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Das Landgericht Frankfurt publiziert nur einige ausgewählte Entscheidungen auf seiner Internetseite:

http://www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de/internet/lg-frankfurt.nsf/Frame/W2627F4E009JUSZDE

Öffentliches Interesse ist offenbar kein Kriterium, denn die Entscheidung:
Öffentliche Rüge wegen Verstoßes gegen Pressekodex
Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main
vom 26. April 2007 — 2/03 O 692/06
fand durchaus auch außerhalb der Blogosphäre Beachtung.

In der Hessischen Rechtsprechungsdatenbank
http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/suche?Openform
ist kein einziges Landgericht und nur ein einziges Amtsgericht (mit genau 1 Dokument) vertreten. Auch sind die wenigen Entscheidungen des LG Ffm (2007: 8) nicht integriert. Es fehlen die Entscheidungen der Arbeitsgerichte (bis auf LAG).

Das sind durchaus empfindliche Lücken.
 

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