Zum Leserbrief "Viel Lärm um Wenig: Eine ostdeutsche Stimme zum Schallplattenstreit" (EK vom 11. Januar 2007):
Mit Befremden lese ich von einem Verkauf der Schallplattensammlung oder des weitaus überwiegenden Teiles derselben aus dem Nachlass des Musikwissenschaftlers Professor Heinrich Sievers, einer Schenkung von dessen Tochter Carola Schneider, durch die Universitätsbibliothek Eichstätt an das Zentralantiquariat Leipzig. Die Schenkung von 3000 historischen Tonträgern war erfolgt, nachdem die Universitätsbibliothek bereits über eine Sammlung von etwa 4500 Schallplatten verfügte, die in etwa 30 Einzelexemplaren sogar bis in die Entstehungszeit der Schallplatte um 1890 zurückreicht. Dass eine solche Sammlung weiter ergänzt werden muss, ist eine Selbstverständlichkeit. Dazu bildete die Schenkung der Sammlung Sievers einen wichtigen Beitrag.
Der Äußerung des Herrn Arnold, dass diese Sammlung "in ihrer Qualität auch nicht mehr in das Profil der Bibliothek passte", ist energisch zu widersprechen.
Wer entscheidet denn über die Qualität? Aufnahmen aus dem zurückliegenden halben Jahrhundert, ganz gleich wie man zu ihnen im einzelnen steht, sind zu bewahrende Dokumente, die gerade für eine Universität, an der die Musikwissenschaft und die Musikpädagogik vertreten sind, von Bedeutung sind, etwa zu Interpretationsvergleichen, zur Untersuchung des Wandels der Aufführungspraxis oder zur Erstellung von Künstlerporträts . Die vom Kanzler der Katholischen Universitätsbibliothek vertretene Meinung (EK vom 10. Januar 2007), die Sammlung habe "sowohl für die Lehre und Forschung als auch für die Bibliothek schlichtweg keine Bedeutung ", ist deshalb nicht nachvollziehbar und zeugt von wenig Sachkenntnis. Nicht selten werden bestimmte Aufnahmen, die nirgends mehr zu finden sind, händeringend für Forschungs- oder Dokumentationszwecke gesucht.
Gerade weil im Zeitalter von CD und DVD die Ära der Schallplatte vorüber ist, ist die Schallplatte zunehmend ein wichtiges Sammelobjekt für eine Bibliothek mit einem Bestand an Tonträgern geworden. Was Dubletten betrifft, so sind erworbene Schallplatten oft schon mehr oder weniger abgespielt beziehungsweise durch unsachgemäße Benützung gefährdet. Zweitexemplare besitzen deshalb durchaus ihre Berechtigung.
Es ist kein Gegenargument, dass Musikfreunde sich heute gute, auch historische Aufnahmen, zu billigen Preisen besorgen können. Es handelt sich bei diesen nur um eine begrenzten Teil des vorhandenen Repertoires, der von den Gesetzen des Marktes bestimmt wird. Die Schallplatte für den Hörgenuss des interessierten Musikfreunds oder als Objekt einer wissenschaftlichen Forschung – für beide gelten ganz verschiedene Zielvorstellungen .
Wenn der seitens der Bibliotheksdirektorin geäußerte Grundsatz "Geschenkt ist geschenkt, und mit Geschenken kann eine Bibliothek machen, was sie will" Gültigkeit bekommt, wird sich mancher potenzielle Schenker reiflich überlegen, einer Bibliothek geschenkweise etwas zu übereignen.
Dr. Dr. h. c. Robert MünsterBibliotheksdirektor a. D., München, ehemaliger Leiter der Musikabteilung der Bayerischen Staatsbibliothek
(Eichstätter Kurier, 22.01.2007 18:42 Uhr)
vgl. auch den Leserbrief von Dr. Ernst Robert Hauschka, Ltd. Bibliotheksdirektor a.D. Regensburg, EK vom 18.1.2007, http://archiv.twoday.net/stories/3143469/#3213206