http://commons.wikimedia.org/wiki/Verwaltungsgerichtshof_Baden-W%C3%BCrttemberg:_National_wertvolles_Kulturgut%2C_1986
Leider sind die Bilder dieses urheberrechtlich nicht geschützten Gerichtsurteils (§ 5 UrhG) mir zu klein geraten. Sie stammen aus:
Schmid, Hermann: Von der Sozialpflichtigkeit säkularisierter Kunstgegenstände : Überlegungen zum Urteil d. Verwaltungsgerichtshofs B-W vom 14.3.1986 gegen Markgraf Max von Baden. - In: Freiburger Diözesan-Archiv 106. 1986. - S. 257 - 272
Schmid äußert sich in diesem lesenswerten Aufsatz sehr kritisch über den Eigentumsanspruch der Markgrafen. Ein 1919 aufgestelltes Verzeichnis des Markgrafeneigentums konnte er trotz mehrfacher Nachforschungen im GLA nicht auffinden.
Leider sind die Bilder dieses urheberrechtlich nicht geschützten Gerichtsurteils (§ 5 UrhG) mir zu klein geraten. Sie stammen aus:
Schmid, Hermann: Von der Sozialpflichtigkeit säkularisierter Kunstgegenstände : Überlegungen zum Urteil d. Verwaltungsgerichtshofs B-W vom 14.3.1986 gegen Markgraf Max von Baden. - In: Freiburger Diözesan-Archiv 106. 1986. - S. 257 - 272
Schmid äußert sich in diesem lesenswerten Aufsatz sehr kritisch über den Eigentumsanspruch der Markgrafen. Ein 1919 aufgestelltes Verzeichnis des Markgrafeneigentums konnte er trotz mehrfacher Nachforschungen im GLA nicht auffinden.