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Nicht nur die Bemerkung von Falk Eisermann,

http://archiv.twoday.net/stories/1022406587/#1022407938

auch eigene Erfahrungen mit Findmitteln lassen es geraten erscheinen, die folgenden Empfehlungen zur Diskussion zu stellen.

1. Besteht eine Verzeichnungseinheit aus einer oder mehreren Druckschriften, so ist dies eindeutig kenntlich zu machen. Vorgeschlagen wird die einheitliche Bezeichnung "Druckschrift" bzw. "Druckschriften", um sie bei einer Volltextsuche auffinden zu können.

Handelt es sich lediglich um vorgedruckte Formulare aus der Zeit aus dem 18. Jahrhundert, die handschriftlich ausgefüllt wurden oder werden sollten, kann der Hinweis entfallen. Dies gilt auch für sogenannte "Ephemera"/Kleindrucksachen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Ephemera

2. Befinden sich Druckschriften in einer Verzeichnungseinheit, so ist in einem Enthält- oder Darin-Vermerk auf diese - analog zu Punkt 1 - aufmerksam zu machen.

3. Es wird dringend empfohlen, die Erschließung durch Wiedergabe der bibliographischen Daten in Anlehnung an bibliothekarische Standards (Autor, Titel - ggf. abgekürzt -, Druckort, Erscheinungsjahr) für alle Druckschriften vorzunehmen. Die Existenz von Illustrationen sollte vermerkt werden.

Falls die Archivbibliothek fachbibliothekarisch betreut wird und/oder einem Verbundkatalog angeschlossen ist, wäre es wünschenswert, im dortigen OPAC zu katalogisieren.

4. Handelt es sich nicht um gängige Werke, sollte in jedem Fall eine Recherche im Karlsruher Virtuellen Katalog im Findmittel dokumentiert werden, sofern dort keine oder nur wenige Nachweise zu finden sind.

http://www.ubka.uni-karlsruhe.de/kvk.html

Dies betrifft auch Drucke des 19./20. Jahrhunderts. Nicht selten verbergen sich in Archivgut Druckschriften, die sonst nirgends nachweisbar sind. In solchen Fällen genügt es nicht, den Umstand im Findmittel, das häufig Teil des "Deep Web" ist, das von den Suchmaschinen nicht berücksichtigt wird, zu dokumentieren.

5. Bei Inkunabeln (bis 31. Dezember 1500 erschienene Drucke) ist in jedem Fall Kontakt aufzunehmen mit dem Gesamtkatalog der Wiegendrucke:

gw@sbb.spk-berlin.de
http://staatsbibliothek-berlin.de/die-staatsbibliothek/abteilungen/handschriften/inkunabeln-wiegendrucke/

6. Bei sonst nicht oder nur in wenigen Exemplaren nachweisbaren Drucken sollte mit den entsprechenden Stellen, die für die bibliographische Verzeichnung zuständig sind, Kontakt aufgenommen werden.

Beispiel: VD 16 für Drucke des 16. Jahrhunderts aus dem deutschen Sprachraum

https://www.bsb-muenchen.de/index.php?id=1681&type=0

7. Ermittelte bibliographische Nachweise (GW, VD 16, VD 17, VD 18 usw.) sind der Titelaufnahme beizufügen.

8. Unikale oder sehr seltene Druckschriften sollten in Digitalisierungsprojekte des Archivs aufgenommen und Open Access im Internet präsentiert werden. Eine Zusammenarbeit mit bibliothekarischen Digitalisierungsprojekten ist anzustreben.

Siehe etwa zu den Druckschriften des 17. Jahrhunderts im estnischen Staatsarchiv:

http://www.ra.ee/plakatid/index.php/de

 

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