vom hofe meinte am 6. Okt, 15:35:
Mischt die Politik kräftig mit ?
Der Innenminister von Mecklenburg Vorpommern (Caffier, CDU) verlieh heute, am Tag des Amtsantritts durch den neuen Ministerpräsidenten Sellering, der Gemeinde Gülzow Prüzen ein Wappen welches weitgehend dem schaumburg lippischen Wappen entspricht. Zur Begründung wird auf die Geschichte des Hauses Schaumburg Lippe bezug genommen. Genau in dieser Gemeinde befinden sich die Güter für deren Enteignung Ausgleichsleistungen beantragt werden, ebenso der Flächenerwerbsantrag gestellt wurde. Die dazugehörige Presseerklärung lautet:
(aus MVticker)
"Zu einem überzeugenden Wappen gehört neben einer fachlich korrekten Beschreibung besonders eine schlüssige historische Begründung. Diese Anforderungen erfüllt das Wappen der Gemeinde Gülzow-Prüzen.
Das auf rotem Grund abgebildete Nesselblatt ist seit dem 13. Jahrhundert Wappensymbol der Grafen und Fürsten von Schaumburg-Lippe. Sechs der elf Dörfer, aus denen sich Gülzow-Prüzen zusammensetzt und die im Wappen durch die elf roten Kugeln auf dem Nesselblatt symbolisiert werden, waren seit der napoleonischen Zeit im Besitz des Hauses Schaumburg-Lippe."
Diese Begründung ist unrichtig.
Das mecklenburgische Staatsministerium Finanzen in Schwerin schrieb am 4 Juni 1941 unter dem Aktenzeichen IV 2380/37: Fideikommiss ist Gülzow nicht gewesen.
Das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen in Schwerin schrieb in seinem Bescheid vom 24 Juli 2007 auf Seite 7:
"Das Landesamt schliesst sich vielmehr der (zum Gut Gülzow ausdrücklich) geäusserten Rechtsauffassung des damaligen Mecklenburgischen Staatsministeriums an, dass das Eigentum von Fürst Adolf an den beantragten Gütern zum Zeitpunkt seines Todes sachenrechtlich Privatvermögen und nicht Fideikommiss war."
Es ist ein Verstoss gegen die Gewaltenteilung, wenn der Innenminister sich zu einer Frage amtlich äussert die sub judice steht. Die Frage, ob die Güter Hausvermögen oder freies Vermögen waren klärte das Landesamt in letzterem Sinne. Dem VG Greifswald liegt eine Klage vor. Weder eine Gemeinde noch der Innenminister sind Partei noch haben sie Entscheidungskompetenzen. Somit sollten sie sich mit ihren Äusserungen zurückhalten und die Neutralitätspflicht wahren. Es ist nicht opportun vor Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens derartige Proklamationen in die Welt zu setzen.
Dass das zuständige Landesamt die Hausvermögenseigenschaft der Güter verneint hat spricht zumindest gegen die Begründung zur Verleihung des Wappens.
Hier ein link zur Pressemeldung des Landes Mecklenburg Vorpommern http://www.mvticker.de/mv/news_id3105_eigenes_wappen_gemeinde_guelzow_pruezen_innenminister_caffier_uebergibt_wappenbrief.html
mit einem Hinweis auf die presserechtliche Gegendarstellung durch Verweis auf diesen link.
Die Pressemeldung verrät ein tief verankertes rechtsstaatswidriges Vorgehen. Diskriminierend ist es, im Falle von Bülow die Bezeichnung Familie zu verwenden, andererseits im Falle Schaumburg Lippe nur von Haus zu sprechen und zwar im Jahre 2008, neunzig Jahre nach Abschaffung der Monarchie. Aber das passt genau zur Strategie des selbsternannten "Fürsten" der sich über das Konstrukt Haus Alles einverleiben möchte.
1934 wurde mein Grossonkel Adolf, der letzte Fürst zu Schaumburg Lippe von der SS verfolgt. Zwischen 1933 und 1945 wurde mein Grossvater Heinrich, dessen Bruder von der SS verfolgt. Wolrad Prinz zu Schaumburg Lippe spannte Rudolf Hess, Hermann Göring, Alfred Meyer und andere Nazigrössen ein um sich das gesamte Vermögen anzueignen. Er verkaufte fremdes Eigentum an Bormann, er übergab fremde Kunst für das "Führermuseum" in Linz. Er kooperierte mit dem Naziregime grenzenlos. Sämtliche Archive sperren sich gegen den Zugang zu Dokumenten. Gerichte weigern sich, "Miterben des letzten regierenden Fürsten" zum Gerichtsverfahren beizuladen, obwohl die Beiziehung zum Verwaltungsverfahren erstritten worden war.
So können weder Transparenz noch Fairness noch Chancengleichheit im Verfahren zur Geltung kommen. Aber genau das scheint beabsichtigt zu sein.