Eberhard Koestler schreibt mir:
Als Vorsitzender des "Verbandes deutscher Antiquare" werde ich daher anwaltlich prüfen lassen, in wieweit man mit Rechtmitteln gegen rufschädigende öffentliche Äußerungen von Ihnen, wie etwa "Der Antiquariatsbuchhandel ist ein halbseidenes Gewerbe, in den Randzonen offen zur Kriminalität" ( http://archiv.twoday.net/stories/3399900/ ) vorzugehen, um eine Unterlassung zu erwirken.
Ich sehe keinen Grund, diese Aussage zurückzunehmen. Sie ist vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
Als Vorsitzender des "Verbandes deutscher Antiquare" werde ich daher anwaltlich prüfen lassen, in wieweit man mit Rechtmitteln gegen rufschädigende öffentliche Äußerungen von Ihnen, wie etwa "Der Antiquariatsbuchhandel ist ein halbseidenes Gewerbe, in den Randzonen offen zur Kriminalität" ( http://archiv.twoday.net/stories/3399900/ ) vorzugehen, um eine Unterlassung zu erwirken.
Ich sehe keinen Grund, diese Aussage zurückzunehmen. Sie ist vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.