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http://www.heise.de/tp/r4/artikel/26/26892/1.html

Das Aussterben einer unbekannten Nutzungsart

Ulrich Herb 31.12.2007

Nach dem neuem Urheberrechtsgesetz verlieren Autoren viele Rechte an ihren Texten – außer sie ergreifen noch 2008 Gegenmaßnahmen
Zum 1. Januar 2008 tritt ein [extern] neues Urheberrechtsgesetz (UrhG) in Kraft. Es bringt neben zahlreichen Veränderungen etwa beim elektronischen Kopienversand en passant auch eine recht wenig beachtete Änderung: Wissenschaftliche Verlagen erhalten die Rechte zur Onlinepublikation von Dokumenten, die zwischen 1966 und 1995 bei ihnen erschienen sind. Vielleicht noch wichtiger: Damit verlieren die Autoren auch das Recht, die Texte selbst auf ihre Homepage zu stellen. Es sei denn, sie werden aktiv und übertragen die entsprechenden Nutzungsrechte entweder vor dem 1. Januar 2008 an Dritte oder widersprechen bis 1.Januar 2009 der Ausübung der Nutzungsrechte durch die Verlage bei jedem einzelnen Verlag.


Für die Gegenmaßnahmen ist es, glaubt man dem allgemein genannten Datum 31.12.2007, nun doch ein wenig zu spät. Dass Telepolis den Beitrag nicht früher veröffentlicht hat, ist schlichtweg ärgerlich, denn am 18. Dezember 2007 mailte mir Herr Herb: "ich habe Ihre Anregung aufgenommen, der Artikel dürfte die Tage erscheinen.". Hätte Telepolis den Beitrag nicht über 10 Tage liegen lassen, wären womöglich noch etliche Wissenschaftler auf die Problematik aufmerksam geworden.

Ziemlich drastisch drückt das ein Forums-Teilnehmer aus:

na, welch glück, dass TP noch rechtzeitig darauf hinweist.
die botschaft wird sich heute nacht in windeseile übers netz
verbreiten,
und morgen werden dann zigtausende autoren ihr recht wahrnehemn.

WIE ABGEFUCKT IST DAS DENN ?


Das kann man sicher höflicher formulieren, aber im Kern trifft es den Punkt.

ALLERDINGS:

Seit einiger Zeit bin ich gar nicht mehr davon überzeugt, dass am 31. Dezember 2007 eine Ausschlussfrist abläuft. Diese läuft am 31. Dezember 2008 ab. Hat der Autor vor dem 31. Dezember 2008 nicht gegenüber dem Verlag widersprochen, fallen die ausschließlichen Online-Nutzungsrechte an den Verlag.

Die von DINI und dem Urheberrechtsbündnis verbreitete Ansicht, man müsse möglichst Anfang 2008 widersprechen, da man nach einer Benachrichtigung des Verlags nur drei Monate für den Widerspruch habe, fußt auf einer falschen Auslegung des Gesetzeswortlauts. Die Dreimonatsfrist gilt nicht für bereits heute bekannte Nutzungsarten!

Am 1. Januar 2008 haben die Autoren nach wie vor die Online-Nutzungsrechte, denn erst ein Jahr später fallen diese automatisch an den Verlag, wenn der Autor nicht widersprochen hat. Die Einräumung eines Nutzungsrechts an einen Dritten (Schriftenserver) kann also bis zum 31. Dezember 2008 erfolgen. Nichts anderes ergibt sich aus der Handreichung des Börsenvereins zum Thema.

Es bleibt abzuwarten, wie Steinhauer die Sachlage beurteilt.

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