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http://www.lto.de/recht/feuilleton/f/dissertation-plagiat-juristen-glanz-und-elend/ (Roland Schimmel, lesenswert auch zu weiteren Fällen
[ http://www.jurabilis.de/2015/09/17/Die-Tuecken-der-modernen-Doktoranden-IT-/ ]).

http://www.pnp.de/region_und_lokal/stadt_und_landkreis_passau/passau_stadt/1808714_Uni-Passau-Plagiats-Vorwurf-gegen-Jura-Professorin.html

Dass es sich um Unsinn hinsichtlich von OA handelt, stützt sich auf eigene Lektüre des inkriminierten urheberrechtlichen (!) Aufsatzes*. Dazu vielleicht demnächst mehr.

* "Ein Knauf als Tür": Open-Access-Verpflichtung durch Forschungsförderung vs. Gemeinfreiheitsgrenzen digitaler Wissenschaftskommunikation. In: JZ 2015, 221-232

Aus dem Abstract:

Die technisch noch nicht machbare ,,Ewigkeitsgarantie“
der open data ist die Achillesferse der Open Access-Bemühungen. Gerade den geisteswissenschaftlichen artibus ingenuis bleiben daher gute Bücher und gedruckte Nachschlagewerke unverzichtbar.


Da ist es müßig zu fragen, wie die Achillesferse der Autorin beschaffen ist ...

Ihre Vorlage hinsichtlich des inkriminierten Satzes: "Der urheberrechtliche Begriff der Wissenschaft hat mit methodengerechter Wahrheitssuche und intrinsischer Wahrheitsliebe nichts zu tun."
http://www.jipitec.eu/issues/jipitec-4-2-2013/3747/peukert-urheberrecht.pdf
 

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