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KlausGraf meinte am 2006/05/22 13:37:
Verbreitetes Mißverständnis
Laut SPIEGEL 21/2006 S. 50 wollte ein Bürger von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die Gründe für die Indizierung von 30 Filmen erfahren, was abgelehnt wurde, weil der Inhalt der Filme in den Dokumenten angegeben werde. Absurd! Eine Inhaltsmitteilung unterliegt nur vor der Erstveröffentlichung dem Verbotsrechte des Urhebers. 

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