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Aus: Garbers-von Boehm: Rechtliche Aspekte der Digitalisierung ... 2011 (von den "Sehepunkten" unverschämterweise mit einem dicken fetten Stempel Rezensionsexemplar verziert)

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Wer ist mehr zu beklagen, das BMJ, das mit einem solchen CMS leben muss, oder die Autorin, die das zitieren musste? Und wer tippt so etwas wirklich ab?

Die QR-Codes im gedruckten SPIEGEL sind noch recht klobig. Wie lange dauert es, bis fußnotentaugliche Mini-QR-Codes gut funktionieren, und ist bis dahin womöglich klar geworden, dass eine nur gedruckte Version bei zunehmender Wichtigkeit digitaler Quellen viel zu unbequem ist?
Tomm (Gast) meinte am 2011/09/19 13:20:
Was sehen wir daran
Das immer noch nicht der Letzte weiß, wozu tinyurl etc. sinnvoll ist. Kurz: Wer tut sich den Zwang an mehr als 50 Seiten elektronisch zu lesen, wenn URLs auch kurz zitierbar sind? 
KlausGraf antwortete am 2011/09/19 13:24:
Sehr einfach gedacht
Kommerzielle Dienste wie Tinyurl setzen voraus, dass diese Dienste während der Lesedauer des Buchs bestehen bleiben, was keine zulässige Prämisse ist. Man kann natürlich WebCite verwenden, aber auch dort wird ausdrücklich empfohlen, die ganze URL wiederzugeben. Und auch das Abtippen von Kurz-URLs ist ausgesprochen lästig. 
 

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