FeliNo meinte am 28. Sep, 00:01:
Die Stellungnahme der DFG verweist höflich, aber bestimmt darauf, dass das Land Baden-Württemberg Fördermittel aus einer öffentlichen, und damit aus Steuergeldern finanzierten Einrichtung zwar gerne in Anspruch nimmt (hier: zur Erfassung und Veröffentlichung der Handschriftenbestände), gleichwohl bereit ist, eben den Gegenstand, dessen Bereitstellung gefördert wird, zu Geld zu machen - ein Widersinn besonders dreister Art.In diesem Zusammenhang ist es womöglich nicht falsch darauf aufmerksam zu machen, dass es in Deutschland auch kleinere, gleichwohl als Kulturerbe außerordentlich wertvolle Sammlungen alter Drucke und Handschriften in Staatsbesitz gibt, die durchaus von Attacken, z.B. des internationalen Handels, auf ihre Spitzenstücke (auch einmalige Codizes) nicht ausgenommen sind, zum Beispiel die historischen Gymnasialbibliotheken. Diese nehmen zwar keine Mittel seitens der DFG in Anspruch, sorgen aber im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten nicht nur für die Bereitstellung ihrer Stücke für die Forschung, sondern auch dafür, das Bewusstsein für die Bedeutung der Sammlungen und ihrer Einzelstücke bei dem Nachwuchs, dem ihre Anstalten verpflichtet sind, zu wecken. Deshalb bedürfen diese Sammlungen und deren Beibehaltung an ihrem Ort s der Wahrnehmung (und damit des Schutzes) durch die eindeutige Haltung aller an der Sicherung des kulturellen Erbes verpflichteten Institutionen in diesem Land.
Es ist ein Verdienst dieses Site, den Fall in Baden-Württemberg prominent und kämpferisch aufbereitet zu haben; damit wird Zuversicht geschaffen.