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Andrea Kraft (Gast) meinte am 2. Jan, 07:44:
Open Access
Wer ein Werk im urheberrechtlichen Sinne geschaffen hat und es der Öffentlichkeit frei zur Verfügung stellt, hat durchaus das Recht zu fordern, dass es nicht einfach von lachenden Dritten abgekupfert und verscherbelt wird - Open Access hin oder her. Gegen das Herunterladen einer Datei oder das Fertigen von Kopien ist nichts einzuwenden, solange kein anderer als der Urheber damit Geschäfte macht. In diesem Zusammenhang weise ich auf das Online-Verzeichnis der pfälzischen und rheinhessischen Kirchenbücher hin, das seit Kurzem als Pdf-Datei über die Homepage des Landeshauptarchivs Koblenz bzw. in der allgemeinen Internet-Suche unter "Archivnachrichten" einzusehen ist, und das allen Interessierten für ihre Forschungen und als Informationsquelle zur Verfügung steht. 
Kg (Gast) antwortete am 3. Jan, 13:13:
Nebelmaschinen aus!
Wir hatten leider Anlass, die irreführende Schutzrechtsberühmung hinsichtlich des genannten Verzeichnisses der Kirchenbücher hier zu kritisieren. Der Wissenschaft wird entschieden besser gedient, wenn Forscher bereit sind, ihre Resultate unter freien Lizenzen zur Verfügung zu stellen. Das muss niemand gut finden, aber wer sich auf "Open Access" beruft, hat sich BITTESCHÖN an die Spielregeln zu halten und nur darum geht es. Es ist unser gutes Recht, auf die immensen Vorteile von wahrem "Open Access" hinzuweisen und wir werden es nicht dulden, dass professionelle Nebelwerfer diese Idee in ihren Schmutz ziehen, indem sie alles mögliche zu Open Access erklären, was nichts damit zu tun hat. 
steffens80 (Gast) antwortete am 3. Jan, 15:26:
Kritik an Open Access?
Es geht nicht darum, Open Access "in den Schmutz zu ziehen", sofern letztere Aussage bei sachlicher Kritik oder in Bezug auf eine andere Meinung überhaupt angemessen ist. Nur ist Frau Krafts Hinweis nachvollziehbar oder wäre es in Ihrem Sinne, wenn Ihre frei zur Verfügung gestellten wissenschaftlichen Forschungsergebnisse anderswo gewinnbringend vermarktet werden? Dem einen Riegel vorzuschieben, mit der Maßgabe, bei jedweder Nutzung der frei zugänglichen Informationen die entsprechende Quelle anzugeben, dient doch gerade dem "wahren Open Access". Alles andere leistet den von Frau Kraft erwähnten "lachenden Dritten" nur Vorschub bzw. stellt diesen Trittbrettfahrern einen Freifahrtsschein aus. Und das kann nun wirklich nicht im Sinne eines "wahren Open Access" sein. 
kg (Gast) antwortete am 3. Jan, 16:48:
Open Access ist klar definiert
Open Access ist klar definiert durch die entsprechenden Erklärungen, wobei man sich im wesentlichen auf die Berliner Erklärung und die Budapester Erklärung beziehen kann. Es gibt noch andere Erklärungen, die für die hier allein interessierende Frage, ob Open Access und eine kommetzielle Nutzung durch Dritte vereinbar sind, nichts Neues erbringen. Weder aus der Berlin Declaration noch aus BOAI kann man irgendwie ableiten, dass eine kommerzielle Nutzung verboten sei - bei BOAI ist es sogar höchst plausibel, dass sie erlaubt ist. Tausende Wissenschaftsautoren, die in den Zeitschriften der PLoS oder BioMed Central (http://www.biomedcentral.com/info/about/license) oder DIPP.NRW usw. publizieren, akzeptieren Lizenzen, die eine kommerzielle Nutzung vorsehen. Viele tausende Wikipedianer, die Texte oder Bilder beitragen, tun das Gleiche. Die billige Stimmungsmache von Frau Kraft und Herrn Steffens gegen Open Access bekommt hier kein weiteres Forum! 

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