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http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2015&Sort=3&nr=72728&pos=0&anz=187&Blank=1

Die Urteilsgründe liegen wie üblich noch nicht vor. Ist das Verbreitungsrecht erschöpft, sehe ich aber nach wie vor die Entscheidung Parfum-Flacon aus dem Jahr 2000 als maßgeblich an.

https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=BGHZ%20144,%20232
Schmunzelkunst (Gast) meinte am 2015/11/06 20:06:
Erinnert an den Fall Le-Corbusier-Möbel II, ...
... in den es um in Italien fertigte Nachahmungen ging, die hier bei uns Raubkopien sind:

BGH, Urteil vom 22. 1. 2009 – I ZR 247/03 – Le-Corbusier-Möbel II

http://lexetius.com/2009,1846

b) Ein Dritter greift nicht in das ausschließlich dem Urheber zustehende Verbreitungsrecht nach § 15 Abs. 1 Nr. 2, § 17 UrhG ein, wenn er Nachbildungen urheberrechtlich geschützter Modelle von Möbeln öffentlich aufstellt oder der Öffentlichkeit zum Gebrauch zugänglich macht.

Man darf die Möbel ausstellen, aber hier nicht verkaufen und hier auch nicht für den Verkauf werben, hieß es in Kommentaren dazu, wenn ich mich recht erinnere.

http://www.schmunzelkunst.de/saq2.htm#plagiate
Ausstellung von Plagiaten und Privatkopien 
 

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