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Jürgen Wolf und Klaus Klein schrieben in den Listen MEDIAEVISTIK und Diskus:

> Der heutigen Ausgabe der Rhein-Neckar-Zeitung (20.9.2006)
> entnehme ich unter der Überschrift "Hilft ein Superdeal
> dem Haus Baden aus der Klemme?", daß z.Zt. Gespräche
> stattfinden zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem
> Haus Baden über die Veräußerung von Teilen "der
> Handschriftensammlung der Badischen Bibliothek".
>
> Weiß jemand der Listenteilnehmer etwas über diese
> "Handschriftensammlung der Badischen Bibliothek", für die
> laut Zeitungsbericht "etwa 70 Millionen Euro auf dem
> freien Markt zu erlösen" sind? - Um die
> Handschriftenbestände der Badischen Landesbibliothek in
> Karlsruhe kann es sich ja wohl nicht handeln.

Eine kleine Suche bei Google News und das Raetsel ist auf betroffen machende Weise geloest:

In der Heidenheimer Neuen Presse http://digbig.com/4myty lesen wir:

"Fast immer liegen Peter Michael Ehrles Schätze im Tresor. Selten kann man einige in Ausstellungen bewundern, keine hundert Experten im Jahr dürfen sie, wissenschaftliches Interesse vorausgesetzt, berühren: Es geht um die alten Handschriften, die der Direktor der Badischen Landesbibliothek Karlsruhe wie seinen Augapfel zu hüten hat. Die Vorstellung, dass vielleicht schon bald nicht nur das Stundenbuch des Markgrafen Christoph I. von Baden (1490), das Evangelistar aus St. Peter (um 1200) oder Lektionare von der Klosterinsel Reichenau aus dem zehnten Jahrhundert verkauft werden könnten, schien Ehrle gestern noch aus aller Welt zu sein. Nur gerüchteweise hatte der Bibliotheksdirektor bisher davon gehört, dass es ein ganz neues Interesse an den Beständen seines Hauses gibt. Von Details freilich wusste er bis gestern nichts. Kein Wunder. Während man sich in Karlsruhe auf den Festakt zum 200. Jahrestag der Erhebung Badens zum Großherzogtum am kommenden Sonntag mit Festredner Ministerpräsident Günther Oettinger und Prinz Bernhard von Baden vorbereitet, geht es hinter den Kulissen um etwas ganz anderes: Wie kann dem hochverschuldeten Adelshaus aus der Klemme geholfen, dessen einzig verbliebener Sitz, Schloss Salem am Bodensee, auf Dauer erhalten, der Verkauf wertvoller Gemälde und anderer Kunstgegenstände verhindert und ein seit Jahrzehnten schwelender Rechtsstreit zwischen dem Land und dem Haus für immer ausgeräumt werden? Unter größter Geheimhaltung bereiten das Land und das Haus Baden einen Deal vor, der allen Interessen gerecht werden soll. Die Quadratur des Kreises ist er gleichwohl nicht: Gewissermaßen geopfert werden Teile der Handschriftensammlung der Badischen Bibliothek. Ziel ist es, wie aus bestens unterrichteten Kreisen zu erfahren war, etwa 70 Millionen Euro auf dem freien Markt zu erlösen. Mit bis zu 30 Millionen Euro sollen die finanziellen Altlasten des Hauses Baden bedient werden. Der Rest soll in eine Stiftung Schloss Salem gesteckt werden. [...] Seit Jahr und Tag gibt es, anders als im Fall anderer Adelshäuser, zwischen Land und dem Haus Baden unterschiedliche Ansichten über die rechtlich korrekte Besitzzuordnung bedeutender Teile badischer Kunstschätze. Das als strittig eingeschätzte Volumen beläuft sich auf mehrere hundert Millionen Euro. Betroffen davon sind große Teile der Handschriften, aber auch Gemälde, die zum Bestand der Staatlichen Kunsthalle gehören. Um sich über Verkäufe sanieren zu können, soll das Adelshaus dem Land sogar mit einem Prozess gedroht haben. [...] Der Rechtsstreit könne zugunsten des Landes ausgehen - aber auch nicht. Wird der Deal wie vorgesehen vertraglich abgewickelt, ist der Rechtsstreit zugunsten des Landes beendet. Alle verbleibenden badischen Kulturgüter gehen in den Besitz des Landes oder der Stiftung über, darunter auch wertvolle Gemälde in der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe (Cranach, Hans Baldung Grien). "Im Einvernehmen wird geregelt, was verkauft wird". Bibliotheksdirektor Ehrle ist überzeugt: Wenn 70 Millionen Euro erlöst werden, "müssen aus dem vom Haus Baden reklamierten Bestand "alle Spitzenstücke und mehr weg. Die Sammlung wäre zerstört."
BETTINA WIESELMANN

Zu den genannten Spitzenstuecken:
http://www.blb-karlsruhe.de/blb/blbhtml/2006/blb-geschichte.php

Dort auch die bisherige Lesart der Eigentumsverhaeltnisse: "Die Großherzogliche Hofbibliothek wurde 1872 aus der Hofverwaltung gelöst und dem badischen Innenministerium unterstellt. Durch diese "Verstaatlichung" wurde auch der Aufgabenbereich der neuen Großherzoglichen Hof- und Landesbibliothek erweitert. [...] Nach dem Ende der Monarchie (1918) wurde die Großherzogliche Hof- und Landesbibliothek in Badische Landesbibliothek umbenannt und dem Kultusministerium unterstellt."

Ich kann mich nicht erinnern, dass anlaesslich des skandaloesen Verkaufs des Kulturguts des Hauses Baden im Jahr 1995 die Zugehoerigkeit von Kulturgut, das sich ausserhalb des in Salem und Baden-Baden und evtl. auf anderen Besitzungen befindlichen Privateigentums des Hauses Baden befindet, als strittig thematisiert wurde. Massgeblich ist insoweit das im Badischen Gesetzesblatt vom 9. April 1919 veroeffentliche Gesetz (das mir jetzt nicht vorliegt).

Angesichts der ungeheuerlichen Aussicht, dass Spitzenstuecke der Badischen Landesbibliothek im Handel landen wird man neben der Erzeugung politischen Drucks auf die Politiker, den dreisten Anspruechen des Hauses Baden nicht nachzugeben, an den Schutz herausragender Einzelstuecke durch das Gesetz gegen Abwanderungen deutschen Kulturgutes und geschlossener Ensembles nach dem baden-wuerttembergischen Denkmalschutzgesetz ins Auge fassen muessen. In der Vergangenheit (Hofbibliothek Donaueschingen, Baden-Auktion 1995 usw.) hat sich das Denkmalamt als zahnloser Tiger erwiesen. Betroffene Wissenschaftler koennten versuchen, unter Berufung auf Art. 5 GG eine Klagebefugnis vor einem Verwaltungsgericht abzuleiten, da Denkmaeler Sachen und Sachgesamtheiten sind, die unter anderem aus wissenschaftlichem Interesse bleibend erhalten werden. Ansonsten steht die Forschung einmal mehr fassungslos da und staunt, was gierige (Ex-)Eigentuemer und willfaehrige Politiker alles zur Disposition stellen koennen.

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