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Der Song "Blurred Lines" ist von Marvin Gaye geklaut. Zu diesem Urteil kam ein US-Gericht. Robin Thicke und Pharrell Williams müssen den Erben des Soulsängers nun 7,4 Millionen Dollar zahlen.

http://www.spiegel.de/kultur/musik/pharrell-williams-robin-thicke-blurred-lines-ist-plagiat-a-1022867.html

Zur rechtlichen Bewertung:

http://www.deutschlandradiokultur.de/plagiiertes-lied-blurred-lines-der-teufel-steckt-im-detail.2165.de.html?dram:article_id=313961

"Die Erben von Marvin Gaye haben sich an solchen eher großkalibrigen Indizien nicht aufgehalten – sie haben Experten eingeschaltet, die die beiden Titel regelrecht seziert haben. Und wenn man, wie geschehen, das Mikroskop nur fein genug stellt, dann findet man das, was das Gericht mit "Motivübernahmen" bezeichnet hat: kleine Tonfolgen, die in beiden Stücken vorkommen und die ausgesprochen ähnlich klingen. [...]

Das Verfahren ist recht aussichtsreich – denn je kleiner man eine Melodie stückelt, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Partikelchen schon mal von eine anderen Komponisten verwendet worden ist. Gerade die Pop- und Rock-Musik gründet ja auf einem gewissen Formelvorrat, der sich fast schon zwangsläufig irgendwann wiederholt. Insofern ist das schon ein sehr strenges Urteil."

Also ein krasses Fehlurteil, das die Inspiration durch einen "Stil" dreist in eine Urheberrechtsverletzung ummünzt.

Ziemlich unfähig ist die Beurteilung nach deutschem Recht durch RA Solmecke

https://www.wbs-law.de/urheberrecht/plagiat-pharell-williams-und-robin-thicke-muessen-69-mio-zahlen-59698/

Das am Schluss erwähnte "Sampling" greift in ein Leistungsschutzrecht ein, das auch kleinste Bruchstücke schützt, und hat mit der Frage der Melodieübernahme nichts zu tun. Nach deutschem Recht muss bei einer Melodieübernahme kleiner Teile für jeden übernommenen Teil die Schöpfungshöhe bejaht werden. Von daher scheint es mir fraglich, ob ein deutsches Gericht ähnlich geurteilt hätte.

Wie sehr die Frage des Musik-Plagiats urheberrechtliche Kaffeesatzleserei provoziert, zeigt etwa das BGH-Urteil zu "Ein bißchen Frieden"

http://www.jura.uni-sb.de/urheberrecht/entscheidungen/bgh-19880203.htm

Eine klare und nachvollziehbare Grenze zwischen unzulässiger Entlehnung (Plagiat) und zulässiger freier Bearbeitung ist ein reines Hirngespinst der Juristen.

Von einem schmalen Grat zwischen Hommage und Plagiat spricht die SZ

http://www.sueddeutsche.de/kultur/urheberrecht-in-der-musik-schmaler-grat-zwischen-hommage-und-plagiat-1.2387942

Dort heißt es abschließend:

Und letzlich geht es doch wieder um das künstlerische Potenzial. Williams' Anwalt Howard King sagte: "Dieses Urteil betrifft die Kreativität junger Menschen, die darauf hoffen, auf den Schultern anderer Musiker stehen und Kunst entwickeln zu dürfen." Sein Mandant Pharrell Williams hatte im vergangenen Jahr über seine Plattenfirma erlaubt, dass jeder seinen Song "Happy" verwenden und damit Videos drehen darf.

Update:
http://the1709blog.blogspot.de/2015/03/whats-wrong-with-blurred-lines.html

Das Urteil soll angefochten werden.



Topless-Version des Videos:
http://vevo.ly/W0OCcA
 

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