ThomGo meinte am 2008/02/28 11:26:
Wem ist was was wert?
Es ist doch recht einfach: Eine Gesellschaft, ein Gemeinwesen sollte sich darüber klar werden, was es für den Erhalt und Verbleib von wichtigen Kulturgütern zu zahlen bereit ist, und das Geld dann auf den Tisch legen (sich meinetwegen auch ein grundsätzliches Vorkaufsrecht einräumen). Es ist aber ziemlich verlogen, alle möglichen schönen Dinge als kostbare Kulturgüter des Landes auszurufen, dann aber nicht bereit zu sein, dafür etwas zu zahlen, sondern qua Gesetz dem jetztigen Eigentümer (wie der zu seinem Eigentum gelangte, ist eine andere Diskussion) einfach vorzuschreiben, daß er es nicht veräußern darf. Hier ist ein klares Entweder-Oder gefragt: Ist ein Kulturgut dem Land was wert, dann soll es dafür zahlen, wie es das für seine Opern, Museen etc. auch tut; ist es ihm das anscheinend nicht wert - wozu dann die Aufregung?
KlausGraf antwortete am 2008/02/28 12:14:
Nix verstanden
Seit Jahrzehnten funktioniert der Denkmalschutz gottseidank anders. Der Gesetzgeber bestimmt Inhalt und Schranken des Eigentums, was der Eigentümer als Ausdruck der Sozialpflichtigkeit des Eigentums hinzunehmen hat.Und auch beim Natur- und Umweltschutz müssen Eigentümer löhnen, ohne dass sie erwarten können, dass der Staat ihnen alle Kosten ersetzt, die im öffentlichen Interesse entstehen.
ThomGo antwortete am 2008/02/28 15:05:
Nix verstanden, Teil 2
Beim Umweltschutz müssen Besitzer (bspw. von Fabriken) löhnen, weil sie das verursachen, was die Wirtschaftswissenschaft als "externe Kosten" (nämlich für die Allgemeinheit) bezeichnet. Das ist bei Kulturgütern in Privatbesitz nicht der Fall; im Gegenteil gibt es hier allenfalls "externen Nutzen", der normalerweise durch Zuschüsse unterstützt werden sollte (und z.B. bei Instandsetzungen von Altbauten zum Wohle des Stadtbildes auch wird). Eintragung in Denkmallisten ist letztlich eine Form von Teilenteignung, nur daß hier mit dem Argument "is' doch Kultur" das Ganze als gute Sache ausgerufen wird. Aber für eine "gute Sache" den Einzelnen zahlen zu lassen, was solidarisch die Allgemeinheit zahlen sollte, ist ja in Deutschland gang und gäbe - weil es im öffentlichen Interesse ist, ganz wie von Ihnen wohlwollend gesagt (wie praktisch auch, daß der Enteignende, der Staat, das auch selbst definieren kann...)
Es bleibt dabei: Ehrlich wäre es, der Staat kaufte die Kulturgüter, die er selbst auch als wichtig für die Gemeinschaft einschätzt.
Hier übrigens noch ein interessanter Beitrag eines Wirtschaftswissenschaftlers zu einem ähnlichen Thema, dem Kauf von Patenten (und Urheberrechten?) durch die öffentliche Hand.
http://www.slate.com/id/68674/
FeliNo antwortete am 2008/02/28 15:19:
Dass der Staat nicht zu zahlen bereit ist, stimmt ja auch nicht; allerdings ist fraglich, ob er die völlig irrealen Fantasiepreise zu zahlen hat und damit diesen Marktirrsinn auch noch adeln muss. Das sind Preise, die durch wenige amerikanische Milliardäre in Dada-ähnlichen Veranstaltungen, genannt Auktionen, in die Welt gebracht worden sind in den letzten zehn Jahren und hier von einem keineswegs in der ersten Liga des internationalen Manuskript-und-Rara-Handels spielenden Adelsvetter gegen den Staat in Stellung gebracht werden. Und bevor nicht die zuständigen Behörden einen "Kaufvertrag" über diese Summe, unterschrieben von einem inländischen Sammler, in der Hand gehabt haben als Beweis, dass da tatsächlich ein Deal stattgefunden hat, ist diese Summe einschließlich des Deals einfach ein Gerücht, weiter nix.