KlausGraf meinte am 2007/12/14 17:18:
Unileitung Trier informierte
Herr Weichselgartner teilte mir mit:Mitteilung des Präsidenten an alle wissenschaftlich arbeitenden
Mitglieder der Universität Trier
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Beginn des Jahres 2008 tritt ein neues Urheberrecht in Kraft, unter
anderem mit Änderungen der Nutzungsrechte für ältere wissenschaftliche
Publikationen (Erscheinungsjahr 1966-1995). Damit Ihr Nutzungsrecht
zur Online-Publikation älterer Werke nicht automatisch an die Verlage
fällt und damit dauerhaft verloren ist (falls Sie nicht noch extra bei
jedem einzelnen Verlag widersprechen), bitte ich Sie um die
Übertragung eines einfachen Nutzungsrechts für die Online-Publikation
ihrer zwischen 1966 und 1995 veröffentlichten Werke an die
Universitätsbibliothek.
Hintergrund:
Nach der bisherigen Rechtslage sind Sie im Besitz der
Digitalisierungsrechte aller Ihrer vor 1995 erschienenen Werke, auch
wenn Sie damals Ihrem Verlag sämtliche Nutzungsrechte übertragen
haben. Mit der Neufassung des Urheberrechtsgesetzes, die am 1.1.2008
in Kraft tritt, wird sich das ändern (§ 137 l Abs. 1 UrhG). In Fällen,
in denen ursprünglich alle wesentlichen Nutzungsrechte ausschließlich
sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt eingeräumt wurden (und das ist
der Regelfall!), gehen dann von Gesetzes wegen auch alle
Nutzungsrechte für Online-Publikationen auf den Verlag über, wenn Sie
nicht bis spätestens zum Ende 2008 bei jedem Verlag widersprechen. Der
Verlag hat dann höchstwahrscheinlich sogar die alleinigen, also
exklusiven Nutzungsrechte und kann die digitalisierten Publikationen
kostenpflichtig im Internet anbieten.
Alternativ und für Sie wesentlich einfacher kann dieser gesetzliche
Rechtsübergang auf die Verlage verhindert werden, indem diese
Nutzungsrechte auf Dritte, z.B. die Universitätsbibliothek, übertragen
werden, bevor das neue Urheberrecht in Kraft tritt, also bis
spätestens zum 31.12.2007. Dafür reicht die Einräumung eines
einfachen, dh. nicht ausschließlichen Nutzungsrechts für die digitale
Verwertung an Ihren vor 1995 erschienenen Publikationen aus. Sie
selbst und die Universitätsbibliothek haben damit dauerhaft das Recht
und die Möglichkeit, auch ihre älteren Werke online im Volltext zu
publizieren. Natürlich besteht auch für den Verlag dann die
Möglichkeit, das Werk online zu publizieren, was im Sinne der
Weiterverbreitung Ihrer Forschungsergebnisse nur begrüßenswert ist.
Verhindert wird mit Ihrer Rechteeinräumung an die
Universitätsbibliothek jedoch, dass NUR der Verlag online publizieren
darf (und der Online-Zugriff zukünftig höchstwahrscheinlich nur gegen
Bezahlung möglich ist).
Bitte senden Sie die folgende Mitteilung formlos an:
[1]bibliothek@uni-trier.de
"Hiermit übertrage ich [Ihre Institution] ein einfaches Nutzungsrecht
aller meiner in der Zeit vom 1.1.1966 bis 31.12.1994 erschienenen
Fachpublikationen zur Nutzung auf dem Publikationsserver [Ihre
Institution]."
Eine auch für Nicht-Juristen gut verständliche, bewertende
Zusammenfassung zum neuen UrhG finden Sie unter:
http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=diskussionen&id=938
Open Access in der Helmholtz-Gemeinschaft: [2]http://oa.helmholtz.de
Die aktuelle, deutschsprachige Informationsquelle zu Open Access:
[3]http://open-access.net/
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Peter Schwenkmezger
Präsident der Universität Trier