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FeliNo meinte am 2006/10/27 20:34:
Muss der Staat sich vor sich selbst schützen?
Klaus Graf hat recht mit seiner weiter gehenden Forderung. Das "Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes vor Abwanderung", wie es korrekt heißt, hatte 1955 den Verkauf aus Privatbesitz zu kontrollieren gedacht; daran, dass "der Staat" selbst auf die Idee kommen könnte, seinen gar Jahrzehnte gehegten Besitz an Kunst und Schriften zu privatisieren um seiner Kassen wegen, hat bis zur letzten Novellierung 2001 offenbar niemand gedacht.

Der Versuch in Baden-Württemberg zeigt, dass es hohe Zeit zu sein scheint, dass der Staat sich vor sich selber schützt, indem der Gesetzgeber den für vier Jahre gewählten Regierungen der Länder auch nur den Gedanken an eine Versilberung ihres sogenannten "kulturellen Erbes" der beweglichen Art untersagt. Der Fall in B-W zeigt auch, dass die Rechtsform der "Stiftung", die in ihren diversen Varianten den besonderen "Schutz" als conditio sine qua non enthält, offenbar durch (auch juristische) Winkelzüge zu unterlaufen ist. Hier ist es m. E. die Pflicht des Bundestages und des Bundesrats, den Länderparlamenten eindeutige Vorgaben für eine Gesetzgebung zu machen.

Ich möchte ich Grafs Argumentation noch um einen Gedanken ergänzen: ein großes Staatsarchiv kalkuliert pro Archivalie einen Benutzer in 50 Jahren. Nach der Kosten-Nutzen-Rechnung heutiger Finanzpolitik könnten da glatt zwei Drittel weg. Es ist absurd anzunehmen, dass Handschriften oder Gemälde nur dann für die Gemeinschaft von "Wert" sind, wenn sie täglich in der BILD-Zeitung stehen oder im Zentralabitur abgefragt werden. Sie sind zum Teil schon hunderte von Jahren da; nur als Staatsbesitz haben sie eine Chance, es nochmal ein paar Jahrhunderte zu schaffen.

Politikern, die anders denken, ist zu empfehlen, sich vor ihrer Wahl mal ins Magazin einer großen und alten Staats- oder Universitätsbibliothek führen zu lassen; wenn sie dann nicht bescheiden werden, sollten sie's einfach mit dem Regieren lassen. 

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