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Ergänzend zu http://archiv.twoday.net/stories/465680396/

"Gericht: Allenfalls Abmahnung

Allenfalls eine Abmahnung oder eine Änderungskündigung wäre der rechte Weg gewesen, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Bei seiner Entscheidung hatte das Gericht die Pflichtverletzungen der Archivleiterin berücksichtigt. Die Stadt hatte ihr vorgeworfen, unerlaubt Bücher verkauft zu haben und sie daraufhin entlassen. Zudem hatte die Stadt Nehmzow vorgeworfen, nicht auf den Schimmelbefall der Bücher hingewiesen zu haben.
Nehmzow wies Vorwürfe zurück

Die Klägerin hatte sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen. Sie habe, wie auch schon ihr Vorgänger, lediglich Doubletten, also doppelt vorhandene Bücher, veräußert. Nur auf diese Weise habe das Archiv der Hansestadt Stralsund überhaupt das notwendige Geld für den Erwerb dessen erlöst, was eigentlich gesammelt werden sollte: nämlich Bücher aus Pommern, sogenannte Pommerania.

Posten schon an jemanden anderen vergeben

Nach Ansicht des Gerichts ist niemand ohne Fehler gewesen. Die Archivleiterin sei von der Stadt alleingelassen worden. Sie habe in bester Absicht gehandelt. Gegen Nehmzow hatte die Stadt zwischenzeitlich Strafanzeige gestellt und ihren Posten bereits an jemand anderen vergeben. Der sollte eigentlich Anfang November als neuer Direktor des Stralsunder Stadtarchives vorgestellt werden. Die Stadt kann gegen das Urteil Berufung einlegen."

http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/archivstralsund101.html

Dieses erwartbare Urteil bestätigt meine Einschätzung, dass die fristlose Kündigung unangemessen war:

http://archiv.twoday.net/stories/219049894/

http://archiv.twoday.net/search?q=nehmzow

Nehmzow hat sehr schwere Schuld auf sich geladen. Sie hat eklatant gegen archivfachliche Standards verstoßen, indem sie nicht frühzeitig auf den Schimmelbefall entschieden reagierte und indem sie Kulturgut in ungeheuerlicher Weise veräußerte. Sie hat der Stadt Stralsund in so hohem Maße geschadet, dass sie ihren Posten als Archivleiterin verlieren musste. Eine Änderungskündigung unter Weiterbeschäftigung an einem Arbeitsplatz, wo sie keinen solchen Schaden mehr anrichten kann, wäre vertretbar gewesen.

Frau Nehmzow hat keine Archivausbildung und ist eine Schande für unsere Zunft. Sie begreift immer noch nicht, dass ihr Dublettenargument völliger Unsinn ist, da durch handschriftliche Beigaben oder andere Eigenheiten die verkauften Werke eben keine Dubletten sind. Ausdrücklich heißt es in einer Pressemeldung über rückgekaufte Bestände:

Ebenso wie die Bayrische Staatsbibliothek dafür sorgte, dass ein ganz besonderes Unikat wieder in die alte Heimat durfte: der so genannte Türkendruck. „Davon gibt es tatsächlich nur dieses eine Exemplar auf der Welt“, betont Kunkel.
http://kulturgut.hypotheses.org/253

Schon allein dieses wertvolle Stück überführt Nehmzow der LÜGE. Und wenn ich nicht durch die exorbitant hohen Prozesskosten meiner Auskunftsklage, die ich fast alleine tragen muss, weil die lieben Mitstreiter nur wenig beisteuern, abgeschreckt wäre, würde ich prüfen lassen, ob man die Verantwortlichen der Stadt Stralsund wegen Prozessbetrugs anzeigen kann, denn die Aussage von Kunkel ist offenkundig die Antwort auf eine von mir gestellte Frage, die zu beantworten die Stadt Stralsund sich im Prozess geweigert hatte.

http://archiv.twoday.net/stories/224317873/ (Frage 9)
JustusSchmidt (Gast) meinte am 2013/10/26 00:10:
Der einzige,
der eine Schande für das deutsche Archivwesen ist, ist der örtliche Admin mit ein Vulgärsprache außerhalb jeglicher Grundsätze menschlicher Kommunikation. Ich hoffe im Sinne des deutschen Archivwesens, dass Fr. Nehmzow oder eine andere Person, die Sie künftig als Zielscheibe Ihrer persönlichen Angriffe benutzen, Sie wegen Beleidigung und übler Nachrede polizeilich anzeigt - und dass der entspr. Richter die notwendige Konsequenz zeigt. 
 

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