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http://bibliotheksrecht.blog.de/2007/02/13/s_38_urhg_scannen_der_originale~1733415

Steinhauer weist zurecht die Aussage der Bibliotheksfunktionärin Beger zurück, "selbstverständlich" dürfe nicht die Verlagsfassung der Retrodigitalisierung zugrundegelegt werden.

Zum Rechtsschutz von Schriftzeichen bietet erheblich mehr substantielle Hinweise als Steinhauer ein Wikipedia-Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen

Einmal mehr erweist sich die Bibliotheksfunktionärin Beger, die zuletzt mitverantwortlich war für die inakzeptable Vereinbarung des DBV mit dem Börsenverein (siehe http://archiv.twoday.net/stories/3298735/ ) als trojanische Stute der Verwerterlobby. Es wäre wünschenswert, wenn Frau Beger nicht länger als Chefbibliotheksjuristin die Interessen der Benutzer verraten könnte.

Wissenschaftlich und bibliothekspolitisch verfehlt ist ihre sehr spät vorgelegte Dissertation, ein hastiges und fehlerhaftes Elaborat, wie ich zeigen konnte:
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg22097.html

Diese Rezension wurde, wie nicht anders zu erwarten, in INETBIB teilweise empört aufgenommen.

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