jge meinte am 13. Nov, 07:54:
Ich heuchele
Mich wundert wie immer bei Ihnen, dass die Prioritäten seltsam gesetzt sind.
Es ist eben immer alles wichtiger als Open Access, dessen Vorzüge man in den ZfBB-Artikeln preist.Wie kann es wichtiger sein, in welcher Form man veröffentlicht, als was man veröffentlicht?
Trotzdem danke für die Arbeit des Sammelns. -- An Ihrer Stelle hätte ich mir wirtschaftliche Argumente überlegt. Es wäre z.B. zu fragen, ob die ZfBB überhaupt im Einzelverkauf Hefte verkauft, und ob daher der Verlag durch OA-Veröffentlichung des Heftes wohl mindere Einnahmen erzielt hätte. Wenn man zeigen kann, dass die Interessen des Betroffenen nicht verletzt werden, hat man den schneller auf seiner Seite, als wenn man nur Beleidigungen streut.
BCK antwortete am 20. Nov, 23:41:
Warum Klostermann das ZfBB-Open Access-Themenheft nicht Open Access stellen wollte ...
Lieber Herr Dr. Eberhardt, ich bin Ihrem Vorschlag gefolgt und habe einen höflich formulierten Brief an den Verleger und die Herausgeber geschrieben. Ergebnis: eine höfliche, aber klare Absage.
Herr Klostermann schrieb mir zurück, natürlich habe die Frage, ob ein OA Themenheft nicht OA zu stellen sei, von Anfang an im Raume gestanden - vor allem die Herausgeber hätten in diese Richtung gedrängt. Es seien aber nicht kurzfristige ökonomische Erwägungen gewesen, die ihn zu einer Ablehnung des Ansinnens geführt hätten, denn in der Tat seien die Abonnements ja bezahlt und Einzelhefte würden ohnehin nur gelegentlich verkauft. Vielmehr seien es grundsätzliche, moralische Erwägungen gewesen: sie wollten nicht etwas kostenlos hergeben, was nur durch die Zahlungen der Abonnenten überhaupt in ZfBB publiziert werden konnte. Gerade wenn es sich um ein geglücktes und besonders interessantes Themenheft handele, sollten diejenigen den Vorteil davon haben, "die seit Jahren und seit Jahrzehnten treulich ihre Abonnementsgebühren entrichten".
Open access scheint also wirklich eine Frage der Moral zu sein, bei Verfechtern wie Verächtern...
Ich muss gestehen, dass ich das vorgebrachte "moralische Argument" nur schwer nachvollziehen kann. Ich hatte konkret vorgeschlagen, das Heft als Probeheft zu deklarieren. Verlage haben Probehefte schon immer verschickt, meist kostenlos, und selbst wo das aus Kostengründen unterbleiben muss, sind elektronische Probehefte eine wohlfeile Alternative, muss doch lediglich der Provider die Zugriffsrechte entsprechend ändern. Ein konkretes Vorbild, auf das ich hingewiesen hatte, gab es dafür auch: Mein geschätzter Kollege und Freund David Goodman, früher Biology Librarian in Princeton, dann Palmer Library School, NYU, hat als Gast-Editor ein solches Sonderheft der bei Elsevier erscheinenden Zeitschrift "Serials Review" betreut (Serials Review Volume 30, Issue 4, Pages 257-381
(2004), Special Focus on Open Access: Issues, Ideas, and Impact). Der Verlag hat dann die Konzession gemacht, dass alle Aufsätze dieses Heftes für die nächsten Monate als "Sample Issue" frei zugänglich gemacht wurden.
Aus dem Editorial: "According to the terms of Elsevier's standard policy the author's peer-reviewed version of each article may be posted on that author's Web site or institutional repository. In addition, the publishers have graciously agreed to let this issue be available free in its published version for the next 9 to 12 months as the sample issue of the journal. This represents a departure from normal practice and one the editors commend and appreciate."
Ich fand das ein nachahmenswertes Beispiel und hätte mich gefreut, wenn der Verlag Vittorio E. Klostermann diesem Beispiel gefolgt wäre. Das wäre eine elegante Möglichkeit gewesen, dem erklärten Wunsch der Herausgeber und der Editoren des Themenhefts (und vermutlich auch der Beiträger des Heftes und vieler interessierter Leser) entgegenzukommen, ohne grundsätzliche Positionen aufgeben zu müssen.
Für Bibliotheken, deren Ethos es von jeher ist, die von ihnen beschafften Zeitschriften einem großen Leserkreis zugänglich zu machen, war es noch nie ein "moralisches" Problem, dass diese auch Personen zur Verfügung stehen, die nicht dafür gezahlt haben, jedenfalls sofern sie das Abo als reguläres institutionelles Abo beziehen, nicht etwa als verbilligtes persönliches des Bibliotheksdirektors. Wo ist also das moralische Problem? Erst recht wird derjenige Teil der Autoren des Sonderhefts, die dem Open Access Gedanken nahestehen, mit der antiquiert anmutenden und in diesem Zusammenhang doch wohl etwas abwegigen Haltung etwas anfangen können, nur "diejenigen sollten einen Vorteil davon haben, die seit Jahren und seit Jahrzehnten treulich ihre Abonnementsgebühren entrichten" ...
Einen Sinn ergibt das wohl tatsächlich nur, wenn der Verleger sich als erklärter Open Access Gegner versteht ...
Der Verleger führte dann noch ins Feld, im übrigen hätten sie ja das institutionelle Abonnement der ZfBB seit Jahren mit einer kostenlosen Campuslizenz verknüpft; man habe damit doch die Benutzung von ZfBB einem sehr großen Kreis von Interessierten zu einem Preis geöffnet, der wohl konkurrenzlos sei. Einen stark eingeschränkten Zugang für lediglich ein Class C Netz, das maximal 255 Adressen umfassen kann, als "Campuslizenz" zu bezeichnen, ist schon grotesk (weitergehende Angebote, etwa gegen eine denkbare "Selbstverpflichtungserklärung" für die Nichtabbestellung bestehender Dubletten im Bibliothekssystem oder gegen Aufpreis, werden nicht gemacht). Der "sehr große Kreis von Interessenten" beschränkt sich bei uns in Stuttgart z.B. auf den IP-Bereich der UB samt Lesesaal in der Stadtmitte. Die Kollegen in der Zweigbibliothek auf dem Campus Vaihingen und in den zahlreichen Institutsbibliotheken schauen in die Röhre und wer in den Lesesaal kommen muß, kann die Zeitschrift da ebenso gut gedruckt lesen. Genauso wird es an vielen anderen Bibliotheken sein. Ich kann ja noch nachvollziehen, dass der Verlag um das Wegbrechen des Verkaufs von Einzelabos an Mitglieder bibliothekarischer Berufsverbände fürchtet, aber dann sollte man nicht so tun, als ob das nun eine besonders großzügige Regelung wäre.
Mit freundlichen Grüßen,
B.-C. Kämper, UB Stuttgart
jge antwortete am 21. Nov, 15:33:
Danke für den Bericht
Lieber Herr Kämper,die Antwort von Klostermann kann ich auch nicht nachvollziehen. Features / Extras kann man eigentlich nur dann mit moralischen Gründen vorbehalten, wenn die Empfänger das so wollen, d.h. wenn sie zahlen wollen, um exklusiv zu sein. Damit darf dann auch ein Anbieter argumentieren. Man denke nur an den Proteststurm, nachdem Apple den Preis des IPhones in den USA gesenkt hatte: da haben sich die beschwert, die vorher bezahlt hatten.
Aber ZfBB ist klarerweise ein anderer Fall; keine der abonnierenden Bibliotheken würde sich beschweren, wenn dieses Heft OA wäre. Natürlich, wenn Klostermann auf einmal alle Hefte OA machen würde (auch die kommenden), dann würden sich die beschweren, die bezahlen, dass sie was bezahlen müssen. Naja. Davon sind wir weiter entfernt, als ich gedacht hatte.
Dass hier der Verleger und die Bibliothekare unterschiedliche Ansichten haben, was den Wert von OA überhaupt angeht, sieht man ja an der hohen Zahl der Aufsätze, die so verfügbar gemacht wurden. Was wiederum bedeutet, dass Grafs Bashing danebengeht. Natürlich kann man dann immer noch die bösen Bibliothekare dafür virtuell züchtigen, dass sie in einer Zeitschrift wie der ZfBB überhaupt veröffentlichen. Man kann sich aber auch darüber freuen, dass hier ein Medium genutzt wird, das auch Bibliothekare erreicht, die INETBIB oder ARCHIVALIA nicht lesen.
Besten Gruß nach Stuttgart,
J. Eberhardt
KlausGraf antwortete am 21. Nov, 18:29:
Erst nach meiner Kritik tat sich etwas
Als dieser Beitrag hier erstellt wurde, sah es noch ganz anders aus, und da war die ZfBB schon lange ausgeliefert. Ich habe dann in INETBIB und in der Mailingliste von open-access.net massiv unter Hinweis auf meinen ARCHIVALIA-Beitrag den Widerspruch kritisiert und dann erst wurde man von Seiten von open-access.net aktiv und hat offenbar Versionen eingesammelt. Es wurde dort ja die ARCHIVALIA-Idee aufgegriffen, und man hat dies ja auch deutlich gemacht.Die Herausgeber gingen in der Tat davon aus, dass selbstarchiviert würde. Aber für die allermeisten Autoren waren erst einmal unzählige andere Dinge ungleich wichtiger (obwohl zu den Mythen der OA-Advokaten es gehört, dass das Selbstarchivieren kinderleicht und in wenigen Minuten zu leisten sei).
Zum Produzieren eines traditionellen Beitrags gehören etliche mehr oder minder zeitaufwändige Arbeitsschritte: Recherchieren, Schreiben, mit dem Hrsg. kommunizieren, Korrekturfahnen lesen, Sonderdrucke oder Exemplare verschenken. Das können die werten Autoren aus dem FF. Dafür haben sie trotz allerextremster Arbeitsbelastung (die natürlich die Arbeitsbelastung eines Erlanger Fachreferenten immer noch unterschreitet) Zeit, sonst wäre das Heft nicht zustandegekommen. Aber die glühenden OA-Anhänger haben dann nicht die Zeit gehabt, diesen konventionellen Arbeitsschritten die angeblich wenigen Minuten anzufügen, die das Selbstarchivieren benötigt.
Ich halte das nach wie vor für einen Widerspruch, auf den man hinweisen sollte, und ich werde mir ganz gewiss nicht von Erlanger Fachreferenten das Maul verbieten lassen.
jge antwortete am 22. Nov, 08:25:
Ich weiß. Und Sie?
In jedem Argumentationskurs können Sie lernen, dass Argumente ad personam die schwächsten sind und den ungünstigsten Eindruck machen auf alle, die die Debatte lesen. Sie lenken auch vom eigentlichen ab. Was ich Ihnen wiederholt sage, ist: Sie können der Streiter für die glänzendste Sache sein; Sie verdecken den Glanz mit ihrer Streitrhetorik. Da ich annehme, dass Sie im Unterschied zu mir, der ich bekanntermaßen mit Arbeit total überlastet bin, etwas mehr Zeit haben, rate ich Ihnen einfach, diese Zeit zu nutzen und ein bisschen länger über Ihre Formulierungen nachzudenken. Wer wollte Ihnen das Maul verbieten? Es geht nur darum, dass Ihnen mehr Leute zuhören!Gruß, J. Eberhardt