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Grosz-Zeichnung "Brillantenschieber" ist nationales Kulturgut, sagt das VG Berlin (nicht rechtskräftig), Kirchners "Mädchen auf violettem Sessel" nicht. Es folgte dabei einer "Kunstexpertin" (siehe taz).

http://www.welt.de/regionales/berlin/article136666347/Grosz-Zeichnung-Brillantenschieber-ist-nationales-Kulturgut.html

http://www.jurablogs.com/go/brilliantenschieber-im-cafe-kaiserhof-von-george-grosz-ist-national-wertvolles-kulturgut

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20150122.1555.400958.html

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2015%2F01%2F23%2Fa0149&cHash=02c7be4344409c058df665910269bffe
Berger (Gast) meinte am 2015/01/26 11:23:
Na zum Glück
Da ein willkürlicher Eintrag auf dieser Liste immer eine entschädigungslose (!) Teilenteignung, nämlich erhebliche Wertminderung aufgrund von eingeschränktem Verfügungsrecht, darstellt, kann man den Galeristen beglückwünschen, dass er immerhin nur ein Bild dem Zugriff der Behörden preisgeben mußte. Ehrliche Variante: Der Staat muß die Kunstwerke, die er für so bedeutend hält, im Moment seiner Entscheidung zum internationalen Marktpreis selber ankaufen. Aber natürlich: Eine Teilenteignung per Verwaltungsakt kostet viel weniger, bringt aber Punkte beim deutschtümelnden Bildungsbürgertum. 
 

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