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KlausGraf meinte am 2006/06/16 20:25:
Fragwürdiges Elaborat
Die Arbeit spricht das auch in diesem Weblog sehr umstrittene Thema Open Access für Bildreproduktionen an. Auch wenn die Ausführungen unbefriedigend sind und z.T. juristisch fehlerhaft, ist es möglicherweise von Nutzen, dass die Frage aufgeworfen wird, wie sich das Bekenntnis zu Open Access mit dem angeblich von haushalts- und gebührenrechtlichen Vorgaben geforderten Abkassieren verträgt. Hätte der Autor die Diskussion über die Nutzung von Informationen des öffentlichen Sektors berücksichtigt und das Argument, dass bundesrechtlich nun einmal nach Ablauf des Urheberrechtsschutzes die Gemeinfreiheit angeordnet wird, wirklich ernstgenommen, wäre er möglicherweise zu weiterführenden Ergebnissen gekommen.

Wenn der Autor dafür plädiert, "so oft es geht", den Leistungsschutz nach § 72 UrhG für sich zu reklamieren, dann empfiehlt er nichts anderes als Betrug (Copyfraud) an der Wissenschaft (S. 11). Dass im Rahmen einer öffentlichrechtlichen Benutzungsordnung nicht die Bilderverwertung privatrechtlich ausgegliedert werden kann, hat er nicht begriffen. Die Archivgesetze regeln die Nutzung des Archivguts abschließend. Die Geltendmachung urheberrechtlich begründeter Rechte erfolgt daher hinter dem Rücken der Gesetzgeber, sie wäre nach dem Landesgesetzgeber nach dem Wesentlichkeitsgrundsatz zu regeln gewesen.

Ich hoffe sehr, dass solche nassforschen Rechtewahrer von deutschen (Verwaltungs-)Gerichten dereinst einmal kräftig eins auf die Nase bekommen.

Dass Intransparenz das Motto der Bildarchive ist, zeigt sich auch an der kursiosen Anonymisierung der internen Zahlen. Die Bildarchive erhielten Namen zentralchinesischer Städte (S. 20ff.). Auch sonst ist die Lektüre aufgrund der Verwendung interner Materialien mitunter nützlich.

Open Access ist nur am Rand Thema - die Grundaussage der insoweit fragwürdigen Arbeit ist ein Bekenntnis zur Vermarktung der gemeinfreien Kulturgüter. Wenn der Autor die Nutzung von Digitalisaten wiederholt als "illegal" bezeichnet, wird deutlich, wes kleinen Geistes Kind er ist. 

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