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NUMISMATISCHE KOMMISSION
DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND E. V.

1. Vorsitzender: Dr. Reiner Cunz, Niedersächsisches Landesmuseum Hannover
Urgeschichtsabteilung, Willy-Brandt-Allee 5, 30169 Hannover

Nachwuchsförderung
Zu den zentralen Satzungszielen der Numismatischen Kommission gehört die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. In Anbetracht des stattfindenden Generationswechsels einerseits und der immer wieder neu geführten Diskussion um die Wiederbesetzung von Wissenschaftlerstellen andererseits kommt dieser Frage besondere Bedeutung zu. Im Zuge der kulturpolitischen Diskussion um die Finanzierung und um neue Organisationsformen für Universitäten und Museen fällt die Förderung kleiner Fächer regelmäßig Sparmaßnahmen zum Opfer. Dies führt zu gravierenden Einschnitten bei den für die Struktur der Numismatik typischen „Einmannarbeitsstellen“. Am härtesten sind allerdings Nachwuchswissenschaftler betroffen. Ohne qualifizierten Nachwuchs ist die Zukunft und grundsätzlich die Existenz unseres Faches massiv gefährdet. Dabei ist nicht nur auf die Numismatik selbst zu achten, sondern auch auf die Förderung numismatischer Arbeit in Nachbardiszlipinen. Nachwuchsförderung ist gegenwärtig mehr denn je eine Aufgabe für alle an der Münz- und Geldgeschichte Interessierten.

Die Numismatische Kommission hat der skizzierten Problematik durch Schaffung eines Nachwuchsfonds Rechnung getragen. Im Juni 2002 wurden auf der Jahrestagung in Nürnberg die folgenden Statuten verabschiedet. Hervorzuheben ist, dass schon erste Spenden zur Bildung eines zweckgebundenen Kapitals eingegangen sind. Die Beträge reichen von 50 bis zu mehreren tausend €uro. Der angestrebte Betrag zur Basisfinanzierung ist aber noch nicht erreicht. Weitere Spenden nimmt der Vorstand der Numismatischen Kommission jederzeit dankbar entgegen. Die Numismatische Kommission kann vom Finanzamt anerkannte Spendenquittungen ausstellen.

NUMISMATISCHE KOMMISSION
DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND E.V.

Statuten
für einen Fonds zur Förderung
des wissenschaftlichen Nachwuchses in der Numismatik

I. Zielsetzungen

1. Aufgabe des Fonds ist es, Ergebnisse der münz- und geldgeschichtlichen Forschung einer breiten interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Förderung kommt vorrangig dem wissenschaftlichen Nachwuchs zugute.

2. Dieser Zweck wird vor allem durch Druckkostenzuschüsse erreicht.

3. Besonders förderungswürdig sind akademische Abschlussarbeiten wie Magisterarbeiten und Doktorarbeiten aber auch Arbeiten aus Forschungsprojekten.

4. Den geförderten Autoren kann die Möglichkeit gegeben werden, sich und ihre Forschungen mit einem öffentlichen Vortrag auf einer Jahreshauptversammlung der NK vorzustellen. Die Reisekosten hierfür trägt die Kommission.

5. Die Förderung durch die Numismatische Kommission ist in der Publikation zu erwähnen. Dabei sollen Logo und Schriftzug der NK Verwendung finden.

6. In Fragen der Nachwuchsförderung und Forschungsförderung wird eine enge Zusammenarbeit mit den Numismatischen Gesellschaften und Münzvereinen angestrebt.

II. Finanzen

1. Das Kapital wird durch Spenden, Sondermittel und durch nicht aufgebrauchte Zinsen gebildet. Der Vorstand der NK legt einen Sockelbetrag für das Grundkapital fest und bestimmt über Erhöhungen.

2. Sachspenden (z.B. wissenschaftliche Literatur, Immobilien) sind zu verwerten und dem Fondsvermögen zuzuführen.

3. Der Fonds wird als Sondervermögen durch den Schatzmeister der NK geführt und mündelsicher angelegt. Er darf nicht durch Entnahmen aus dem Kapital verringert werden.

4. Aus den Zinserträgen können die Fördergelder entsprechend den aufgeführten Zielen ausgeschüttet werden.

5. Aus den Fördergeldern sollen Zuschüsse, d.h. eine Teilfinanzierung bzw. eine Anschubfinanzierung, in der Regel jedoch keine Vollfinanzierung geleistet werden.

6. Die Ausschüttung der Fördergelder erfolgt bei Vorlage eines Belegexemplars der Publikation.

7. Als Alternative zu einem Druckkostenzuschuss kann die NK eine Publikation auch durch Ankauf einer Anzahl Exemplare fördern. Diese können bei Bedarf den Mitgliedern der NK zur Verfügung gestellt werden oder direkt geeigneten Bibliotheken zum Aufbau numismatischer Schwerpunkte überwiesen werden.

III. Antragstellung

Die Anträge sind formlos mit dem Manuskript, Unterlagen zur Person (Lebenslauf und Schriftenverzeichnis) und zum Druckvorhaben (Kalkulation und Finanzierungsplan)
an den Vorstand der NK zu richten, der die Entscheidung über die Verwendung der Fördergelder trifft.

IV. Auflösung

Im Falle der Auflösung der NK ist der Fonds einem geeigneten Universitätsinstitut zur weiteren Pflege und Verwaltung zuzuweisen.


Kommentar:
1. ARCHIVALIA ist ein Gemeinschaftsweblog rund um das Archivwesen. Wie die Existenz und die Inhalte der Kategorie Hilfswissenschaften beweisen, können hier von jedermann/frau (möglichst nicht zu spezialistische) Beiträge auch zum weitgefaßten Feld der historischen Hilfswissen eingebracht werden. Ich würde es begrüssen, wenn 2005 sich noch mehr fachkundige Beiträger für ARCHIVALIA finden würden.

2. Die obigen Ausführungen setzen für meinen Begriff zu sehr auf die traditionellen Wege der Wissenschaftspublikation. Kostengünstiger und öffentlichkeitswirksamer können numismatische Beiträge verbreitet werden, wenn sie "Open Access" im Internet zur Verfügung gestellt würden.

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