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http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=c7c56f4de685f620ab0ac418fd2e2b63&nr=71060&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf

https://de.wikipedia.org/wiki/Beiwerk (zu § 57 UrhG)
Schmunzelkunst (Gast) meinte am 2015/05/15 20:12:
Jetzt geht gar nichts mehr.
Denn nach einer anderen ebenfalls erst kürzlich ergangenen Fehlentscheidung des BGH sind unabhängig von einem eventuell bestehenden Geschmacksmusterschutz nahezu alle von Designern entworfenen Gegenstände zusätzlich auch urheberrechtlich geschützt. Die enge Auslegung der Schrankenbestimmungen des Urheberrechts ist für Allgemeinheit nicht mehr akzeptabel. Im Interesse der Urheber werden alle anderen kriminalisiert. 
KlausGraf antwortete am 2015/05/15 20:20:
Siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/565868470/ 
 

twoday.net AGB

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