BCK meinte am 2006/11/29 17:34:
Liberal oder rückständig?
Die schöne Volte zum Schluß des Vortrags von Winfried Klein sei hier noch zitiert. Sie dürfte den heutigen Herren des Hauses Baden gar nicht gefallen:(...) Weil das Haus Baden 1818 unbedingt alle Domänen in den Geltungsbereich des § 59 der Verfassung einbezogen sehen wollte und zugleich am patrimonialen Domäneneigentum festhielt (...) hat es den Boden dafür bereitet, dass es 1918 vollständig das Eigentum am Domänenvermögen verlor. In Bayern und Württemberg sorgten die Monarchen besser vor. Das lag aber nicht daran, dass man dort weniger liberal gewesen wäre, um das Bonmot des Ministerpräsidenten in Erinnerung zu rufen. Vielmehr wurde dort schon zu Beginn des 19. Jahrhunderts das private Eigentum vom Staatseigentum geschieden. Das Staatseigentum blieb ungeachtet der Staatsform dem Staat erhalten, während das als privat ausgeschiedene Vermögen auch nach 1918 Privateigentum blieb.
In diesem Sinne kann auf die eingangs aufgeworfene Frage geantwortet werden: Weil die badische Verfassung in Teilen rückständig war, bedurfte es 1918 keiner allzu liberalen Revolution. Das Domänenvermögen und mit ihm die Handschriften der ehemaligen Hofbibliothek wurden Staatseigentum, weil sich das Haus Baden 1818 zu keiner wirklichen Liberalisierung entschließen konnte. Hätte sich das Haus Baden 1818 dagegen im liberalen Kontext der Verfassung zu einer Trennung von Staatseigentum und Privateigentum durchgerungen, wären Teile des Domänenvermögens und möglicherweise auch manche Handschriften der Landesbibliothek heute Privateigentum des Markgrafen von Baden.