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Pressemitteilung Deutscher Kulturrat, 26.10.06:
Die Ausgabe November/Dezember von politik und kultur, Zeitung des Deutschen Kulturrates, erscheint in den nächsten Tagen. Die Internetausgabe ist bereits vorab verfügbar.

Die Beilage ist mit Bildern von Handschriften der BLB Karlsruhe illustriert. Im Heft selbst geht der Schwerpunkt "Schutz von öffentlichem Kulturgut" in zahlreichen Berichten auf die Causa Karlsruhe ein:

Welche Bedeutung haben Kulturgüter für unsere Gesellschaft? Dürfen Kulturgüter bei Haushaltsengpässen verkauft werden? Warum bewahren, pflegen und sammeln öffentliche Kultureinrichtungen Kulturgüter? Welche Relevanz haben Kulturgüter für das kulturelle Leben heute? Damit setzen sich Olaf Zimmermann ("Was Du ererbt von Deinen Vätern": Zum "Handschriftendeal" der baden-württembergischen Regierung), Michael Eissenhauer (Schutzstatus für wertvolles Kulturgut), York Langenstein (Stehen unsere Museen vor dem Ausverkauf? - Wie Verkäufe aus Museumsbeständen Finanzlücken stopfen sollen), Claudia Lux (Eine Absicht und die Folgen - Zur Idee des Verkaufs der Badischen Handschriften), Wolfgang Klose (Dank der internationalen Solidarität - Die (Beinahe-)Plünderung der Badischen Landesbibliothek), Eva Effertz (DFG fördert Handschriften-Projekte - Einzigartige und unverzichtbare Quellen für die Forschung) und Martin Hentschel (Wertvolle Erbschaft nicht verschleudern - Der Krefelder Museumsdirektor (...) über den Kampf gegen den Ausverkauf der Kunst in Zeiten leerer Kassen) auseinander.
KlausGraf meinte am 2006/10/29 01:51:
Besser York Langenstein als Michael Eissenhauer
Langenstein schreibt in dem Heft:

In der Regel liegt den Museen ein
Sammlungskonzept zugrunde, in
dem die einzelnen Objekte ihren
Stellenwert haben. Sammlungsgegenstände
erzählen aber auch etwas
über ihre eigene Geschichte, so über
ihren Zugang zur Sammlung oder
über die Spender, die die Sammlung
bereichert haben. Als Bezugspunkt
der Forschung und durch ihre Präsentation
in Dauer- und Wechselausstellungen
vernetzen sich die Objekte
mit ihrem Museum. So entsteht
ein organischer Sammlungskörper,
von dem sich nicht beliebig Glieder
abtrennen lassen.
Manchen Haushältern und Politikern
scheint nicht ausreichend bewusst
zu sein, dass Sammlungsgegenstände
nach den für den Aufbau
und die Pflege musealer Sammlungen
gültigen ethischen Grundsätzen
dem Wirtschaftskreislauf entzogen
sind. Museumsbestände sind keine
Handelsware: In anderen Ländern
wie etwa in England werden Sammlungsbestände
grundsätzlich als „res
extra commercium“ behandelt. Und
in Frankreich gibt es eine umfassende
Liste zum Schutz des nationalen
Kulturguts, die diesen Namen wirklich
verdient und auch die Sammlungen
in öffentlicher Trägerschaft
mit einbezieht.


Der Gesichtspunkt der Sammlungsgeschichte, des "organischen Sammlungskörpers", wird in den Leitlinien des Museumsbundes zur Veräußerung von Museumsgut nicht angesprochen und kommt demzufolge bei dem Statement von Eissenhauer auch nicht vor. 
 

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