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mnent meinte am 2004/07/07 15:05:
Replik der Verfasser der FAQ e-Urheberrecht
Die vorstehende, polemische und teils unsachliche Kritik von Klaus Graf darf nicht unkommentiert bleiben. Wir, die Verfasser der FAQ e-Urheberrecht, haben eine ausführliche Replik verfasst, die unter folgender URL abrufbar ist: http://www.oeaw.ac.at/personalwesen/e-urh_FAQ/GrafReplik.pdf.
M. Nentwich & L. Reis
 
KlausGraf antwortete am 2004/07/07 18:47:
Danke für die Replik
Grundsätzlich ist es im Interesse von Open Access zu begrüssen, dass die Autoren die Möglichkeit genutzt haben, ihren Standpunkt zu verdeutlichen. Dass sie dies in polemischer Form getan haben, wobei sie auf unfaire Unterstellungen und wohlfeile Seitenhiebe auf mich als Nicht-Jurist nicht ganz verzichten wollten, mag auf sich beruhen.

Positiv ist festzuhalten: die ÖAW ist allem Anschein nach nicht der konservative monolitische Körper, als der sie sich dem Aussenstehenden darstellt. Es gibt auch hier Überlegungen und Debatten zum Open Access.

Meiner Überzeugung nach ist das Risiko, dass Wissenschaftler durch eine unbefugte Internetpublikation eigener Werke gravierenden Ärger mit ihrem Verleger bekommen, in Deutschland eher gering. Wie das bei der ÖAW, die Verlag und Arbeitgeber in einem ist, aussieht, möchte ich nicht beurteilen. Es kann natürlich sein, dass die ÖAW als Arbeitgeber arbeitsrechtlichen Druck ausübt. In der Replik wird konstatiert, ich hätte die Ironie hinsichtlich der Verlagsverträge des ÖAW-Verlags nicht begriffen. Das ist richtig, und ich denke, die meisten deutschen Leser hätten hier auch keine Ironie spüren können.

Angesichts der unter Wissenschaftlern verbreiteten Ängstlichkeit in Sachen Urheberrecht stehen mir Juristen näher, die sich trauen, Spielräume zu benennen. Auch im Internet ist nicht alles erlaubt, aber ich bleibe bei meiner Kritik, dass die FAQ-Verfasser übervorsichtig urheberrechtliche Hürden dargestellt und teilweise auch konstruiert haben. 

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