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http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=36467

Im Privatuniversitätengesetz heißt es:

Die Privatuniversität hat sicher­zu­stel­len, dass diese posi­tiv beur­teil­ten Arbeiten öffent­lich zugäng­lich sind bzw. eine hin­rei­chende Publizität gewähr­leis­tet ist, wobei die Kooperation mit einer Universitätsbibliothek mög­lich ist. Von der Veröffentlichungspflicht aus­ge­nom­men sind die wis­sen­schaft­li­chen oder künst­le­ri­schen Arbeiten oder deren Teile, die einer Massenvervielfältigung nicht zugäng­lich sind. Positiv beur­teilte Dissertationen sind über­dies durch Überg­abe an die Öster­rei­chi­sche Nationalbibliothek zu ver­öf­fent­li­chen. Sofern vor­han­den, kann die Überg­abe auch in elek­tro­ni­scher Form erfolgen.
 

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