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AndreasP meinte am 24. Nov, 00:13:
Ich wiederhole in diesem Zusammenhang gerne noch einmal einen älteren eigenen Kommentar (damals bei http://weblog.histnet.ch/archives/363 abgegeben):

Es gibt m. E. durchaus Wikipedia-Artikel, die das Niveau von Fachlexika erreichen, ihre Quellen ausführlich darlegen und genauso zitierfähig sind wie etwa das “Lexikon des Mittelalters”. Dass in vielen Fällen ein Wikipedia-Artikel in wissenschaftlicher Abwägung besseren Quellen unterliegen dürfte, ist sonnenklar.

Nur: Niemand kann mir erzählen, dass ein Student heute nicht zuallererst einmal sein Thema googelnd umkreist, bevor er anfängt zus schreiben oder auch nur in Bibliothekskatalogen zu recherchieren. Alles andere wäre auch grob fahrlässig: vielleicht gibt es die ultimative Quellenedition online, vielleicht einen neuen Fachaufsatz, eine neue Rezension, eine neue wissenschaftliche Entwicklung, den entscheidenden Hinweis auf andere Forscher. Wenn dieser Student dann den Wikipediaartikel zum Thema findet und ihn nicht mal anschaut, vergibt er eine Möglichkeit, gewisse Literaturangaben, Volltexte, Websites zur Kenntnis zu nehmen. Natürlich kann der Artikel Schrott sein. Aber auch ein Fachaufsatz zu einem bestimmten Thema kann ziemlicher Schrott sein, und trotzdem sollte man wenigstens mal drübergelesen haben.

Nun kommt ein weiterer Aspekt in die Diskussion hinzu: die wissenschaftliche Lauterkeit. Wenn mir der Wikipedia-Artikel nicht nur durch einen marginalen Quellenhinweis, sondern wirklich entscheidend weitergeholfen hat, dann wäre es unlauter, ihn nicht zu zitieren. Das Zitierverbot wird dann zum Plagiatsgebot. Es wäre aber auch unwissenschaftlich, einen Denkanstoß gar nicht erst aufzunehmen. Dann ist das Zitierverbot plötzlich gar ein Denkverbot.

Wenn ein Professor etwas “für grundsätzlich nicht zitierfähig erklärt”, behindert er damit letztlich die Freiheit der Wissenschaft und traut seinen Studenten die Quellenkritik, immerhin eine der wichtigsten Kompetenzen, von vornherein nicht zu. Das apodiktische Verbieten ohne Ansehen des Einzelfalls fördert wohl wie jede Zensur das Versteckespielen (beim Regelübertreter) oder die Selbstbeschränkung in vorauseilendem Gehorsam (beim Regelbefolger). 

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