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Protokoll der 14. Sitzung des Arbeitskreises Informationsfreiheit am 10./11. Mai 2007 in Kiel

TOP 4 - Archivrecht und Informationsfreiheit
Sachstand

Das ULD berichtet über den Stand der Zusammenarbeit der IFK mit den Archivaren:

2004 hat ein erstes Gespräch der Arbeitsgruppe Archive und Recht der Archivreferentenkonferenz des Bundes und der Länder (ARK) und der AGID über das Verhältnis Archivrecht und Informationsfreiheit stattgefunden. Auch auf anderen Ebenen gab es entsprechende Überlegungen zur Harmonisierung der beiden Gesetzesmaterien bzw. Überlegungen zur Schaffung eines Informationsgesetzbuches (IGB). U.a. hatte der Deutsche Juristentag veranlasst, drei Professoren mit der Erstellung eines entsprechenden Entwurfes zu beauftragten, in dem neben dem allgemeinen Informationszugang und dem Archivrecht z.B. auch das Datenschutz-, Statistik- und Urheberrecht Eingang finden sollte. Am 15.04.2005 hat ein zweites Treffen zum Verhältnis zwischen Archivrecht und Informationsfreiheit zwischen der AGID, der ARK und den an dem IGB-Projekt beteiligten Professoren stattgefunden. Inhalt des Gespräches war ein Entwurf eines Musterarchivgesetzes, der Teil des IGB sein sollte. Am Ende dieses Gespräches blieb der grundsätzliche Dissens bestehen, dass die Archivare die Schutzfristen grundsätzlich befürworten, weil nach ihrem Verstreichen ohne weitere Einschränkungen und Einzelfallabwägung Zugang gewährt werden könne, während die Informationsbeauftragten eher die Schutzfristen ganz aufgeben würden bei Anwendung der Grundsätze der Informationsfreiheitsgesetze. Die AGID hatte in ihrer Sitzung am 14.11.2005 beschlossen, den Fortgang der Harmonisierung des Archivrechts mit dem allgemeinen Informationszugang nicht von sich aus zu betreiben.

Anfang des Jahres 2007 hat Herr Schäfer vom Staatsarchiv Hamburg als Leiter der ARK angeregt, die Gespräche wieder aufzunehmen. Hintergrund sei die aktuelle Informationsgesetzgebung und die zu erwartende Novellierung von Archivgesetzen. Herr Dr. Weichert hat als Vorsitzender der IFK die Wiederaufnahme der Gespräche grundsätzlich begrüßt. Es ist vorgeschlagen worden, dass ein nächstes Gespräch im Herbst stattfinden soll. Dieses sollte zuvor vorbereitet werden, indem zu besprechende Themen ausgetauscht und auf Arbeitsebene vorbereitet werden. Zur Vorbereitung hatte die Mitarbeiterin von Herrn Schäfer, Frau Kotte, bereits drei Fragen übersandt, die in der dortigen Arbeitsgruppe diskutiert worden sind und die Thema des nächsten Gespräches sein sollen:

* Spannungsverhältnis Archivgesetz - Informationsfreiheitsgesetze (Oberthema)
* Publikation archivischer Findmittel im Internet
* Individualrechtliche Begehren auf Vernichtung von Unterlagen

Weitere Vorgehensweise

Zunächst ist festgestellt worden, dass grundsätzliche Probleme in der Praxis eher selten sind. Nordrhein-Westfalen berichtet von einem Konfliktfall. Außerdem weist es darauf hin, dass im Rahmen der Zusammenarbeit der IFK mit den Archivaren darauf geachtet werden sollte, dass auch die Kommunalarchive beteiligt werden. Mecklenburg-Vorpommern berichtet von der Möglichkeit der Rückholung von Akten. Danach kann bei IFG-Anträgen zu archivierten Unterlagen die Ursprungsbehörde die Unterlagen, die noch der Schutzfrist unterfallen, zurückholen und so Informationgszugang nach dem IFG M-V gewähren. Brandenburg weist daraufhin, dass nicht tatsächlich bekannt ist, wie in den Archiven mit der Herausgabe von Unterlagen verfahren wird.

Es wird folgendes Vorgehen vereinbart:

1. Das gemeinsame Gespräch sollte zusammen mit der nächsten IFK im Herbst stattfinden. Einladender zu diesem Gespräch ist dann der Vorsitzende der IFK (Bremen).

2. Zur Vorbereitung dieses Gespräches sollten die Archivare darstellen, wie aus ihrer Sicht eine Harmonisierung des Rechts stattfinden könnte, damit von Seiten der IFK konkrete Vorschläge/Hinweise der Umsetzung gemacht werden können.

3. Es wird vereinbart, dass das ULD zu diesem Zweck an die ARK, bzw. Frau Kotte, herantritt und um Konkretisierung des Gesprächsinhaltes bzw. der Vorstellung der Archivare bittet.
 

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