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> aus datenschutzrechtlichen Gründen können in Baden-Württemberg
> Informationen zu Kulturdenkmalen nur an Eigentümer, bzw. an von
> Eigentümern bevollmächtigte Institutionen oder Personen gegeben
> werden. Aus diesem Grunde können wir Ihnen keine
> Denkmalverzeichnisse zur Verfügung stellen.
> Diese Vorgehensweise wurde erst kürzlich zwischen dem Landsamt für
> Denkmalpflege und dem Datenschutzbeauftragten des Landes
> Baden-Württemberg besprochen und abgestimmt.

http://archiv.twoday.net/stories/41781612/#41782499

Es heißt im Denkmalschutzgesetz von Baden-Württemberg: Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind
Sachen, Sachgesamtheiten und Teile von Sachen,
an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht.
Es heißt öffentliches, nicht amtliches Interesse. Es ist daher absolut widersinnig, der Allgemeinheit die Kenntnis der Kultudenkmale zu entziehen. Der Denkmalbestand des Landes wird daher zu einer Geheim-Ressource - das darf nicht Schule machen!

§ 14 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes sagt ausdrücklich: Die Einsicht in das Denkmalbuch ist jedermann gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Als berechtigtes Interesse kann von der Verwaltung nicht einfach das Interesse des Eigentümers definiert werden, denn der Gesetzgeber hat anders entschieden. Berechtigtes Interesse ist "ein nach vernünftiger Erwägung durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse tatsächlicher oder rechtlicher Art" (enger: rechtliches Interesse).

Update:
Denkmallisten im Internet:
http://www.denkmalliste.org/denkmallisten.html

Auf offiziellen Websites publizierte Gesamtlisten gibt es in 8 Bundesländern, in Hessen ist sie im Aufbau, in SH fehlt nur Lübeck.
bjs (Gast) meinte am 2011/09/26 16:07:
Bayern
Wobei Gesamtl-"Liste" im Fall Bayerns ein Euphemismus ist, wenn man sich jedes Denkmal einzeln aus der Karte herauspicken muss 
ladislaus (Gast) antwortete am 2011/09/26 17:45:
In Baden-Württemberg ist diese sonderbare Rechtsauffassung nicht allen Behörden zugleich eigen, z. B. veröffentlicht im selben Regierungsbezirk Tübingen, der auf oberer Denkmalschutzebene mauert, der Landkreis Biberach munter seine Denkmallisten für alle Gemeinden als PDF-Dateien auf der Kreishomepage. 
Gast (Gast) meinte am 2011/09/27 22:42:
Vorbildlich
Die Stadt Leinfelden-Echterdingen hat sehr liebevoll alle ihre Bau- und Kunstdenkmale im Internet veröffentlicht und beschrieben: http://www.leinfelden-echterdingen.de/servlet/PB/menu/1209642_l1/index.html

So würde ich es mir bei allen Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg wünschen! 
 

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