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"Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat sich u.a. mit dem Google-Urteil des EuGH beschäftigt und diesbezüglich die bemerkenswerte Auffassung vertreten, dass Google den Content-Anbieter, dessen Inhalte ausgelistet werden, hierüber nicht informieren darf. "

http://www.internet-law.de/2014/10/muss-google-den-betroffenen-content-anbieter-von-einer-loeschung-aus-dem-index-informieren.html

RA Stadler lehnt diese Rechtsauffassung zu Recht ab.
 

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