KlausGraf - am Montag, 13. April 2015, 21:21 - Rubrik: Archivrecht
M. Bauch (Gast) meinte am 2015/04/14 11:43:
Ergänzung
Wobei man vielleicht fairerweise ergänzen sollte, dass in vielen italienischen Staatsarchiven es bereits jetzt möglich ist, für eine vergleichsweise geringe Gebühr (3€ pro 'unità archivistica') riesige Bestände durchzufotografieren (der Kommentator spricht hier aus Erfahrung). Problematisch ist allerdings, dass das jedes Archiv anders handhaben kann, und in Florenz z.B. wird man auf den Fotoservice verwiesen, der natürlich prohibitiv teuer ist. Eine Vereinheitlichung zumindest hin zur nutzerfreundlichen Auslegung der existierenden Regelungen ist also sehr wünschenswert!