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http://jungle-world.com/artikel/2011/21/43262.html

Karsten Kühnel behauptet auf Facebook (zulassungspflichtige Gruppe "Archivfragen"), der Artikel sei ein bösartiges Pamphlet. Nach den Beiträgen zum ITS Arolsen in Archivalia (das zitiert wird) insbesondere von Herrn Bremberger

http://archiv.twoday.net/search?q=arolsen

muss ich das zurückweisen. Seit 24. Mai liegt die Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/058/1705826.pdf

vor. Sie ist zwar nicht online einsehbar, liegt mir jedoch vor.

[Update: http://www.ulla-jelpke.de/uploads/KA_17-5862_ITS_vorab.pdf ]

Die Eigenschaft des ITS-Archivs als absurdes Geheimarchiv geht sehr schön aus der Antwort auf die erste Frage nach den Mitgliedern des Internationalen Ausschusses hervor, deren Namen geheimgehalten werden. Dass eine schriftliche Anfrage in 4-6 Wochen beantwortet wird, ist für die Bundesregierung eine "gute Arbeitsbedingung". Der Internationale Ausschuss werde das Anliegen des Beschwerdeführers (also von Herrn Bremberger) zur Kenntnis erhalten, sei aber keine Beschwerdeinstanz für die Entscheidung von Einzelfällen.

Da Kühnel auf Facebook dem Artikel vorwirft, mein Zitat aus dem Zusammenhang zu reißen, dokumentiere ich den Beitrag vom 1.12.2010 samt Diskussion als Ganzes:

http://archiv.twoday.net/stories/11430012/#11442427


Internationaler Suchdienst Arolsen stellt vier Findbücher ins Netz
http://www.its-arolsen.org/de/presse/pressemeldungen/index.html?expand=4569&cHash=22e28073b1

Via Archivliste

Die Findbücher sind einsehbar unter:

http://www.its-arolsen.org/de/das_archiv/findbuecher/index.html

Der ITS ist keine Behörde, er nimmt für sich in Anspruch, nach Willkür Entscheidungen über den dauerhaften Ausschluss von benutzern zu treffen: "Demjenigen, der sich laut innerstaatlichem oder internationalem Recht des Missbrauchs von Daten schuldig macht, die er vom Internationalen Suchdienst erhalten hat, kann der Direktor des Internationalen Suchdienstes den weiteren Zugang zu den Archiven und Unterlagen nach freiem Ermessen verweigern." Das deutsche Verwaltungsrecht kennt kein freies Ermessen. Freies Ermessen bedeutet nichts anderes als Willkür, vermutlich ohne Möglichkeit eines Rechtsschutzes.
KlausGraf - am Mittwoch, 1. Dezember 2010, 16:51 - Rubrik: Privatarchive und Initiativen

Karsten Kühnel (Gast) meinte am 2010/12/06 23:34:
ITS ist Institution nach internationalem Recht (kein "Privatarchiv")
Der ITS ist eine Institution unter der Leitung der Regierungen von 11 Staaten, die hierzu einen Internationalen Ausschuss für den ITS eingerichtet habenff. Das Handeln des ITS fußt somit auf internationalem Vertragsrecht. Die Nutzungsbedingungen des Archivguts des ITS sind durch gemeinsamen Beschluss von diplomatischen Vertretern dieser 11 Regierungen (darunter auch Deutschland) festgelegt. Darin ist die Pflicht festgelegt, die Archivalien bzw. deren digitale Kopien nach Maßgabe des jeweiligen innerstaatlichen Rechts des Landes, in dem sich die verwahrende Institution befindet, bereitzustellen. Jeder Nutzer verpflichtet sich vor Beginn der Archivaliennutzung in Bad Arolsen zur Anerkennung und Einhaltung dieser Regeln. Die Nichtbeachtung kann ein Ausschlusskriterium für eine künftige Archivnutzung sein. Der ITS hat hier einen Ermessens- oder Entscheidungsspielraum nötig, schließlich hat er es im Kreis seiner potentiellen Nutzer nicht nur mit seriösen Forschern, sondern auch mit der Brisanz von Nutzungsversuchen durch Holocaustleugner zu tun. Im übrigen bleibt es jedem Nutzer, der sich ungerecht behandelt fühlen sollte, unbenommen, an das "Governing Body" (den Internationalen Ausschuss) oder an das "Managing Body" (das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Genf) zu appellieren.

Der ITS ist keine deutsche Einrichtung. Das deutsche Verwaltungsrecht findet auf das Archivwesen des ITS somit keine Anwendung. Der ITS nimmt auch nicht für sich in Anspruch, eine nationale Behörde zu sein.

Zur Zugänglichkeit und den nutzungsrechtlichen Hintergründen (bereits auf der Grundlage des Entwurfs der Neufassung der Verträge über den ITS) wird der Interessierte in der kommenden Ausgabe der "Archiefkunde" des flämischen Archivarsverbands einen Beitrag über den ITS finden, der in leicht gekürzter Fassung als Referat auf dem Programm der internationalen Archivtagung "Archives without Borders / Archivos sin Fronteras" im vergangenen Sommer in Den Haag vorgetragen wurde (Bericht s. "Archivar" 4/2010).

Karsten Kühnel

KlausGraf antwortete am 2010/12/07 00:46:
Es bleibt dabei
Rechtsstaatliche Standards sind ja in der Diplomatie, wie man spätestens seit Wikileaks weiß, wenig verbreitet.

Und was nicht online ist, nehme ich in der Regel auch dann nicht wahr, wenn es in einem so bekannten Fachorgan wie der "Archiefkunde" abgedruckt wird.

Im übrigen mag ich es nicht, wenn solche Informationen nur der beschränkten Öffentlichkeit (Achtung: Wortspiel) der Archivliste zugänglich gemacht werden, nicht aber Archivalia. Nach deutschem Recht wäre eine Gleichbehandlung von Archivalia vielleicht durchzusetzen, nach ihrer Phantasie-KriegsRechtsgrundlage ganz sicher nicht.

"Im übrigen bleibt es jedem Nutzer, der sich ungerecht behandelt fühlen sollte, unbenommen, an das "Governing Body" (den Internationalen Ausschuss) oder an das "Managing Body" (das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Genf) zu appellieren." Man kann [sich, nachträglich ergänzt, KG] auch mit Eingaben an den Heiligen Stuhl wenden, vielleicht ist da die Erfolgquote höher.


Halten wir fest: Es gibt keinen Rechtsschutz gegen willkürliche Fehlentscheidungen des ITS-Archivs. Das ist mit der Rechtsschutzgewährung des deutschen Grundgesetzes auch bei einem internationalen Archiv nicht zu vereinbaren. Es kann nicht sein, dass man innerstaatlich wegen einem Cent einen Verwaltungsprozess führen kann, gegen die Willkür der ITS-Archivare aber nichts in der Hand hat.

Der Beschwerdeführer möchte gern die für seine Arbeit wichtigen Ordner (Akteneinheiten) in Form von Kopien auswerten, ein in deutschen Staatsarchiven absolut legitimes Verlangen. Es ging nie um ganze Bestände, aber auch bei ganzen Beständen hätte ich gern eine schlüssige Begründung, wieso die Abgabe einer Kopie verboten werden muss.

Und eine Unverschämtheit ist die Andeutung der Bundesregierung, es sei nicht belegt, "inwieweit der Inhalt dieser Ablichtung in konkrete wissenschaftliche Arbeiten einfließen wird". Bremberger ist einer der profiliertesten Zwangsarbeit-Forscher überhaupt:

http://www.zwangsarbeit-forschung.de/

Es geht ein Archiv nicht das geringste an, in welcher Weise und in welchem Umfang Archivgut in konkrete wissenschaftliche Veröffentlichungen einfließt. Über das Ob und Wie von wissenschaftlichen Veröffentlichungen zu entscheiden, ist aufgrund der Forschungsfreiheit des Art. 5 GG, den die Bundesregierung wohl übersieht, einzig und allein Sache des Forschers.

Ich stehe voll und ganz auf der Seite von Herrn Bremberger, während auf Facebook ganz sicher das kollegiale Krähen-Motto zum Tragen kommen dürfte.

(F)
vom hofe meinte am 2011/05/29 14:07:
Arolsen Waldeck Schaumburg .....
In Arolsen residierte Josias Prinz von Waldeck zu Pyrmont unter anderem Adjutant von Himmler.
Einzelheiten bei: Anke Schmeling, Josias Erbprinz zu Waldeck und Pyrmont, der politische Weg eines hohen SS-Führers, Schriftenreihe Nationalsozialismus in Nordhessen Heft 16, Gesamthochschul-Bibliothek, Kassel 1993

https://kobra.bibliothek.uni-kassel.de/handle/urn:nbn:de:hebis:34-2008032620872

Vielleicht hat in Arolsen Transparenz nicht den Stellenwert.
Kommt in kleinen Ortschaften, wo Hochadel residiert, hin und wieder mal vor.

Passend zum RK:
Carl Eduard Herzog von Sachsen Coburg wurde 1933 Präsident des DRK. Später wurde Kurt von Behr Oberführer des DRK.
Ich habe das DRK Archiv gebeten, mir Zugang zu deren Personalakten zu gewähren. Ingeborg Prinzessin zu Schaumburg Lippe war in Buenos Aires beim militarisierten DRK tätig war und ihre Tochter ist Vizepräsidentin des Landesverbandes Schleswig Holstein.

Auf meine Anfrage hinsichtlich Kurt von Behr antwortete das DRK wie folgt:

15.10.2010:

Sehr geehrter Herr ............
vielen Dank für Ihre Anfrage, die vom DRK an mich als freie Archivarin weiter geleitet wurde. (das heisst Outsourcing).

Das Archiv des DRK-Generalsekretariats ist gegen Ende des zweiten
Weltkrieges leider zum größten Teil verloren gegangen. Aus der Zeit vor 1945 ist nur wenig Archivgut erhalten geblieben. So konnte ich bei einer ersten Recherche keine Dokumente mit Bezug auf Kurt von Behr finden.


http://vierprinzen.blogspot.com/ 
Wolf Thomas meinte am 2011/05/30 21:47:
Focus- Artikel zum ITS:
http://www.focus.de/politik/deutschland/geschichte-ns-opfer-suchdienst-mit-mehr-anfragen_aid_632433.html

Eine Reaktion auf die Diskussion? Wohl zu vermuten, denn der ITS hat heute eine umfangreiche Pressemitteilung ins Netz gestellt: http://www.its-arolsen.org/de/presse/pressemeldungen/index.html?expand=5174&cHash=bba393e96b . Inder er u. a. heißt: " .... Debatte um die Zukunft

Auf der Jahresversammlung des Internationalen Ausschusses im Mai 2011 in Brüssel wurde ein Abkommen besprochen, das die Rolle des Bundesarchivs als künftigem institutionellem Partner des ITS ab 2013 beschreibt. Die Notwendigkeit zu dem neuen Vertragswerk ergibt sich, da das IKRK seinen geplanten Rückzug aus der Leitung und Verwaltung des ITS für Dezember 2012 bekannt gegeben hat.

Bereits im Mai 2010 hatte sich der Internationale Ausschuss in Washington auf den Entwurf eines ersten Abkommens verständigt, das die Aufgaben des ITS um die Katalogisierung, historische Forschung, Bildung und Erinnerungsarbeit erweitert. Zugleich schreibt der Entwurf den Standort Bad Arolsen und den internationalen Charakter der Einrichtung fest. „Die beiden geplanten Verträge werden die mit der Öffnung des Archivs begonnene schrittweise Weiterentwicklung des Suchdienstes in ein Zentrum für Forschung, Information und Bildung auf eine formelle Basis stellen“, so Blondel. „Von Seiten des IKRK werden wir den ITS bestmöglich auf seine neue Rolle vorbereiten und einen reibungslosen Wechsel im Management ermöglichen.“

Den Vorsitz im Internationalen Ausschuss übernahm für dieses Jahr Frankreich von Belgien. Den Vorsitz der Strategischen Arbeitsgruppe, die die Verträge aushandelt, behält Polen. ...." 
 

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