KlausGraf meinte am 2006/11/08 23:14:
Staatsrechtler hielten das Säkularisationsgut für Staatsgut
Georg Meyers Lehrbuch des deutschen Staatsrechts, bearb. von Gerhard Anschütz, München/Leipzig 1919, S. 322 schreibt in seiner Stellungnahme zur umstrittenen Domänenfrage - die Ansicht Zachariäs und anderer zum einheitlichen Charakter der Domänen zurückweisend - das säkularisierte Kirchengut habe den Charakter von Staatsgut gehabt.Dass A. L. Reyscher, Die Rechte des Staats an den Domänen und Kammergütern nach dem deutschen Staatsrecht und den Landesgesetzen, insbesondere der sächsischen Lande, Leipzig 1863, S. 82f. die säkularisierten Gebiete als Pertinenz der Landeshoheit ansieht, die Kammergüter, keine Privatgüter geworden seien, verwundert nicht, war Reyscher doch (in der Kontroverse mit Zachariä) ein vehementer Vertreter der Position, die den Charakter der Domänen als bloße Privatgüter entschieden ablehnten.