS-BEWEGUNG
Archivalia hatte Juni 2014 bereits gemeldet:
Land Berlin will Open Access fördern
http://archiv.twoday.net/stories/894830842/
http://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/Resolution-Staatsarchiv-muss-bleiben;art492151,8725252
Siehe zum Casus hier:
http://archiv.twoday.net/stories/1022404083/
[Man] hat mir freundlicherweise die Resolution und weiteres Material zur Verfügung gestellt.
Stellungnahme zur geplanten Standortverlegung des Staatsarchivs Würzburg nach Kitzingen
Einstimmig (mit wenigen Enthaltungen) beschlossen auf dem 9. Bayerischen Archivtag in Schweinfurt
am 9. Mai 2015)
Am 4. März 2015 wurden vom Bayerischen Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und
Heimat die geplanten Behördenverlagerungen in Bayern vorgestellt, die im Rahmen der
„Heimatstrategie“ der Bayerischen Staatsregierung die Regionalisierung von Verwaltung vorantreiben
sollen. In diesem Zusammenhang ist auch eine Standortverlagerung des unterfränkischen
Staatsarchivs Würzburg nach Kitzingen vorgesehen.
Aus Sicht der 240 Vertreter aller Archivsparten, die sich am 9. Mai 2015 zum 9. Bayerischen Archivtag
im unterfränkischen Schweinfurt zum Fachaustausch und zur Interessenvertretung versammelt haben,
wird diese Entscheidung äußerst kritisch gesehen. Ähnlich wie bei den Standorten der Staatsarchive in
den anderen Regierungsbezirken wie Augsburg, Bamberg, Landshut, München und Nürnberg hat auch
auch Würzburg den Vorteil, dass hier Archive verschiedenster Trägerschaften wie Staat, Kommune,
Kirche, Hochschulen etc. ihren Standort haben, was zu großen Synergieeffekten geführt hat. Alle
Archive an diesen Orten arbeiten eng mit den dortigen Staatsarchiven zusammen, was bisher zu vielen
gemeinschaftlichen Aktionen und Veranstaltungen von Archiven in einer Stadt geführt hat (z.B. bei dem
alle zwei Jahre und bundesweit stattfindenden „Tag der Archive“).
Im Hinblick auf die Dienstleistungsfunktion der Archive ist im Falle Würzburgs auf die enge Vernetzung
mit der übrigen historischen Forschungslandschaft zu verweisen (Historisches Seminar der Universität
Würzburg; Universitätsarchiv und -bibliothek; Archiv und Bibliothek des Bistums Würzburg sowie das
Stadtarchiv). Die kurzen Wege zwischen diesen Institutionen in einer Stadt werden von den zahlreichen
Archivbenützern besonders geschätzt, was neben der überregionalen Bedeutung der Archivbestände
des Staatsarchivs (Mainzer Regierungsarchiv, Gestapo-Akten etc.) zur Attraktivität des Archivstandorts
Würzburg beiträgt.
Auch wenn für die bisherigen Räumlichkeiten des Staatsarchivs Würzburg in der Residenz bzw. im
Magazin auf der Festung Marienberg andere Nutzungen geplant sind, sollte nicht eine komplette
Verlegung des Staatsarchivs (mit gerade einmal 17 Mitarbeitern, dafür aber 24 km Archivgut) nach
Kitzingen weiter verfolgt, sondern nach einer fachgerechten baulichen Lösung am bisherigen Standort
Würzburg gesucht werden.
Für den Bayerischen Archivtag als Mitveranstalter:
Dr. Michael Stephan
Leiter des Stadtarchivs München
Vorsitzender des Arbeitskreises Stadtarchive beim Bayerischen Städtetag
Aus einem Leserbrief des renommierten Rechtshistorikers Dietmar Willoweit am 5. Mai 2015 in der Main-Post:
"Das Staatsarchiv gehört in
das Zentrum historischer Forschung
Unterfrankens und das ist Würzburg.
Hier arbeiten die Doktoranden und
andere Wissenschaftler der Universität
im Archiv, hierher reisen täglich mit
guten Verbindungen aus den Landkreisen Heimatforscher an, die Kitzingen viel schwerer erreichen könnten.
Hier lagern auch die Archivalien des
Erzstifts Mainz, deren Interessenten
noch längere Anreisewege hätten. Das
Archiv des Hochstifts gehört in seine
alte Hauptstadt und die Zeugnisse
seiner späteren glücklichen und tragischen Geschichte ebenso!"
Dieser Forderung schließe ich mich an.
Leider nicht die Zimmern-Monographie. Aber für die Humanismus-Forschung von großem Wert!
http://www.blog.pommerscher-greif.de/zukunft-braucht-herkunft/
Diverse andere Nachrufe in den Feuilletons z.B.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/zum-tod-des-philosophen-odo-marquard-13587546.html
GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119179997
Via
https://kritischegeschichte.wordpress.com/2015/05/15/2690/
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=36733
Es fehlt ein Hinweis auf Rübsamens Inhaltsverzeichnisse 1987-1999.
http://legacy.fordham.edu/magazinestacks/jblknoe1.html
http://theartlawblog.blogspot.de/2015/05/one-follow-up-on-detroit.html
http://theartlawblog.blogspot.de/2015/04/tell-me-again-about-public-trust-will.html
http://www.detroitnews.com/story/news/local/detroit-city/2015/05/13/van-gogh-sale-dia-tiptoes-art-auction-market/27280699/
http://www.archiv.rwth-aachen.de/2015/05/15/schutzfrist-bei-lichtbildwerken-und-einfachen-lichtbildern/
Fazit: In der archivischen Praxis wird man aber an der Faustregel “Fotos sind 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen (oder der Fotografin) geschützt” bedenkenlos festhalten können.
3. Auflage 2015 § 72 Rn. 1-7 führt als Literatur zum Schutz der einfachen Lichtbilder (§ 72 UrhG) an:
"Barsuhn, Gutachtenfotos und Urheberrecht, NZV 2010, 340; Berberich, Die urheberrechtliche Zulässigkeit von Thumbnails bei der Suche nach Bildern im Internet, MMR 2005, 145; Büchner, Schutz von Computerbildern als Lichtbild(werk), ZUM 2011, 549; Graf, Schutz der Reproduktionsfotografie?, Kunstchronik 2008, 206; Lerach, Lichtbildschutz im Internet, DSRITB 2012, 75; Oldekop, Elektronische Bildbearbeitung im Urheberrecht, Köln 2006; Pfennig, Die Begegnung von Fotografie und Kunst: Ein Konflikt ohne Ende, K&R 2007, 1; Schulze/ Bettinger, Wiederaufleben des Urheberrechtsschutzes bei gemeinfreien Fotografien, GRUR 2000, 12; Talke, Lichtbildschutz für digitale Bilder von zweidimensionalen Vorlagen, ZUM 2010, 846; Vogler, Ausgewählte rechtliche Probleme bei „Time for Print“-Verträgen, AfP 2011, 139; Wanckel/Nitschke, Foto- und Bildrecht, 2004."
Mein Beitrag von 2008
http://archiv.twoday.net/stories/4850312/
wird nur in der Literaturliste, aber nicht im Text verwertet. Aber es hat mich überrascht, dass er überhaupt in einem juristischen Kommentar zur Kenntnis genommen wurde.
Zum Thema:
http://archiv.twoday.net/search?q=reproduktionsfoto
Rembrandt: Selbstporträt
Aus meiner Sicht ist die Summe alles andere als "modest", denn der Maßstab - die Subvention für die Ausstellung - ist falsch. Man kann es mit der Vorsicht auch übertreiben (wie in diesem Fall, wo ein großzügiger Stiftungscheck die Kuratoren eindeutig verblendet hat). Es wäre weniger aufwändig und bei so alten Bildern auch billiger gewesen, die Bilder zu nutzen und etwaige Ansprüche abzuwarten.
Das Virtuelle Münzkabinett einiger Institutionen hat einiges nicht verstanden:
- es ist keine Nachnutzbarkeit gegeben (CC-Lizenz fehlt, obwohl bei Sharing-Buttos Vorschaubilder erzeugt werden können)
- es gibt keine Feedback-Funktion
- die Permanentlinks sind zu lang
http://hdl.handle.net/428894.vzg/a5938f55-33b3-4efb-9ae6-9339f7f31e60
- bei Notgeld-Reproduktionen ist der Urheberrechtsanspruch Copyfraud
Unverständlich ist, wieso keine Kooperation mit anderen wichtigen numismatischen Datenbanken realisiert wurde, allen voran in Deutschland:
http://ww2.smb.museum/ikmk/index.php
Zur alten Geschichte:
http://www.historicum-estudies.net/etutorials/tutorial-alte-geschichte/numismatik/datenbanken/
Via
http://zkbw.blogspot.de/2015/05/kenom-am-11mai-2015-freigeschaltet.htmlhttp://zkbw.blogspot.de/2015/05/kenom-am-11mai-2015-freigeschaltet.html
http://epub.ub.uni-muenchen.de/24828/
Es handelt sich nicht um den gleichen Druck wie in der BSB München, der von Google gewohnt unbrauchbar, nämlich mit Textverlusten digitalisiert wurde:
https://books.google.de/books?id=q3RCAAAAcAAJ (S. 28 fehlt)
=
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10365919_00005.html (mit falschen Erscheinungsort Gemünden)
Anscheinend gibt es noch eine dritte Auflage:
http://gateway-bayern.de/BV010740359
Bisher kannte ich die Druckschrift nur aus dem Wiederabdruck in: Gmünder Chronik [Herausgeber: Bernhard Kraus] 2 (1908), S. 11f., 15, 18f., 22f., 26f., 31f.
Der lateinische Teil des Titels ist ein Chronogramm auf 1762:
sors noVa eCCLesIae gaMVnDIanae
Das hatte durchaus programmatischen Charakter, wie ich 1981 schrieb, da die Kanoniker des neu gegründeten Kollegiatsstifts besonders intensiv die gelehrte Spielerei der Chronogramme pflegten.
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/522/
Der Autor der Predigt war der Donzdorfer Pfarrer und Dekan des Landkapitels Geislingen Johann Georg Schroz.
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=100400949
Er wurde am 24. April 1711 geboren, wie
https://books.google.de/books?id=UBRbAAAAcAAJ&pg=PA62
https://books.google.de/books?id=rpUCAAAAcAAJ&pg=PA73
übereinstimmend haben und starb nach Klemm 1783
https://archive.org/stream/bub_gb_DB88AAAAMAAJ#page/n227/mode/2up
Nach
http://www.kath-dekanat-gp-gs.de/pages/organisation/dekane.php
war er von 1745 bis 1779 Geislinger Dekan.
Zum Gmünder Kollegiatstift ist zusammenfassend zu vergleichen Klaus-Jürgen Herrmann im Württembergischen Klosterbuch, auch online
http://www.kloester-bw.de/?nr=246
Die Erhebung der Gmünder Stadtpfarrkirche zu einem Stift hatte schon 1761 stattgefunden, aber die feierliche Installierung wurde am 25. Juli 1762 begangen. "Von nun ab war der Stadtpfarrer Johann Joseph Doll zum Stiftsdekan avanciert, die bisherigen neun Benefiziaten oder Kapläne wurden zu Kanonikern erklärt." (Herrmann) Schon 1803 wurde das Stift wieder aufgehoben.
Anton Nägele: Die Heilig-Kreuzkirche in Schwäbisch-Gmünd (1925) erwähnt die Festpredigt S. 252 in seiner Darstellung der Stiftskirchenzeit. Ausgewertet wurde der Text u.a. mit Blick auf die Wahrnehmung des Gmünder Münsters
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/536/ (Graf: Die Heilig-Kreuz-Kirche in Schwäbisch Gmünd im Mittelalter, 1989, S. 101; danach zitiert von Strobel Bd. 1, S. 209)
Erwähnt wird von Schroz die Gmünder Ringsage der Johanniskirche:
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-58410 (Graf: Ring der Herzogin, 1987, S. 111)
Während es im ersten Teil der Festpredigt um den Grundwert der Treue geht, ist der zweite Teil der Ehre gewidmet. Die Predigt spart nicht mit Seitenhieben gegen die Reformation (etwa S. 11 "böse Bruth") und würdigt die Reichsstadt Schwäbisch Gmünd als Gemeinwesen, das treu zum katholischen Glauben gestanden habe.
Erwähnt wird S. 9 der Rauchbein-Kelch des Gmünder Kirchenschatzes. Zu Rauchbein
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-75154 (mit Erwähnung der Festpredigt).
S. 10 wird kurz auf den angeblichen frühchristlichen Ursprung des St. Salvators angespielt. S. 14f. wird ein Gelübde der Priesterbruderschaft während der schwedischen Besetzung 1632 erwähnt: Abhaltung eines jährlichen Jahrtags mit drei Ämtern für im Krieg getötete Priester. Ob dieses Gedenken realisiert wurde, sagt Schroz nicht. S. 15 berichtet Schroz die angebliche Erbauung der Pfarrkirche 1240 unter Nennung des protestantischen Historikers Crusius. Die Stelle ist korrekt bezeichnet (Teil 2, Buch 9, Kapitel 4), nur hat Schroz übersehen, dass sich die Jahreszahl 1240 auf die Stiftung von Gotteszell bezieht.
http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/LI24_fol-1_2/0697
Nochmals erwähnt Schroz den Rauchbein-Kelch, ebenso wie der 1670 zu Ehren Mariens errichtete Hochaltar ein "Denck- und Merckmahl" (S. 16).
Kaum etwas bekannt ist über den Buchdrucker ("Stadt- und Cantzley Buchdr.") Carl Ludwig Memhart, der die Schrift druckte. (Ein familiärer Zusammenhang mit dem Öhringer Buchdrucker Johann Gottfried Memhardt 1711/12 liegt aufgrund der konfessionellen Verschiedenheit eher fern.)
Memhart druckte den Vereinigungsrezess 1758 (vgl. Pascal Kolb: Policeyrecht 2003, S. 412 nach Exemplar im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd):
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-358784
und im Jahr zuvor die "Neue Feuerordnung der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd" (Druckschrift im Spitalarchiv I. a 1 nach Nitsch: Spitalarchiv 1965, S. 279 Nr. A 3).
Für die Marianische Bruderschaft bei den Gmünder Augustinern druckte er ein Bruderschaftsbuch 1760 (Exemplar WLB Stuttgart).
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=386827265&INDEXSET=1
Im Bibliotheksverbund Bayern sind Druckschriften von 1761 bis 1766 von ihm nachgewiesen, bis auf unsere Festpredigt alles Periochen von Gmünder Schuldramen, aufgeführt bei den Franziskanern. (Im KVK finde ich das im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd laut Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd 1984, S. 598 in Kopie einer Luzerner handschriftlichen Abschrift vorhandene, von Memhart 1774 gedruckte Drama Checumus nicht.)
Er erscheint noch im Adressbuch des Schwäbischen Kreises auf 1777:
https://books.google.de/books?id=DWIAAAAAcAAJ&pg=PA387
(Die Erwähnung im Adressbuch von 1768 wird von Google falsch datiert:
https://books.google.de/books?id=yWEAAAAAcAAJ&pg=SA6-PA34 )
1777 druckte er die Policey-Ordnung von Wäschenbeuren:
http://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=034790608&INDEXSET=1 (Meinhart!)
Keinen Buchdrucker nennt der gedruckte Nachruf auf den Kanoniker des Kollegiatstifts Ignaz Stahl von 1772, den man online einsehen kann:
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000716E00000000
Einen Schwäbisch Gmünder Druck von 1778 (Gerold Jost: Ehren- und Schutzrede für die heiligen Ordensstände) verwahrt ebenfalls die UB München. Anscheinend ist kein Buchdrucker angegeben.
http://gateway-bayern.de/BV009714420
Ebenfalls in der UB München: Neu aufgerichtete Verbindnus des Himmelblauen Scapuliers unter dem gnadenvollen Titel der unbefleckten Empfängniß Maria, in der uralten Wallfarth, genandt Ave Maria, nächst dem Markt Deggingen (1744), sicher einer der ältesten Schwäbisch Gmünder Drucke. Jedenfalls finde ich in den Verbundkatalogen (soweit diese Abfragen mit Eingrenzung auf das 18. Jahrhundert unterstützen!) nichts älteres.
http://gateway-bayern.de/BV011615935
Der Küchler-Druck zum Stuttgarter Hoffest von 1611 trägt den Namen des Verlegers Balthasar Küchler und den Ort Schwäbisch Gmünd, ist aber sicher nicht in Schwäbisch Gmünd gedruckt worden.
https://de.wikisource.org/wiki/Balthasar_K%C3%BCchler
Vermutlich hat sich ein Buchdrucker in Schwäbisch Gmünd nicht lange vor 1744 niedergelassen, doch bedarf dies weiterer Untersuchung.
Update und Berichtigung:
http://archiv.twoday.net/stories/1022452641/
#forschung
http://www.landesgeschichten.de/
Gibt es etwa nur ein Land auf diesem Erdenrund?
Nichts von Bedeutung, z.B. keine Open-Access-Publikationen.
Via
http://zkbw.blogspot.de/2015/05/haus-der-geschichte-baden-wurttemberg.html
Via
https://bibliostoria.wordpress.com/2015/05/13/archivio-storico-del-parlamento-europeo-pubblicazioni-e-documenti-online/
NSA Operation Center
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:NSOC-2012.jpg
In UK gibt es ein Liveblog wegen einer erfolgreichen Informationsfreiheitsanfrage :) http://t.co/ONzH67C24l
— Mathias Schindler (@presroi) 13. Mai 2015
https://en.wikipedia.org/wiki/Black_spider_memos
Gibt es sicher schon häufiger, ist mir so aber noch nicht aufgefallen: Ein Aufruf, zu einem geplanten thematischen Tagungsband ergänzende Beiträge einzureichen:
"Erweiternd zu den Tagungsreferaten sind interessierte Forscher aufgerufen, Beiträge zu Julius Echter oder fürstlichen Zeitgenossen, zur Bistums- oder vergleichenden Konfessionalisierungsgeschichte ebenso wie zu Aspekten der Kulturgeschichte im weiteren Sinn mit Bezug zur Thematik einzureichen."
Erfreulich!
https://de.wikipedia.org/wiki/Beiwerk (zu § 57 UrhG)
...wobei sich bei diesem einfallslosen Gepinsel schon die Frage nach der Schöpfungshöhe stellt... http://t.co/jfWT2bkmmI
— AndreasP_RV (@AndreasP_RV) 13. Mai 2015
http://archiv.twoday.net/search?q=sanssouci
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtsprechung war erfolglos - die unfähigen alten Männer des Bundesverfassungsgerichts sind längst nicht mehr gute Hüter unserer Grundrechte!
Die Berliner Schlösserverwaltung hat die Urteile erwirkt. Klar, dass die Bayerische Schlösserverwaltung nun auch einen umfassenden Genehmigungsvorbehalt für Fotos auf ihrem Grund anmeldet:
http://rights-managed.de/neuschwanstein_oder_wie_man_bilder_legal_veroeffentlicht/
Ich kann da nur raten: Lehnt euch gegen diese reaktionäre Policy auf! Fotografiert für private Zwecke und ladet die Bilder unter einem Pseudonym unter freier Lizenz auf Wikimedia Commons hoch!
Via
http://www.focus.de/regional/rostock/museen-sonderschau-im-virtuellen-landesmuseum-zum-kriegsende_id_4650729.html
Wieso das Herforder Museum Marta bloggt, wird vom Museumsleiter begründet:
http://marta-blog.de/marta-schreibt-anders/
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2859
steht unter
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de
und darf daher hier ganz übernommen werden. Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022431223/
Man muss beim Begriff der öffentlichen Vorlesung ansetzen. Die öffentliche Verbreitung öffentlicher Äußerungen kann nicht den Tatbestand der Denunziation erfüllen, ganz abgesehen davon, dass Denunziation die Anzeige bei einer Obrigkeit ist. Hier geht es nicht etwa um einen anonymen Brief an den Universitätspräsidenten mit der Behauptung, Münkler habe sich in privater Runde rassistisch und sexistisch geäußert. Vielmehr werden die von Münkler in Erfüllung seiner Amtspflicht gehaltenen Vorlesungen zeitnah und datiert ausführlich referiert und kommentiert.
Wenn in diesem Referat Fehler unterlaufen oder absichtlich der Sinn entstellt wird, kann das richtiggestellt werden. Münkler selbst hat in einem Kommentar zum Blog solche Anmerkungen gemacht. Bei eklatanten Fehlern würden wahrscheinlich eifrige Studenten außerhalb der Bloggergruppe die Korrektur übernehmen. Besonders absurde Darstellungen könnten allerdings wohl auf sich beruhen bleiben. Heikel für Münkler ist, dass einige der ihm zugeschriebenen Einlassungen, die ihn in keinem guten Licht dastehen lassen, für Leute, die ihn kennen, einen nur allzu glaubwürdigen Sound haben.
Das Blog hat eine Kommentarfunktion. Abgesehen davon ist kein Kritiker verpflichtet, ein Forum für den Antikritiker vorzuhalten. Dieses Forum ist die Öffentlichkeit! Abwegig, aber leider sehr typisch, die Rede von Zensur, wo nur eine besonders drastische Meinungsäußerung vorliegt. Das Normale in der akademischen und demokratischen Debatte wäre: Die pointierte, einseitige, verzerrende Rede löst die angemessene Gegenrede aus, und das Publikum kann sich ein eigenes Urteil bilden.
Auch und vor allem setzt das Recht zur Kritik nicht voraus, dass sich der Kritiker mit seinem Namen oder Gesicht zu erkennen gibt. Die Möglichkeit, einen falschen Bericht über eine Vorlesung richtigzustellen, hat nicht zur Bedingung, dass man dem Autor ins Gesicht sagen kann: Du lügst doch! Für die wissenschaftliche Sphäre ist der Namenszwang schon gar nicht selbstverständlich. Eher war früher die Anonymität die Regel. Einige der berühmtesten Rezensionsorgane wie die Edinburgh Review und das Times Literary Supplement haben jahrzehntelang prinzipiell anonyme Rezensionen publiziert. Zu dieser Praxis gibt es ein lebhaftes Pro und Contra der wissenschaftsethischen Meinungen – aber es gibt eben nicht nur Contra! Schon deswegen gehen die meisten Pressekommentare zur Causa Münklerwatch in die Irre, da sie suggerieren, die Blogger hätten sich evidentermaßen ins Jenseits des wissenschaftlich Zulässigen begeben.
Der wichtigste Grund für die Anonymität liegt auf der Hand: Sie fördert die Ehrlichkeit, den Freimut der Kritik. So hat sie sehr wohl auch im heutigen Wissenschaftsbetrieb an entscheidender Funktionsstelle ihren Platz behauptet – nämlich in der Praxis der Peer Review bei der Manuskriptannahme in Zeitschriften und Buchreihen sowie bei Stellenbesetzungen. Münklerwatch ist ein Fall der Beurteilung durch Ungleiche. Hier gibt es nun besondere Gründe dafür, den Schutz der Anonymität zu suchen, den nach klassischer liberaler Auffassung, wie sie der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in mehreren Urteilen dargelegt hat, die Mindermächtigen benötigen und verdienen. Beobachtet wird der Professor, der hinterher womöglich die Beobachter prüfen wird. Dieses asymmetrische Machtverhältnis ist eine Sache der Rollenverteilung, es zu beschreiben ist noch keine Aussage zur Person von Herfried Münkler – obwohl dieser, wie er selbst ironisch angemerkt hat, ein Experte für solche Machtverhältnisse ist.
Mir geht es um das Recht der bloggenden Studenten, so vorzugehen, wie sie es getan haben – ein Recht, das ihnen von einigen Journalistenkollegen prinzipiell bestritten worden ist. Qualität und Triftigkeit der in diesem Verfahren produzierten Kritik sind dann eine zweite Frage. Ich kann mich insoweit aber Oliver Tolmein anschließen: Das Blog liest sich „bisweilen etwas hölzern und arbeitet mit schablonenhaften Begrifflichkeiten, aber es liefert auch nachdenkenswerte Analysen und Zusammenhänge“. Münkler ist ein vielgefragter „politischer“ Wissenschaftler unserer Republik, und das Blog regt zu der einen oder anderen weiteren Frage an. Wer im übrigen daran Anstoß nimmt, dass Studenten „Angriffe“ auf einen Professor zu führen wagen, dem sei zur Aufklärung über Zeiten der freieren Wissenschaft Thomas Steinfelds Buch „Der grobe Ton“ empfohlen.
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Diesen Beitrag hat Patrick Bahners am 13.5.2015 auf seiner Facebookseite veröffentlicht. Mit seiner Genehmigung publizieren wir ihn hier erneut, um eine offene und nachhaltige Diskussion zu ermöglichen.
http://hu.blogsport.de/
http://www.sueddeutsche.de/kultur/muenkler-watch-frei-gewaehlte-versatzstuecke-1.2476219
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/humboldt-universitaet-berlin-studenten-bloggen-gegen-herfried-muenkler-a-1032545.html
http://www.tagesspiegel.de/wissen/blogger-gegen-professor-der-hu-berlin-jeden-dienstag-kommt-muenkler-watch/11763398.html
http://www.heise.de/tp/news/Muenkler-Watch-Neue-Form-studentischen-Protestes-2639903.html
Update:
Jetzt ist #muenklerwatch schon "stalinistische Zensur" - http://t.co/iq3eA6gycb
— Charlotte Jahnz (@CJahnz) 13. Mai 2015
Via
http://histbav.hypotheses.org/3862
Der übliche BSB-Murks: Bei alten Stadtansichten der Copyfraud-Vermerk "no re-use".
Rechtsklick deaktiviert!
http://bavarikon.de/object/BSB-BAR-0000000000140743
Funfact des Tages: in der 60MB großen Exportdatei von @Archivalia_kg steht 21x "Idiot", 2x "Arschloch" und 3x "Penner". Aber 0mal von KG!
— Sascha Foerster (@Sascha_Foerster) 12. Mai 2015
Ein herzliches Dankeschön an Sascha Förster, der sich seit längerem mit dem Export und Import von Archivalia befasst.
Siehe auch
http://wien.orf.at/news/stories/2710336
http://archiv.twoday.net/stories/1022419429/
http://kalliope.staatsbibliothek-berlin.de/
Erfasst sind 2670609 Stücke, davon 26915 Digitalisate.