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vom hofe meinte am 28. Aug, 18:13:
GEGEN TRANSPARENZ UND KONTROLLE: INFORMATIONSSPERREN
Die Aufhebung der Informationssperren würde Licht in das Dunkel bringen. Sie ist aber nicht erwünscht.

Wo ?

STEYERLING
In Österreich in den Vorgang Steyerling (Adolfs ca. 10.000 Hektar grosser Forstbesitz).

HABERSTOCK STIFTUNG AUGSBURG
In Augsburg diverse Gemälde (Rubens-Werkstatt Inventarnummer 12418, Paris Bordone Inventarnummer 12417 und "Flämische" Landschaft Inventarnummer12578 im Bestand der Karl und Magdalene Haberstock Stiftung). Die Stadt Augsburg lehnt es ab, weitere 7 Gemälde zu benennen die 1934 Karl Haberstock von Adolf Fürst zu Sch. L. "erworben" haben will. Karl Haberstock war der Chefkunsteinkäufer Adolf Hitlers. Die Stadt Augsburg lehnt es ab die "Einkaufsbelege" vorzulegen. Zum Schriftverkehr siehe Seiten 146 bis 148 von http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100.
Zur Karl Haberstock Stiftung (sowie andere Fälle sogenannter Raubkunst) sei auf einen Artikel von Matthias Frehner in der NZZ vom 15 Dezember 2001, mit dem Titel "Späte Einsicht-Museen im Zwielicht" hingewiesen. Daraus sei zitiert: "Ein nachdenklich stimmendes Bild vom Umgang mit Schlüsselakten zum Thema Raubkunst gab Horst Kessler. Er musste mangels Geld die Aufarbeitung von Karl Haberstocks Nachlass, den dieser 1956 in Form einer Stiftung der Stadt Augsburg übergeben hatte, abbrechen. Haberstock, Hitlers Einkäufer für das «Führermuseum» Linz, ist eine zentrale Figur im Kunstmarkt des Dritten Reichs. Dass seine Witwe mit Hilfe des zuständigen Bibliothekars die Korrespondenz noch in den achtziger Jahren «säubern» konnte, ist aus heutiger Sicht schwer verständlich. Und es ist ein Skandal, wenn die für die rasche Aufarbeitung pendenter Fälle eminent wichtige Korrespondenz, Inventarbücher und Fotodokumentationen nicht umgehend inventarisiert werden können."

FÜHRERMUSEUM LINZ

AERTSEN IM RHEINISCHEN LANDESMUSEUM IN BONN UND IM STÄDTISCHEN GUSTAV LÜBCKE MUSEUM IN HAMM
Die Liste der für das von Adolf Hitler geplante Kunstmuseum in Linz bestimmten Kunst ist nun im internet frei zugänglich (Datenbank Sammlung des Sonderauftrages Linz http://www.dhm.de/datenbank/linzdb/). Gibt man dort Schaumburg Lippe ein finden sich zwei Gemälde von Pieter van Aertsen wieder die als Kunstbesitz der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet werden: jeweils eine "Marktszene".

Eine "Marktszene", 1562, befindet sich heute als Dauerleihgabe des Bundes im Rheinischen Landesmuseum in Bonn, Inv.Nr. D 1092. Es ist zur Zeit nicht ausgestellt, sondern im Depot. Es ist im Gemäldekatalog publiziert: Rheinisches Landesmuseum Bonn, Gemälde bis 1900, bearbeitet von F.Goldkuhle, I.Krueger, H.M.Schmidt, Köln 1982, S. 13-15.

Eine weitere "Marktszene" befindet sich im Gustav-Lübcke-Museum der Stadt Hamm.

siehe http://www.lostart.de/recherche/einzelobjekt.php3?lang=german&einzel_id=220809

und

http://www.lostart.de/recherche/einzelobjekt.php3?lang=german&einzel_id=220537

Fundmelder ist das BADV.

Beide Marktszenen will Karl Haberstock am 14.12.1937 für 7.800 Reichsmark an die Reichsleitung der NSDAP in München, vertreten durch Martin Bormann "verkauft" haben. Sie erhielten die Linznummern 12 und 397. Er will sie 1934 von der "Fürstlichen Hofkammer" gekauft haben. "Fürstliche Hofkammern" haben aber seit 1918 keine eigene Rechtspersönlichkeit. Klarheit schafft ausnahmsweise dieses Zitat aus einem Interview mit Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe im Mindener Tageblatt vom 8.11.2008: " Aber im Großen und Ganzen ist die Fürstliche Hofkammer nichts anderes als eine Personengesellschaft. Verkürzt gesagt, die Hofkammer, das bin ich." (klingt wie „L’Etat c’est moi“)

http://mt-online.de/mt/lokales/minden/?sid=397220129008dcf139664c05b14b4463&cnt=2676018
(link zwischenzeitlich entfernt).


Karl Haberstock will diese Gemälde zusammen mit 8 weiteren Gemälden im Dezember 1934 vom Fürsten zu Schaumburg Lippe für 14.000 RM erworben haben. Sehr spärliche Informationen zu diesem Vorgang befinden sich in den Akten V 42-VV6200-438/00 und 979/00 beim BADV (Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen).

Gemäss Handreichung zur Umsetzung der Washingtoner Konferenz kommen grundsätzlich mit dem Ziel der Feststellung unklarer Provenienzen alle Erwerbsvorgänge (Kauf, Tausch, Schenkung, Vermächtnis usw.) zwischen 1933 und 1945 und als Gegenstand alle Kulturgüter in Frage, die in dieser Zeit den Besitzer gewechselt haben.

Indizien für einen verfolgungsbedingten Entzug können sein: Angaben über NS-staatliche Auftraggeber, insbesondere NS-Kulturgut-rauborganisationen und -eliten, deren Beauftragte und Institutionen und/oder• Namen von in den Handel mit NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern involvierten Kunsthändlern. Dzu zählt der Kunsthändler Karl Haberstock (Berliner Kunsthändler, Mitglied der Verwertungskommission zur Beseitigung "entarteter Kunst", Berater „Sonderauftrag Linz“).

Dubios sind Geschäfte, wenn an der Inbesitznahme, Beschlagnahmungen bzw. "Käufen" oder „Tausch“ von Kunstwerken Personen im Auftrag von Hitler, Bormann, Himmler, Göring gehandelt haben. Hier hat die Reichsleitung der NSDAP vertreten durch Bormann Kunstwerke erworben.

Indizien sind auffallend preisgünstige Erwerbungen, eine unvollständige und fehlerhafte Akzession und der Erwerb von bedeutenden Kunstwerken "en bloc".

Hier waren Karl Haberstock und Martin Bormann beteiligt. Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe und dessen Bruder Heinrich wurden von der SS verfolgt. Adolfs Ehefrau Elisabeth sollte 1936 nicht bestattet werden, da nicht arisch (siehe Wikipedia zu Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe) und Heinrich galt als gefährlicher politischer Gegner, weil er einer Freimaurerloge angehörte.

Ausweislich eines Blattes aus der Geschäftsunterlage Haberstocks (HA XXIII) ergibt sich die Buchung einer Zahlung in Höhe von 14.000 RM an die "Fürstliche Hofkammer" für insgesamt 10 Gemälde von Fr. Snyders, P.P. Rubens, wahrsch. Rubens, L. Backhuysen; Moyaert; Anton Palamedes; wahrsch. de Witte; Jos. Heintz; Brueghel (wahrsch. P. Aertsen); Brueghel (wahrsch. Beukelar).

Keine Spur eines Kaufvertrages.

In der Beschreibung der Datei des Deutschen Historischen Museums heisst es zur Provenienz: Fürst von Schaumburg Lippe 1937 (Privat Deutschland). Einlieferung Karl Haberstock. Welcher Fürst von Schaumburg Lippe ist 1937 gemeint ? Der letzte regierende Fürst (Adolf) war am 26.3.1936 gestorben. Welcher selbsternannte "Fürst" wollte Adolf Hitler erfreuen ? Antwort: Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe, der am 1 September 1936 bei Rudolf Hess die Rückdatierung seines Aufnahmeantrages in die NSDAP auf das Jahr 1928 beantragte. Zum Beweis der gesetzeswidrigen Führung des Titels "Fürst" durch Wolrad und dessen Enkel siehe die zeitgenössischen Ausführungen unter http://www.rechtsanwaltmoebius.de/presse/schaumburg-lippe_85.pdf. Der auch bei Wikipedia (Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe) vermerkte Hinweis wurde am 4.10.08 gelöscht. Macht aber nichts. Hier ist er sicher aufgehoben.

Auch Josias Prinz zu Waldeck und Pyrmont versuchte Sonderrechte und Einflussnahmen zu ermöglichen in dem er sich gesetzeswidrig als "Fürst" gerierte. Es handelt sich um eine Taktik die häufiger anzutreffen ist. Er konnte aber die amerikanische Justiz nicht täuschen, siehe die Akte UNITED STATES / Josias Prince zu Waldeck

http://www.icwc.de/fileadmin/quellen/000-50-9.pdf

Das Gesicht "Josens" in Wikipedia kann einem fast leid tun. er hält im April 1947 noch ein Schild auf dem zu lesen ist: Fuerst Josias zu Waldeck. Wahrscheinlich rettete es ihm das Leben.

Somit ist die unterschätzte und unterbewertete Titelfrage dreidimensional: Sie tangiert Freibriefe in den Bereichen der "Gesetzesübetretungen", des "public image" und der vermögensrechtlichen "Sonderrechte". Die Summe davon: "das parallele Unrechtssystem".


STIFTUNG PREUSSISCHER KULTURBESITZ BODE MUSEUM (VRIES SKULPTUREN)
In Berlin bei der Stiftung Preussischer Kulturbesitz (Bode Museum) Bronzefiguren von Adriaen de Vries (Venus und Adonis und der Raub der Proserpina). Diese Figuren wurden im Morgengrauen des 22 Oktober 1935 von der Schlossbrücke in Bückeburg abmontiert und durch Kopien ersetzt. Die "Hofkammer" will sie an das Staatliche Museum in Berlin verkauft haben. Zum Vergleich: Die Reiterstatue des Herzogs Heinrich Julius von Braunschweig, ein Meisterwerk der Zeit um 1600 von Adriaen de Vries wird auf acht bis zehn Millionen Euro geschätzt. Die Stiftung Preussischer Kulturbesitz gab an vollständige und lückenlose Belege zum Erwerb der Figuren nicht zu besitzen. Siehe auch S. 148 von http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100.

http://www.faz.net/s/RubCF3AEB154CE64960822FA5429A182360/Doc~E6A8C56A880DF403E9872C0FBEC107ABE~ATpl~Ekom~SKom~Ak~E190588.html

STIFTUNG PREUSSISCHER KULTURBESITZ GEMÄLDEGEALERIEN BERLIN

Zum Vorgang Vries Skulpturen gehört auch die damalige gleichzeitige Verbringung (Wegnahme) von zwei Gemälden von Ziesenis (Portraits des Grafen Wilhelm zu Schaumburg Lippe und Ehefrau). In Schloss Bückeburg verblieben Kopien, die Originale wanderten nach Berlin. Die Stiftung Preussischer Kulturbesitz stellt sich bei lostart als Sucherin ein und beschreibt die Provenienz wie folgt: Objektklasse Museum
Künstler Ziesenis, Johann Georg
Geburtsdatum 1716
Geburtsort Kopenhagen
Todesdatum 04.03.1776
Todesort Hannover
Erwähnungsort Frankfurt (Main); Mannheim; Zweibrücken; Braunschweig; Den Haag

Titel Bildnis des Grafen Wilhelm Friedrich Ernst zu Schaumburg-Lippe
Objektart Malerei
Abmessungen Höhe: 153,00 cm Breite: 126,00 cm
Material / Technik Leinwand /
Inventarnummer 2102
Beschreibung Tafelmalerei: Bild:
Provenienz (frühere) Verwaltung: Berlin; (öffentliche) Sammlung; Staatliche Museen; Gemäldegalerie; Inv. Nr. 2102; Zugangsart: Überweisug; Zugangsdatum: 1936; Auslagerungsort: Berlin; Friedrichshain; Flakturm Friedrichshain; Besitzzeit: bis 1945; Zugangsart: Auslagerung; Zugangsdatum: 1941/1942; Vorbesitzer: (private) Sammlung: Dresdner Bank; Besitzzeit: bis 1936; Zugangsart: Pfändung. Ehemaliges Pfandgut der Dresdner Bank, welches 1936 vom Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung der Berliner Galerie übergeben wurde. [Ministerielle Überweisung
Verlustgeschichte Berlin (Flakturm Friedrichshain) 1945
Verlustgeschichte Leiturm des Flakbunkers; Friedrichshain

Titel Bildnis der Gräfin Maria Barbara Eleonore von Lippe-Biesterfeld vor dem Jagdschloß Baum bei Bückeburg
Objektart Malerei
Abmessungen Höhe: 153,00 cm Breite: 126,00 cm
Material / Technik Leinwand /
Inventarnummer 2103
Beschreibung Tafelmalerei: Bild: Jagdsitz, Jagdhütte, Jagdschloß; rendez-vous de chasse;
Provenienz (frühere) Verwaltung: Berlin; (öffentliche) Sammlung; Staatliche Museen; Gemäldegalerie; Inv. Nr. 2103; Zugangsart: Überweisung; Zugangsdatum: 1936; Auslagerungsort: Berlin; Friedrichshain; Flakturm Friedrichshain; Besitzzeit: bis 1945; Zugangsart: Auslagerung; Zugangsdatum: 1941/1942; Vorbesitzer: (private) Sammlung: Dresdner Bank; Besitzzeit: bis 1936; Zugangsart: Pfändung. Ehemaliges Pfandgut der Dresdner Bank, welches 1936 vom Ministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung der Berliner Galerie übergeben wurde. [Ministerielle Überweisung
Verlustgeschichte Berlin (Flakturm Friedrichshain) 1945
Verlustgeschichte Leiturm des Flakbunkers; Friedrichshain

Die Dresdner Bank hatte angeblich Vries Skulpturen und die Gemälde die im Eigentum des verfolgten und emigrierten letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg Lippe standen pfänden lassen um sie dem späteren Goebbelsministerium zu übergeben. Warum erteilt die suchende SPK den Erben Adolfs und der Öffentlichkeit nicht umfassende Auskunft und Information über den gesamten Vorgang ? Was steckte hinter der Pfändung durch die Dresdner Bank ? Weil der Staat fremdes Eigentum beansprucht.

Restitution ist Illusion. Restitution bedeutet Vollendung einer nationalsozialistischen Enteignung. Der Staat restituiert an sich selbst.

CRANACH FUND (DIE PINAKOTHEKEN IM KUNSTAREAL/BAYERISCHE STAATSGEMÄLDESAMMLUNGEN)

Der gläubige Hauptmann unter dem Kreuz Christi von Cranach befindet sich in der Pinakothek in München. Bei

www.lostart.de

lautet die Provenienzgeschichte:
1822 aus dem Besitz des Domherrn de la Tour, Hildesheim, an die Fürstlich Lippesche Sammlung, Bückeburg. - In der Fürstlich Lippeschen Sammlung, Bückeburg, bis 1929. - 1929 an den Kunsthändler J. Rosenbaum, Frankfurt a. M. - Zu unbekanntem Zeitpunkt in Paris (?). - Am 3.7.1941 von der Kunsthandel AG, Luzern,120 an die Galerie Theodor Fischer, Luzern. - Am 25.2.1941 von der Galerie Fischer im Tausch gegen beschlagnahmte Bilder aus dem ERR (Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg) an Hermann Göring. Tauschwert sfr. 18000,-. - Inventar Reichsmarschall, RM-Nr. 849. - CCP München, Münchner Nr. 5756. - Am 1.2.1961 von der Treuhandverwaltung an die Direktion der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen für den Freistaat Bayern überwiesen, Nr. 122 der Übertragungsliste.

Die "Fürstliche Hofkammer (=Wolrads Sohn) soll 1967 auf Anfrage mitgeteilt haben, dass 1929 das Gemälde an den jüdischen Kunständler Rosenbaum verkauft worden sei (siehe Ilse von zur Mühlen, Die Kunstsammlung Hermann Görings,ein Provenienzbericht der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, S. 112 ff.) Verwunderlich ist dies weil es immer hiess, dass der "Fürst Adolf" vermögenslos war. Wie soll er dann einen Cranach verkauft haben, der dann auf Umwegen bei Göring "landet"....Natürlich ist es möglich, aber es sollten die Verkaufsbelege vorgelegt werden. Ob das möglich sein wird ? Provenienzforschung müsste dies gestatten. Um so mehr, wenn die Kunsthandel AG Luzern und die Galerie Theodor Fischer in Luzern intervinierten (Abwickler von Verkäufen entweder für das Linz Museum oder für die Sammlung Göring).

Auf S. 243 Fussnote 118 schreibt Ilse von zur Mühlen: "Angesichts der Umstände wäre es um so wichtiger, Aufschluss über den Zeitpunkt des Besitzwechsels des Bildes zu gewinnen..."

Wichtig wäre es den vermeintlichen Besitzwechsel des Bildes von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe an Rosenbaum dokumentiert zu sehen. Wo bleiben die Belege ?

Verblüffende Parallelen tun sich auf zum Vorgang Welfenschatz:

http://www.zeit.de/2009/20/Welfenschatz

Niedersächssischer Hochadel, Göring, Rosenbaum, 1935. Ich tippe darauf, dass sowohl Ernst August von Hannover als auch Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe bei Göring (einem Cranach fan) das Fideikommissauflösungsgesetz "einkaufen" wollten, um das riesige Vermögen dem BGB zu entziehen.

Parallelen auch in der Hinhaltetaktik

http://www.zeit.de/online/2009/23/welfenschatz-interview


GUT SEWEKOW (Brandenburg, ehemals Preussen)
Für die Enteignung im Jahre 1945 des in Preussen belegenen ca. 100 Hektar grossen Forstgutes Muggendorf schwebt ein Verfahren auf Feststellung der Berechtigung nach dem EALG. Im Rahmen der Recherchetätigkeit des zuständigen Landesamtes in Brandenburg bat dieses das Staatsarchiv Bückeburg um Amtshilfe: es schrieb: "Wir bitten Sie um die entsprechenden Unterlagen, die die
Grundlage des Eigentumsüberganges von Adolf Fürst zu Schaumburg Lippe, bzw. der Erbengemeinschaft nach ihm, an Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe dokumentieren." Die Antwort des Staatsarchivs sowie dessen interner Vermerk lauteten: "aus Gründen der Zuständigkeit bitte ich Sie, Ihre Anfrage an folgende Adresse zu richten: Fürstlich Schaumburg Lippische Hofkammer, zu Händen Herrn D. Schlossplatz 6, 31675 Bückeburg".
interner Vermerk auf der Kopie: "Frau Sch. m.d.B. eine Kopie des Vorgangs in der Akte vom Hofe abzulegen, da er vermutlich die Anfrage ausgelöst hat. Handschr. Vermerk: erledigt." Bis heute ist dem bearbeitenden Amt die Einsichtnahme in die Unterlagen verwehrt worden. Bei mehr als einer brandenburgischen Behörde stösst dieses Verhalten auf wenig Verständnis. Wie erginge es einem "Durchschnittsbürger" der ähnlich verfahren würde? Nicht auszudenken.

GÜTER IN GÜSTROW (Mecklenburg - Vorpommern)
Eine ähnliche Situation ergibt sich für die Güter in Mecklenburg Vorpommern. Für die Enteignung im Jahre 1945 der dort belegenen ca. 6700 Hektar grossen Güter schwebt ein Verfahren auf Feststellung der Berechtigung nach dem EALG. Hervorzuheben ist Gut Boldebuck, 840 Hektar, (ehemalige gentechnische Versuchsanstalt der DDR) für das Alexander Prinz zu Schaumburg eine Kaufoption bei der BVVG Schwerin als vermeintlich Alleinberechtigter ausgeübt hat; der verwaltungsrechtliche Antrag auf Feststellung seiner Alleinberechtigung wurde aber vom Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Schwerin abgelehnt. Das ist jedenfalls dann nicht verwunderlich und folgerichtig, wenn der Antragsteller Archive nicht öffnet und Unterlagen zurückhält. Gegen die Versagung seines Antrages auf Feststellung seiner Alleinberechtigung hat er am 13 August 2007 Klage vor dem Verwaltungsgericht Greifswald (ehemaliges Aktenzeichen 5 A 1175/07) erhoben. Die 5 Kammer des VG Greifswald hatte zuvor das Landesamt verpflichtet, die Tochter von Heinrich Prinz zu Schaumburg Lippe zum Verwaltungsverfahren hinzuzuziehen. Sehr erfreulich damals.

Wegen einer Änderung des Geschäftsverteilungsplanes wurde das Klageverfahren an die 2 Kammer übertragen (Aktenzeichen nunmehr VG Greifswald 2 A 1157/07).

Alexander Prinz zu Schaumburg Lippe drängt auf eine zeitnahe Gerichtsentscheidung die seine Berechtigung zur Ausübung der Kaufoption aussprechen soll.

http://www.politikkritik.info/Schaumburg-Lippe_und_Gut_Boldebuck.html

In Ausübung des mir als Rechtsanwalt zustehenden Rechtes auf Wahrnehmung (auch eigener) berechtigter Interessen erkläre ich hiermit:

Ein Gerichtsverfahren welches dem Amtsermittlungsgrundsatz unterliegt, bei dem der Kläger Belege vorsätzlich zurückhält, bei dem ein stattgebendes Urteil ausgesprochen wird, ohne dass Zugang zu entscheidungserheblichen Archivalien gewährt wurde, definiere ich als FARCE. Damit sage ich nicht, dass das konkrete Verfahren vor dem VG Greifswald eine Farce sei, sondern, dass es zu einer Farce degradiert werden könnte.

Ich kritisiere ferner, dass eine Beiladung dieser Partei zum Verfahren abgelehnt wird, obwohl die Rechte der Miterben direkt betroffen werden und das Recht auf Hinzuziehung zum Verwaltungsverfahren vor der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Greifswald erstritten worden war. Die Beiladung wäre auch verfahrensökonomisch. Sehr erstaunlich, dass der "Fürst" im Klageververharen auf Einsichtnahme in die Archivalien des Staatsarchivs Bückeburg beigeladen wurde. Es gilt somit eine parallele Messlatte. Hier der Bürger der im Unwissen verharren soll, dort der Monarch, der nach gusto Urkunden zurückhält, wenn sie "nicht ins Konzept" passen.

Eine kaum vorhersehbare Zuspitzung fand nunmehr im September 2009 statt: der "Fürst" droht mir persönlich über seinen RA mit einer Schadensersatzklage in Höhe von mehr als 5 Millionen euro. Begründung: meine Recherchen und bei den zuständigen Behörden eingereichte Urkunden (aus Archiven) hätten zu einer Ablehnung seiner Berechtigung zum Kauf geführt. Diese Urkunden wären ohne mein Zutun den Behörden und Gerichten verborgen geblieben (wörtllich: "Urkunden die der Behörde ohne meine Mithilfe nicht zugänglich gewesen wären") und der "Fürst" hätte sein Recht bekommen. Ausserdem hätten die Recherchen zu einer zeitlichen Verzögerung geführt. Während der Verzögerung seien die Bodenpreise stark gestiegen. Der Preis habe sich fast verdoppelt, deshalb müsse ich den Mehrpreis als Schadensausgleich zahlen, mehr als 5 Mio euro. Die Bundesrepublik müsste mir eigentlich dankbar sein, dass sie den Boden nicht "verschleudert" hat. Der "Fürst" hätte einen Gewinn auf Kosten des deutschen Volkes gemacht...

In Anbetracht der ausgesprochenen Drohung (Nötigung) habe ich erneut eine Beiladung zum Verfahen 1175-07 bei der 2. Kammer des VG Greifswald beantragt (die ausgesprochen werden muss, weil sie notwendig ist). Aber man weiss ja nie.

Dass hier ein Zwei-Klassensystem (paralleles Unrechtssytem) perpetuiert werden könnte ergibt sich daraus, dass der "Fürst" stets zu meinen Verfahren beigeladen wird, wir hingegen an "seinen" Verfahren nicht teilhaben dürfen. Die Beiladung des "Fürsten" kann nachgelesen werden in

http://www.dbovg.niedersachsen.de/Entscheidung.asp?Ind=05000200200012311%20LB

An dieser Stelle verweise ich auf

http://archiv.twoday.net/stories/5314125/

Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Es kann nicht angehen, dass jemand öffentlich rechtliche Leistungen (jedweder Art) in Anspruch nimmt und gleichzeitig den Behörden und Gerichten die über den Anspruch zu entscheiden hatten (haben) den Zugang zu Urkunden verwehrt (siehe Aktenvermerk S. 314 im Buch http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100 in dem es heisst: Hinweis von Hrn. D., dass sobald das Landesamt Recherchen im Staatsarchiv durchführt, hier der Zugang zu best. Beständen verwehrt bleibe). Welcher Bürger der einen Antrag auf Gewährung öffentlich rechtlicher Leistungen beansprucht, kann es sich erlauben, Urkunden selbst staatlichen Stellen gegenüber zurückzuhalten und darauf hinzuweisen, dass er die Recherchebemühungen der öffentlichen Hand verhindern wird ? Nur derjenige der so handeln darf.

Es ist auch nicht einzusehen, wieso ein "selbsternannter unechter und falscher Fürst" ohne jeglichen Nachweis, eine Alleinberechtigung kundtun darf, die derzeit widerlegt ist. Es handelt sich um einen klaren Fall von Hochstapelei.

http://www.rechtsanwaltmoebius.de/presse/schaumburg-lippe_86.pdf


STADT HANNOVER UND DER LASTENAUSGLEICH
In den 70iger Jahren zahlte das Lastenausgleichsamt hohe Summen an Philipp Ernst Prinz zu Schaumburg Lippe für die in Mecklenburg Vorpommern belegenen Güter. Wegen noch offenstehender Positionen ist das Verfahren formal noch nicht abgeschlossen. Das Aktenzeichen lautet 57.45/ S 72 120 b bei der Landeshauptstadt Hannover. Wie steht es mit der Rückforderbarkeit der Summen ? Dazu mehr unter nachstehendem Absatz:


NIEDERSACHSEN
In Niedersachsen zahlreiche Besitzungen in Bückeburg (das Palais welches von Wolrad veräussert wurde), in Rinteln (der Steinbruch Steinbergen), in Bad Eilsen (Fürstenhof, den Wolrad an das Land Niedersachsen verkaufte), Steinhuder Meer (welches Philipp Ernst Prinz zu Schaumburg Lippe an das Land Niedersachsen verkaufte) und die Inselfestung Wilhelmstein.

PALAIS SCHAUMBURG IN BONN
In Bonn das Palais Schaumburg (welches Wolrad 1939 an die Wehrmacht verkaufte).

Ist es bei derart vielen Rechtsgeschäften zwischen einem Teil der Familie und dem Land Niedersachsen bzw. Bund ein Zufall, dass das Land Niedersachsen die Archivalien unter Verschluss hält ? Mit der Sicherung von historischen Quellen hat dies aus meiner Sicht gar nichts zu tun.

EVANGELISCH REFORMIERTE KIRCHE IN BüCKEBURG
Der Pastor der evangelisch reformierten Kirche in Bückeburg verweigerte und verweigert nach wie vor Angehörigen und Miterben des letzten regierenden Fürsten zu Schaumburg Lippe Einsichtnahme in die Sterbeunterlagen sowie Bestattungsdokumente aus dem Jahre 1936. Gravierender wirkt sich aus, dass im Staatsarchiv Detmold ein Dokument aufgetaucht ist, wonach sich Friedrich Christian (Adjutant von Goebbels) gegenüber dem Reischstatthalter Meyer (Wannsee Konfoerenz) gegen eine Bestattung der Ehefrau Adolfs ausspricht. Argument: Sie sei nicht arisch. Auf dem gleichen Blatt wird auch notiert, dass Adolf ein Testament errichtet hat. Bis heute ist dieses Testament "verschwunden". Siehe auch S. 103 und 256 von http://edocs.fu-berlin.de/docs/receive/FUDOCS_document_000000000100

DIe protestantische Kirche war im NS-Regime der eifrigste Sippenforscher. Siehe auch Manfred Gailus: Kirchliche Amtshilfe. Die Kirche und die Judenverfolgung im "Dritten Reich", Göttingen 2008. 
KlausGraf antwortete am 10. Okt, 15:06:
Stellungnahme des Finanzministeriums
Nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes kann ein Rechtsanspruch gegenüber dem Finanzministerium des Bundes hinsichtlich der Einsicht in die Stellungnahme gegenüber dem Petitionsausschuss bestehen. Im Versagungsfalle hilft der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit. 

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