BCK meinte am 2006/11/08 04:57:
Kein römisches Recht
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.11.2006, Nr. 257, S. 8Briefe an die Herausgeber
Der Schluß, den Dr. Otfried Mangol in seinem Leserbrief "Schatullgut" (F.A.Z. vom 2. November) zieht, basiert auf einer unzutreffenden Annahme. Zwar ist es richtig, daß das Schatullgut nicht Pertinenz der Landeshoheit war. Es mag auch sein, daß nach dem römischen Recht patrimoniales Eigentum eher dem Schatullgut gleichzusetzen war. Dies auf das Großherzogtum Baden zu übertragen ist aber nicht richtig. Zum einen galt nach dem damals geltenden Staats- und Privatfürstenrecht das patrimoniale Domäneneigentum als Pertinenz der Landeshoheit, zum anderen inkorporierte Paragraph 59 der Verfassungsurkunde gerade dieses Staats- und Fürstenrecht in das Verfassungsrecht. Vom römischen Recht oder vom gemeinen Recht war dabei nicht die Rede.
Dr. iur. Winfried Klein, Heidelberg