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Aufruf des Verbands kirchlicher Archive

Kirchenbücher zu verkaufen?

Immer wieder kommt es vor, dass Kirchenbücher und andere kirchliche Archivalien auf Flohmärkten oder im Internet (eBay) zum Verkauf angeboten werden. Fast immer handelt es sich dabei um Archivalien, die den Kirchengemeinden auf unrechtmäßigem Wege entwendet wurden. Einmal verkauft, sind die Kirchenbücher für die genealogische Forschung verloren. Alle seriösen Familienforscher sollten deshalb ein Interesse an der Verhinderung derartiger Machenschaften haben.

Wenn Sie auf Flohmärkten oder im Internet auf verdächtig erscheinende Angebote stoßen, informieren sie deshalb bitte umgehend das zuständige Bistums- oder Landeskirchliche Archiv.


Liste landeskirchlicher Archive:
http://www.ekd.de/archive/deutsch/kategorien.htm#Lk

Das Zentralarchiv der Ev. Kirche der Pfalz hat mir folgende Fassung des Aufrufs zur Verfügung gestellt:

Immer wieder kommt es vor, dass Kirchenbücher und andere kirchliche Archivalien auf Flohmärkten, in Kleinanzeigen oder im Internet bei Ebay zum Verkauf angeboten werden. Fast immer handelt es sich dabei um Archivalien, die den Kirchengemeinden auf unrechtmäßige Weise entwendet wurden. Einmal verkauft, sind die Kirchenbücher für die genealogische Forschung verloren. Alle seriösen Familienforscherinnen und Familienforscher sollten deshalb ein Interesse an der Verhinderung derartiger Verkäufe haben. Wenn Sie auf Flohmärkten, in Kleinanzeigen oder im Internet auf verdächtig erscheinende Angebote stoßen, informieren Sie bitte umgehend ein kirchliches Archiv in Ihrer Nähe. Auch wir nehmen Ihre Meldung gern entgegen und leiten Sie an das zuständige Archiv weiter.

Tel.: 06232 / 667-180, -181
Fax: 06232 / 667-234
email: archiv@evkirchepfalz.de
Dr. Gabriele Stüber (06232 / 667-182)

KOMMENTAR:

Diesen Aufruf kann man aus archivfachlicher Sicht nur unterstützen.

Konkreter ist freilich die Anweisung auf
http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Kirchenbuch_zu_verkaufen

Wenn Sie z.B. auf Flohmärkten oder im Internet auf verdächtig erscheinende Angebote stoßen, sollten Sie handeln:

1. Besteht der Verdacht auf eine Straftat, wenden Sie sich an die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft).
2. Verständigen Sie bitte in jedem Fall umgehend das zuständige Archiv. Schreiben Sie hierzu eine E-Mail mit möglichst genauen Angaben (z.B. URL der Internet-Versteigerung) und der Bitte um Bestätigung ihrer Meldung oder informieren Sie das Archiv telefonisch.
3. Dokumentieren Sie den Fall (machen Sie sich Notizen mit genauen Angaben oder speichern Sie die Webseite des Internet-Angebotes, einschließlich evtl. Abbildungen ab).
4. Nach Abschluss des Falles (z.B. nach Beendigung der Auktion) dokumentieren Sie den Fall hier im GenWiki.


Gleichwohl sind diese Handlungsanweisungen unzureichend, wie ich bereits unter
http://archiv.twoday.net/stories/3394873/
ausgeführt habe.

Wir haben hier einige Erfahrung mit Meldungen an Archive. Bislang wurde nur ausnahmsweise auf Meldungen via Mail reagiert. Einmal benachrichtigt, ignorieren die zuständigen Archive offenbar weitere Meldungen. (Siehe dazu auch unten) Nun kann aber niemand wissen, ob nicht schon jemand anderes gemeldet hat oder ob die Mail überhaupt angekommen ist. Daher empfehle ich grundsätzlich den telefonischen Kontakt, sobald das Archiv erreichbar ist. Endet eine eBay-Auktion z.B. am Wochenende und wird man erst kurz vor ihrem Ende auf sie aufmerksam, sollte man das Archiv nachträglich informieren.

Besonders "intelligent" erscheint es, wenn das Speyerer Zentralarchiv bzw. die EDV-Abteilung der vorgesetzten Behörde bestimmte Anbieter von E-Mail-Accounts blockiert. Nicht jeder besitzt dann die Chuzpe die Fehlermeldung sofort zu erkennen und das Webformular des Archivs zu nutzen.

Meine Googlemail-Adresse wird beispielsweise vom Zentralarchiv grundsätzlich blockiert:

PERM_FAILURE: SMTP Error (state 9): 554 <...@googlemail.com>: Sender address rejected: Access denied

Dazu sollte man wissen, dass Googlemail unter den freien Webadressenanbietern führend ist, was den Leistungsumfang betrifft. Das ist kein Spamversender, sondern eine seriöse Mailadresse.

Grundsätzlich gilt: Nicht mitbieten, wenn der Verdacht besteht, dass es sich um öffentliches bzw. kirchliches Archivgut handelt!

Offen bleibt die Frage, was bei ausländischen Archiven (z.B. aus der tschechischen Republik) zu tun ist. Diese reagieren erfahrungsgemäß kaum auf solche Meldungen und nicht jeder kann auf tschechisch telefonieren. Hier sollte man Kontaktpersonen aus dem Bereich der genealogischen Forschung telefonisch ansprechen, denn auch hier gilt, dass Mail-Mitteilungen gern ignoriert werden.

Siehe http://archiv.twoday.net/stories/3046686/

Offen bleibt die Frage, ob das "zuständige Archiv" überhaupt etwas tut. Und das gilt nicht nur für ausländische Archive. Siehe dazu unten!

"Besteht der Verdacht auf eine Straftat, wenden Sie sich an die Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Staatsanwaltschaft)." Das ist gutgemeint, aber nicht praktikabel, da kein Laie sicher entscheiden kann, wann der Verdacht einer Straftat besteht. Ein Anhaltspunkt könnte der Besitzstempel eines Kirchenarchivs sein.

Rechnungsbuch aus Grafenwöhr - eine Kirchenarchivalie?

Auszüge aus
http://wiki-de.genealogy.net/wiki/Kirchenbuch_zu_verkaufen

"Das Diözesanarchiv der Diözese Graz-Seckau wurde 11.10.2005 per E-Mail von Alexander Fricke aus Peine informiert. Das ebay-Angebot wurde nicht vorzeitig zwangsbeendet und der Informant erhielt nie eine Nachricht vom Diözesanarchiv."

...

"Hätte ich die Seiten nicht ersteigert sondern stattdessen nur dem Diözesanarchiv Limburg eine Mitteilung gemacht, hätten die gewiss nicht sofort reagiert und dann versuchen müssen von den verschiedenen neuen ebay-Käufern die Seiten zurückzuerhalten (die die Seiten theoretisch auch schon weiterverkauft haben könnten)."

...

"Zehntregister und ein dickes Synodal-Protokollbuch einer Moselpfarrei. Der Pfarrer hatte es auf den Müll geworfen, der Küster dort herausgenommen, der Sohn des Küsters hat es verkauft, genauer gesagt seine Witwe, die mit zwei kleinen Kindern dastand. Es wurde dann (ca. 1980) dem Archiv der evangelischen Kirche im Rheinland angeboten: kein Interessse, den (mäßigen) Kaufpreis zu ersetzen… (Kopien des Zehntregisters wurden den beiden Koblenzer Archiven übergeben.) Eine Veröffentlichung ist in Arbeit."
 

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