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Jede Woche bekommt http://www.spickmich.de (Schüler bewerten ihre Lehrer) Post vom Anwalt, so STERN 23/2007, S. 136.

Siehe auch:
http://www.ksta.de/html/artikel/1179819691646.shtml

Neues gibts zu Meinprof.de http://archiv.twoday.net/search?q=meinprof

In zweiter Instanz erhielt das Portal http://www.meinprof.de Recht. Es ging um die sog. Forenhaftung:
http://log.handakte.de/?p=7774

Die noch nicht vorliegenden schriftlichen Urteilsgründe bleiben abzuwarten.

Eine klare Entscheidung, was höher zu gewichten ist, die Meinungsfreiheit der Bewertenden oder das Persönlichkeitsrecht der Bewerteten, fällt mir schwer. Es kommt immer auf die konkrete Ausgestaltung des Bewertens an. Was man bei einer Hochschule als Entscheidungshilfe rechtfertigen kann, wäre bei einer Supermarktkassiererin (so eine Bewertung wäre ja auch vorstellbar) womöglich als Eingriff anzusehen.

NACHTRAG: Urteilsgründe
http://medien-internet-und-recht.de/rss_druckversion_mir.php?mir_dok_id=1265

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