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Zugang zum Wissen (E. Hilf)

Autoren können Ihre Rechte wahren, Ihre alten (1966-1994, in Papier-Zeitschriften gedruckten) Publikationen auch selbst online zu stellen oder durch z.B. ihre lokale Bibliothek professionell irgendwann online stellen zu lassen, wenn sie vor dem 31.12.2007 (also sehr bald) Ihrer Bibliothek das Recht einräumen, (z.B. nichteklusiv, d.h. ohne es anderen, etwa dem Verlag zu verbieten) dies zu tun, und dies dem Verlag mitteilen. Anderenfalls verfällt das Recht für immer an den Verlag.

Fertig vorformulierte Musterbriefe und Hilfestellungen haben nun herausgegeben:
das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft sowie DINI Deutsche Initiative für NetzwerkInformation e.V.

Hier sind die links:
- Musterbrief zur Übertragung der einfachen Nutzungsrechte an eine Bibliothek
- Musterbrief zum Widerspruch an einen Verlag
- Ergänzende Informationen zum Rundbrief von Aktionsbündnis und DINI zu unbekannten Nutzungsarten
- Nähere Erläuterungen
- Rundbrief


Siehe hier:
http://archiv.twoday.net/topics/Open+Access/

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