Henning Ernst Müller setzt sich kritisch mit einem Gesetzesvorschlag des Deutschen Hochschulverbands auseinander, der sogar eine Gefängnisstrafe für akademische Ghostwriter vorsehen will:
http://blog.beck.de/2012/09/21/sollen-ghostwriter-bestraft-werden
Der Kritik schließe ich mich an. Das Strafrecht sollte ultima ratio bleiben und nicht leichtfertig ins Spiel gebracht werden, wenn ein Missstand vorliegt.
http://blog.beck.de/2012/09/21/sollen-ghostwriter-bestraft-werden
Der Kritik schließe ich mich an. Das Strafrecht sollte ultima ratio bleiben und nicht leichtfertig ins Spiel gebracht werden, wenn ein Missstand vorliegt.
KlausGraf - am Freitag, 21. September 2012, 16:08 - Rubrik: Archivrecht
Jutta (Gast) meinte am 2012/09/21 16:55:
Angeben ein Delikt?
Nunja, Ghostwriting. Ist es tatsächlich ein Delikt, mit Wissen zu prahlen, das man nicht besitzt? Ich würde das doch deutlich differenzierter betrachten.
Erbloggtes (Gast) antwortete am 2012/09/22 00:20:
Hochstapelei ist keine Straftat
...aber was Henning Ernst Müller in seinem 1. Kritikpunkt abbügelt, statt es zu diskutieren, ist der Begriff des Vermögens. Wikipedia meint: "Nach dem vermittelnden juristisch-ökonomischen Vermögensbegriff fallen hierunter zumindest die Positionen, die einen eigenen wirtschaftlichen Wert haben und unter dem Schutz der Rechtsordnung stehen."Ohne Jurist zu sein, würde ich den "wirtschaftlichen Wert" von akademischen Abschlüssen bejahen und auch ihren Schutz durch die Rechtsordnung.
Der Wissenschaftsbetrüger erlangt also einen rechtswidrigen Vermögensvorteil, mit Bourdieu kann man von "institutionalisiertem Kulturkapital" sprechen.
Aber fügt der Wissenschaftsbetrüger durch die Täuschung auch jemandem einen Vermögensschaden zu? Nun ja, indem der Wissenschaftsbetrüger sich nach erfolgter Täuschung in einem Bewerbungsverfahren gegen einen oder mehrere Konkurrenten durchsetzt, fügt er sowohl jedem Konkurrenten einen Vermögensschaden zu, als auch dem Arbeitgeber, der den Wissenschaftsbetrüger ja wegen einer Qualifikation einstellen wollte, die er gar nicht hat (sich durch Täuschung hat zusprechen lassen).
Der DHV-Vorschlag ist sicher nicht das Gelbe vom Ei. Aber wie der Staat den Wert schützen soll, den Bildungsabschlüsse darstellen, wäre schon zu überlegen.
ladislaus (Gast) antwortete am 2012/09/22 13:15:
Hier geht einiges durcheinander. Ghostwriting ist nicht Angeben, sondern einem Angeber etwas verkaufen.