BCK meinte am 9. Feb, 18:49:
Vereinbarung zwischen Börsenverein und Bibliotheksverband schafft beim elektronischen Dokumentversand mehr Probleme als sie löst
09.02.2007. Die Pressemitteilung 02/2007 des Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft wurde heute veröffentlicht. Das Aktionsbündnis bestreitet, dass die Stellungnahme ein Schritt zur Beilegung des Streits um den Online-Versand von Dokumenten in Bildung und Wissenschaft sei. Es lehnt die getroffene Vereinbarung im Gegenteil in sehr vielen Punkten ab und betrachtet sie als gegen die Interessen von Bildung und Wissenschaft gerichtet. Auf Studierende würden Preise von mindestens 15 EUR pro Aufsatz zukommen. Den Endnutzern werde zugemutet, dass sie über die elektronische Fernleihe beschaffte Dokumente nur noch als Papierausdruck erhalten. DRM werde empfohlen, obwohl Steven Jobs ihren Einsatz gerade als kontraproduktiv bezeichnet und der Musikindustrie von ihrem Einsatz abgeraten habe.
"Es mag gut gemeint sein, auch im Interesse von Bildung und Wissenschaft zu einer Einigung mit den Verlagen zu kommen, aber diese Vereinbarung weist eindeutig in die falsche Richtung - abgesehen davon, dass der Börsenverein kaum für die internationale Zeitschriftenverlage sprechen kann, die den weitaus größten Marktanteil haben und die die eigentlichen Probleme der sogenannten Zeitschriften- oder Bibliothekskrise ausmachen." Optionen, die sich durch offene Publikationsmöglichkeiten ergeben, würden völlig außer Acht gelassen. Das Aktionsbündnis fühlt sich vom DBV nicht mehr vertreten. Die elektronische Dokumentversorgung sei für Bildung und Wissenschaft zu wichtig, als dass sich die Politik alleine auf eine Einigung zwischen Börsenverein und Deutschen Bibliotheksverband stützen könnte.
"Das Aktionsbündnis hat daher den Ministerien vorgeschlagen, dass, neben den bislang Beteiligten, Bildung und Wissenschaft sowie Vertreter aus dem Kreis der Allianz der Wissenschaftsorganisationen sowie andere wie Bund-Länder-Kommission (BLK), Kultusministerkonferenz (KMK) zu einer erneuerten Gesprächsrunde versammelt werden sollten. Im Übrigen dürfe die Politik durch diesen unzureichenden Versuch, eine außerurheberrechtliche vertragliche Einigung zu erreichen, nicht aus der Pflicht entlassen werden, die auf Bildung und Wissenschaft (und Bibliotheken) abzielenden Regelungen im Urheberrecht so zu formulieren, dass ein Ziel der Koalitionsvereinbarung dieser Regierung, nämlich ein ,,bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht", erreicht werden kann.