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Über die Entschädigung der Fürstenfamilie und die Errichtung der Coburger Landesstiftung, Trägerin u.a. der Kunstsammlungen der Veste Coburg, unterrichtet:

Stefan Nöth, Coburger Landesstiftung, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44375 (11.12.2006)

Auszug:

Schon sehr früh, am 18. November 1918, beschloss ausgerechnet der Coburger Arbeiter- und Soldatenrat, die herzogliche Familie abzufinden. Der Plan, im Rahmen der Vermögensabschichtung auch eine Landesstiftung zu errichten, entstand im Januar 1919, als Herzog Carl Eduard das Hoftheater dieser Stiftung überwies, um dessen spielzeitbedingtes Übersiedeln ins politisch erheblich radikalere Gotha zu verhindern.

Der Vertrag vom 7. Juni 1919, der am 1. Juli 1919 Gesetz wurde, trug auch den Wünschen Herzog Carl Eduards Rechnung. Das Herzogshaus konnte Schloss und Gut Callenberg, Gut Eichhof und die Schweizerei Rosenau im Umfang von 533 ha behalten und erhielt eine Abfindungssumme von 1,5 Mio RM.

Das nun nicht mehr zum herzoglichen Besitz gehörende Domänengut sollte "zum Besten des Landes und zur Wohlfahrt seiner Bewohner" von einer zu gründenden Landesstiftung verwaltet werden, in die auch das Hoftheater, die Kunstsammlungen der Veste und der Ehrenburg, das Hofgartenmuseum (Naturkundemuseum), das Schloss Rosenau, die herzogliche Privatbibliothek, die Hof- und Staatsbibliothek und das Hof- und Staatsarchiv Eingang finden sollten. Auf die anderen herzoglichen Fideikommisse außerhalb der Coburger Grenzen würde der Freistaat Coburg keine Ansprüche erheben.

Gänzlich anders verlief die Entwicklung in Gotha. Die dortige Landesversammlung beschloss am 31. Juli 1919 die entschädigunslose Enteignung des Herzogs. Die dadurch ausgelösten Streitigkeiten zogen sich bis 1925 hin, als der Herzog vor dem Reichgericht endgültig seine Ansprüche durchsetzen konnte. Unter anderem als Reaktion auf diese Urteil versuchte die politische Linke 1926 vergeblich, per Volksentscheid die deutschen Fürsten entschädigungslos zu enteignen. Aber auch in anderen deutschen Ländern erfolgte die Abfindung der abgesetzten Dynastie nicht so schnell, wie in Coburg (in Bayern z.B. erst 1923). Die Coburger Lösung, eine eigene Landesstiftung zu errichten, erhielt dabei Vorbildcharakter.


Sehr interessant ist auch der Artikel:

Gerhard Immler, Volksabstimmung "Entschädigungslose Fürstenenteignung", 1926, in: Historisches Lexikon Bayerns, URL: http://www.historisches-lexikon-bayerns.de/artikel/artikel_44485 (07.09.2006)

Volksabstimmung über die entschädigungslose Enteignung der bis 1918 regierenden deutschen Fürstenhäuser, initiiert von KPD, SPD und freien Gewerkschaften im Frühjahr 1926. Nach dem erfolgreichen Volksbegehren scheiterte der Volksentscheid am 20. Juni 1926 mit 36,4 % Ja-Stimmen.

Ob die dort angeführte Literatur auch etwas zu Baden schreibt, wäre zu prüfen.

Thälmann zur Fürstenenteignung:
http://www.marxistische-bibliothek.de/thaelmannzurfuersten.html

38 % Zustimmung zur Fürstenenteignung in Baden
http://www.zum.de/Faecher/G/BW/Landeskunde/rhein/kultur/bheim/rez/03/wertheimjb.htm

DHM
Q: ttp://www.hdg.de/lemo/html/weimar/innenpolitik/enteignung/
 

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