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Seit 14 Tagen besteht es nun, das Sächsische Staatsarchiv, das das bisherige Referat 44 im Innenministerium und die Staatsarchive in Dresden, Leipzig, Chemnitz und Freiberg in einer Struktureinheit in sich vereinigt. Seine Geburt war lange geplant (siehe Sächsisches Archivgesetz vom Stand 16. Juli 1999, welches tatsächlich noch in seiner längst überholten Fassung auf der Homepage der Sächsischen Archive archiviert wird, die letzte Gesetzesänderung finden wir auch im Web), ARCHIVALIA hatte zeitnah darüber informiert. Aus dem ursprünglich aus baden-württembergischen Gefilden anher gebrachten Gedanken einer Landesarchivdirektion wurde ein Landesarchiv, dessen Benennung durch die Legislative noch einmal in Sächsisches Staatsarchiv, wie es einem Freistaat gebührt, verschlimmbessert wurde.

Das mit dem Jahreswechsel entstandenene Sächsische Staatsarchiv setzt sich aus den Dienststellen
  • Zentrale Aufgaben, Grundsatz
  • Hauptstaatsarchiv Dresden
  • Staatsarchiv Leipzig
  • Staatsarchiv Chemnitz und
  • Bergarchiv Freiberg zusammen.
Dass die vorstehend angeführte längere Planungsphase nicht gleichbedeutend mit einer gewollten langfristigen Vorbereitung der neuen Archivstruktur anher ging, davon zeugt die Tatsache, dass für die Stelle des künftigen Direktors des Sächsischen Staatsarchives noch immer keine Ausschreibung erfolgte. Die Leitung des Hauses erfolgt kommissarisch durch den bisherigen Referatsleiter 44 beim Innenministerium, Dr. Wolf, dem dieser Umstand bei der Unterzeichnung seiner Grußworte nicht so ganz willkommen gewesen zu sein scheint. An der Kürze der Zeit kann es nicht gelegen sein. Die allgemeine Vermutung, dass es sich dabei um den ersten Schritt zur Schaffung vollendeter Tatsachen handelt, kann sich wohl nur noch durch eine alsbaldige Stellenausschreibung entkräften lassen.


Ebenso kurzfristig und kommissarisch erfolgte die Besetzung der Abteilungsleiterstellen für "Personal, Haushalt, Organisation, IuK" sowie "Grundsatz, Recht" der neuen Dienststelle "Zentrale Aufgaben, Grundsatz", der gleichermaßen keine Ausschreibungen voraus gegangen sind.

Es bleibt zu wünschen, dass die neue Behörde recht bald zu einer Transparenz in der personellen Besetzung ihrer Leitungsebenen findet, bevor eine Festschreibung der Geburtsfehler dauerhafte Schäden verursacht.
 

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