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KlausGraf meinte am 2006/11/07 20:44:
Allmählich wirds kriminell
Jeder kann sich im badischen Gesetzesblatt davon überzeugen, dass die Markgrafentafel (Koelitz Nr. 88; Nr. 87, die im Vertrag als badisches Eigentum steht, ist eine Kopie NACH Baldung) NICHT zu den vorbehaltenen Stücken, die im Eigentum der Familie blieben, zählt. Ich habe das Faksimile aus dem Gesetzesblatt schon vor geraumer Zeit auf Wikimedia Commons hochgeladen:
http://commons.wikimedia.org/wiki/Image:Kunsthalle_karlsruhe_1930_1.JPG

Dies gilt auch für Landtagsabgeordnete, die Auskunft über den Inhalt des Vertrags 1930 begehren. Der Vertrag ist dort abgedruckt. 
FeliNo antwortete am 2006/11/07 22:24:
Das Adelshaus lässt in der Presse den beharrlichen Anspruch melden, um den Oettinger zu verunsichern; Oettinger versucht seine Fraktion einzunorden; beiden geht es darum, den Konkurs zu verhindern. Das ist verständlich, klug aber wohl kaum. 

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